(Licht, CDU: Ihr Zitat beinhaltet keine rechtlichen Bedenken! – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)
Ich schließe gleich meine zweite Frage an. Gibt es eine Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Weltmeisterschaft auf die Region Kaiserslautern und das Land Rheinland-Pfalz?
Anteilseigner der Stadiongesellschaft ist allein die Stadt. Die ursprünglichen Überlegungen, Banken mit hineinzunehmen, sind nicht weiter verfolgt worden vor dem Hintergrund, dass eine Reihenfolge der Bedienung von Verbindlichkeiten festgelegt worden ist, sodass Banken faktisch in die Rolle wie Eigenkapitalgeber gekommen sind. So war die Ausgangssituation.
Wie gesagt, das hat sich durch die Umschuldung im Jahr 2006 geändert. Damit sind alle Banken und auch das Land komplett aus der Haftung herausgekommen. Sämtliche Bürgschaftsurkunden sind zurückgegeben worden, sodass es im Moment eine sehr einfache Struktur gibt. Die Stadt hält allein die Stadiongesellschaft und trägt 100 % der Risiken. So einfach ist diese Struktur.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Fußballweltmeisterschaft zu bewerten. Das kann man einmal aus der Entwicklung
Ich sage, das gilt auch in nationaler Hinsicht im wohlverstandenen Sinne. Das gilt auch für die internationale Anerkennung. Deutschland ist also ein Land, in das man reisen will, weil man auf ein Land neugierig wird, das eine Fußballweltmeisterschaft so ausrichten kann. Das hat insbesondere in Rheinland-Pfalz und in der Region Kaiserslautern erhebliche zusätzliche Übernachtungen, Umsätze und Wertschöpfung gebracht. Alle Wirtschaftsexperten sagen, dass ein gewisser Sockel davon in die nächsten Jahre herüberreicht, sodass wirtschaftlich nicht nur ein Einmaleffekt vorhanden war, sondern es einen Dauereffekt gibt. Von daher waren die öffentlichen Investitionen für die Fußballweltmeisterschaft hoch rentable Investitionen. Das gilt auch für den Standort Kaiserslautern.
Herr Minister, gab es auch auf europäischer Ebene Vorschriften, Richtlinien oder sonstige Dinge, die in diesem Zusammenhang bei der Weisung zu beachten gewesen wären?
Jede Bank, die mit öffentlicher Finanzierung oder öffentlichen Bürgschaften zu tun hat, muss sich natürlich die Frage stellen, ob es sich hier um unerlaubte Beihilfe handeln könnte. Das gehört sozusagen zum Standard in einer Bank aus der Erfahrung heraus, dass die Europäische Kommission schon des Öfteren entschieden hat, dass gut gemeinte Zuschüsse oder Bürgschaften als unerlaubte Beihilfe zu werten sind. Für die Fußballweltmeisterschaft und die Infrastrukturinvestitionen gab es allerdings relativ frühzeitig klare Regeln seitens der Europäischen Union, nämlich dass dies öffentliche Infrastrukturmaßnahmen sind, die, wenn sie auch anders als für den reinen Profisport genutzt werden können, zulässig sind im Sinne einer öffentlichen Finanzierung oder einer öffentlichen Bürgschaft. Von daher haben wir uns auf absolut sicherem Boden bewegt.
Diese Grundregeln der Europäischen Union sind an einigen konkreten Beispielen in der Zeit vor der Fußballweltmeisterschaft durchgespielt worden. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist dies am Beispiel des Stadions in Hannover geschehen, wo das durchexerziert worden ist und die Europäische Union dann zu dem Ergebnis gekommen ist, Infrastrukturinvestitionen, die auch – und
wenn es nur ein kleiner Teil ist – gemeinnützigen Zwecken dienen können, sind nicht zu beanstanden, wenn sie öffentlich finanziert oder öffentlich verbürgt werden. Insofern verstehe ich, dass der Sachbearbeiter oder der Rechtsanwalt in sein Gutachten so etwas hineinschreibt. Das ist Standard. Aber Risiken gibt es in diesem Bereich keine.
Herr Minister, auch in die Zukunft gerichtet: Man hat Presseberichterstattungen entnehmen können, dass bei der damaligen Zahlung an das Finanzamt durch Herrn Jäggi eventuell zu viel gezahlt worden sei. – Gibt es denn Anstrengungen vonseiten des Vereins oder von Ihrer Seite aus – das ist ja schließlich das Finanzministerium –, das zu klären? Welche rechtlichen Bewertungen gibt es dazu? Gibt es Rückforderungsansprüche des Fußballvereins, um dem Verein Liquidität zu gewährleisten, und wenn es diese Rückforderungen gibt, wie werden diese vom Land dann entsprechend befriedigt?
