Protocol of the Session on February 4, 2009

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen – – –

Entschuldigung. Kollege Guth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, man muss hier noch etwas klarstellen, lieber Kollege Wirz. Wir haben ausführlich seit fast zwei Jahren im Wirtschaftsausschuss über die Rheinquerung, auch über die Große Anfrage der FDP zu dem Thema, diskutiert. Immer dann, wenn es etwas Neues gab, wurde im Ausschuss auch ausführlich darüber berichtet.

Beispiel: Als die Planungen für die Brücke Wörth fertig waren, wurde im Ausschuss mit Plänen und mit allem, was dazugehört, informiert.

Beispiel: Die Querung am Mittelrhein. Als es da neue Ergebnisse gab, wie sich die UNESCO dazu stellt, wurde im Wirtschaftsausschuss ausführlich darüber diskutiert und informiert. Also, den Vorwurf, hier würde etwas im stillen Kämmerlein gemacht werden, Herr Kollege Wirz, lieber Walter Wirz, können wir so nicht stehen lassen. Wir werden darauf achten, dass wir diese Thematik weiterverfolgen.

Welche Intention haben wir, warum wir den Antrag jetzt ablehnen? Es geht darum, dass wir gleichrangig und gleichwertig alle Brückenprojekte im Land weiterverfolgen werden.

Bei dem einen gibt es Umweltprobleme, bei dem anderen legen sich die Bürger quer. Bei dem Dritten ist die Planung noch nicht abgestimmt, und und und. Wichtig ist, dass alle Brückenprojekte mit der gleichen Priorität weiterverfolgt werden und nicht zu früh das Pulver verschossen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Somit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag – Drucksache 15/2807 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag der Fraktionen der FDP und CDU – Drucksache 15/2807 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Anpassung des Rundschreibens der Landesregierung zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2299 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/2844 –

Zur Anpassung des Rundschreibens der Landesregierung zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen Rundschreiben der Landesregierung vom 30. Januar 2006 (FM3275-4531) Alternativantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3066 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Haller das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 14. November 2008 ist der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 19. Sitzung am 27. November 2008 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag der Fraktion der CDU wird abgelehnt.

(Beifall bei der SDP)

Für die CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Gebhart das Wort. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Energiepolitik ist und bleibt eine der ganz großen Herausforderungen dieser Zeit. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen, die es auch hier zwischen den Fraktionen in einzelnen Fragen gibt – ich erinnere beispielsweise an die Frage der Kohlekraft; Sie wollen neue zusätzliche Kohlekraftwerke als Ersatz für die Kernkraftwerke bauen; wir wollen dies nicht, weil wir diesen Weg für einen Rückschritt halten –, ist eines klar: Wir brauchen insgesamt mehr erneuerbare Energien, weil sie notwendig sind, aber auch eine Chance für unser Land darstellen.

Wir brauchen einen Mix aus verschiedenen Formen erneuerbarer Energien. Zu diesem gehören selbstverständlich die Solarenergie, die Bioenergie, die Wasserkraft und die Erdwärme, die wir für eine besondere Chance für unser Land halten und deswegen viel weiter vorantreiben wollen, als dies im Moment der Fall ist. Zu diesem Mix gehört selbstverständlich auch die Windenergie.

Meine Damen und Herren, wenn wir die erneuerbaren Energien vernünftig vorantreiben wollen, ist es notwendig, dass wir auch in gleicher Weise auf die Akzeptanz dieser Technologien achten. Das gilt im Grunde genommen für alle Formen der Energien, auch der erneuerbaren Energien.

Das gilt beispielsweise für die Bioenergie. Wir müssen darauf achten, dass nicht der Regenwald gerodet wird, um Pflanzen für die Palmölgewinnung anzubauen.

Das gilt für die Wasserkraft auch in Rheinland-Pfalz. Wir müssen die Potenziale sinnvoll ausschöpfen und gleichzeitig darauf achten, dass die Gewässer durchgängig bleiben. Als Stichwort nenne ich die modernen Fischtreppen.

Das gilt selbstverständlich für die Windenergie. Wir können nicht an allen möglichen und unmöglichen Stellen in diesem Land Windenergieanlagen aufstellen und die Menschen über Gebühr beeinträchtigen sowie die

Landschaft an einigen Stellen unverhältnismäßig verunstalten.

Meine Damen und Herren, wer es mit den erneuerbaren Energien wirklich ernst meint, achtet auf die Akzeptanz dieser Technologien und bei der Windenergie darauf, dass wir vernünftige Mindestabstände zur Wohnbebauung einziehen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Deshalb schlagen wir einen generellen Mindestabstand nicht nur zu Wohngebieten, sondern zur Wohnbebauung von der zehnfachen Nabenhöhe, mindestens jedoch 1.000 Meter, vor.

Meine Damen und Herren, wenn die SPD, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, argumentiert, wir bräuchten dies alles nicht, da ohnehin die emissionsschutzrechtlichen Regelungen gelten – ich bin auf Ihre Argumentation gespannt –, stelle ich Ihnen eine Frage: Warum hat die Landesregierung, wenn dies so ist, ein Rundschreiben zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen erstellt und in dieses Regelungen zu den Mindestabständen aufgenommen?

