Protocol of the Session on February 4, 2009

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über Windkraft in Rheinland-Pfalz wurde in diesem Plenum schon viel und durchaus kontrovers diskutiert. Früher war es – ich kann mich daran noch sehr gut erinnern – die Aufstellung der Raumordnungspläne, bei der es um die Frage ging, wie dort die Windkraft bedacht wird, und später ging es um die Aufstellung des Landesentwicklungsplans. Immer gab es irgendetwas, was es zu beanstanden gab. Eigentlich haben aber – da sollten die Oppositionsparteien ehrlich sein – die Windkraftanlagen nie eine Fürsprache bei Ihnen gefunden. Herr Dr. Gebhart, Sie können sich an dieses Pult stellen und insgesamt für Windkraftanlagen plädieren, aber insgesamt lautete der Tenor doch so, dass man mehr latente Verhinderungspolitik betreiben wollte.

(Licht, CDU: Quatsch!)

Der zur Diskussion stehende Antrag reiht sich daher auch in eine Fülle von Kleinen Anfragen, Anträgen und Berichtsanträgen ein, die in den vergangenen Jahren von Ihnen eingebracht wurden.

(Licht, CDU: Klare Regeln, kein Wildwuchs!)

Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass vor dem Hintergrund des Repowering, also dem Ersetzen von alten Anlagen durch neue, modernere und häufig leistungsstärkere Anlagen bzw. auch durch effizientere Anlagen, dies für Sie wieder einmal ein Anlass ist, um Bedenken äußern zu können, weil wir dies grundsätzlich als einen Beitrag zu mehr Klimaschutz in RheinlandPfalz ansehen.

Bei den Windenergieanlagen rechnet man in der Regel mit einer technischen Lebensdauer von ungefähr 20 Jahren. Durch die rasante Entwicklung der Technologie in den vergangenen Jahren ist es häufig wirtschaftlich absolut vertretbar, schon vor Ablauf der technischen Lebensdauer kleine Anlagen durch neue und leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen. Diese Maßnahmen können durchaus die Leistungspotenziale im Bereich der Windkraft in Rheinland-Pfalz bedeutend erweitern.

Die gängige Faustregel ist dabei – meines Wissens hat das Frau Schellhaaß schon erwähnt –, den doppelten Energiebetrag bei halber Anlagenzahl und damit durchaus etwas Positives im Sinne des Landschaftsbilds zu erreichen. Ein weiterer Anreiz – ich meine, darum muss

man nicht herumreden – ist auch durch die Förderung über das EEG gegeben.

Herr Dr. Gebhart, Sie haben recht, gerade die Windenergieanlagen aus den Pionierjahren sind meistens über den Privilegierungstatbestand im Baugesetzbuch, den § 35, im Außenbereich errichtet worden und sind daher privilegiert. Das sind die Anlagen, die meistens einzeln in der Landschaft stehen und nicht selten auch in der Nähe von Wohnbebauung zu finden sind.

Dabei sollten wir uns auch einmal klarmachen, was unter einer Wohnbebauung zu verstehen ist. Es handelt sich um Einzelgehöfte, also nicht um Wohngebiete. Das können auch kleine Weiler sein, aber die Definition ist sehr eng gefasst.

Diese Anlagen sind natürlich prädestiniert für ein Repowering. In diese Richtung geht ihr Antrag. Es ist auch richtig, dass die alten, meist noch kleinen Anlagen mit einer Leistung von ungefähr 600 bis 800 Kilowatt, durch neue, moderne und leistungsfähige Anlagen ersetzt werden, wenn sie repowert werden. So ist es heute durchaus gängig, dass die Anlagen eine Leistung von ungefähr 2 Megawatt aufweisen. Bei dieser Leistung ist aber eine entsprechende Höhe erforderlich. Diese Anlagen sind deshalb schon wuchtiger. In der Regel erreichen sie eine Höhe von 150 Metern. Sie haben sogar Anlagen von 200 Metern Höhe erwähnt.

