Ich würde gern auf meine Antwort Replik nehmen. Ich habe gesagt, wie dieses Missverhältnis der Zahlen, das nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bei allen Angeboten dieser Art festzustellen ist, wissenschaftlich begründet wird. Ich habe die wissenschaftliche Diskussion wiedergegeben.
Ich sage, hinzu kommen natürlich die individuellen Entscheidungen. Letztlich ist das bei relativ jungen Kindern natürlich im starkem Maß die Entscheidung der Eltern, was sie für ihr Kind wünschen. Unser Ansatzpunkt kann es nur sein, die Eltern in dieser Entscheidungsfindung zu unterstützen,
indem wir vor allen Dingen sowohl in den Elterninform ationen als auch in den Schulinformationen auf das Thema aufmerksam machen und indem wir Fortbildungsveranstaltungen und auch öffentlichkeitswirksame Ver
anstaltungen angeboten haben und weiter anbieten werden, in denen dieses Thema aufgegriffen wird und über die wir tatsächlich mit weiteren Ansätzen schon in der Grundschulzeit, wie wir das zum Beispiel mit einem Projekt in Zweibrücken erproben, eine erhöhte Aufmerksamkeit für diese Frage schaffen.
Damit versuchen wir meiner Meinung nach ein umfassendes Paket auf den Weg zu bringen. Da bin ich übrigens auch vor dem Hintergrund der Entwicklung in Kaiserslautern, da dort schon von einem Jahr zum anderen eine Veränderung festzustellen ist, ganz optimistisch. Wir hatten im ersten Jahrgang, also in der heutigen sechsten Klasse, ein Verhältnis von 16 zu 5. Wir haben heute im zweiten Jahrgang ein Verhältnis von 10 zu 7. Insofern sind leichte Tendenzen erkennbar. Da man noch nicht weiß, wie sich das im nächsten Jahr darstellt, will ich das noch nicht als Trend beschreiben, aber ich will das als Beispiel dafür nehmen, dass wir ganz intensiv mit den Schulen, mit allen Beteiligten, darüber gesprochen haben.
Frau Ahnen, ich halte es für sehr klug, dass Sie sagen, dass das von Anfang an ein Konstrukt war, das Mädchen nicht befördert, sondern eher benachteiligt.
Es gibt die andere Möglichkeit, hoch begabte Mädchen zu fördern. Was tun Sie, um Mädchen sozusagen in der normalen Hochbegabtenförderung an wohnortnahen Schulen zu fördern? Das wäre auf jeden Fall die zweite Linie, die man, um Mädchen zu fördern, aufzeigen müsste.
Ich will das richtig stellen. Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass dieses Konzept ein für Mädchen nicht geeignetes Konzept ist,
sondern ich habe gesagt, dass wir uns von Anfang an bewusst waren, dass wir mit Blick auf die Bewerbungen für diese Schulen unterschiedliche Anstrengungen bezogen auf die Geschlechter unternehmen müssen. Insofern ist es erstens nach wie vor mein Anspruch, in diesen Schulen zu einer gleichberechtigteren Teilnahme zu kommen.
Mein zweiter Anspruch ist der, dass wir über weitergehende Fördermaßnahmen, zum Beispiel über den Entdeckertag in Grundschulen, an dem 13 Grundschulen beteiligt sind, Formen entwickeln, über die noch stärker Mädchen in ganz besonders frühem Alter gefördert werden können und die vor allen Dingen dazu beitragen, dass wir ihre Hochbegabung besser erkennen.
Der dritte Ansatz ist der, dass wir über individualisierten Unterricht in allen Schulen des Landes – das ist ein eindeutiger Schwerpunkt –, nämlich erstens über unsere Qualitätsprogramme, die für alle Schulen verpflichtend sind, und zweitens über unsere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, noch stärker Angebote unterbreiten können, die es auch ermöglichen, Hochbegabungen im normalen Unterricht oder durch ergänzende Angebote in der Schule vor Ort zu fördern.
Frau Ministerin, ich schließe noch eine Frage an, von der ich nicht weiß, ob Sie die heute beantworten können. Sie haben viel zur Herkunft der Schülerinnen und Schüler gesagt. Es ist nicht explizit nach der sozialen Herkunft gefragt worden. In dem Zusammenhang ist es aber meiner Meinung nach notwendig, auch zu prüfen, ob das Konzept der Hochbegabtenschule so etwas wie eine soziale Selektivität mit sich bringt. Haben Sie das beobachtet?
Können Sie sagen, dass es eine ausgewogene Verteilung über die verschiedenen sozialen Herkünfte der Schülerinnen und Schüler gibt?
Da wir wissen, dass solche Kriterien nicht einfach zu erfassen sind und ich auch ein Stück weit davor zurückschrecken würde, Eltern allzu intensiv danach zu befragen, werden wir nur, weil man diesen Aspekt sicherlich mit beobachten muss, im Laufe der Entwicklung qualitative Gespräche führen können, in denen sich Eindrücke verfestigen. Da sage ich Ihnen aber ganz ehrlich, dass es dafür noch zu früh ist. Das ist aber sicherlich ein Aspekt in der weiteren Entwicklung, zu dem man versuchen muss, über qualitative Rückmeldungen aus den Schulen einiges zu erfahren.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank, Frau Ministerin.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Hörter (CDU), Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) – Nummer 4 der Drucksache 14/3396 – betreffend, auf.
1. Wie stellt sich die Anzahl der zur OK-Bekämpfung eingesetzten Fachermittler der Polizei und Staatsanwälte in den letzten fünf Jahren dar?
