Herr Staatssekretär, Sie haben eben ausgeführt, dass im Rahmen der Beratung im Vermittlungsausschuss das Papier Koch/Steinbrück dazu geführt hat, dass erhebliche Einsparungen vorgenommen werden mussten. Können Sie dem Hause vielleicht berichten, was es bedeutet hätte, wenn die im Vermittlungsausschuss von Koch und Steinbrück geforderten Mittel, die ausschließlich auf die Schiene gingen, für uns in Rheinland-Pfalz so gravierend eingetroffen wären, dass wir unseren Rheinland-Pfalz-Takt hätten unter Umständen abmelden können?
Das Koch/Steinbrück-Modell hat dazu geführt, dass es bei den Regionalisierungsmitteln in diesem Jahr in der Größenordnung von 8 Millionen Euro zu Reduzierungen gekommen ist. Diese hat das Land kompensiert. Wir konnten verhindern, dass in den kommenden Jahren weitere Reduzierungen vorgenommen worden sind, sodass sichergestellt ist, dass unser Vorzeigeprojekt im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpers onennahverkehr, nämlich der Rheinland-Pfalz-Takt, erhalten bleibt. Wir überprüfen ständig die einzelnen Strecken, auch wie die Strecken von den Fahrgästen entsprechend angenommen werden und darüber hinaus, ob die eine oder andere Verbesserung in Aussicht gestellt wird.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, das Parlament zu gegebener Zeit in geeigneter Weise darüber zu unterrichten, wie die beiden Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück sich zu dem ständigen Versuch, sie dafür haftbar zu machen, dass für den Bundesverkehrswegeplan kein Geld vorhanden ist, in geeigneter Weise zur Wehr gesetzt haben? Wären Sie bereit, uns in geeigneter Weise darüber zu informieren?
Ich werde den Verkehrsausschuss natürlich gern darüber informieren, sobald ich das Schreiben in der Hand habe. Ich habe es bis heute noch nicht. Insofern ist dies kein Thema. Dazu bin ich gern bereit.
Aber ich will es noch einmal betonen, wenn man sparen muss – auf der Bundesebene und im Bundeshaushalt muss gespart werden –, dann führt auch kein Weg am Verkehrshaushalt insgesamt vorbei. Ich sage dies noch einmal: auch am Straßenbau.
Herr Staatssekretär, wird es Verschiebungen beim Ausbau des Mainzer Rings geben, und gegebenenfalls welche Bauabschnitte sind für welche Zeit betroffen?
Ich glaube, dass der Mainzer Ring zu den absolut vordringlichen Baumaßnahmen des Landes RheinlandPfalz gehört. Wir wollen alles daransetzen, dass wir im Zeitplan bleiben und die entsprechenden Ausschreibungen vornehmen.
Herr Staatssekretär, es wurde eben die Frage in Bezug auf den Erhaltungsaufwand gestellt. Können Sie dem Hause mitteilen, dass der Bund die Mittel für den Erhal
tungsaufwand in Rheinland-Pfalz erheblich erhöht hat, sodass ein gewisser Spielraum entstanden ist, um das, was Sie im Zusammenhang mit dem Neubau dargestellt haben, zu realisieren?
Herr Abgeordneter Schwarz, das kann ich bestätigen. In den kommenden Jahren werden die Mittel für den Erhalt aufgestockt werden. Ich füge aber auch hinzu, für den Neubau werden sie reduziert werden. Es wird aber dennoch eine Flexibilität vorhanden sein, die uns Möglichkeiten gibt, die Projekte, die wir am Laufen haben, weiter zu finanzieren.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bündelausschreibungen für kommunale Stromlieferverträge durch Landkreistag bzw. Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 14/3101 – betreffend, auf.
Zur Neuausschreibung der im Dezember 2004 auslaufenden kommunalen Stromlieferverträge werden zahlreiche rheinland-pfälzische Kommunen und Landkreise die Angebote so genannter „Bündelausschreibungen“ der kommunalen Spitzenverbände nutzen. Es werden zwei unterschiedlich konzipierte Bündelausschreibungen angeboten, die auf unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen beruhen. Die Ausschreibung des Gemeindeund Städtebundes Rheinland-Pfalz berücksichtigt in einem eigenen Los auch Strom aus erneuerbaren Energien. Eine weitere Ausschreibung führt der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in Zusammenarbeit mit dem Landkreistag durch. Diese berücksichtigt, offenbar aufgrund einer Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, keinen Strom aus erneuerbaren Energien.
