Thomas Wansch
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie in der letzten Plenarsitzung angekündigt, hat die SPD-Fraktion nun heute den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags eingebracht.
Bei der Vorbereitung dieser Unterlagen war der Wissenschaftliche Dienst sehr hilfreich, der mit seinem Gutachten einige Rahmenbedingungen genannt hat. Ich sage noch einmal sehr ausdrücklich recht herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es ganz profan heißt, Änderung der Geschäftsordnung, stellt sich
die Frage, um was es konkret geht. Es heißt hier konkret, es geht um die Einführung der öffentlichen Petition bei dem rheinland-pfälzischen Landtag.
Was bedeutet eigentlich eine öffentliche Petition? – Das möchte ich gerne in wenigen Worten darstellen.
Es geht um die Eingaben von allgemeinem Interesse. Sie können dann auf einer Internetseite des Landtags bzw. des Bürgerbeauftragten eingestellt werden. Weitere Personen erhalten somit Gelegenheit, über das Internet mitzuzeichnen oder Diskussionsbeiträge einzustellen.
Über die Zulassung der öffentlichen Petition muss aber vorher beraten und entschieden werden. Das soll Aufgabe des Petitionsausschusses sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht – in der Antragsform dargestellt – eine Fortsetzung des konsequenten Weges der Bürgernähe in Rheinland-Pfalz mit nun elektronischen Mitteln. Wir bewegen uns damit auf dem aktuellsten Stand der Kommunikationstechnik, allerdings auch wissend, dass das ein Standard bei den jungen Menschen ist.
Das Verfahren der öffentlichen Petition, das wir mit dieser Änderung der Geschäftsordnung einführen werden, bedarf jedoch noch weiterer technischer und gerade auch verfahrenstechnischer Einzelregelungen. Darüber wird der Petitionsausschuss beraten müssen.
Ich freue mich, dass auch der Bürgerbeauftragte, der heute an der Sitzung teilnimmt, schon signalisiert hat, sich in diese Beratung mit einzubringen und seinen Kenntnisstand dem Petitionsausschuss zur Verfügung zu stellen.
Wir wollen dann gemeinsam als Petitionsausschuss mit dem Präsidenten des Landtags diese Verfahrensregelungen aufstellen.
Dazu werden wir unter Umständen auch noch über eine Anhörung nachdenken müssen.
Wir haben die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und die Erfahrungen von anderen zu nutzen. Rheinland-Pfalz wird das zweite Bundesland sein, das dann eine öffentliche Petition einführt. Begonnen hatte dies beim Bund in der letzten Legislaturperiode des Bundestages, mittlerweile hat es auch das Land Bremen eingeführt.
Ich hoffe, dass wir gemeinsam, mit allen weiteren Fraktionen in diesem Hause, im Petitionsausschuss und dann auch hier im Plenum die rechtlichen Voraussetzungen für die öffentliche Petition schaffen können. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, sprechen uns ausdrücklich für diese bürgerfreundliche und beteiligungsgerechte Weiterentwicklung des rheinland-pfälzischen Petitionsrechts aus.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Anregung verstanden.
Die Aussprache zum diesjährigen Jahresbericht 2009 des Bürgerbeauftragten stellt eine gewisse Zäsur dar,
weil es der letzte Bericht des bisherigen Bürgerbeauftragten Ulrich Galle ist. Seit 1974 haben wir in Rheinland-Pfalz die Institution des Bürgerbeauftragten, zunächst mit Dr. Rösler, gefolgt 1987 von Walter Mallmann und über 15 Jahre nun Ulrich Galle als erfolgreiche Bürgerbeauftragte.
Seit wenigen Wochen hat nun Dieter Burgard dieses wichtige Amt übernommen. Mehr als 5.100 Eingaben im Jahr 2009 – etwa dasselbe Niveau wie im Vorjahr – belegen, dass diese unmittelbare Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich an den Bürgerbeauftragten und damit an den Landtag zu wenden, hohe Akzeptanz, ja Vertrauen findet und gern und rege genutzt wird. Eine hohe Zahl bedeutet aber auch tausendfache Unzufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den öffentlichen, den kommunalen und den Landeseinrichtungen. Die hohe Erfolgsquote von über 70 % macht sicherlich den Bürgerinnen und Bürgern auch Mut, sich an das Büro des Bürgerbeauftragten mit seinen Mitarbeitern zu wenden.
