Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert eine Neuordnung des Wettspielmarktes an dieser Stelle. Ich habe selten – Herr Kollege Hartloff hat schon darauf hingewiesen – so viele Rechtsgutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen auf den Tisch bekommen. Ich habe noch nicht nachgerechnet, wie viel Kilo jede Seite geschickt hat, aber es war jedenfalls ein umfangreiches Papierwerk, das die verschiedenen Interessengruppen geschickt haben.
Vor dem Hintergrund, dass wir meines Erachtens alle davon ausgehen können, dass die Gerichte mit dieser Frage noch umfassend befasst werden, erscheint es mir vertretbar, dass man eine Lösung sucht, die sich etwas an dem orientiert, was bei uns historisch bewährt ist. Alles andere wäre meines Erachtens an dieser Stelle unvernünftig, weil wir alle nicht genau wissen, wo der Zug letztendlich hingehen wird. Von daher erscheint es mir vernünftig und vertretbar.
Ich sage nicht, dass gewisse Haftungsregelungen, die mit vereinbart worden sind, eine gewisse Erschwerung bei mir hervorrufen, aber Herr Ministerpräsident, ich bin doch heilfroh, dass das Glücksspiel bei den Banken mit verbrieften Hypothekenforderungen erst danach öffentlich geworden ist, sonst wären Sie als Ministerpräsident und die anderen in die Versuchung gekommen, das noch mit einzubeziehen. Das wäre uns haftungsrechtlich, was die SachsenLB angeht, noch viel teurer gekommen.
Insofern meine ich, ist es vertretbar, es so zu machen. Wir werden vertieft in den Ausschüssen weiter beraten.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Rechtsausschuss und an den Innenausschuss zu überweisen. Kann ich Einverständnis feststellen? – Das ist der Fall. Dann darf ich mich bedanken.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landes- besoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1508 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die FDPFraktion erreichen, dass für Polizeibeamtinnen und -beamte des gehobenen Dienstes der Geburtenjahrgänge 1946 und 1947 die Ruhegehaltsfähigkeit erhalten bleibt. Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Polizeidienstes erhalten nach den Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes eine monatliche und ruhegehaltsfähige Zulage in Höhe von 127,38 Euro. Die Zulage soll vor allem einen Ausgleich für die Erschwernisse und die besonderen Anforderungen des Polizeiberufes sowie für die mit dem Polizeiberuf verbundenen Gefährdungen darstellen.
1. Seit 2004 ist die Altersgrenze für Polizeibeamtinnen und -beamte angehoben. Für den gehobenen Polizeidienst gilt seitdem nicht mehr das 60., sondern grundsätzlich das vollendete 63. Lebensjahr als Altersgrenze.
2. Nach Bundesrecht entfällt die bisherige Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage mit Wirkung vom 31. Dezember 2007.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daraus folgt, dass nach der heutigen Rechtslage für die Jahrgänge 1946 und 1947 die Polizeizulage kein Bestandteil des Ruhegehalts mehr sein wird. Das bedeutet weiter, dass durch das unglückliche Zusammentreffen von Bundes- und Landesgesetzgebung die Jahrgänge 1946 und 1947 einer einseitigen und besonderen Härte ausgesetzt sind.
Diese Problemsituation kann nach unserer Auffassung folgendermaßen aufgelöst werden: Man muss sich zunächst daran erinnern, dass im Rahmen der Föderalismusreform I die Regelungen über die Rahmengesetzgebung gestrichen wurden. Gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 27 Grundgesetz hat nunmehr der Bund die konkurrierende Gesetzgebung für die Statusrechte und Pflichten der Beamten und Richter der Länder. Ausgenommen sind jedoch ausdrücklich die Bereiche der Laufbahn, der Besoldung und der Versorgung. Insoweit besteht folglich
eine ausschließliche Gesetzeskompetenz der Länder. Mit unserem Gesetzentwurf macht das Land RheinlandPfalz von dieser Möglichkeit Gebrauch und gleicht eine besondere Härte für die beiden Jahrgänge bei der Polizei aus. Mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes kann der Erhalt der Ruhegehaltsfähigkeit dergestalt sichergestellt werden, dass die Übergangsfrist des § 81 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz von 2007 durch abweichendes Landesrecht um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2010 verlängert wird.
Meine Damen und Herren, besteht also für die Jahrgänge 1946 und 1947 nach unserer Auffassung ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, so trifft das für den Jahrgang 1945 nicht zu. Für diesen Jahrgang gilt nämlich gemäß § 208 Abs. 3 Landesbeamtengesetz als Altersgrenze das vollendete 62. Lebensjahr. Betroffen von der Regelung des Gesetzentwurfes sind etwa 120 Polizeibeamtinnen und -beamte in Rheinland-Pfalz. Das ist nur ein kleiner Teil des Gesamtpersonals der Polizei. Ich bin überzeugt davon, dass die Regelungen unseres Gesetzes von der Gesamtheit der Polizei als Dank und Anerkennung für den schweren und verantwortungsvollen Dienst im Interesse der Allgemeinheit empfunden werden werden.
