Protocol of the Session on July 1, 2004

Herr Abgeordneter, möglich ist alles.

(Beifall der SPD und der FDP)

Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass der zeitliche Spielraum angesichts der Komplexität der Prüfung sehr gering ist. Ich will in der Öffentlichkeit – ich kann das im Detail nicht beurteilen – keine Aussage in dieser Richtung machen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ramsauer.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass sich die Frage möglicherweise durch Beschluss der neuen Mehrheit im Kaiserslauterner Stadtrat erledigen wird?

Herr Abgeordneter, ich habe meinerseits auf die Absichtserklärungen hingewiesen, die den Medien zu ent

nehmen war. Ich will mich an solchen Spekulationen nicht beteiligen. Das ist nicht Sache der Landesregierung.

Ich sage noch einmal klipp und klar: Eine solche Maßnahme mit weitgehenden finanziellen Auswirkungen vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage der Stadt Kaiserslautern muss durch die Kommunalaufsicht sorgfältigst geprüft werden.

Die Zeit, die man dazu braucht, wird man auch beanspruchen müssen. Außerdem müssen die Unterlagen, die man für eine umfassende Prüfung benötigt, zur Verfügung stehen. Ich will mich nicht an Spekulationen beteiligen. Das ist eine kommunale Selbstverwaltung. Ich will mich auch nicht an Spekulationen beteiligen, inwieweit die Frist ausreichend ist oder nicht.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Herr Minister, Sie waren selbst über viele Jahre ein Kommunalpolitiker in herausgehobener Position. Deswegen würde ich um eine subjektive Einschätzung und rechtliche Bewertung bitten. Sind Sie der Meinung, dass der Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern einen solchen Vertrag mit einer solchen Tragweite, wie Sie gesagt haben, unterzeichnen darf – jetzt kommt der subjektive Moment – oder sollte, wenn er weiß, dass der neue Stadtrat mit einer Mehrheit nicht hinter diesem Projekt steht?

Ich spreche für die Landesregierung, Frau Abgeordnete. Ich habe natürlich eine persönliche Meinung, die werde ich aber nicht kundtun. Das ist nicht Aufgabe meines Amtes.

Zunächst einmal will ich klipp und klar sagen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern einen entsprechenden Ratsbeschluss hat und dabei ist, diesen Ratsbeschluss umzusetzen, solange er nicht durch einen neuen Ratsbeschluss aufgehoben worden ist.

Das geht alles seinen normalen und geordneten Gang. Ich habe es im Detail erläutert.

Es gibt keine weiteren Fragen. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU), Beraterverträge zwischen dem Land und Firmen, an denen das Land beteiligt ist, mit dem Kompetenzcenter für Dienstleistung

und Management (KD & M) Partnerteam Jürgen Olschewski – Nummer 4 der Drucksache 14/3256 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass ein ehemaliger Staatssekretär, der für die Vergabe von Aufträgen an ein Unternehmen vonseiten des Landes zuständig war, jetzt für eben dieses Unternehmen als Berater tätig ist?

2. Welche dienstlichen Kontakte bestehen zwischen dem ehemaligen Innenstaatssekretär Dr. Ernst Theilen und Mitgliedern der Landesregierung oder Mitarbeitern der Ministerien?

3. Wie viele Verträge zwischen dem Land und Firmen, an denen das Land beteiligt ist, sowie Gesellschaften privat-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, an denen das Land beteiligt ist, sind mit Herrn Jürgen Olschewski und dem Unternehmen KD & M Partnerteam nach 2001 abgeschlossen worden?

4. Wenn ja, welche Honorare wurden für die einzelnen Beraterverträge zwischen dem Land bzw. von Firmen, an denen das Land beteiligt ist, sowie Gesellschaften privat-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, an denen das Land beteiligt ist, im Einzelnen gezahlt?

Es antwortet der Innenminister.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Weiland wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Wie wir alle wissen, ist es durchaus nicht unüblich, dass ehemalige Staatssekretäre nach ihrem Ausscheiden eine wie auch immer geartete Tätigkeit bei einem Wirtschaftsunternehmen aufnehmen.

Ich halte es persönlich allerdings für eine Frage des Stils und des politischen Fingerspitzengefühls, wenn Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen eingegangen werden, dessen frühere Beratungstätigkeit für die öffentliche Verwaltung Gegenstand eines Untersuchungsausschusses war.

(Lelle, CDU: Sehr richtig!)

Aus rechtlichen Gründen sehe ich allerdings keine Möglichkeit, die von Herrn Staatssekretär a.D. Dr. Theilen aufgenommene Beratertätigkeit zu untersagen.