Der Jahresbericht zeigt Erfolge, aber auch Grenzen des Machbaren auf. In den Eingaben geht es von der Senkung eines Bordsteins bis zur Frage der Friedhofssatzung, von GEZ-Gebühren bis zum Streit über einen Straßennamen. Nach wie vor waren auch die regelmäßigen Sprechtage des Bürgerbeauftragten Ulrich Galle, die großen Anklang fanden, Beleg von seiner großen Bürgernähe. Wir können sicherlich davon ausgehen, dass Dieter Burgard als Bürgerbeauftragter diesen wichtigen Weg der Bürgernähe weiter fortsetzen wird. Der Bürgerbeauftragte ist vor allem Zuhörer. Er ist Ratgeber und Organisator von Hilfen und Aufklärung. Menschen mit Behinderungen, Menschen im Strafvollzug, asylsuchende Menschen, Menschen in materieller Not und Menschen in sozialer Bedrängnis wissen es zu schätzen, wenn sie beim Bürgerbeauftragten mit Respekt Gehör finden, ja meist auch Hilfe finden.
Bürger fühlen sich gegenüber öffentlichen Verwaltungen oft ohnmächtig und auch nicht kundenfreundlich beraten und informiert. Es zeigt sich immer wieder, mehr und verlässliche Kommunikation ist sicherlich ein Schlüssel zu mehr Zufriedenheit der Kunden. Mitwirkung im Petitionsverfahren ist eine Pflicht, die von allen öffentlichen Einrichtungen beachtet werden muss. Lästiges Abtun von Petitionen hilft keinem, sondern die Chancen sollten ergriffen werden, eigenes Handeln infrage zu stellen, dies gegebenenfalls zu ändern oder eine Bestätigung des Vorgehens zu bekommen. Moderne Dienstleister hinterfragen sich auch immer wieder selbstkritisch. Zum kundenorientierten Handeln von Verwaltungen gehört auch selbstverständlich, dass wir verständliche Antragsformulare und Bescheide haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Netzwerk von Ansprechpartnern des Bürgerbeauftragten auf kommunaler Ebene, Landesebene und auf grenzüberschreitender Ebene ist Basis für viele unbürokratische Hilfen und Eingehen auf Petenten. Sorgen bereiten weiterhin sicherlich die Eingaben, die das Sozialwesen betreffen. Die Zahl der Eingaben in diesem Sachgebiet hat in diesem Jahr weiter zugenommen. Die Schwerpunkte der Eingaben sind dabei unverändert und betreffen vor allem die Bereiche der Unterkunftskosten, der
Bewilligung bzw. der Fortsetzung von Zahlungen des Arbeitslosengeldes II, die Höhe der gezahlten Leistungen, die Gewährung von einmaligen Beihilfen sowie Beschwerden über die Art und Weise der Bearbeitung.
Im Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit begann auch die segensreiche Arbeit der Härtefallkommission. Lösungen können – so zeigt es nun auch die Praxis, wie der Bericht das auch darstellt – vermehrt zügig schon im Vorfeld der Härtefallkommission in den Ausländerbehörden vor Ort gefunden werden. Offensichtlich bewirkt die gesetzliche Altfallregelung nach wie vor, dass die Zahl der Eingaben deutlich niedriger ist als in den vergangenen Jahren.
Mit großen und kleinen Anliegen wandten sich wieder Hunderte von Inhaftierten der Justizvollzugsanstalten an den Bürgerbeauftragten. Grundsätzlich hat die Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses in den letzten Jahren in alle Justizvollzugsanstalten Einblick gewinnen können. Der Bürgerbeauftragte sorgt nachhaltig durch das persönliche Gespräch vor Ort mit den Inhaftierten und dann der Leitung und im Justizministerium dafür, dass der Strafvollzug ein Stück mehr auf die Rechte achtet und die Zeit der Haft humaner gestaltet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bericht des Bürgerbeauftragten geht aber auch auf die Weiterentwicklung des Petitionsrechtes ein. Die Einführung der öffentlichen Petition wird von ihm als nächster Schritt bezeichnet. Bei der Besprechung des Jahresberichtes 2008 des Bürgerbeauftragten hatten dies für die SPDFraktion die Kollegen Peter Wilhelm Dröscher und Dieter Burgard im Dezember 2009 angekündigt. Die Beratungen in der SPD-Fraktion mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Petitionen zu schaffen, wurden im Frühjahr dieses Jahres fortgesetzt. Hilfreich war dabei auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vom April 2010 unter dem Titel „Einführung von Online-Petitionen“.
Zusammenfassend kann ich für meine Fraktion erklären, dass wir noch vor der Sommerpause die öffentliche Petition in die parlamentarische Beratung einbringen werden.
