Es fehlt eine ganze Reihe von Ermittlern, und zwar nicht im Landesdienst, sondern im Bundesdienst. Das wirkt sich in der Tat negativ aus.
Ich habe eine zweite Nachfrage: Wie sieht es, wenn man einen Vergleich zu den anderen Bundesländern zieht, dort mit der Anzahl der Tatkomplexe aus?
Die Zahlen der anderen Bundesländer liegen mir nicht vor, zumal nicht alle Bundesländer ein solches Lagebild wie wir veröffentlichen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Creutzmann (FDP), Stromausfall in der Region Trier – Nummer 5 der Drucksache 14/3396 – betreffend, auf.
2. Bestand wegen des Stromausfalls die Möglichkeit, Notrufnummern wie Polizei und Feuerwehr anzurufen? Wenn ja, wie wurde dies erreicht? Wenn nein, wie kann das in Zukunft bei Stromausfällen sichergestellt werden?
3. Sind die Investitionen der Stromwirtschaft für Netzerweiterung und Vorkehrungen gegen großflächigen Stromausfall nach Einschätzung der Landesregierung ausreichend?
4. Hält die Landesregierung die Begrenzung der Haftungshöhe pro betroffenem Verbraucher auf 2.500 Euro für ausreichend?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Am 2. September 2004 ist es in der Region Trier gegen 17:00 Uhr zu einem großflächigen Stromausfall gekommen. Die Lichter sind sozusagen ausgegangen.
Diese Versorgungsunterbrechung war die seit Jahren größte Störung der Stromversorgung in unserem Bundesland. Der Stromausfall hat deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine sichere Energieversorgung ist.
Trotz dieses außerordentlichen Ereignisses gehören nach wie vor die deutschen Stromnetze zu den sichersten der Welt. Durch das engmaschige Leitungsnetz ist auch bei Defekten die Stromversorgung über so genannte Ringschaltungen gesichert. Es ist gewährleistet, dass Abschaltungen regional begrenzt bleiben.
Die Stromversorger haben in den vergangenen Jahren mit einem großen Investitionsvolumen das heute hohe Maß an Versorgungsqualität und Netzsicherheit aufgebaut. Für den Erhalt und den Ausbau einer leistungsfähigen Energieinfrastruktur sind auch in Zukunft große Investitionen erforderlich. Trotz der berechtigten Forde
rung nach niedrigen Netzentgelten zur Belebung des Wettbewerbs darf dieser Aspekt nicht übersehen werden.
Die Netzbetreiber brauchen auch im regulierten Energiemarkt ausreichend Möglichkeiten und Anreize, um in die Netzinfrastruktur zu investieren. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Auswertung der aufgezeichneten Daten der RWE Transportnetz Strom GmbH waren zwei voneinander unabhängige Ereignisse Ursache der Störung.
In der 220.000-Volt-Leitung Saar-Nord der RWE Transportnetzstrom kam es um 16:51 Uhr an einem zehn Kilometer langen Leitungsabschnitt in der Nähe von Merzig zu einem Kurzschluss zwischen zwei Leiterseilen. Trotz mehrfacher intensiver Sichtprüfung der Leitung unter anderem auch im Rahmen einer Leitungsüberfliegung mit dem Hubschrauber hat sich kein optischer Befund ergeben. Als Ursache des Kurzschlusses in der Saar-Nord-Leitung können danach Beschädigungen der Leitung, fehlerhafte technische Einrichtungen und Witterungseinflüsse durch Blitze oder Wind ebenso ausgeschlossen werden wie eventuell zu nah an der Leitung herangewachsene Bäume. Der Ausfall einer einzelnen Höchstspannungsleitung durch Kurz- oder Erdschluss stellt im Rahmen des Betriebs eines Übertragungsnetzes aus technischer Sicht kein ungewöhnliches Ereignis dar. Kurzschlüsse können zum Beispiel durch Blitzeinschläge verursacht werden, können aber auch, wie im vorliegenden Fall, ohne optischen Befund bleiben.