In diesem Zusammenhang muss man aber auch sagen, dass sie durch Anlagen mit moderneren Materialien und Techniken ersetzt werden. Die Rauigkeit ist bei diesen Anlagen ganz anders. Die Getriebe sind wesentlich leichtlaufender und damit auch leiser. So gut wie alle modernen Anlagen sind auch gegen Eisabwurf gerüstet.

Ich meine, dass gerade mit dem Repowering Planungsfehler aus den Pionierjahren der Windenergienutzung korrigiert werden können. Man darf nämlich nicht davon ausgehen, dass ein Repowering sozusagen 1:1 erfolgen kann. Das ist meiner Meinung nach der Punkt, an dem unsere Auffassungen auseinander gehen. Auch die Rechtsprechung weicht von dem ab, was Sie denken. Größere Anlagen kann man nämlich nicht einfach an die Stelle von kleineren Anlagen setzen.

Beim Repowering spielen neue Auflagen und neue Gesetze eine entscheidende Rolle. So greifen beispielsweise die TA Lärm und die Tatsache, dass alle Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern Höhe einer Prüfung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu unterziehen sind. Dabei werden der Lärm, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und sonstige Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel die optische Bedrängung, geprüft.

Meine Damen und Herren, das BundesImmissionsschutzgesetz schließt ausdrücklich pauschalierte Abstandsregelungen aus. Eigentliches Ziel ihrer beiden Anträge war es, das zu erreichen.

Die Genehmigung einer repowerten Anlage stellt einen neu eingetretenen Sachverhalt dar, der einer Einzelfallprüfung und Einzelfallbeurteilung unterzogen werden muss. Das fordert das Gesetz. Dabei werden auch die Träger öffentlicher Belange gehört.

Vor diesem Hintergrund haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass wir es keinesfalls als notwendig ansehen, das Rundschreiben im Hinblick auf den empfohlenen Mindestabstand zur Wohnbebauung, also in der Regel zu sogenannten Einzelgehöften, zu ändern, da das über die Bauleitplanung geleistet werden kann. Das ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, die das über die Bauleitplanung steuern kann.

Es gibt nur Probleme, wenn insgesamt die Auflagen des Landesentwicklungsplans, nämlich die erneuerbaren Energien zu fördern und ausreichend in den Raumordnungsplänen auszuweisen, in der Kommune nicht eingehalten werden. Dann können Sie unter Umständen Probleme bekommen.

Wir lehnen also Ihren Antrag und auch den Alternativantrag der FDP, der die gleiche Intention verfolgt, ab. Beide Anträge gehören meiner Meinung nach zu der Kategorie der Schnellschüsse.

(Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen. Sie wollen der Windkraft wieder Fußfesseln anlegen,

(Harald Schweitzer, SPD: Elektronische Fußfesseln!)

für die es gesetzlich keine Untermauerung gibt. Das ist meine Sicht der Dinge.

Danke schön.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Conrad.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand hat etwas gegen Anträge, die zur Förderung der Akzeptanz insbesondere auch der erneuerbaren Energien führen sollen. Gerade die erneuerbaren Energien sind dezentrale Energien. Sie rücken dem Menschen ein Stück im wahrsten Sinne des Wortes in die Nähe und auf den Leib. Deshalb müssen wir alles tun, damit man damit umzugehen lernen kann.

Die Frage ist nur, ob das, was vorgeschlagen wird – Frau Mohr hat das richtigerweise dargestellt –, die richtige Antwort darauf ist. Im Kern fordert die CDU zum wiederholten Mal – seit 2004 erhebt sie immer wieder dieselbe Forderung –, dass wir generelle Mindestabstände verbindlich festschreiben sollen.

Dies geschieht heute zum wiederholten Male. Seit 2004 haben wir Ihnen meines Wissens im Zusammenhang mit fünf verschiedenen Kleinen Anfragen, vier oder fünf Diskussionen im Landtag und noch mehr Diskussionen im Ausschuss sagen müssen, dass das nicht möglich ist

und das ein untaugliches Mittel ist, weil es – das ist der wichtigste Punkt – rechtswidrig ist.