Petitionen, die von allgemeinem Interesse sind, können dann per Internet von einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt und diskutiert werden. Mit dieser zeitgemäßen Weiterentwicklung des Petitionsrechts werden die positiven Erfahrungen von der Bundesebene auf die Landesebene in Rheinland-Pfalz übertragen. Rheinland-Pfalz ist damit das zweite Bundesland nach Bremen, das die öffentliche Petition einführen wird. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit den anderen Fraktionen die rechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Petitionen schaffen. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD im Petitionsausschuss erwarten auch hier wie in den vergangenen Jahren eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, so dem Bürgerbeauftragten, der Landtagsverwaltung und den Ausschusskolleginnen und -kollegen der beiden anderen Fraktionen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss danke ich noch einmal für die Kolleginnen und Kollegen der SPD im Petitionsausschuss dem ausgeschiedenen Bürgerbeauftragten Ullrich Galle für seine Arbeit. Über 15 Jahre hinweg hat er kompetent, engagiert und bürgernah dieses Amt ausgeführt. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die wir gemeinsam hatten, kann mit Sicherheit zum Wohle der Bürger beschrieben werden.
Auch dem stellvertretenden Bürgerbeauftragten, Herrn Schöpflin, mit dem kompetenten Mitarbeiterteam danke ich im Namen der SPD-Fraktion sehr herzlich. Dies ist mehr als eine Pflichterfüllung. Es ist Respekt vor der Bewältigung der nicht einfachen Aufgabe, Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass sie mit ihren kleinen und großen Anliegen Resonanz finden und einvernehmliche Abhilfe das unermüdliche Ziel ist. Die Bürger wissen, Petitionsrecht ist ihr gutes Recht.
Dem neu gewählten Bürgerbeauftragten Dieter Burgard wünsche ich bei seinen nicht leichten Aufgaben in diesem Amt viel Glück und Erfolg. Seine bisherige jahrelange Tätigkeit im Petitionsausschuss als Sprecher meiner Fraktion hierzu haben ihm umfangreiche Erfahrungen in diesem Aufgabengebiet beschert. Er hat damit beste Voraussetzungen, um in seinem Amt erfolgreich bestehen zu können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, wie beurteilen Sie die verteilungspolitischen Wirkungen des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit?
Herr Minister, Sie haben zwei Angebote von RHJI und Magna angesprochen. Gestern ist in der Presse eine Meldung gelaufen, dass überraschenderweise GM in der Lage wäre, Opel mit etwa 1 Milliarde Euro selbst zu halten. Ist Ihnen darüber etwas bekannt, und wie bewertet gegebenenfalls die Landesregierung diese Aussage von GM?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel des Antrags der FDP-Fraktion „Ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Hotellerie und Gastronomie in Deutschland einführen“ zeigt auf den ersten Blick, dass es sich bei der Mehrwertsteuer um ein Thema handelt, das ausschließlich bei uns in Deutschland behandelt wird. Herr Eymael, aber auf den zweiten Blick wird deutlich, dass das Thema „Mehrwertsteuer“ im europäischen Kontext zu beurteilen ist. Auch wenn es so scheint, dass das Mehrwertsteuerrecht europaweit weitgehend harmonisiert ist, gibt es doch mittlerweile innerhalb der Europäischen Union einen regelrechten Flickenteppich an Ermäßigungstatbeständen.
Vom ursprünglichen Ansatz her ging es bei den ermäßigten Steuersätzen nur darum, den Endverbraucher bei Waren und Dienstleistungen für seinen Grundbedarf zu entlasten. Tatsächlich sieht das europaweit ganz anders aus. Die ermäßigten Sätze sind unterschiedlich und betreffen bei Weitem nicht nur den Grundbedarf.
Betrachten wir vor diesem Hintergrund die Hotellerie und Gastronomie, so möchte ich dazu ein paar Beispiele nennen. Die 5,5 % in Frankreich für die Hotellerie wurden vom Kollegen eben angesprochen. In Luxemburg sind es sogar 3 % für die Gastronomie. In Dänemark sind es 25 % Einheitssteuer für alle Güter und Dienstleistungen.
Wenn wir der Argumentation der FDP folgen würden, hätten wir ein echtes Problem mit dem Preisniveau – so wie es eben dargestellt wurde – bei uns in der Gastronomie und in der Entwicklung des Tourismus. Das würde einfach heißen: In Luxemburg bei 3 % ist das Essengehen besonders günstig, und in Dänemark bei 25 % Steuer laufen die Touristen weg. Meine Damen und Herren, beides ist nicht zutreffend. Auch wenn wir jetzt Näheres über den Urlaub des Kollegen Eymael erfahren haben und jeder das eine oder andere bei sich persönlich in Erinnerung rufen kann, meine persönlichen Erfahrungen, die ich gemacht habe, nachdem man als Pfälzer auch gerne einmal nach Frankreich zum Essen geht, sind, dass das bei Weitem so nicht zutrifft, wie Sie es ausgeführt haben.