Als Vorsorge hierfür wird das Übertragungsnetz so betrieben, dass sichergestellt wird, dass die Störung eines Netzelements durch andere Netzelemente kompensiert wird. Der hier eingetretene Kurzschluss allein hätte somit den Stromausfall nicht verursachen können. Erst durch das zufällige Zusammenwirken mit der Fehlfunktion einer Schutzeinrichtung in der Umspannanlage TrierQuint kam es zur Unterbrechung der Stromversorgung. Obwohl die Leitung von Uchtelfangen nach Trier-Quint durch die nach dem Kurzschluss aufgetretene Belastung nicht überlastet wurde, schaltete das Schutzgerät in Quint die Leitung fälschlicherweise ab. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs wurde das Schutzgerät in der Umspannanlage Trier-Quint inzwischen vorsorglich ausgetauscht.
Zu Frage 2: Das Telefontestnetz der Telekom war vom Stromausfall nicht betroffen und konnte ohne Einschränkungen genutzt werden. Im Bereich der Mobilfunknetzbetreiber kam es zeitweise zu Beeinträchtigungen. Während des Stromausfalls waren die Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Trier durch ihre Notstromversorgung in ihrer Funktionsfähigkeit nicht eingeschränkt. Bei den Polizeidienststellen gingen rund 1.000 Notrufe ein, wobei sich eine Konzentration im Stadtgebiet Trier und somit in der Führungszentrale des Polizeipräsidiums Trier ergab.
Insofern kam es auch zu einigen Engpässen in der Abarbeitung der Notrufe, die sich zu 90 % nicht als echte Notrufe darstellten. Die Anrufer wollten lediglich über die
Lage informiert werden und stellten allgemeine Fragen zu Auswirkungen, zum Beispiel Haltbarkeit von Gefriergut usw. Die Auswirkungen des Stromausfalls auf das polizeiliche Einsatzgeschehen war sehr gering. Die für die Region Trier zuständige Notrufstelle für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst und die integrierte Leitstelle in Trier waren ebenfalls durch eine vorhandene Notstromversorgung in ihrer Funktionsfähigkeit nicht eingeschränkt. Die Ereignisse gestalteten sich in ähnlicher Weise im Polizeipräsidium Trier. Die Auswirkungen des Stromausfalls auf das Einsatzgeschehen im Bereich der Feuerwehren und des Rettungsdienstes waren mäßig. Die Notrufnummern 110, 112 waren für jeden Endteilnehmer während des Stromausfalls erreichbar. Teilnehmer mit einer privaten Telefonanlage ohne Batterieversorgung konnten jedoch nicht mehr telefonieren, da diese Telefonanlagen in der Regel über den allgemeinen Netzstrom versorgt werden. In diesen Fällen ist eine Eigenvorsorge dieser Teilnehmer in der Tat erforderlich.
Zu Frage 3: Die Stromversorgung, damit auch der Betrieb der Netze, obliegt den Stromversorgungsunternehmen. Eine staatliche Investitionsaufsicht in diesem Bereich gibt es nicht. Die Netzbetreiber legen daher in eigenem Ermessen fest, welche Maßnahmen im Netzbereich ergriffen werden müssen und in welchem Umfang Investitionen zu tätigen sind. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass ausreichend Investitionen in das Stromnetz getätigt werden, um letztlich Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Zu diesen Rahmenbedingungen gehört unter anderem auch die aktuell diskutierte Novellierung des Energiewirtschaftsrechts. Die Regulierung der Netze muss so ausgestaltet sein, dass es einerseits zu möglichst günstigen Netzentgelten und zu guten Voraussetzungen für den Wettbewerb auf den Energiemärkten kommt, andererseits müssen die Netzentgelte so bemessen sein, dass notwendige Investitionen in das Netz in der Tat vorgenommen werden können.
Zu Frage 4: Bei der Höhe der Haftungsbegrenzung sind die berechtigten Interessen der Kunden, die durch einen Stromausfall betroffen sein können, und die Interessen der Stromversorgung auszugleichen. Die Haftungsbegrenzung hat sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt.
