Dann darf ich der Umweltministerin Frau Conrad danken und Herrn Innenminister Bruch das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Fragen kann ich wie folgt Stellung nehmen, denn es sind noch nicht alle Erhebungen bei mir angekommen:
Erste Bemerkung: Die Gesamteinsatzleitung lag bei der Einsatzleitstelle in Lüneburg. Diese hat auch die Streckenführung festgelegt sowie über Veränderungen befunden und entsprechende Entscheidungen getroffen.
Zweite Bemerkung: Es gibt einen polizeilichen Auftrag, der darin besteht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung insgesamt herzustellen. Das ist bei einem CastorTransport immer der Fall. Wir hatten 570 Beamte mehr als zwölf Stunden lang im Einsatz. Die Überstundenregelung des Landes Rheinland-Pfalz greift. Mir wird noch mitgeteilt, wie viele Stunden überhaupt angefallen sind und wie sich das im Ergebnis darstellt.
Dritte Bemerkung: Es geht um den Rettungseinsatz, d. h. um diejenigen, die sich dort festgekettet hatten. Dieser Rettungseinsatz hat über neun Stunden gedauert. Der rheinland-pfälzische Polizeiarzt war dort; Rettungssanitäter waren dort. Dieser Rettungseinsatz hat einiges an Geld gekostet. Dies ist über das Landesgebührengesetz bzw. über die Landesgebührenordnung einzufordern.
Von daher gibt es eine Rechtsgrundlage sowohl für das Land Rheinland-Pfalz als auch für den Bund. Der hat eine ähnliche Regelung. Über diese Fragen – so habe ich das veranlasst – werde ich im Innenausschuss umfänglich berichten; denn erst dann liegt das komplette Zahlenwerk vor.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ulla Schmidt, Ralf Seekatz, Dr. Peter Enders, Matthias Lammert und Erwin Rüddel (CDU), Mehr Zughalte am ICE-Bahnhof Montabaur – Nummer 2 der Drucksache 15/2796 – betreffend, auf.
Wenn kein Widerspruch besteht, rufe ich gleichzeitig die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Frank Puchtler und Harald Schweitzer (SPD), Zugausfälle und Verzögerungen auf der ICE-Strecke Köln – Montabaur – Mainz – Frankfurt – Nummer 5 der Drucksache 15/2796 – betreffend, auf.
Ich erteile Frau Schmidt das Wort zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 und Herrn Puchtler zur Mündlichen Anfrage Nummer 5. Bitte schön, Frau Schmidt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht um mehr Zughalte am ICE-Bahnhof Montabaur. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung im weiten Umkreis des Einzugsbereichs des ICE-Bahnhofs, also im gesamten Norden des Landes, wächst wegen der Streichung von Zugverbindungen und wegen der Zugausfälle. Es fahren einfach zu viele Züge durch, ohne am Bahnhof zu halten.
Liebe Kollegin Frau Schmidt, ich unterbreche Sie ungern, aber der Vorspann ist nicht vorzulesen, sondern nur die Fragen.
1. Ist die Landesregierung bereit, die von der ICEInitiative „Bürger für den ICE-Bahnhof Montabaur“ geforderten Belange „mehr Zughalte“ gegenüber der DB AG und den Vertretern der Flughäfen zu unterstützen? Wenn ja, in welcher Form?
3. Welche eigenen Initiativen entwickelt die Landesregierung, um die Attraktivität des ICE-Bahnhofs Montabaur, des einzigen im Land Rheinland-Pfalz an der Strecke Köln – Rhein-Main, zu erhöhen und weitere Zughalte zu erwirken?
4. Welche dauerhaften Maßnahmen seitens der DB AG sind nach Auffassung der Landesregierung nötig, um die derzeitige Ausdünnung von Fahrplänen zu vermeiden?
1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand von Zugausfällen und Verzögerungen auf der genannten ICE-Strecke?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Informationspolitik der Deutschen Bahn AG, insbesondere soweit sie die Reisenden vom ICE-Halt Montabaur betrifft, anlässlich kurzfristig anberaumter Wartungsarbeiten von ICE-Zügen seit Oktober?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage Nummer 2 beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Der Fernverkehrshalt Montabaur hat für Montabaur und die gesamte Westerwaldregion eine außerordentlich hohe Bedeutung, und zwar sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Wirtschaft vor Ort.
Im Umfeld des Bahnhofes sind viele Arbeitsplätze in neuen Unternehmen insbesondere des Dienstleistungsgewerbes entstanden und zwischenzeitlich sogar erweitert worden. Weitere Ansiedlungen stehen bevor. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern benutzt die Strecke regelmäßig, insbesondere als Pendlerstrecke in den Frankfurter, Wiesbadener und Mainzer Raum.