Wirtschaftsförderung und Unterstützung des Tourismus funktionieren nicht über einen abgesenkten Mehrwertsteuersatz. Bei dem Vorschlag der FDP handelt es sich nur um einen nicht zielgerichteten Subventionierungsvorschlag. Zig Millionen Euro Steuerausfall kämen auf Bund und Länder zu, wenn so etwas ohne Blick auf
das Ganze entschieden werden würde. Fachleute sprechen da allein für Rheinland-Pfalz von über 100 Millionen Euro Steuerausfällen.
Angekurbelt wird die Wirtschaft über ein gesteigertes Konsumverhalten mit diesem Vorschlag auch nicht. Das belegen übrigens auch Studien der Europäischen Union zu vergleichbaren ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Dort wurde festgestellt, dass die Ermäßigung kaum Auswirkungen auf die Preise hatte. Positive Effekte für den Arbeitsmarkt und ein Rückgang der Schattenwirtschaft waren ebenfalls nicht erkennbar. Nach dieser Studie führte die Ermäßigung im Wesentlichen zu so genannten Mitnahmeeffekten auf Ebene der Unternehmer.
Herr Kollege, die von Ihnen genannte Pizza belegt das in der Regel oft. Oftmals wurde nämlich die mit der Ermäßigung verbundene Preissenkung nicht bzw. nicht vollständig an die Kunden weitergegeben. Sie wurden in einer anderen Weise umgesetzt. Sie sehen also, der Vorschlag der FDP ist nicht zielgerichtet.
Zusammenfassend stelle ich für meine Fraktion fest: Zuallererst ist es notwendig, die Thematik der Mehrwertsteuer und eventueller Ermäßigungen für sogenannte Grundbedarfe auf europäischer Ebene zu regeln. Zur Förderung des Tourismus in Rheinland-Pfalz setzen wir besser auf das von Wirtschaftsminister Hendrik Hering initiierte Konzept der Tourismusstrategie 2015. Die dort erfolgte Förderung und die damit verbundenen Erfolge zeigen, dass dies der richtige Weg ist und nicht der laut dem vorgelegten FDP-Vorschlag.
Meine Fraktion wird daher diesem Antrag nicht zustimmen, genauso wenig wie dem Änderungsantrag der CDU.
Vielen Dank.
Herr Minister, wer ist Beteiligter an der Stadiongesellschaft in Kaiserslautern?
Ich schließe gleich meine zweite Frage an. Gibt es eine Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Weltmeisterschaft auf die Region Kaiserslautern und das Land Rheinland-Pfalz?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vollkommen überraschend – so ist es der Pressemeldung zu entnehmen – hat die CDU-Fraktion das ganze Verfahren um die Stadiongesellschaft in Kaiserslautern zur Kenntnis genommen. Heute hat sie vollkommen überrascht die ganzen Abläufe gesehen und fehlende Transparenz bemängelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war in der damaligen Zeit, als das Ganze zur Diskussion stand, nicht im Plenum vertreten. Ich habe mich gefragt, ob das alles so überraschend war und ob das alles neu ist. Ich habe deshalb mein privates, als kommunalpolitisch interessierter Mitbürger gesammeltes Archiv an Pressemeldungen durchforstet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, alles, was ich hier bei mir habe, ist im Jahre 2003 zur Gründung der Stadiongesellschaft in Kaiserslautern veröffentlicht. Es sind Veröffentlichungen zu der Frage, wie mit der WM in Kaiserslautern umgegangen wird und welche Möglichkeiten Rheinland-Pfalz hat, hier unterstützend einzugreifen. Sie sagen, es sei vollkommen überraschend. Haben Sie etwa keine Zeitung gelesen?
Es ist für mich eine Kleinigkeit, einige Passagen zu zitieren. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der „RHEINPFALZ“ den Kollegen Böhr: Wir sind Feuer und Flamme. CDU-Landtagsfraktion unterstützt StadionAusbau. –
Blicken wir jetzt ein bisschen weiter zum Thema Ablauf, wie geht es mit dem Stadion weiter, wie geht es mit dem FCK weiter. Da titelte „DIE RHEINPFALZ“ am 7. Februar 2003: Objektgesellschaft oder Insolvenz? Beim Krisengipfel zum FCK zeichneten sich zwei Möglichkeiten ab. –
Es war also ganz klar, wie die Situation ist und dass diese Diskussion auch die Stadt und den Stadtrat beschäftigt hat. „DIE RHEINPFALZ“ titelte am 11. November 2003: Stadtrat stimmt FCK-Engagement zu. – Die „Pirmasenser Zeitung“ stellte fest: Stadt steht zum FCK.
