Derzeit wird viel darüber geredet, was wir angeblich nicht wollen, nicht können und nicht dürfen. Sie haben mit Sicherheit genauso viele Gespräche mit Ihren Kommunalpolitikern geführt, wie wir sie geführt haben.
Hinsichtlich der Gebietsreform sage ich noch einmal: Wir haben in Rheinland-Pfalz relativ große Einheiten. Deshalb kann die FDP nicht sagen, dass dies nicht so sei. Es gibt Verbandsgemeinden mit 40.000 Einwohnern und Verbandsgemeinden mit 7.000 Einwohnern. Wir haben aber nie gesagt, dass wir dieses Thema nicht angehen werden. Wenn das eine oder andere aus einem Gespräch so wiedergegeben wird, dann mag das falsch aufgenommen worden sein. Ich habe nie und auch nicht in der kommunalpolitischen Vereinigung gesagt, dass wir an diesen Einzelgebieten bis ins Letzte festhalten. Wir können das aber nicht grundsätzlich infrage stellen; denn unsere Verwaltungseinheiten funktionieren. Sie funktionieren sogar sehr wirtschaftlich.
Im Übrigen liegen die verursachten Kosten im bundesweiten Vergleich im unteren Drittel. Das muss man auch einmal sagen dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Aktuellen Stunde angelangt und treten nun in die Mittagspause bis 13:45 Uhr ein.
Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag (Landesglücksspielgesetz – LGLüG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1454 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten statt der bisher vereinbarten zehn Minuten geeinigt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Landesglücksspielgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag zugeleitet. Mit diesem Gesetzentwurf bitten wir den Landtag um Zustimmung zum neuen Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag ist zunächst auf vier Jahre geschlossen und hält aus ordnungspolitischen Gründen am staatlichen Monopol fest.
Meine Damen und Herren, diesen Weg des staatlichen Monopols hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als zulässig erachtet, dies allerdings nur dann, wenn das Regelwerk konsequent am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet wird.
Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, sieht der Staatsvertrag dazu eine ganze Reihe von Regelungen vor. Ein Teil der Spieleinsätze soll für Beratungsstellen ausgegeben werden. Es sollen Mittel für die Forschung zur Suchtbekämpfung bereitgestellt werden. Es soll ein länderübergreifendes Sperrsystem eingerichtet werden. Die Zahl der Annahmestellen soll verringert werden. Es erfolgt kein Vertrieb mehr über das Internet. Die Werbung wird eingeschränkt. Internet-, Fernseh- und Telekommunikationswerbung ist nicht mehr zulässig. Die Aufsichtsbefugnisse werden neu geregelt.
Meine Damen und Herren, mit diesen Regelungen kommen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Besonderheit, auf die ich noch etwas ausführlicher eingehen will. Diese Besonderheit resultiert nicht zwingend aus dem Staatsvertrag, aber sie ist konsequent, wenn es darum geht, das staatliche Monopol auch in RheinlandPfalz umzusetzen.
Bisher haben wir in Rheinland-Pfalz folgende Regelung: Lotterien werden von einer privaten Gesellschaft veranstaltet. Das ist die Lotto GmbH. Diese besitzt eine staatliche Konzession. Künftig soll das Land selbst Veranstalter der Lotterien werden. Das Land wird sich an der Lotto GmbH mit 51 % beteiligen. Diese Lotto GmbH soll dann mit der Durchführung der Lotterien beauftragt werden.
Wir haben allerdings noch kein grünes Licht für die Umsetzung dieses vorgesehenen Weges; denn der Anteilserwerb durch den Staat ist nach § 39 GWB anmeldepflichtig, da es hier um eine marktbeherrschende Stellung geht. Wir haben vonseiten der Landesregierung diesen Anteilserwerb beim Bundeskartellamt zum 31. Juli 2007 angemeldet. Das Bundeskartellamt hat uns allerdings nach der Vorprüfung noch kein grünes Licht gegeben, sondern ist in die Hauptprüfung eingestiegen. Das heißt, es gibt jetzt eine Äußerungsfrist bis zum 30. November 2007.