Die Landesregierung setzt sich daher seit langem dafür ein, dass die Angebote an Fernverkehrshalten in Montabaur nicht nur erhalten, sondern möglichst erweitert werden. Dies gilt ganz unabhängig von aktuellen Einschränkungen, die aufgrund der technischen Probleme der DB AG mit ihren Fahrzeugen entstanden sind.
Ich habe bereits öffentlich darauf hingewiesen, dass die – häufig unkalkulierbaren – Zugausfälle und die Streichung von Zugverbindungen sowohl für die Pendler als auch für die Wirtschaft nicht mehr hinnehmbar sind.
Dabei ist allerdings nochmals in Erinnerung zu rufen, dass der Fernverkehr der Deutschen Bahn AG völlig eigenwirtschaftlich, das heißt ohne öffentliche Zuschüsse und in eigener Kompetenz der DB AG gefahren wird. Eine Möglichkeit, der DB AG ein bestimmtes Angebot vorzuschreiben, besteht seit der Bahnreform im Fernverkehr nicht mehr, und zwar weder bei den Ländern noch beim Bund.
Zu den Fragen 1 bis 3: Wie dargelegt, setzt sich die Landesregierung seit langem für ein optimales Angebot an Fernverkehrshalten in Montabaur ein. Sie begrüßt selbstverständlich jegliche Initiative, die dazu beitragen kann, die Zahl der Zughalte langfristig zu sichern und zu steigern und die derzeit besonders prekäre Situation für die Pendler zu erleichtern.
Wir brauchen ein langfristig gesichertes stabiles Fernverkehrsangebot an diesem Bahnhof. Dabei besteht grundsätzlich ein hoher Bedarf. Dies zeigt nicht zuletzt
die Tatsache, dass die Park-and-ride-Parkplätze am ICE-Bahnhof in Montabaur inzwischen fast täglich überlastet sind.
Die Landesregierung hat sich daher kontinuierlich gegen Einschränkungen der Halte in Montabaur gewandt und regelmäßig den Vorstand der DB AG dazu eingeschaltet.
Was die aktuelle Entwicklung anbelangt, hat die Landesregierung bereits im Sommer den Vorstand der Deutschen Bahn AG um eine Klärung des Sachverhaltes gebeten. Auf Forderung der Landesregierung sind Gespräche zu diesem Thema seitens des Vorstandes der Bahn AG angeboten worden. Meinerseits werden in diesem Monat Gespräche sowohl mit dem Vorstandsmitglied Dr. Wiesheu als auch mit Herrn Vorstandsvorsitzenden Mehdorn in dieser Angelegenheit und zu anderen Punkten stattfinden.
Anfang kommenden Jahres wird es eine Konferenz der Landesregierung zum Bahnhof Montabaur und zu strukturpolitischen Fragen der Region geben, zu der ich im Vorfeld alle Beteiligten einladen werde.
Zu Frage 4: Die DB AG ist aufgefordert, alles zu tun, um die Attraktivität der Zughalte in Montabaur auch in Richtung Mainz und Wiesbaden wieder zu verbessern. Die schrittweise Verschlechterung der Angebotssituation insbesondere auf dem Mainz-Wiesbadener Ast ist nicht akzeptabel.
Nach Auffassung der Landesregierung muss die Informationspolitik der Bahn gerade bei vorhersehbaren oder kurzfristig eintretenden Störungen deutlich besser werden. Wenn Pendler mehrfach erst auf dem Bahnsteig erfahren, dass der Zug heute nicht fährt, werden sie sich genau überlegen, ob sie die Bahn zukünftig noch als verlässliches Verkehrsmittel benutzen können.
Was die aktuelle Situation anbelangt, muss die DB AG ernsthaft prüfen, ob andere als ICE-3-Fahrzeuge, die allein über eine Wirbelstrom-Bremse verfügen, gegebenenfalls mit geringerer Geschwindigkeit auf der Strecke verkehren könnten. Auch das Thema einer höheren Reserve an Fahrzeuggarnituren muss auf den Tisch.
Letztlich geht es auch um eine attraktivere Tarifgestaltung gerade auf der Strecke Montabaur – Mainz. Damit ließen sich sicher nicht nur verlorenes Vertrauen, sondern auch Fahrgäste zurückgewinnen.
Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass die Länder im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht haben, der zum Ziel hat, über einen Fernverkehrsplan verbindliche Mindeststandards im Fernverkehr festzulegen.
Ich bin davon überzeugt, dass mit einem solchen Gesetz, mit dem der Bund aufgefordert wird, Verkehrsleistungen entsprechend seiner grundgesetzlichen Verant
wortung für den Fernverkehr bereitzustellen, letztlich die Frage der aus strukturpolitischen und verkehrlichen Gründen notwendigen Mindestbedienungsstandards im Fernverkehr gelöst werden kann.
Meine Damen und Herren, zur Bedeutung der Schienenstrecke Köln – Montabaur – Frankfurt bzw. Mainz verweise auf meine Ausführungen zur Mündlichen Anfrage Nummer 2.