Machen wir weiter. Sie haben vollkommen überrascht über Vertragssituationen gesprochen. „DIE RHEINPFALZ“ sagte am 12. Juni 2003 in ihrer Schlagzeile: Kompliziertes Vertragswerk. Sie stellte dieses auch dar. Als interessierter Mitbürger der Stadt und der Region Kaiserslautern war es mir damals jederzeit möglich, das, was Sie heute bemängeln, nachzuvollziehen. Man brauchte es nicht irgendwo in einem Protokoll nachzulesen, man konnte es in der „RHEINPFALZ“, der dortigen Tageszeitung, nachlesen. Meine Damen und Herren, Sie hätten sich lediglich die Mühe der Recherche machen müssen.
Gestatten Sie mir eine weitere Bemerkung als ehemaliger Spieler des 1. FC Kaiserslautern.
Ich korrigiere mich und ergänze: Als E-Jugend-Spieler.
Meine Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen und einige andere wissen sicherlich, dass mein sportlicher Lebensweg im Bereich eines anderen Fachverbandes verlaufen ist.
Der FCK hat zurzeit 12.000 Mitglieder. Die Region um Kaiserslautern hat sich in vielfacher Sicht auch um diesen Verein gesorgt. Man hat auch die Chancen des Vereins erkannt. Wenn Sie als Kind im Bereich Fußball unterwegs waren, konnten Sie erleben, dass der FCK überall einen guten Namen hatte. Wenn Sie heute unterwegs sind, stellen Sie fest, dass über die Weltmeisterschaft die Stadt Kaiserslautern nicht nur national, sondern auch international einen guten Namen hat. Das ist eine Entwicklung, die die Weltmeisterschaft in Rheinland-Pfalz bewirkt hat. Das hat die Ausrichtung in Kaiserslautern bewirkt.
Meine Damen und Herren, wie es konkret in der Stadt aussieht, werde ich in der zweiten Runde darstellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bracht, das, was Sie hier zum Besten gaben, hat für mich den Charakter der Feststellung: im Nachhinein besser vorhersehen wollen, oder manchmal auch irgendwie die
Passage eines trotzigen Kindes, da Sie anscheinend einfach etwas nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Was war denn? Es ist klar, es war alles öffentlich, es war alles frei zugänglich.
Der Zeitdruck damals in der Entscheidung war enorm, um nicht nur den Verein und das Stadion, sondern um die WM und damit alle wirtschaftlichen Chancen und Erfolge für dieses Land, für Rheinland-Pfalz zu retten.
Zur Bedeutung dieser WM haben Sie bisher keine Aussagen gemacht, zumindest nichts Wesentliches. Was hat diese WM für die Stadt Kaiserslautern, für die Region und für das Land gebracht?
Welches positive Image können wir denn verzeichnen? Dazu möchte ich ein paar Beispiele als jemand benennen, der sich oft vor Ort bewegt und dort in der Region wohnt.
Haben Sie einmal nicht nur die Aufbruchstimmung, die anlässlich der WM in der Stadt zu spüren war, zur Kenntnis genommen, sondern auch, wie sich die Stadt verändert hat, wie das Land mit enormen Mitteln mit dazu beigetragen hat, dass die WM ein großer Erfolg wurde?
Ich nenne als Beispiel die Innenstadt von Kaiserslautern, das Bahnhofsumfeld und das Entree der Stadt, viele Dinge, die sich positiv mit Unterstützung dieses Landes weiterentwickelt haben, weil wir die WM dort hatten.
Wirtschaftlich gesehen haben wir dort plötzlich ein engeres Zusammenrücken der Kommunen festzustellen gehabt, weil man dieses Ziel „WM“ als Chance begriffen hat. Ein neues Tourismuskonzept wurde gemeinsam entwickelt, die Stadt, der Landkreis Kaiserslautern und die umliegenden Landkreise haben sich beteiligt. Das, wovon jahrelang niemand zu träumen wagte, war plötzlich Realität, weil wir dieses Ziel als wirtschaftlichen Erfolg vor Augen hatten.
Was das für den Wissenschaftsstandort bedeutet, das sagen Ihnen viele Vertreter der TU Kaiserslautern und der Fraunhofer-Institute, die beide dort vertreten sind. Besuche von Vertretern ausländischer Universitäten, die dort zu Gast waren, fanden nicht nur anlässlich der WM statt, sondern es hat sich auch um Folgebesuche gehandelt, die Kontakte ergaben, die eine wirtschaftliche Weiterentwicklung ermöglicht haben.