Wenn Sie heute wieder so argumentieren, muss ich Ihnen sagen, dass Ihre Politik an dieser Stelle unschlüssig und in sich widersprüchlich ist.

(Stretz, SPD: Quatsch!)

Meine Damen und Herren, wir brauchen vernünftige Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung. Wir brauchen sie vor dem Hintergrund des vorgesehenen Repowering in Zukunft noch dringender, als dies heute der Fall ist. Das heißt, dass einige Anlagen durch neue Anlagen ersetzt werden sollen, die zwar auf der einen Seite effizienter, was natürlich zu begrüßen ist, auf der anderen Seite aber auch höher sind. Deswegen wird es in Zukunft noch wichtiger werden, als es heute ohnehin schon ist, dass wir endlich vernünftige Mindestabstände zur Wohnbebauung vorschreiben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, deswegen fordern wir Sie auf: Stimmen Sie endlich diesen Vorschlägen unserer Fraktion, die wir seit langem machen, zu! – Sie werden in Zukunft noch mehr gebraucht, als es heute ohnehin schon der Fall ist.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Schellhaaß das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Windkraftanlagen müssen auch nach Auffassung der FDP

Fraktion einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung haben, um Anwohner nicht zu stören oder gar zu gefährden. Bei zunehmender Höhe der Windkraftanlagen – inzwischen stehen in Morbach 220 Meter hohe – muss der Mindestabstand das Zehnfache der Nabenhöhe betragen. Stellen Sie sich bitte einmal auf Ihrer Straße liegend einen 220 Meter langen Turm vor.

Die FDP erhebt die Forderung nach einem Abstand von 1.000 Metern schon seit ihrem Landesparteitag im April 2003. Die CDU und die FDP haben sie um das Zehnfache der Nabenhöhe ergänzt und im November 2006 zunächst getrennt und dann in einem gemeinsamen Antrag zur Abstimmung gestellt, der damals von der Mehrheit der SPD abgelehnt wurde.

Frau Ministerin Conrad, inzwischen haben Sie selbst mehrfach geäußert, dass in Rheinland-Pfalz durch Repowering mehr Windkraft mit weniger Anlagen an leistungsfähigeren Standorten produziert werden soll.

Frau Conrad und verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, auch Sie sind doch für Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz und den Schutz der Wohngebiete auch bei Windkraft. Die von Ihnen selbst erklärte Konzentration auf weniger, aber stärkere Anlagen erlaubt auch eine striktere Auswahl der Standorte.

Diese kann somit sowohl dem Wunsch nach mehr Windenergie als auch den Wünschen nach effizienter Erzeugung und geringerer Störung des Landschaftsbildes Rechnung tragen. Insofern ist die von den Fraktionen der CDU und FDP vorgeschlagene Abstandsregelung in Anbetracht der Entwicklung hin zu mehr Windkraft möglichst umweltschonend an weniger Standorten heute nur konsequent.

Die FDP-Fraktion könnte dem Antrag der CDU, der Teil eines gemeinsamen früher gestellten Antrags ist, durchaus zustimmen. Da wir aber einen Alternativantrag gestellt haben – und nur deshalb –, werden wir uns bei der Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU enthalten.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Mit den folgenden Überlegungen wollen wir die SPDFraktion einladen, doch zuzustimmen. Ob Sie über die Brücke gehen, ist Ihre Sache.

Problematisch in der Auslegung des angesprochenen Rundschreibens der Landesregierung ist aus unserer Sicht auch, dass in dem Rundschreiben zwischen Wohngebieten und einzelnen Wohngebäuden unterschieden wird. Während für Wohngebiete – das ist eine Mehrzahl von Wohnobjekten – 1.000 Meter Abstand empfohlen werden – sie werden nur empfohlen –, wird für einzelne Wohnobjekte im Außenbereich nur ein Abstand von 400 Metern auch nur empfohlen. Diese Differenzierung ist nicht nachvollziehbar, weil es sich bei beiden Kategorien um Wohnmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger handelt.

Wenn es zu umständlich erscheint, das ministerielle Rundschreiben, in dem die Abstandsregelung enthalten

ist, zu ändern, weil daran vier Ministerien beteiligt sind, gibt es sicher auch die Möglichkeit eines neuen Rundschreibens. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, mit dessen Annahme sich Konfliktpotenzial im Interesse der Bürger vermeiden ließe, ohne andere Ziele zu behindern.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Frau Kollegin Mohr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über Windkraft in Rheinland-Pfalz wurde in diesem Plenum schon viel und durchaus kontrovers diskutiert. Früher war es – ich kann mich daran noch sehr gut erinnern – die Aufstellung der Raumordnungspläne, bei der es um die Frage ging, wie dort die Windkraft bedacht wird, und später ging es um die Aufstellung des Landesentwicklungsplans. Immer gab es irgendetwas, was es zu beanstanden gab. Eigentlich haben aber – da sollten die Oppositionsparteien ehrlich sein – die Windkraftanlagen nie eine Fürsprache bei Ihnen gefunden. Herr Dr. Gebhart, Sie können sich an dieses Pult stellen und insgesamt für Windkraftanlagen plädieren, aber insgesamt lautete der Tenor doch so, dass man mehr latente Verhinderungspolitik betreiben wollte.