Was ist die Alternative für den Gesetzentwurf der FDPFraktion? Die Alternative wäre die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage und die Hinnahme der besonderen Härte für die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten. An der Finanzierbarkeit kann das Gesetz nach unserer Einschätzung nicht scheitern. Die Kosten können ohne größere Anstrengungen im laufenden Haushalt durch entsprechende Einsparungen bei den großen Haushaltsstellen des Einzelplans 20 – Allgemeine Finanzen – aufgefangen werden.
Wie würde eine Ablehnung des Gesetzentwurfes bei den betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten und darüber hinaus bei dem gesamten Polizeidienst des Landes ankommen, der im Übrigen das Schicksal dieses Gesetzentwurfs mit großer Aufmerksamkeit verfolgt? Die Polizistinnen und Polizisten würden sich wahrscheinlich sagen, dass ihre Anstrengungen es offenbar nicht wert zu sein scheinen, wenigstens an dieser kleinen Stelle entgolten zu werden.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, es wäre eine gute Gelegenheit, vordergründig zwar nur für die Jahrgänge 1946 und 1947, stellvertretend aber für alle Polizistinnen und Polizisten, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Auch deswegen, weil in einer Situation, in der die Regierung nur 0,5 % Besoldungserhöhung für die Beamten angeboten hat, ein wenig Verständnis, ein wenig Solida
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stellenzulage, die den Polizistinnen und Polizisten gewährt wird, ist ein kostbares Gut und auch berechtigt; denn insbesondere im Streifendienst und im Nachtdienst sind es erschwerte Anforderungen.
Im Jahre 1998 hat der Bund durch das Versorgungsreformgesetz eine Veränderung vorgenommen, dass diese Zulage nicht mehr ruhegehaltsfähig ist, und damit einen Rechtszustand hergestellt, der auch schon einmal in den 90er-Jahren galt. Es wurde mit Recht – das ist eine ganz wichtige Komponente – als Vertrauensschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zehnjährige Übergangsfrist eingeräumt. Das heißt, dass bis Ende 2007 noch die Möglichkeit besteht, dass diese Zulage ruhegehaltsfähig ist.
Im Jahre 2003 erfolgte die Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre. Sicher ein nicht einfacher Schritt, aber im Hinblick auf die Gesamtsituation des Haushaltes auf notwendige Konsolidierung notwendig. Die Konsolidierung war notwendig. Sie ist und wird auch in Zukunft, wenn wir den gesamten Komplex unseres Haushalts betrachten, notwendig sein. Dadurch ist eine entsprechende Situation entstanden, dass die beiden Jahrgänge, die angesprochen sind, die Jahrgänge 1946 und 1947, eine Art besonderer Härte erfahren, weil durch die Anhebung der Altersgrenze um diese drei Jahre für sie nicht mehr die Möglichkeit der Ruhegehaltsfähigkeit besteht.
Dieses Anliegen ist in dem Gesetzentwurf der Freien Demokraten angesprochen. Wir stehen diesem Anliegen offen gegenüber und schlagen vor, dass wir dieses Anliegen in die weiteren Beratungen im Ausschuss mitnehmen und dort weiter beraten und behandeln.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Landes
besoldungsgesetz wird von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Es geht hier um die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Kollege Thomas Auler hat schon ausführlich berichtet, ich darf trotzdem noch das eine oder andere anmerken. Die derzeitige Rechtslage führt zu einer klaren Benachteiligung der Polizeibeamtinnen und -beamten insbesondere in den Jahrgängen 1946 und 1947. Die Übergangsregelung läuft zum Jahresende aus. Daher bedarf es in der Tat einer Verlängerung für diese beiden Geburtsjahrgänge.
Durch die Anhebung der Altersgrenze im Jahr 2004 wird die Stellenzulage für die Pension dieser Beamtinnen und Beamten nicht mehr wirksam, und die betroffenen Beamtinnen und Beamten konnten sich darauf auch nicht einstellen und Vorsorge treffen. Durch die Föderalismusreform – auch das wurde schon gesagt – besteht jetzt die Möglichkeit, dass der Landesgesetzgeber entsprechend handelt und hier eine Veränderung herbeiführt.
1. Die Polizeibeamtinnen und -beamten konnten darauf vertrauen, dass die Polizeizulage ruhegehaltsfähig ist. Daher haben viele nicht die Vorsorge getroffen, die sie vielleicht bei anderem Kenntnisstand hätten treffen können, sodass durch diesen Gesetzentwurf der FDP einseitige Härten für die betroffenen Jahrgänge vermieden werden könnten.
2. Es geht um rund 120 Polizeibeamtinnen und -beamte, Mehrkosten von rund 134.000 Euro. Diese müssten eingeplant werden. Wir sind der Ansicht, dies ist mit dem Haushalt absolut verträglich und zumutbar, zumal sich das Pensionsniveau in den kommenden Jahren nach unten verändern wird und die Fallzahlen in den nächsten Jahren entsprechend abnehmen werden.
3. Es ist eine klare Anerkennung und ein positives Signal an die Polizei insgesamt für die immer schwieriger werdenden Aufgaben. Es ist uns wichtig, dass durch Staat und Gesellschaft die mit dem Polizeiberuf verbundenen Gefahren und die besonderen Arbeitsbedingungen – der Wechselschichtdienst, der Streifendienst, die entsprechenden Dienste im Bereich des Terrorismuseinsatzes – anerkannt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Landesregierung, es wäre schön, wenn Sie zeigen würden, was Ihnen die Polizei wert ist.