Wenn wir das Ganze in eine Gesamtbeurteilung hineinbringen, dann ist das für das Land Rheinland-Pfalz ein
Glücksfall gewesen, dass es möglich war, die WM umzusetzen und eine Region, die Anfang der 90er-Jahre erhebliche Probleme in ihrer Strukturpolitik verkraften musste, damit auch ein Stück nach vorn zu bringen.
Jetzt wird im Nachhinein darüber diskutiert, ob man den einen oder anderen Punkt hätte besser machen können. Wer war denn damals bereit, Verantwortung zu übernehmen? Das waren die SPD und die Landesregierung.
Meine Damen und Herren, was will denn heute die CDU? Ich weiß das zwar manchmal nicht so recht Ihren Redebeiträgen hier zu entnehmen, aber ich beziehe mich dann auch auf die Presse.
Die Presse hat am 11. April 2008 in der lokalen Ausgabe der „RHEINPFALZ“ in Kaiserslautern – Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung – mit der Schlagzeile berichtet: „Baldauf drängt auf Mainzer Hilfe für die Stadt.“
Sie wollen doch weitere Hilfe für die Stadt und auch, dass dieses Land mit der Stadt mitgeht. Wenn ich mir all das ansehe, was heute vorgeführt, vorgetragen wurde,
dann kann man schon sagen, für die Stadt ist eine sehr gute Entwicklung über die WM zu verzeichnen gewesen. Es war eine gute Entscheidung nicht nur für die Stadt Kaiserslautern, es war auch eine gute Entscheidung für das Land Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1642 –, „Aufstel
lung des Landeshaushaltes nach den Regeln der doppelten Buchführung als Gesamtabschluss“ betreffend, wurde mit Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2007 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Nach umfangreicher Beratung hat dieser in seiner 20. Sitzung am 17. Januar 2008 die Beschlussempfehlung, der Antrag wird abgelehnt, abgegeben.
Vielen Dank.
interjection: (schriftführender Abgeordneter) :
Doris Ahnen Kathrin Anklam-Trapp
Thomas Auler Christian Baldauf
Hans-Artur Bauckhage Christine Baumann
Kurt Beck Anke Beilstein
Michael Billen Dr. Christoph Böhr
Hans-Josef Bracht Ulla Brede-Hoffmann
Bettina Brück Dieter Burgard
Margit Conrad Jürgen Creutzmann
Bettina Dickes Josef Dötsch
Malu Dreyer Peter Wilhelm Dröscher
Friederike Ebli Petra Elsner
Dr. Peter Enders Guido Ernst
Günter Eymael Monika Fink
Alexander Fuhr Dr. Thomas Gebhart
Manfred Geis Marianne Grosse
Thomas Günther Jens Guth
Martin Haller Jochen Hartloff
Brigitte Hayn Heribert Heinrich
Bernhard Henter Hendrik Hering
Clemens Hoch Michael Hörter
Simone Huth-Haage Michael Hüttner
Josef Keller Hannelore Klamm
Dieter Klöckner Marlies Kohnle-Gros
Dr. Matthias Krell Werner Kuhn
Matthias Lammert Bernd Lang
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Hering, herzlichen Dank für die Darstellung der Problematik und den daraus folgenden Gesetzentwurf.
Für die Insider ist das ein altbekanntes Thema. Wenn ich Insider anspreche, dann meine ich damit diejenigen, die bei kreisfreien Städten und Landkreisen Finanzverantwortung tragen. Insoweit wird dieser Gesetzentwurf der Landesregierung nicht von einem Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft und des Verkehrs vonseiten meiner Fraktion begleitet, sondern von einem Haushälter.
Lassen Sie mich an dieser Stelle Dank sagen an den Vorgänger des heutigen Verkehrsministers Hering: Herzlichen Dank, Herr Bauckhage.
Seit vielen Jahren laufen die Bemühungen, das betreffende Bundesgesetz zu ändern. Auf Wunsch der Länder, auch des Landes Rheinland-Pfalz im Vermittlungsausschuss, hat der Bund im Mai 2005 das Straßenverkehrsgesetz geändert und damit die heute vorliegende Formulierung des Landesgesetzes ermöglicht.
Was dieses Gesetz in der Praxis bedeutet, darf ich Ihnen sicher auch aus Sicht meiner bisherigen Berufserfahrung als Kreiskämmerer darstellen. Bei Durchsicht der Haushaltseinnahmenreste – beim Kaufmann würde man sagen, bei der Überprüfung der Forderungen –, dieser Listen also, hatten die Kämmerer bisher regelrecht Tränen in den Augen, wenn sie diese Rückstände sahen, nicht nur wegen der Höhe – 200.000 Euro als Durchschnittswert wurden genannt; ich kenne Einzelfälle bei Kommunen, die sogar deutlich darüber liegen –, sondern auch wegen des damit zusammenhängenden Verfahrens.