Meine Damen und Herren, Zusatzfragen kann ich nur dem Fragesteller zugestehen, da die Fragestunde abgelaufen ist. Der Fragesteller stellt keine Zusatzfragen. Ich stelle dann fest, dass die Fragestunde abgelaufen ist.
„Geplante Erhöhung der Strompreise von RWE und anderen rheinland-pfälzischen Energieversorgungsunternehmen“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3394 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Neben den Querelen der CDU in Rheinland-Pfalz hat ein anderes Thema in der letzten Woche große Schlagzeilen ausgelöst, nämlich dass die Stromkonzerne in der Bundesrepublik Deutschland, allen voran RWE, die den Norden von Rheinland-Pfalz und auch Teile des Südens versorgt, angekündigt haben, sie müssten die Strompreise erneut erhöhen. Meine Damen und Herren, natürlich kann und darf ein Konzern bei bestimmten Bedingungen Strompreise erhöhen. Das ist durchaus mit der marktwirtschaftlichen Ordnung verträglich. Aber es muss Gründe dafür geben.
Die RWE hat in diesem Jahr schon einmal die Strompreise erhöht und hat nun bei der zweiten Erhöhung, die ansteht, absolut keine Begründung mehr gefunden, die stichhaltig ist. Das sagen nicht nur wir, das sagt auch der Bundeswirtschaftsminister, das sagen alle, die als Verbraucher organisiert sind. Das sagen natürlich auch diejenigen, die Großverbraucher in der Industrie sind. Der BDI hat entsprechende Stellungnahmen abgegeben.
Meine Damen und Herren, bei dieser angekündigten Erhöhung der Strompreise handelt es sich unserer Auffassung nach um eine unbegründete Erhöhung, um eine Absprache zwischen quasi Monopolisten, und insofern – selbst die „Bild“-Zeitung hat richtig getitelt – um eine Abzocke der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Meine Damen und Herren, natürlich bestimmen wir im Landtag nicht die Strompreise. Das wollen wir auch gar nicht.
Das wollen wir aber gar nicht, weil die Unternehmen das in Deutschland in Konkurrenz zueinander gestalten können, wie die Strompreise in Deutschland aussehen. Aber dazu muss es eine Konkurrenz und eine Struktur geben, die eine Konkurrenz zulässt. Die Liberalisierung des Strommarkts vor einigen Jahren hat zwar zu einem vorübergehenden Sinken der Preise geführt, aber anscheinend ist nun wieder eine Monopolstruktur bei den
Das liegt zum einen an den Besitzverhältnissen bei den Stromnetzen; die Großen besitzen die Stromnetze und gestalten dadurch über die Durchleitungsgebühren auch die Endpreise für die Stromverbraucher.
Meine Damen und Herren, der RWE-Konzern und andere Konzerne haben allein für die Durchleitung von Strom eine Gewinnmarge von über 30 % erwirtschaftet. Ich glaube, es ist eindeutig, dass diese Marge zu hoch ist und es durchaus möglich ist, Strom günstiger anzubieten, nicht nur für Großkunden, sondern auch für die Endverbraucherinnen und die Endverbraucher.
Wir wissen auch, dass die Gewinnsituation dieser Stromkonzerne – einige kennen die RWE etwas näher, auch einige der Landtagsabgeordnete, über ihre Kommunalmandate – nun nicht so is t, dass eine Strompreiserhöhung gerechtfertigt wäre. Allein der RWE-Konzern hat im letzten Jahr einen Gewinnsprung von 22 % gemacht und über eine Milliarde Gewinn in diesen Bereichen erwirtschaftet, das heißt, es lohnt sich zurzeit, den Strom zu verkaufen. Es ist absolut nicht gerechtfertigt, zusätzliche Strompreiserhöhungen anzukündigen und durchsetzen zu wollen, meine Damen und Herren.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf – auch wenn ihr Einfluss begrenzt ist –, im Nachhinein dann eine solche Preiserhöhung nicht zu genehmigen. Das liegt in der Hand des Wirtschaftsministeriums.