2. Wie viele Tatverdächtige gab es in den einzelnen für 2002 und 2003 ausgewiesenen Tatkomplexen und wie viele Taten wurden ihnen jeweils zugeordnet?
3. Wie viele Verfahren aus den OK-Komplexen wurden in den letzten beiden Jahren welcher Erledigung mit welchem Ergebnis zugeführt?
4. Welche Taten wurden den nicht deutschen Tatverdächtigen zur Last gelegt und was war ihr jeweiliger Aufenthaltsstatus?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In den Fachdienststellen des Landeskriminalamts und der Polizeipräsidien war zur Verfolgung von Straftaten der Organisierten Kriminalität die folgende Anzahl von Kriminalbeamten im genannten Zeitraum eingesetzt: 1999 72,5, 2000 71,5, 2001 74,5, 2002 71,5 und 2003 67,5.
Neben den originär für die Bearbeitung von OKErmittlungskomplexen eingesetzten Beamtinnen und Beamten waren weitere Organisationseinheiten, wie die Sachgebiete „Verdeckte Maßnahmen“ und „Finanzermittlungen“ der Polizeipräsidien und des Landeskrim inalamts, das Mobile Einsatzkommando, das Spezialeinsatzkommando und die K 16 der Polizeipräsidien (Fahn- dung/Observation), in die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eingebunden.
Bei den Staatsanwaltschaften des Landes war in dieser Zeit die folgende Anzahl von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit der Ermittlung in Verfahren der Or
Zu Frage 2: Den dem Lagebild 2002/2003 zugrunde liegenden Berichten der Staatsanwaltschaften lassen sich in elf OK-Komplexen des Jahres 2002 65 Personen (davon 19 Ausländer) namentlich benannte Tatverdächtige und in 16 OK-Komplexen des Jahres 2003 78 Personen (davon 25 Ausländer) bekannte Tatverdächtige entnehmen.
Nicht in allen Tatkomplexen steht die Anzahl oder die Identität der Tatverdächtigen nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen bereits abschließend fest, sodass keine abschließenden Zahlen angegeben werden können.
Die Anzahl der einzelnen Taten und ihre Zuordnung zu den Tatverdächtigen wird statistisch nicht erfasst und lässt sich auch den Berichten nicht vollständig und umfassend entnehmen. Insbesondere muss man davon ausgehen, dass Täter aus Randbereichen, die keine besondere Rolle gespielt haben, in den Berichten nicht mitgeteilt werden. Diese besonders statistisch zu erfassen, würde erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, weshalb dies nicht mitgeteilt werden kann.
Zu Frage 3: In den OK-Komplexen sind für 2002 fünf Anklagen und für das Jahr 2003 drei Anklagen erhoben worden. Die Anklagen richteten sich dabei teilweise gegen einzelne Angeschuldigte und teilweise gegen mehrere Angeschuldigte. So waren zum Beispiel im so genannten „Hell’s-Angels-Verfahren“ der Staatsanwaltschaft Mainz elf Personen angeklagt. Die Anzahl der insgesamt angeklagten Personen ist statistisch nicht erfasst.
Im Jahr 2002 – das kann den Berichten entnommen werden – wurden 17 Personen und im Jahr 2003 sieben Personen verurteilt.
Aus den Berichten der Staatsanwaltschaften für 2002 und 2003 geht hervor, dass bei insgesamt vier Personen das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Mitbeschuldigte in diesen Verfahrenskomplexen wurden angeklagt und verurteilt. Eine Person wurde freigesprochen.
Sonstige Erledigungsarten, insbesondere Einstellungen gemäß §§ 154 und 154 a StPO, werden statistisch nicht erfasst und auch nicht umfassend und vollständig berichtet.
Zu Frage 4: Nach den Berichten der Staatsanwaltschaften waren 2002 19 nicht deutsche und 2003 25 nicht deutsche Personen bei den OK-Komplexen erfasst. Sie gehörten – soweit feststellbar – folgenden Nationalitäten an: Griechenland, Lettland, Polen, Litauen, Kolumbien, Bulgarien, Türkei, Thailand, Rest-Jugoslawien, Luxemburg, Italien, Niederlande, Kasachstan und Albanien. – Der ausländerrechtliche Status, ob mit Visa eingereist wurde, wird nicht festgehalten und kann deshalb auch nicht mitgeteilt werden.
Den Nichtdeutschen wurden Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Waffengesetz oder dem Ausländergesetz sowie Fälschungsdelikte, Eigen
tumsdelikte, Straftaten im Zusammenhang mit dem Nachtleben, Gewaltdelikte oder illegale Einschleusung zur Last gelegt. Diese Deliktstruktur entspricht auch der von deutschen Tatverdächtigen. Teilweise werden die Straftaten auch von Deutschen und Nichtdeutschen gemeinsam verübt.
Herr Minister, bundesweit ist zu beobachten, dass zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine geringere Anzahl von Ermittlern zur Verfügung steht. Wie wirkt sich in dem Zusammenhang in Rheinland-Pfalz die Auflösung der Zollfahndungseinheiten aus?
Insoweit haben Sie heute einen Antrag auf der Tagesordnung stehen, zu dem später das Finanzministerium Stellung nehmen wird. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, gab es auch seitens der Generalstaatsanwaltschaften im Hinblick auf diese Verlagerung Bedenken. Zwischenzeitlich hat es eine Reihe von Gesprächen gegeben, bei denen man versucht hat, die Folgen ins oweit abzumildern. Es bleibt zu beobachten, wie sich das in den nächsten Jahren entwickeln wird.