Wenn ich sehe, wie frustrierend das die ganze Zeit in den Verwaltungen war und bis heute noch ist, wenn man keine Möglichkeit hat, eine Zulassung zu vermeiden, obwohl man genau weiß, dass diese Zulassung in Kürze erneut zu hohen Verwaltungskosten führen wird, weil eine Zwangsabmeldung – aus welchen Gründen auch immer – dazu führt, dass die Vollstreckung notwendig wird und ein Personaleinsatz notwendig wird, so ist all das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen sehr frustrierend, und man kann nichts dagegen tun.
Nun gibt es die Möglichkeit zu reagieren, und ich bin froh, dass es der Landesregierung nun gelungen ist,
diese bekannte Problematik zu lösen und die Themen wie beispielsweise „Datenschutz“, die „praktische Umsetzung im Bereich der EDV“ und das „Abrechnungsverfahren mit betroffenen Kommunen“ untereinander zu bearbeiten. Diese zufriedenstellende Lösung spiegelt sich aus meiner Sicht und auch aus Sicht meiner Fraktion in diesem Gesetz wider.
Das Gesetz und die damit verbundenen vorbereitenden Arbeiten wurden zügig auf den Weg gebracht. Dies zeigt die kommunalfreundliche Vorgehensweise und Umsetzung. Kurz gefasst bedeutet dieses Gesetz spürbare Einnahmenverbesserungen auf der kommunalen Seite. Das Gesetz schafft Gebührengerechtigkeit, es schafft Verwaltungsvereinfachung verbunden mit einem geringeren Personaleinsatz, und nicht zuletzt steigert es auch die Arbeitszufriedenheit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den kommunalen Verwaltungen.
Meine Damen und Herren, ich darf vonseiten meiner Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetz signalisieren.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, der nun in der zweiten Beratung vorliegt, kommt diese ihrer Aufgabe nach funktionsgerechter Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz nach. Diese Aufgabe einer funktionsgerechten Besoldung muss regelmäßig überprüft werden und damit verbunden im notwendigen Fall auch eine Änderung auf den Weg gebracht werden. Für mich ist das, was hier geschieht, insoweit eine Selbstverständlichkeit.
Wie bei den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und auch heute dargestellt handelt es sich im vorliegenden Fall um die Neuordnung der Besoldung auf Staatssekretärsebene und um die Regelung der Besoldung von leitenden Beamtinnen und Beamten mit besonderen Aufgabenbereichen, die deutlich über die regelmäßigen Aufgaben eines Abteilungsleiters in einer obersten Landesbehörde hinausgehen. Die formalkorrekte Aufarbeitung spiegelt sich im vorliegenden Gesetzentwurf wider.
Herr Kollege Schreiner, gestatten Sie mir an dieser Stelle noch eine Anmerkung im Zusammenhang mit den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und Ihren entsprechenden Äußerungen. Mit Wiederholungen wird Ihre Argumentation nicht besser.
Sie können doch nicht in der politischen Diskussion auf der einen Seite den IT-Bereich und den Weg, den die Landesregierung einschlägt, loben und begrüßen und auf der anderen Seite die damit verbundenen Folgen lautstark ablehnen. Herr Schreiner, das passt nicht zusammen.
Tatsache ist, dass wir in der Landesregierung IT-Systeme haben, die nicht miteinander kompatibel sind. So hat es die Landesregierung mit ihren nachgeordneten Behörden dargestellt. Es ist erforderlich, dass in diesem Bereich eine Konzentration vorgenommen wird. Eine solche zentrale Aufgabe gehört in eine Hand und soll nicht dezentral organisiert werden. Bei der angesprochenen Größenordnung muss man eine entsprechende Entlohnung gewährleisten. Im Haushalt können Sie es lesen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie können das vom Weg und von der Art und Weise der Umsetzung her kritisieren, von Einzelfallregelungen sprechen und andere, vielleicht nicht praktikable Lösungen vorschlagen. Wir sind uns doch wohl alle einig, dass ein Gesetzgebungsverfahren mit der umfassenden Darstellung und Beratung in diesem Hohen Hause absolut
transparent ist und somit auch für Sie deutlich wird, um was es geht.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch den Hinweis, auch die Dotierung ist für uns die richtige Lösung. Sonst müssten wir die hessische Lösung wählen. Die Hessen haben mit der Einrichtung einer weiteren Staatssekretärsstelle bei dieser Thematik reagiert. Da hätte ich Sie einmal hören wollen, Herr Schreiner.
