Protocol of the Session on May 15, 2008

Wir werden uns betrachten müssen, ob ein Ansatzpunkt im Rahmen der Umstrukturierung gegeben ist. Wie wir mit Flächen umgehen, die aus der Flurbereinigung herauskommen, das wäre ein Ansatzpunkt. Wie man hierauf klug reagiert, wird mit den Marktbeteiligten diskutiert. Hierzu werden wir Anfang Juni Entscheidungen treffen. Das wäre dann eine indirekte Stärkung für die Flurbereinigungsverfahren der Weinwirtschaft. Das wollen wir uns noch einmal genauer ansehen. Es ist diesbezüglich jedoch noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schneider.

Herr Minister, Sie haben bereits davon gesprochen, dass es einen Katalog der Dinge gibt, die möglicherweise gefördert werden können. Sie haben relativ wenig darüber verraten, was die Landesregierung plant und vorhat. Darum meine konkrete Frage: Planen Sie in der ersten Förderperiode, die Möglichkeit der „grünen Weinlese“ zu fördern?

Ich erinnere mich gesagt zu haben, dass ich es nicht tue.

(Frau Spurzem, SPD: Ja! – Frau Baumann, SPD: Ja, laut und deutlich!)

Damit sind die Mündlichen Anfragen Nummer 3 und 9 beantwortet. Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Erwin Rüddel (CDU), Berichterstattung über „Altenpflegeskandal“ – Nummer 4 der Drucksache 15/2202 – betreffend, auf.

Herr Abgeordneter Rüddel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist die Landesregierung mit Blick auf Rheinland-Pfalz der Meinung, dass es gegenwärtig einen „Altenpflegeskandal“ gibt, wie das die SPDParteizeitung „Vorwärts“ in ihrer jüngsten Ausgabe zur bundesweiten Situation der Pflege berichtet?

2. Welche besondere Bedeutung sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang in der Arbeit der Arbeiterwohlfahrt (AWO)?

3. Welche Auswirkungen befürchtet die Landesregierung durch die Berichterstattung auf die AWOEinrichtungen in Rheinland-Pfalz und damit auf die Situation der Altenpflege im Land?

Für die Landesregierung antwortet Frau Sozialministerin Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Erwin Rüddel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hält es nicht für ihre Aufgabe, Presseveröffentlichungen, unter anderem von Parteizeitungen, zu bewerten. Unabhängig davon sieht die Landesregierung die Pflege in Rheinland-Pfalz nicht als eine Skandallandschaft, vielmehr stellen wir fest, dass die Qualitätsentwicklung und -sicherung allen Beteiligten ein großes Anliegen ist.

Ich habe schon oft deutlich gemacht, dass ich die Arbeit der Menschen, die ehrenamtlich und professionell in der Pflege tätig sind, sehr schätze. „Menschen pflegen“, so der Titel meiner Kampagne, drückt das ganz besonders aus. Notwendige Verbesserungen lassen sich nicht dadurch erreichen, dass die Pflege öffentlich angeprangert wird, andererseits müssen Missstände jedoch auch öffentlich benannt werden; denn unser Leitbild ist eine Pflege in Würde.

Die für die Pflege wichtigen Qualitätskriterien habe ich öfter, zuletzt vor Kurzem im Bundesrat anlässlich der Verabschiedung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes, aufgezeigt: Transparenz im Hinblick auf die Angebote und deren Qualität; denn wenn die Leistungen künftig

vergleichbar sind, ist das auch ein Schutz vor Missständen und lässt schwarze Schafe erkennen; Stärkung des Verbraucherschutzes durch Transparenz, aber auch durch Information, Beratung und Beschwerdemöglichkeiten; Ausbildung und Qualifizierung als dritter Punkt. Die Qualität in Einrichtungen der Pflege wird ganz wesentlich von der Qualität von Führungskräften bestimmt. Mir ist wichtig, dass neben einer entsprechenden Ausbildung auch Leitungs- und Führungskompetenzen nachgewiesen und dazu kontinuierlich Fortbildungen wahrgenommen werden.

Zu Frage 2: Die Arbeiterwohlfahrt in Rheinland-Pfalz ist, wie andere Wohlfahrtsverbände auch, ein wichtiger Partner der Landesregierung. Die Arbeiterwohlfahrt besteht aus zwei Bezirksverbänden, 30 Kreisverbänden und 262 Ortsvereinen, betreibt rund 200 Einrichtungen im Land und hat etwa 2.900 hauptamtlich Beschäftigte.

Im Bereich der Pflege unterhält die Arbeiterwohlfahrt eine Reihe von Alten- und Pflegeheimen, Seniorenwohnanlagen, Begegnungsstätten für alte und junge Menschen oder auch „Essen auf Rädern“. Sie engagiert sich auch auf anderen sozialen Tätigkeitsfeldern, beispielsweise in Sozialdiensten für Migranten und Migrantinnen, in Kindergärten, in der Versorgung psychisch kranker Menschen und in Betreuungsvereinen.

Die Landesregierung arbeitet mit der Arbeiterwohlfahrt in Rheinland-Pfalz seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung erwartet keine Auswirkungen aufgrund der Berichterstattung auf Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt oder anderer freier gemeinnütziger und privater Träger. Auch andere Medien haben in der Vergangenheit über die Pflegelandschaft in einer Weise berichtet, die nicht der Wertschätzung der Landesregierung für pflegende Menschen entspricht. Wichtig ist, dass wir alle unsere Wertschätzung, auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gegenüber, zum Ausdruck bringen und uns gleichzeitig darum kümmern, dass Mängel und Missstände nicht geduldet, sondern beseitigt werden.

