Wenn Sie heute der Meinung sind, dass das nicht abgelehnt wird, wären Sie dann heute bereit, in einem Rundschreiben an die kommunalen Spitzenverbände – da die Vergabe in den nächsten Wochen stattfindet – noch einmal klarzustellen, da es in der Tat Missverständnisse in den kommunalen Parlamenten vor Ort gab, dass es unter den entsprechenden Bedingungen möglich ist, Strom aus erneuerbaren Energien auszuschreiben?
Wo ist aber die Kontrolle? Wie soll das Ganze kontrolliert werden? Das ist eine politische Willensbildung, die es in Hamburg oder in Niedersachsen gibt. Wie ich höre, haben sie Ähnliches vor. Wie wollen Sie aber zehn Prozent regenerativen Strom messen? Heute haben wir es mit einem Energiemix zu tun. Ich möchte, dass der Verbraucher richtig informiert wird. Das ist das Problem.
Außerdem besteht das Problem hinsichtlich des Europäischen Gerichtshofs und hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Vergabe. Deswegen wäre es mir lieber, wenn die europäischen Vergaberichtlinien geändert würden.
Diese sollen im Übrigen im Laufe des nächsten Jahres geändert werden. Dann hätten wir eine Rechtsgrundlage, auf deren Basis wir eine Empfehlung aussprechen können.
Insofern liegt jetzt die Entscheidung auszuschreiben beim Auftraggeber. Der Gemeinde- und Städtebund hat anders ausgeschrieben.
Herr Staatssekretär, die Frage war, ob es geht oder nicht geht. Sie haben gesagt, dass es geht. Darüber hinaus ist festgestellt worden, dass es eine Verwirrung vor Ort gibt. Ferner stand die Frage im Raum, ob Sie bereit sind, unter diesen Bedingungen noch einmal darauf hinzuweisen, dass es geht.
Wir können darauf hinweisen, dass es geht, aber nur mit den kritischen Anmerkungen, die der Europäische Gerichtshof angebracht hat. Insofern ist das kein Thema.
Wenn Sie sagen, Sie können das machen, können wir dann davon ausgehen, dass Sie es definitiv tun werden?
Als Gäste im Landtag begrüße ich Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen der Realschule Alzey, Bürgerinnen und Bürger aus Gimbweiler sowie Mitglieder der Frauen-Union im Landkreis Bad Dürkheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU), Empfehlung der Sozialministerin zur Nutzung der Riester-Rente – Nummer 4 der Drucksache 14/3101 – betreffend, auf.
In einer Presseerklärung vom 15. April 2004 hat Sozialministerin Malu Dreyer die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, von den Möglichkeiten der so genannten Riester-Rente Gebrauch zu machen. Diese biete einen ausgezeichneten Förderrahmen für die ergänzende Altersvorsorge.
1. Hat die Sozialministerin mit ihrem Appell die Haltung der Landesregierung zur Riester-Rente wiedergegeben?
2. Sieht die Landesregierung die bisher mäßige Resonanz der Riester-Rente als Beleg dafür an, dass sie zu wenig transparent, zu unflexibel, zu kompliziert und zu bürokratisch ist?
3. Ist die Landesregierung auch der Auffassung, dass es einer bisher nicht ermöglichten flexibleren Gestaltung der privaten Vorsorge im Rahmen einer nachhaltigen Reform der Alterssicherung bedarf?
4. Ist die Landesregierung auch der Auffassung, dass gebrochene Zusagen hinsichtlich des späteren Netto-Rentenniveaus seitens der Bundesregierung die Akzeptanz auch der staatlich geförderten privaten Vorsorge infrage gestellt haben?
Das gilt für Herrn Dr. Braun genauso. Erst das zweite Mal rechtfertigt ein Eingreifen, weil schlechte Beispiele Schule machen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Hedi Thelen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Sozialministerin hat die Presseerklärung im eigenen Namen herausgegeben. Hierzu bedarf es keiner Abstimmung innerhalb der Landesregierung.
Die Riester-Rente bezeichnet einen historischen Schritt zur Abrundung der Alterssicherung. Sie entspricht den Kriterien der europäischen Sozialpolitik. Die Bundesre
publik Deutschland bietet mit dieser Form der kapitalgestützten Alterssicherung eine zusätzliche Sicherheit, die andere Staaten erst aufbauen müssen.
Auf die besondere Rolle und Aufgabe der Riester-Rente nicht hinzuweisen, wäre ein Versäumnis für eine Sozialministerin. Wenn wir mit den Reformen immer so umgehen, dass wir die Reformschritte und uns, nämlich die Politikerinnen und Politiker, kritisieren, werden wir die Bürgerinnen und Bürger für Reformen und Notwendiges nicht gewinnen.
