Zu Frage 2: Die Landesregierung hatte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Frage, ob die Länder die Gesetzeskompetenz zur Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung besitzen. Die Landesregierung hatte ferner Zweifel, ob die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung mit der Verfassung vereinbar ist, wenn in einem rechtskräftigen Urteil diese für die Zeit nach der Strafverbüßung weder angeordnet noch vorbehalten war.
In seinem Urteil vom 10. Februar 2004 hat das Bundesverfassungsgericht der Auffassung der Landesregierung, dass landesrechtliche Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind, bestätigt.
Drei der Bundesverfassungsrichter haben in einem Minderheitsvotum Zweifel geäußert, ob sich die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung mit dem allgemeinen Rückwirkungsverbot nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz vereinbaren lässt. Dies zeigt, dass die von der Landesregierung geäußerten verfassungsrechtlichen Probleme durchaus bestanden.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reiner Marz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Durchsetzung der Pfalzarena in Kaiserslautern gegen den Willen der Bevölkerung – Nummer 3 der Drucksache 14/3256 – betreffend, auf.
1. Wann wird die ADD ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister über das Projekt Pfalzarena führen bzw. die Prüfung der Unterlagen voraussichtlich abgeschlossen haben?
2. Muss der Bau der so genannten Pfalzarena und gegebenenfalls der Betrieb, der mit 1,278 Millionen Euro p. a. 30 Jahre lang bezuschusst werden soll, ausgeschrieben werden bzw. welche Grundsätze zur Vergabe, auch unter Berücksichtigung von EU-Richtlinien zur Vergabepraxis, müssen berücksichtigt werden?
3. Wie wurde der Bedarf einer Veranstaltungshalle seitens der Stadt Kaiserslautern nachgewiesen und begründet?
4. Wie wurde die Wirtschaftlichkeit (inkl. der Folgeko- sten, wie z. B. Zinseszins) der Pfalzarena betriebswirtschaftlich und im Sinne des Haushaltsrechts dargestellt bzw. nachgewiesen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Zum Thema „Pfalzarena“ hat die Stadtverwaltung Kaiserslautern per Telefax am Freitag, dem 18. Juni 2004, um 15:55 Uhr ein Schreiben an den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier gerichtet, in dem der Oberbürgermeister das Vorhaben vorstellt und ein Gesprächsangebot unterbreitet.
Am 21. Juni 2004 ging der Brief im Original einschließlich der Entwürfe eines Erbbaurechtsvertrags, eines Mietvertrags, eines Managementvertrags und zweier Gesellschaftsverträge bei der ADD ein.
Mit Schreiben vom 21. Juni 2004 hat Herr Präsident Dr. Mertes Herrn Oberbürgermeister Dr. Deubig darüber informiert, dass er gern zu einem Gespräch zur Verfü
Bei der Prüfung der Papiere wurde festgestellt, dass die maßgeblichen Beschlussvorlagen, Beschlüsse und Niederschriften zu dem Vorhaben nicht vorgelegt worden waren. Die genannten Unterlagen wurden deshalb mit Schreiben der ADD vom 22. und 30. Juni 2004 bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern angefordert.
Zu Frage 1: Das Gespräch zwischen Herrn Präsidenten Dr. Mertes und Herrn Oberbürgermeister Dr. Deubig kann stattfinden, sobald die Vorprüfung abgeschlossen und eine fundierte Sachdiskussion möglich ist. Dies setzt voraus, dass die Projektunterlagen vollständig sind.
Zu Frage 2: Die vergaberechtlichen Erfordernisse werden gegenwärtig von der ADD geprüft. Die Unters uchung dauert noch an.
Zu Frage 3: Zur Notwendigkeit der Veranstaltungshalle führt Herr Oberbürgermeister Dr. Deubig in seinem Schreiben an Herrn Präsidenten Dr. Mertes vom 18. Juni 2004 Folgendes aus – ich zitiere –: „Das Vorhaben wird als unverzichtbar für die nachhaltige Stärkung des Oberzentrums Kaiserslautern angesehen. Es wird ein bisher in Kaiserslautern nicht darstellbares Angebot im Bereich von Kultur, Unterhaltung, Sport und Tagungswesen ermöglichen.“
Zu Frage 4: Zur Frage der Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Konzeption für die Errichtung und den Betrieb der Pfalzarena gibt Herr Oberbürgermeister Dr. Deubig in seinem Schreiben an Herrn Präsidenten Dr. Mertes vom 18. Juni 2004 Folgendes an – ich zitiere –: „Auf die Dauer von 30 Jahren werden sich die von der Stadt an die Betreibergesellschaft gewährten Zuschüsse auf insgesamt 38.340.000 Euro aufsummieren.
Hiervon abzusetzen ist der den Baukosten entsprechende Kapitalanteil von 20.500.000 Euro; denn nach Ablauf der Vertragszeit wird das Bauwerk entschädigungslos an die Stadt fallen. Es verbleibt somit ein Rest in Höhe von 17.840.000 Euro, der bei einer konventionellen Finanzierung den Zinszahlungen gleich käme. Legt man diesen Betrag auf die Laufzeit von 30 Jahren um, so entspricht dieser im Ergebnis einer Kreditfinanzierung zu einem Zinssatz von 2,83 %.“
In der Frage des Wirtschaftlichkeitsnachweises sieht die ADD weiteren Aufklärungsbedarf. Eine abschließende Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde ist erst nach weiterer Prüfung und Rücksprache mit der Stadt möglich.