Wir wissen nicht, wie sich das Bundeskartellamt entscheiden wird. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das Bundeskartellamt davon überzeugen können, dass der Weg, den wir in Rheinland-Pfalz gehen wollen, konsequent ist. Immerhin ist es erstaunlich, dass das Bundesverfassungsgericht einen Weg eröffnet und das Bundeskartellamt prüft, ob dieser Weg zulässig ist.
Ich habe einmal gelernt, ein Monopol ist mit einer gewissen Marktbeherrschung naturgemäß verbunden. Das kann anders gar nicht sein. Insofern ist das schon ein etwas erstaunlicher Vorgang. Nach wie vor hoffe ich aber, dass wir rechtzeitig zum 30. November 2007 grünes Licht vonseiten des Bundeskartellamts bekommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Dr. Messal hat dargelegt, dass die Regelung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006 notwendig ist, die zu dem Monopol von Sportwetten in Bayern ergangen ist. Es hat Verstöße gegen die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes bei der alten Staatsvertragsregelung gesehen.
Die Bundesländer haben darüber diskutiert, um einen Staatsvertrag zu erstellen, der diesen Prämissen des Verfassungsgerichts gerecht wird und der auch unserer Situation in Rheinland-Pfalz Rechnung trägt, bei der traditionell im Lottobereich die Sportverbände Träger sind.
Dies ist in dem Gesetzentwurf und auch in dem Staatsvertrag verankert. Ich darf vielleicht kurz die Hauptziele zitieren, die wir bei der Länderregelung haben, und zwar möchte ich sie gern aus der Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Mai 2007 zitieren, weil wir – Herr Staatssekretär Messal hat es angedeutet – bei der Regelung in Deutschland durchaus in dieser Zange stehen, nämlich dass auf der einen Seite die Europäische Union unter den Gesichtspunkten
Dienstleistung und freier Wettbewerb sagt, wir müssten schauen, dass die Regelung diesem unterliegen wird und wir nur eingeschränkte Möglichkeiten hätten, das in den Ländern zu regeln – mit Ländern ist die Bundesrepublik gemeint und dann wieder auf die Länder heruntergebrochen –, und auf der anderen Seite ist die Zange da, dass das Kartellamt in Deutschland noch einmal eine andere Auffassung hat.
In dieser Regelung suchen wir eine Lösung, die tragfähig ist. Ich will nachher auch noch einige Sätze sagen, warum ich das für sinnvoll halte. Ich darf aber vielleicht Nummer 26 zitieren. Da heißt es:
„Hauptziel der Länder ist es, das Entstehen von Spiel- und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Dieses Ziel ist jedoch – anders als es die Kommission unterstellt – nicht das einzige Ziel der Glücksspielpolitik der deutschen Länder. Weitere Ziele sind
Das ist ein wenig eine konkretere Auflistung, was die Ziele sind und wo Konfliktbereiche sind – Stichwort „Internetanbieter“ –, also eine fehlende Kontrollierbarkeit, die dort gegeben ist, und natürlich auch – das sei ganz offen eingeräumt – Geldabflüsse, wo sie überhaupt nicht mehr zu kontrollieren sind.
Da meine ich, wenn wir diese Ziele hier haben und wissen, was durch den regulierten Betrieb von Spielen – Lotto, Toto – auch an Gutem für die Gemeinschaft möglich ist, nämlich Abführungen an die Destinateure, nämlich den Sport, die Kultur, an Soziales, dann haben wir aus diesen Interessen heraus, wenn wir das verfolgen, was ich eben genannt habe, ein eminentes Interesse daran, dass wir eine Regelung finden, damit ein solcher Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern rechtskonform zum Tragen kommt.