Die Landesregierung kann und darf das – auch grundgesetzlich verbriefte – Planungsrecht der Kommunen nicht so einschränken, wie Sie das formuliert haben, oder wie das vielleicht jetzt noch ergänzend im Antrag der FDP vorgelegt worden ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber dennoch haben wir ein Rundschreiben verfasst. Dies hat im Übrigen wie in allen anderen Bundesländern auch, die oft dabei zitiert werden, empfehlenden und orientierenden Charakter. Die Formulierung in dem Rundschreiben ist so ausgewogen, dass sie eine Planungshilfe ist, aber auch die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Planungshoheit nicht über Gebühr einschränkt. Deswegen ist es eine Orientierung.

Es heißt aber auch deswegen in dem Rundschreiben, dass die Entfernung von 1.000 Metern bei der Planung wohlgemerkt dazu beitragen soll, dass bei Einhaltung in der Regel davon auszugehen ist, – –

Frau Ministerin, der Kollege Gebhart hat eine Zwischenfrage. Würden Sie die erlauben?

Da ich nur fünf Minuten habe, machen wir das hinterher, glaube ich.

dass dem Schutz öffentlicher und privater Belange in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen wird und unnötige Nutzungskonflikte vermieden werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund müssen wir die Genehmigungsfragen genauer beleuchten. Natürlich muss dem Schutz der Bevölkerung vor belastenden und umweltschädlichen Einflüssen Rechnung getragen werden. Dies nehmen wir ernst. Das wird auch wahrgenommen.

Die Planungsvorschriften sind eine Orientierung, aber – darauf hat Frau Mohr schon hingewiesen – dass hier eine Genehmigung in jedem Einzelfall erfolgen muss, ist nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Recht. Der Schattenwurf wird genauso berücksichtigt werden wie die Frage von Lärmemissionen oder der Eiswurf und auch andere Fragen.

Deswegen wird im Einzelfall durch diese BImSchGGenehmigungen heute im Prinzip bei jeder Anlage zu prüfen sein, wie und durch welche Abstände dies auch sichergestellt wird. Das können im Einzelfall mehr als 1.000 Meter sein, das können in einem anderen Fall auch weniger als 1.000 Meter sein. Ein Schattenwurf von einer Windanlage im Norden einer Siedlung ist sicherlich anders zu werten als im Süden einer Siedlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung misst auch der Windkraft in einem Energiemix der Zukunft eine wichtige Rolle zu.

(Gong)

Das ist jetzt nicht meine Redezeitbegrenzung; denn die habe ich im Griff.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte. Das war wirklich eine technische Störung. Ich habe nichts gemacht.

Wenn nicht mehr an technischen Störungen passiert, ist das durchaus erträglich.

Allerdings tritt sie für eine geordnete Entwicklung ein, das heißt, dass wir die Planungsträger und die Kommunen ermutigen, an natur-, menschen- und raumverträglichen Standorten – die im Übrigen eine ausreichende Windhöfigkeit haben müssen – Standorte auszuweisen. Wir verweisen aber immer wieder darauf, dass der Einzelfall rechtlich verbindliche Abstände festzulegen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, ist es eine Frage, ob diese wiederkehrenden und wiederholten Anträge, die untauglich, weil rechtswidrig sind, wirklich ein konstruktiver Beitrag zum Ausbau und zur Akzeptanzförderung von erneuerbaren Energien in unserem Land sind. Ich erlaube mir, diese Frage weiterzugeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich plädiere nachdrücklich dafür oder empfehle Ihnen, dass Sie Ihre örtlichen Parteimitglieder in den Kreistagen und in den Verbandsgemeinden befragen. Es ist bei diesem Thema nicht das erste Mal, es ist auch nicht das einzige Mal, dass Sie die Plattform des Landtags dazu benutzen, man muss sagen, Formulierungen oder Forderungen vehement und mit Verve zu vertreten und sich – wie der Ministerpräsident am Samstag anhand eines anderen Beispiels treffend formuliert hat – vehement hinter den Zug zu werfen, auf dem Ihre Parteimitglieder vor Ort in den Kreistagen und in den Verbandsgemeinden schon lange sitzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat der Herr Kollege Dr. Gebhart. Die Ministerin hat sechs Minuten und 40 Sekunden gesprochen, sodass Sie noch zwei Minuten Redezeit haben, Herr Kollege.