Herr Minister, Sie haben diese beiden Schreiben zitiert, und zwar zum einen zum Bedarf und zum anderen zur Wirtschaftlichkeit. Sind Sie der Meinung, dass die Aussagen, die Oberbürgermeister Deubig zum Thema „Bedarf“ getroffen hat, ausreichend sind? Gibt es auch hier Nachfragebedarf, oder ist ein Bedarf so darstellbar, wie Sie ihn dargestellt haben?
Herr Abgeordneter Marz, diese Darstellung des Herrn Oberbürgermeisters ist für meine Begriffe sehr allgemein gehalten und müsste deutlicher präzisiert werden. Ich sage es generell noch einmal: Es wird zunächst einmal die Aufgabe der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde sein, den Vorgang zu prüfen und zu bewerten.
Herr Minister, es gibt ein Gutachten der Bundesregierung zu so genannten Public-Private-PartnershipProjekten. Sind Sie der Auffassung, wenn Sie sich diese Vorgänge in Kaiserslautern nach dem, was Sie wissen, betrachten, dass den in diesem Gutachten dargelegten Grundsätzen für eine seriöse Prüfung solcher Geschäfte in Kaiserslautern Rechnung getragen wurde?
Herr Abgeordneter Marz, auch hier darf ich darauf verweisen, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist, dies exakt zu prüfen. Die Tatsache, dass bereits in diesen Schreiben der ADD darauf hingewiesen worden ist, dass es, um die Wirtschaftlichkeit prüfen zu können, weiterer Angaben und Unterlagen bedarf, weist darauf hin, dass man auf diese Sache ein besonderes Augenmerk legt.
Herr Minister, wir haben sehr enge zeitliche Abläufe gehört. Ist bekannt, von wann dieses Finanzierungsangebot datiert? Geht aus den Unterlagen hervor, aus welchen Gründen das Angebot bis zum Ende des Monats begrenzt ist?
war bekanntlich der 30. Juni. Ich habe gestern einer Rundfunkmeldung entnehmen können, dass das Angebot bis zum 13. Juli verlängert worden ist. Details darüber sind mir nicht bekannt. Der 13. Juli ist sicherlich bewusst gewählt worden; denn es ist nicht unbekannt geblieben, dass dann die Neukonstituierung des Kaiserslauterner Stadtrats erfolgt. Nach öffentlichem Bekunden einer Mehrheit im Stadtrat soll in der ersten Sitzung der bisherige Beschluss, auf den sich der Oberbürgermeister zu Recht berufen kann, aufgehoben werden.
Herr Minister, nach meinem Wissen wurde dem Stadtrat Kaiserslautern kein alternatives Finanzierungsmodell vorgelegt. Sind Sie der Auffassung, dass die ADD im Rahmen ihrer Prüfung, insbesondere was die Wirtschaftlichkeit angeht, ein solches alternatives Finanzierungsmodell vom Oberbürgermeister der Stadt einfordern wird?
Ich gehe nicht davon aus, dass ein solches Alternativangebot angefordert werden wird. Ich gehe allerdings davon aus – darauf habe ich schon einmal hingewiesen –, dass gerade die Frage der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Verkraftbarkeit durch die Stadt Kaiserslautern das entscheidende Kriterium für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sein wird.
Herr Minister, ist es zutreffend, dass es sich bei den dem Vorhaben zugrunde liegenden Verträgen um kreditähnliche Rechtsgeschäfte im Sinn von § 103 Abs. 6 der Gemeindeordnung handelt?
Herr Abgeordneter, die Frage werde ich Ihnen gern beantworten. Ich werde sie noch einmal prüfen lassen.
Herr Minister, die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung in der Universitätsstadt Kaiserslautern war in den
beiden großen im Kommunalparlament vertretenen Parteien unstrittig. Strittig waren der Standort und der Zeitpunkt. Sind Sie mit mir und damit übereinstimmend mit den beiden großen Fraktionen der Meinung, dass eine solche Einrichtung für das Oberzentrum Kaiserslautern notwendig ist.
Herr Abgeordneter, diese Frage kann ich persönlich nicht beurteilen. Das ist eine Frage, die in der betreffenden Kommune – in diesem Fall in der Stadt Kaiserslautern – geprüft und untersucht werden muss. Im Übrigen ist das Ganze auch ein Stück kommunaler Selbstverwaltung.
Herr Minister, wir müssen einsehen, dass noch sehr viel geprüft werden muss. Halten Sie es angesichts der Komplexität der Materie, der knappen Zeit und der Tatsache, dass die Unterlagen noch nicht einmal vollständig sind, für möglich, dass eine seriöse Prüfung durch die ADD noch vor der Konstituierung des neuen Kaiserslauterner Stadtrats mit einem greifbaren Ergebnis durchgeführt werden kann?