Was mich besonders freut, ist, dass es ein gemeinsames Interesse der hier im Landtag vertretenen Fraktionen darstellt. Da arbeiten wir ganz eng zusammen mit den Weiteren, die es angeht. Ich glaube, auch die gemeinsamen Gespräche – beispielsweise mit den Vertretern der Annahmestellen –, die Diskussionen mit anderen, können uns auf diesem Weg bestärken.
Kleine Anmerkung: Es gibt kaum Politikbereiche – das werden die Kollegen bestätigen können –, wo wir so viel Lobbypost aus den verschiedensten Ecken bekommen, weil da natürlich eine ganze Menge Geld zu verdienen ist. Um dieses Geld geht es im Hintergrund. Wir meinen, man sollte es staatsvertraglich so regeln. Dass dies ein guter Weg ist, das rechtskonform zu machen, das sollten wir in den Ausschüssen beraten und vor dem Ende des Jahres beschließen, weil das die Frist ist, die uns das Verfassungsgericht gesetzt hat.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anknüpfend an das, was der Kollege Hartloff zum Schluss ausgeführt hat, wir sind uns hier völlig einig über die Parteien hinweg – das ist auch gut so –, dass wir im Sinne des Sportes – um den geht es ja – auch das Optimum erhalten. Das ist uns deshalb auch so wichtig, weil gerade dort – das darf man nicht unterschätzen – auch im Sport Suchtprävention betrieben wird, wenn man nämlich Sport betreibt. Von daher schließt sich dort auch der Kreis. Dass wir darüber diskutieren, ist klar. Ein Urteil hat uns dazu veranlasst. Das ist auch klar. Dass der Weg schwierig ist, wissen wir auch. Wir wollen ihn aber zusammen gehen. Es macht auch durchaus Sinn, dass man ihn zusammen geht, weil bei solchen Dingen im Mittelpunkt sowohl die Suchtprävention als auch die sportliche Seite selbst stehen müssen.
Der jetzt vorliegende Entwurf sieht gerade bei der Suchtprävention einige Punkte vor, bei denen auch sehr wichtig ist, dass sie geregelt werden. Sie werden in den Mittelpunkt gestellt. Das soll auch so sein. Es gibt eine Kleinigkeit, die ich aber auch deshalb schon anmerken möchte, weil es in der „RHEINPFALZ“ am 27. September zu lesen war, dass aus dem Finanzministerium heraus auch mitgeteilt wurde, dass man darüber nachdenken wolle, wie viele Annahmestellen man belässt oder ob man sie reduziert. Ich sage Ihnen aus meiner Sicht, wenn man sich das gerade im ländlichen Raum anschaut, sind Annahmestellen oft die letzen im Verbund mit einem Kiosk, die überhaupt noch die Möglichkeit geben, dort eine Versorgung sicherzustellen. Ich bin der Meinung, man sollte das so weit wie möglich vermeiden. Es sollte am besten gar nicht dazu führen, dass die Zahl der Annahmestellen zurückgefahren wird, weil auch dort – das hat auch Herr Schössler hier so ausgeführt – natürlich dann, wenn man vor Ort in der Annahmestelle das entsprechende Spiel betreibt, auch noch einmal selbst Suchtprävention über den, der der Annehmende ist, betrieben wird.
Ansonsten hoffen wir alle, dass das Bundeskartellamt einlenkt. Es ist eine schwierige Geschichte, aber wir
können natürlich nicht warten, bis die sich dann bis 30. November entscheiden. Wichtig ist, dass am 1. Januar der Vertrag auch entsprechend in Kraft tritt im Sinne des Sportes. Herr Staatssekretär, dass er befristet ist, halte ich für sehr gut. Der Bereich muss sich irgendwann einmal in die Selbstständigkeit bewegen können und bewegen müssen. Das wird so ein. Aber die Vorbereitung muss jetzt passieren. Das geht nur in dieser Form. Deshalb haben Sie uns dort auf Ihrer Seite in den Gesprächen. Ich hoffe, dass wir es zu einem guten Ergebnis führen.