Die Darstellung, die Sie hinsichtlich der Besoldung des damaligen Staatssekretärs im Finanzministerium in der letzten Legislaturperiode gewählt haben, macht deutlich, dass die Landesregierung ihrer Aufgabe nach dem Bundesbesoldungsgesetz nachkommt. Bereits im Haushalts- und Finanzausschuss wurde dargestellt, dass es nicht die gleiche Arbeit war. Es waren Zusatzaufgaben, die dem damals amtierenden Staatssekretär übertragen und mit der Besoldungsgruppe B 10 honoriert wurden. Es war eine funktionsgerechte Besoldung, die damals vorgenommen wurde. Wenn das heute zurückgenommen wird, hat es wirklich nichts mit einer unkontrollierten Vorgehensweise zu tun.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend sage ich Folgendes: Die Vorgehensweise der Landesregierung ist richtig, sie ist zukunftsweisend und vor dem Hintergrund der damit verbundenen enormen Einsparpotenziale allein im IT-Bereich auch noch als besonders wirtschaftlich zu bezeichnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes kommt diese ihrer Aufgabe zur funktionsgerechten Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz nach.
Herr Kollege Schreiner, die regelmäßige Überprüfung dieser Regelungen und damit verbunden im notwendigen Fall auch Veränderungen auf den Weg zu bringen, ist für mich und meine Fraktion eine Selbstverständlichkeit. Wie bereits vom zuständigen Ressortminister dargestellt, handelt es sich um die Neuordnung der Besoldung von leitenden Beamtinnen und Beamten mit besonderen Aufgabenbereichen und um die Neuregelung der Besoldung auf Staatssekretärsebene. Es geht um leitende Beamtinnen und Beamte mit besonderen Aufgaben, die über die regelmäßigen Tätigkeiten eines Abteilungsleiters in einer obersten Landesbehörde hinausgehen.
Die konkreten Aufgaben in einem Fall, der hier als Beispiel genannt wurde, sind besonders zu beleuchten. Interessant ist für mich bei dieser Beurteilung der Notwendigkeit dieses Gesetzes und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auch die Einschätzung von fachlich kompetenten Kolleginnen und Kollegen am Beispiel der Umsetzung. Ausweislich der Niederschrift der zweiten Sitzung des Ausschusses für Medien und Multimedia am 27. Juni dieses Jahres hat Herr Kollege Rüddel von der CDU-Fraktion es ausdrücklich begrüßt, dass sich die Landesregierung mit den Themen „EGovernment“und „IT-Technologie“ verstärkt beschäftigt. Ähnliches berichten Sie auch mit Ihrer Pressemeldung der CDU vom 26. Juni.
Meine Damen und Herren, wenn diese Einschätzung Konsens ist, dann müssen die betreffenden Bediensteten, denen diese herausragenden und zukunftsweisenden Aufgabenstellungen neu übertragen werden, natürlich auch entsprechend besoldet werden. E-Government ist ein absolut wichtiger Bereich zur Weiterentwicklung der bürgerfreundlichen Verwaltung, der Verwaltung als Dienstleister.
Der Servicebereich muss unter diesem Gesichtspunkt landesweit fortentwickelt werden. Die Koordination aller betroffenen Verwaltungsebenen in unserem Land ist eine herausragende Aufgabenstellung mit hoher Finanzverantwortung für die Zukunft. Wesentliche künftige Einsparpotenziale der gewollten Verwaltungsmodernisierung hängen direkt mit dem IT-Bereich und dem EGovernment zusammen.
Zurück zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU. Auf der einen Seite begrüßen Sie all das, auf der anderen Seite, wenn es um die Besoldung geht, wollen Sie keinen Einsatz bereitstellen. Das geht nach dem Schema „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ So kann und wird es nicht funktionieren.
Besonders erwähnenswert ist bei dem vorliegenden Vorschlag der Landesregierung, dass dadurch die übertragene herausragende Verantwortung von einem Beamten oder einer Beamtin als Ministerialdirektor oder Ministerialdirektorin wahrgenommen werden kann, ohne gleich eine neue, kostenintensivere Staatssekretärsstelle ausweisen zu müssen. In vergleichbaren Situationen haben dies benachbarte Bundesländer – Stichwort Blick über die Brücke – mit der zusätzlichen Ausweisung einer Staatssekretärsstelle gelöst.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus der Sicht der SPD-Fraktion notwendig. Er ist begründet und unter Berücksichtigung des zukünftigen Einsparpotenzials auch finanziell solide. Für die SPD-Fraktion kann ich somit Zustimmung signalisieren.
Vielen Dank.