Herr Minister, der Landrat des Landkreises Bad Neuenahr-Ahrweiler hat im Untersuchungsausschuss ausgesagt, er hätte sich nachhaltig für die Einstellung eines Baucontrollers in der GmbH eingesetzt, er wäre aber mit diesem Wunsch, diesem Vorschlag, gegen eine Wand gelaufen.
Da ich nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH bin oder gewesen bin, kann ich Ihnen natürlich
aus eigener Erkenntnis und Anschauung nicht sagen, in welcher Sitzung wann weitere Controllingmaßnahmen gefordert wurden und aus welchem Grunde das abgelehnt wurde.
Ich habe Ihnen dargelegt, dass gewisse Controllingmaßnahmen von der Nürburgring GmbH bezüglich der internen Zuständigkeit ergriffen wurden, auch unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen, insbesondere durch den neuen Aufsichtsrat, und es wurden Rechtsberater beauftragt, in nennenswertem Umfang Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Aber den Vorgang der internen Diskussion des Aufsichtsrats kann ich aus eigener Kenntnis nicht beurteilen.
Herr Minister, Sie haben vorhin auf Kostensteigerungen in Köln verwiesen. Ich denke, Kostensteigerungen bei öffentlichen Bauvorhaben sind kein rheinlandpfälzisches Phänomen. Mir ist zum Beispiel die Diskussion aus dem Hamburger Senat bekannt, als Anfang 2009 noch von 114 Millionen Euro Anteil der Stadt an der Elbphilharmonie die Rede war. Mittlerweile sind wir bei 323 Millionen Euro.
Kostenschätzungen können nur dann eingehalten werden, wenn die zugrunde liegende Planung korrekt und richtig ist. Das ist Grundvoraussetzung, damit Kostenplanungen eingehalten werden können.
Hier ist es zu nennenswerten Abweichungen gekommen bezüglich der Kostenschätzungen der ausgeschriebenen und geplanten Gewerke mit der Notwendigkeit, dass nicht nur diese Kosten hinzugerechnet werden müssen, sondern es auch hinsichtlich einer effizienten Bauabwicklung Schwierigkeiten gibt, wenn erkannt wird, dass wesentliche Gewerke zusätzlich ausgeschrieben und in einen Bauablauf integriert werden müssen. Das ist mit der entscheidende Fehler, der hier gemacht wurde. Das ist Grundvoraussetzung, um künftig die Kosten einzuhalten.
Das heißt aber auch, dass bei der Auswahl solcher Generalplaner, solcher Personen, in Zukunft höhere Sorgfalt angelegt werden muss und es sinnvoll ist – was jetzt auch gemacht worden ist –, externe Controller mit hinzuzuziehen, weil ein ausreichender Sachverstand bei einer relativ kleinen GmbH erfahrungsgemäß nicht vorhanden ist, solche Großmaßnahmen in Bauherrenfunktion zu steuern.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob die jeweiligen Baufortschritte, die ursprünglichen Pläne und die entsprechenden Kostensteigerungen jeweils Thema im Aufsichtsrat waren und dort besprochen wurden?
Sie sind zumindest für den Zeitraum, für den ich das genauer beurteilen kann, des neu besetzten Aufsichtsrats, ständig Gegenstand der Tagesordnung und eines ständigen Reportings gewesen: Wie entwickeln sich Baukosten, und wie entwickeln sich die Dinge? –
Es ist auch vorher regelmäßig Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats gewesen, sich über den Baukostenfortschritt informieren zu lassen. Exakt beurteilen kann ich das für den Zeitraum ab Juli letzten Jahres.
Herr Minister, Sie haben die Großbaumaßnahme „Nürburgring“ mit öffentlichen Baumaßnahmen in Köln verglichen. Ich nehme an, Sie meinten den U-Bahn-Bau. Muss man aufgrund dieses Vergleichs davon ausgehen, dass Sie bei der Maßnahme „Nürburgring“ davon ausgehen, dass es dort ähnliche Vorfälle gab, die zu Kostensteigerungen geführt haben wie in Köln?
(Zurufe von der SPD: Oh! – Ministerpräsident Beck: Gott im Himmel! – Pörksen, SPD: Die Baugrube ist noch da! – Baldauf, CDU: Wer hat denn mit Köln angefangen? – Ministerpräsident Beck: Ihr seid doch nicht mehr ernst zu nehmen!)
Wenn es für uns den Hinweis gegeben hat, dass es Anlass für strafrechtlich relevantes Handeln gibt, haben wir stets unmittelbar die Staatsanwaltschaft darüber informiert.
Dass hier in einer Art und Weise gearbeitet wurde wie in Köln mit dieser Dimension, auch die Gefährdung von Menschen in Kauf zu nehmen, liegt nach unserer Er
Ich will auch noch betonen, dass es zu nennenswerten Mehrkosten gekommen ist, allerdings bei Weitem nicht in der Dimension dieses Vorhabens in Köln. Es hat auch nicht diese Motivation vorgelegen, die in Köln im Ergebnis Ursache dieser dramatischen Entwicklung gewesen ist. Das mit Nürburgring zu vergleichen, halte ich nicht für berechtigt.