Gemäß § 77 Abs. 1 Landesbeamtengesetz hat ein Ruhestandsbeamter, der nach Beendigung des Beamten

verhältnisses innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren außerhalb des öffentlichen Dienstes eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit aufnimmt, die mit seiner dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit der alten obersten Dienstbehörde anzuzeigen.

Staatssekretär a.D. Dr. Ernst Theilen wurde, wie bekannt, mit Ablauf des 18. Mai 2001 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Mit Schreiben vom 8. Januar 2004 hat er gegenüber dem Ministerium des Innern und für Sport die Gründung eines Beratungsunternehmens in der Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Birkenfeld angezeigt.

Als Beratungsschwerpunkte wurden die Bereiche political engineering und Verwaltungsmodernisierung genannt. Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft bestünden unter anderem zur KD & M-Gruppe in Montabaur, die von Herrn Jürgen Olschewski geleitet wird.

Herr Olschewski war schon für das frühere Daten- und Informationszentrum, das DIZ, als Berater tätig. Gerade diese Beratertätigkeit war unter anderem Gegenstand des Untersuchungsausschusses 13/3 „DIZ“ des Landtags.

Staatssekretär a.D. Dr. Theilen war zum damaligen Zeitpunkt Vorsitzender des Verwaltungsrats des DIZ. Gemäß § 77 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes ist einem Ruhestandsbeamten eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit zu untersagen, wenn zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.

Das Verbot endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. Mit einem solchen Verbot soll sichergestellt werden, dass das von dem Beamten erworbene Amtswissen und seine Amtsautorität nach dem Ausscheiden aus dem Dienst nicht in eine Erwerbstätigkeit zum Schaden des Dienstherrn für private Zwecke genutzt wird.

Unter Erwerbstätigkeit ist dabei jede selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit zu verstehen, sofern sie auf Erwerb, das heißt, auf Geldeinkommen, Sach- oder Dienstleistungen gerichtet ist.

Für die Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen und ein entsprechendes Verbot reicht die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung allerdings nicht aus, vielmehr muss bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen wahrscheinlich sein, das heißt, es muss ein vernünftiger Grund bestehen, dass eine solche Beeinträchtigung voraussichtlich eintritt. Sie haben gemerkt, ich habe einen Kommentar zitiert.

Die nunmehr von Herrn Staatssekretär a.D. Dr. Theilen angezeigte selbstständige Beratertätigkeit steht zwar inhaltlich auch im Zusammenhang mit seiner früheren dienstlichen Tätigkeit als Staatssekretär im Ministerium

des Innern und für Sport, es sind derzeit allerdings keine Anhaltspunkte erkennbar, die ein Verbot gemäß § 77 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes rechtfertigen könnten. Sollten entsprechende Erkenntnisse vorhanden sein, dann müssten diese an uns herangetragen werden.

Auch die bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Herrn Olschewski lassen eine andere Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Herr Dr. Theilen in seiner früheren Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats an der Auftragsvergabe des DIZ an Herrn Olschewski bzw. dessen Unternehmen beteiligt war. Wie gesagt, ich habe eingangs meine persönliche Bewertung dazu gesagt.

Zu Frage 2: Es bestehen zwischen Mitarbeitern der Zentralabteilung des Ministeriums des Innern und für Sport und Herrn Staatssekretär a.D. Dr. Theilen lediglich dienstliche Kontakte aufgrund personalrechtlicher Zuständigkeiten.

Zu den Fragen 3 und 4: Nach dem Ergebnis der kurzfristig durchgeführten ressortweiten Umfrage sind nach 2001 weder vom Land noch von Firmen, an denen das Land beteiligt ist, Verträge mit Herrn Olschewski und dem Unternehmen KD & M Partner abgeschlossen worden.

Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnten allerdings einige Ministerien keine lückenlose Erhebung im Geschäfts- bzw. Aufsichtsbereich durchführen. Falls uns noch Erkenntnisse im Nachhinein mitgeteilt werden, erfolgt Ihre unverzügliche Unterrichtung, Herr Abgeordneter.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bischel

Herr Minister, können Sie uns sagen, wie alt Herr Dr. Theilen ist?

(Pörksen, SPD: Und wie viele Kinder er hat!)

Ich kann das jetzt nicht exakt beantworten. Ich gehe davon aus, dass er 66 oder 67 Jahre alt ist.

(Pörksen, SPD: Ja, ja! Mit 66 Jahren!)

Im Übrigen, verehrter früherer Vorsitzender der Datenschutzkommission, das war doch eine scherzhafte Bemerkung?

(Bischel, CDU: Es hätte gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen, aber wenn Sie das so sagen, sind weitere Fragen überflüssig!)