Zu Frage 2: Es ist der Verdienst von Walter Riester, einen überfälligen Paradigmenwechsel eingeleitet zu haben, indem die Rentenreform 2001 die Notwendigkeit einer ergänzenden Vorsorge ausdrücklich anerkennt und eine staatliche Förderung für die freiwillige ergänzende Vorsorge zur Verfügung stellt. Dabei zeigen sich mittlerweile auch deutliche Erfolge. So erlebt die betriebliche Altersvorsorge nach Jahren der Stagnation wieder eine Renaissance. Im März 2003 haben insgesamt mehr als 15 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine Anwartschaft auf betriebliche Zusatzversorgung erworben.
Gleichzeitig haben bereits nach dem zweiten Förderjahr rund 3,5 Millionen Menschen einen Riester-Vertrag abgeschlossen.
Insgesamt haben die Bürgerinnen und Bürger also auf den Paradigmenwechsel spürbar reagiert. Gleichwohl ist die Inanspruchnahme vor allen Dingen bei der RiesterRente noch verbesserungsbedürftig. Hierfür gibt es verschiedene Gründe.
Nachdem zuvor jahrzehntelang das Bild von der Lebensstandard sichernden Rente gepflegt worden war, ist es natürlich, dass die Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit einer ergänzenden Absicherung nur allmählich erfolgt. Ich sehe mich als Sozialministerin dazu verpflichtet, diesen Bewusstseinswandel zu unterstützen. Dies ist die Motivation für die Presseerklärung.
Zudem ist die individuelle Planung der eigenen Altersvorsorge ein kompliziertes Unterfangen. Angesichts einer großen Vielfalt unterschiedlicher Produkte und Anbieter auf dem privaten Markt fühlen sich nach Einschätzung unseres Ministeriums viele Bürgerinnen und Bürger unsicher in ihren Entscheidungen.
Darüber hinaus haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die Riester-Rente für die Anbieter attraktiver werden muss. Der Entwurf für das Alterseinkommensgesetz sieht hier mit einer neuen Regelung zur zeitlichen Verteilung der Verwaltungskosten, der Einführung eines Dauerzulagenantrags und einer stärkeren Vereinheitlichung der Sockelbeiträge für den Mindestaufwand Regelungen vor, die zu Verbesserungen führen.
Die Kriterien, die für eine erfolgreiche Zertifizierung eingehalten werden müssen, schränken die Transparenz
der Riester-Rente nicht ein, sondern erhöhen die Marktübersicht. Die Bürgerinnen und Bürger können riesterfähige Produkte so ohne weitere Detailkenntnisse erkennen. Damit ist gewährleistet, dass die RiesterRente mehr ist als ein Produkt zur Kapitalanlage und sich klar am Ziel der Altersvorsorge orientiert.
Dabei sieht das geplante Alterseinkommensgesetz eine stärkere Flexibilisierung vor, beispielsweise bei den einmaligen Auszahlungsbeiträgen.
Für die Anbieter der privaten Altersvorsorge sind die Zertifizierungskriterien technisch beherrschbar. Dies zeigt die hohe Zahl der zertifizierten Produkte auf dem Markt.
Auch die Ausgestaltung des Förderverfahrens der Riester-Rente ist für die Bürgerinnen und Bürger keine entscheidende Hürde, weil die Anbieter eine wesentliche Unterstützung leisten. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die Einführung des Dauerantrags und durch die Vereinheitlichung des Sockelbeitrags, wie sie im Alterseinkünftegesetz geplant sind, weiter entlastet.
Zu Frage 3: Nach Auffassung der Landesregierung stellen die Rentenreform 2001, die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors sowie das geplante Alterseinkünftegesetz eine tragfähige Grundlage für die notwendige Weiterentwicklung des Alterssicherungssystems dar. Eine weitere Flexibilisierung der Kriterien für die individuelle Riester-Rente ist aus der Sicht der Landesregierung wünschenswert, soweit dabei die Orientierung am Ziel der Altersvorsorge nicht leidet. Hierzu gehört zum Beispiel die bessere Einbeziehung der Förderung des Wohnungseigentums in den Förderrahmen.
Zu Frage 4: Die Unterstellung, durch die aktuellen Reformen würden Zusagen auf ein bestimmtes Nettorentenniveau gebrochen, weist die Landesregierung zurück. Eine Garantie für ein bestimmtes Rentenniveau gibt es ebenso wenig wie für einen bestimmten Beitragssatz.