Meine Damen und Herren, wir haben 26 Minuten sowie 18 Zusatzfragen für diese Mündliche Anfrage gehabt. Deswegen stelle ich fest, die Mündliche Anfrage ist beantwortet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Günther und Dorothea Schäfer (CDU), Stand der dienstrechtlichen Überprüfung eines Lehrers aus Oppenheim aufgrund der Tätigkeit für den rumänischen Geheimdienst – Nummer 4 der Drucksache 15/4371 – betreffend, auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Günther und Dorothea Schäfer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Es steht für die Landesregierung außer Frage, dass die Opfer des rumänischen Unrechtsregimes unter Ceauşescu ein Recht auf Aufklärung und Aufarbeitung haben, wer sie bespitzelt, ausgehorcht, verraten und verfolgt hat, so wie das auch für die Opfer anderer Diktaturen gilt.
Wo immer die Landesregierung einen Beitrag zu leisten vermag, wird sie das tun. Das hat die Landesregierung auch im Bildungsausschuss am 2. März in aller Eindeutigkeit klargestellt.
Die Landesregierung hat dort auch zum Ausdruck gebracht, dass sie im Lichte der erhobenen Vorwürfe nach rechtsstaatlichen Grundsätzen prüfen wird, ob und welche Konsequenzen im Hinblick auf das Beamtenverhältnis oder die schulische Tätigkeit der Lehrkraft zu ziehen sind. Es ist in Anbetracht der Komplexität sicher nachvollziehbar, dass diese Prüfung nicht im Schnelldurchgang, sondern sorgfältig durchgeführt werden muss.
Als oberste Dienstaufsichtsbehörde hat sich das Ministerium im Laufe der Überprüfung jeder Bewertung zu enthalten.
Zu Frage 1: Die der Landesregierung als Dienstherr zur Verfügung stehenden Personalunterlagen der Lehrkraft wurden inzwischen gründlich ausgewertet. Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine IMTätigkeit in Rumänien bereits anlässlich seiner Einstellung als Referendar in den Vorbereitungsdienst im Jahr 1979 und seiner Anstellung als Lehrer im Jahr 1982 bekannt war.
Ganz im Gegenteil hat das Ministerium seine Wertschätzung für die Arbeit der Lehrkraft im Bereich der Menschenrechtserziehung in einem Schreiben der damaligen Ministerin aus dem Jahr 1980 zum Ausdruck gebracht.
Derzeit versucht die Landesregierung, zusätzliche gerichtsverwertbare Erkenntnisquellen einzubeziehen. Im Vordergrund stehen dabei Unterlagen, die seinerzeit seitens der Securitate über den Betroffenen und dessen Tätigkeit geführt wurden.
Angesichts der Schwierigkeiten, die mit dem Versuch, entsprechende Unterlagen zu erschließen, verbunden sind, muss davon ausgegangen werden, dass die Überprüfung noch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
Zu Frage 2: Vor diesem Hintergrund wurden bisher noch keine dienstrechtlichen Konsequenzen gegenüber der Lehrkraft gezogen. Solche stehen auch nicht unmittelbar an, solange die soeben dargestellten Ermittlungen nicht zu einem Ergebnis geführt haben.
Zu den Fragen 3 und 4: Die gegen den Betroffenen erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf einen Zeitraum vor seiner Ernennung zum Beamten des Landes Rheinland-Pfalz. Damit sind die im Disziplinarrecht verankerten Reaktionsmöglichkeiten nicht anwendbar, da nach § 2 Abs. 1 des Landesdisziplinargesetzes mit dem Disziplinarrecht nur während des Beamtenverhältnisses begangene Verfehlungen geahndet werden können.
Als juristisch denkbare Reaktionsmöglichkeit kommt § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz in Betracht. Danach ist die Ernennung mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde.
Es liegt auf der Hand, dass die hierfür erforderlichen Feststellungen, die sich auf rund 30 Jahre zurückliegende Sachverhalte beziehen, wenn überhaupt, nur unter größten Anstrengungen aufgeklärt werden können. In jedem Fall darf eine Entscheidung mit derart schwerwiegenden Folgen für den Beamten nur auf der Basis beweisbarer Fakten getroffen werden.
Frau Ministerin, sind Sie auch der Auffassung, dass eine Entscheidung möglichst zeitnah erfolgen müsste, insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier auch die Schüler mit einbezogen sind und man im Grunde möglichst bald wissen müsste, ob das tatsächlich zu Konsequenzen führt oder nicht?
Ich bin immer dafür, dass Entscheidungen in dem denkbar kürzesten Rahmen getroffen werden. Ich bin aber gleichwohl – ich glaube, das habe ich in aller Deutlichkeit hier auch gesagt – der Meinung, dass so etwas nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüft werden kann.