Auch der SPD-Vorsitzende hat das in einer Stellungnahme zu dem Artikel im „Vorwärts“ deutlich gemacht. Er hat klargestellt, dass die Pflege nicht ein einziger Missstand sei, sondern die meisten Beschäftigten gute und engagierte Arbeit leisten.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Frau Ministerin, inwieweit sind Sie der Auffassung, dass die Politiker, die an der Erarbeitung der Pflegereform beteiligt waren, Opfer von Lobbyinteressen geworden

sind, wie das – sage ich einmal – einzelne Medien unterstellen?

Vom Grundsatz her sage ich, dass Politiker und Politikerinnen natürlich nach ihrer eigenen Überzeugung versuchen, das in der Pflegereform umzusetzen, was sie aus ihrer Sicht denken, dass es wichtig ist umzusetzen. Ich glaube, es gibt einen Streitpunkt, den wir öfter öffentlich formulieren, das ist das Thema „Finanzierung“ und inwieweit dabei Lobbyismus, bezogen auf die private Pflegeversicherung, tatsächlich eine Rolle gespielt hat oder nicht.

Insgesamt denke ich aber, dass es ein sehr ernsthaftes Vorgehen im Zusammenhang mit der Pflegereform war und man fachlich und sachlich miteinander gestritten hat, um zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Frau Ministerin, in welcher Funktion hat der Ministerpräsident zu dem Artikel im „Vorwärts“ Stellung genommen, weil Sie selbst ausführten, dass die Landesregierung Medienberichte nicht kommentiere?

Die Landesregierung hat auch Medienberichte nicht kommentiert. Ich mache das als Ministerin ab und an, wenn ich denke, dass es irgendwo nicht so gut läuft. Ich kommentiere aber nicht die Art der Berichterstattung.

Der Ministerpräsident hat keine Stellung dazu genommen, sondern einen eigenen Artikel im „Vorwärts“ veröffentlicht, und zwar in seiner Funktion als Parteivorsitzender und nicht als Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans Jürgen Noss und Astrid Schmitt (SPD), Projekt Hallschlag – Nummer 5 der Drucksache 15/2202 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Frau Abgeordnete Schmitt, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die Kosten für das Projekt Hallschlag für das Land Rheinland-Pfalz seit der Wiederentdeckung der Altlast im Jahre 1987 und wie setzen sich diese zusammen?

2. Welche jährlichen Folgekosten für das Land Rheinland-Pfalz werden durch die sogenannte Sicherungsvariante nach Abschluss der Restarbeiten noch entstehen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die am Beispiel von Hallschlag entwickelte Sicherungsvariante?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit den örtlichen Kommunen wie auch mit der betroffenen Bevölkerung während des Projekts Hallschlag ein?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Bruch.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Das Projekt „Hallschlag“ beschäftigt diesen Landtag und die Ausschüsse insbesondere mit Blick auf die Finanzen seit 1987. Seit 1987 gab es in diesem Landtag bewegte Diskussionen über die Frage, wie man mit einer Fabrik umgehen soll, die 1920 in die Luft geflogen ist und von der man erwarten muss, dass sie offensichtlich nicht entmunitioniert worden ist, sondern in der Fläche Giftstoffe lagern, die entsorgt werden müssen und dort eine weiträumige Entmunitionierung stattfinden muss.

1920 ist die Munitionsfabrik ESPAGIT in die Luft geflogen, und seit dem Jahr 1987 bemühen wir uns – wie gesagt – um eine Entmunitionierung. Mit den Maßnahmen zur Entmunitionierung des Geländeabschnitts von 13 Hektar – ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland – wurde der Kampfmittelräumdienst der damaligen Bezirksregierung Trier, heute der ADD, beauftragt. In einer begleitenden interministeriellen Arbeitsgruppe wurde unter der Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport im Einvernehmen mit den beteiligten Landesumweltbehörden ein Gesamtkonzept für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen entworfen. Auf der Basis dieser Vorlage hat der Ministerrat am 15. Juli 1997 entschieden, den hoch kontaminierten Teil der sogenannten C-Zone – es gab eine A-, eine B-, und eine C-Zone –, im Wesentlichen die Produktionsbereiche der ehemaligen Munitionsfabrik von rund 13 Hektar Fläche, oberflächig zu entmunitionieren. Von der zu Beginn an durchgeführten Tiefenentmunitionierung in schwach bzw. nicht belasteten Geländebereichen wurde

bewusst abgewichen, um die im stark kontaminierten Bereich hierdurch zu erwartende unvermeidbare nachteilige Mobilisierung des bis dahin am Boden fixierten Schadstoffes zu minimieren.

Durch die hydrologischen Standortgegebenheiten war es notwendig, den kontaminierten Zwischenabfluss in Form des oberflächennahen Sickerwassers, das damals ein großes Problem darstellte, zu fassen und zu reinigen. Es wurde einer Behandlungsanlage zugeführt.

Zum Schutz der Anwohner gegen mögliche schädliche Auswirkungen der im tieferen Bodenbereich verbleibenden Munition aus dem Ersten Weltkrieg sowie von Blindgängergranaten aus dem Zweiten Weltkrieg und des kontaminierten Bodens wurde die Rüstungsaltlast mit einer 50 Zentimeter mächtigen Bodenschicht und mit einer bis zu 30 Zentimeter dicken weiteren Rekultivierungsschicht abgedeckt. Mit einem zusätzlichen Drahtgeflecht als Grabungssperre wollen wir die illegale Munitionssuche verhindern. Eine Oberflächenabdeckung unterbindet außerdem langfristig den direkten Kontakt von belastetem Boden zum Menschen bzw. vom Boden über die Luft zu den Menschen und reduziert damit die Ableitung eines Teils des Niederschlagswassers, das sich in der sich bildenden Sickerwassermenge niederschlägt.