Zunächst einmal gibt es immer wieder einmal komplizierte Steuerfälle, die rechtlich schwierig zu bewerten sind, die möglicherweise auch nicht die Zeit geben, um die Dinge einer abschließenden Klärung zuzuführen, oder die möglicherweise jahrelange Recherchen mit sich bringen würden oder die gar nicht aufklärbar, aber mehr als dubios sind. In solchen Fällen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die eine ist, man wartet den Steuerbescheid ab und geht gegen diesen dann rechtlich in der Hoffnung vor, im Widerspruchsverfahren, beim Finanzgericht oder beim Bundesfinanzhof möglicherweise Erfolg zu haben. Es kann aber sein, dass der Patient zwischenzeitlich verstorben ist.
Die andere Alternative ist, dass es in solchen Situationen, wie es auch hier der Fall war, wo vieles nicht aufklärbar ist, weil Zeugen nicht vorhanden sind, nicht kommen, sich nicht vorladen lassen oder Erinnerungslücken haben, dann zu einer tatsächlichen Verständigung kommt. Eine tatsächliche Verständigung ist ein abschließender Akt. Genau das ist hier geschehen.
Ich kann das hier kommunizieren, weil es öffentlich gesagt worden ist. Im Übrigen hat mich der Verein ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht in Sachen Steuern befreit, sonst würde ich darüber überhaupt nicht reden. Die Steuerforderung, die im Raum stand, war deutlich höher. Sie ist natürlich aufseiten des Vereins von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern geprüft worden. Nach reiflicher Überlegung ist dann die tatsächliche
Verständigung abgeschlossen worden, nämlich mit statt 12 Millionen Euro, die etwa im Raum standen, mit gut 8 Millionen Euro. Das ist dann zunächst einmal ein abschließendes Ergebnis. Da gibt es auch keine Nachverhandlungsmöglichkeiten.
Dessen ungeachtet hat natürlich der Verein alle rechtlichen Möglichkeiten. Ob diese zum Erfolg führen, ist eine ganz andere Frage. Dazu will und kann ich mich nicht äußern. Abgesehen davon werden Sie sich vielleicht daran erinnern – das steht alles in Protokollen –, dass ich damals erklärt habe, dadurch, dass ich an der Sanierungslösung beteiligt war und insofern sozusagen den Hut „Finanzminister als Bürgschaftsminister“ aufhatte, hatte ich Anweisung an die Steuerabteilung gegeben, mich mit keinerlei Entscheidungen in dieser Steuersache zu befassen, was in jedem Fall vernünftig ist, aber was meistens im Nachhinein noch vernünftiger ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 „Finanzierung des Fritz-Walter-Stadions“.
Ich rufe die Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Bracht und Gerd Schreiner (CDU), Finanzierung des Fritz-WalterStadions – Nummer 2 der Drucksache 15/2276 – betreffend, auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Licht, in keiner Weise wollen wir eine Aussprache über diesen Punkt verhindern,
sondern wir wollen diese Gelegenheit nutzen, noch einmal darzulegen, dass, wenn Chancen in diesem Land bestehen, wir diese Chancen auch nutzen und die SPDFraktion der Landesregierung dankbar dafür ist, dass diese Chancen der Fußballweltmeisterschaft und der Fortführung des Stadions genutzt wurden und Fantasie darauf verwendet wurde.
Es unterscheidet uns von Ihnen, dass wir auch den Mut haben, solche Entwicklungen zum Nutzen unseres Landes und darüber hinaus zu nutzen. Das ist hier geschehen. Da sollte man auch nicht nachkarten.
Meine Damen und Herren, es war eine Premiere bei der Fragestunde, dass nur zwei Mündliche Anfragen aufgerufen wurden. Ähnlich war das im Übrigen bei der Diskussion, wie es denn mit dem Stadionausbau und der Weltmeisterschaft weitergeht. 21 Mal habe ich gezählt – in den Ausschüssen, Kleinen Anfragen, Mündlichen Anfragen, Regierungserklärungen, Aussprachen in diesem Parlament zu allen Fragen hoch und runter, so wie wir es eben auch erlebt haben mit einem bestens präparierten Finanzminister und einem guten Innenminister, die zu jeder Frage detailliert antworten und Ihnen erklären können, wie die Zusammenhänge sind.
Meine Damen und Herren, welche Ausgangsposition hatten wir damals im Jahr 2001 in Kaiserslautern? – Eine gebeutelte Region in der Westpfalz, in der wir uns mit Konversionsanstrengungen bemüht haben, eine Wende hinzubekommen, damit man Mut zur Zukunft in dieser Region hat.