1. Was sind die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums gegenüber Landkreistag und LBB die Bündelausschreibung die kommunalen Stromlieferverträge betreffend?
2. Wie begründet das Wirtschaftsministerium die Ablehnung der Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien in die Ausschreibung des LBB, insbesondere die Ausschreibung in zwei Losen?
3. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern bereits Ausschreibungen durchgeführt, die mit der des Gemeinde- und Städtebundes vergleichbar sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Könnte die Ausschreibung des LBB anfechtbar werden, wenn Kreistage durch die Rechtsauskunft des Wirtschaftsministeriums in ihrer Meinungsbildung zu Unrecht eingeschränkt waren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich will gern die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun beantworten. Die Anfrage nimmt Bezug auf ein Gespräch, welches im Wirtschaftsministerium mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände geführt worden ist. Gegenstand dieses Gesprächs waren ausschreibungstechnische Fragen für die Gestaltung gebündelter Ausschreibungen mit dem Ziel, den Kommunen eine wirtschaftliche Strombeschaffung zu ermöglichen. Die Berücksichtigung von Strom aus erneuerbaren Energien bei den anstehenden Stromausschreibungen wurde in dem Gespräch in der Tat nur am Rande berührt. Über die konkrete Gestaltung einer Ausschreibung und die Durchführung des Vergabeverfahrens entscheidet der jeweilige öffentliche Auftraggeber eigenverantwortlich.
Nach Information der Landesregierung hat zum Beispiel Hamburg einen Stromliefervertrag mit einem zehnprozentigen Stromanteil aus regenerativen Energien ausgeschrieben und vergeben. Welche konkreten Kriterien der Ausschreibung zugrunde lagen und zu welchen Konditionen der Auftrag erteilt wurde, ist nicht bekannt. Eine detaillierte Länderumfrage und Bewertung war aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Herr Staatssekretär, unserer Erfahrung in den kommunalen Parlamenten nach wird vom Landkreistag unter Berufung auf das Wirtschaftsministerium – die Aussagen liegen uns vor – gesagt, dass das Wirtschaftsministerium bisher die Auffassung vertreten hat, dass keine erneuerbaren Energien in die Ausschreibung aufgenommen werden können. Daraufhin haben viele Landkreise die Änderungen bzw. andere Ausschreibungen als geplant vorgenommen. Können Sie sich erklären, wie dieses Missverständnis – mir scheint es ein Missverständnis zu sein – entstanden ist?
Herr Abgeordneter Dr. Braun, ich will ein paar Sätze aus einer Unterlage zitieren, die mir zur Verfügung steht:
Ein diskriminierungsfreier Wettbewerb und eine effiziente wirtschaftliche Auftragsvergabe erfordern objektive und sachbezogene Auswahl- und Zuschlagskriterien. Bei der Beurteilung ist die so genannte „Wienstrom“Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Dezember 2003 zu beachten. Der Europäische Gerichtshof hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein bestimmter Stromanteil aus erneuerbaren Energieträgern als Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots verlangt werden kann. Anknüpfend an seine bisherige Spruchpraxis bestätigt er, dass die EG-Vergaberichtlinie die Möglichkeit der Anwendung von Umweltschutzkriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nur unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Voraussetzung sei insbesondere, dass dieses Zuschlagskriterium mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängt, das heißt, dass sie produkt- und leistungsbezogen sein müssen. Nur unter dieser Bedingung können sie bei der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot unter den weiter aufgestellten Bedingungen berücksichtigt werden.
Sofern diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, verlangt der Europäische Gerichtshof zudem entsprechende Nachweise. Diese sollen eine effektive Kontrolle der Richtigkeit der in den Angeboten enthaltenen Angaben und eine diskriminierungsfreie Bewertung bis zur Zuschlagserteilung ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Gerichtshof in seiner „Wienstrom“-Entscheidung das Zuschlagskriterium eines Anteils von erneuerbaren Energien für unzulässig befunden.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs muss der Auftraggeber in der Lage sein, effektiv zu überprüfen, ob das Angebot die Zuschlagskriterien erfüllt. Dies ist nach Auffassung des Gerichts im vorliegenden Fall nicht möglich, da sich der regenerativ erzeugte Strom von dem herkömmlich erzeugten Strom physikalisch nicht unterscheidet.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs entspricht und bestätigt das, was wir in dem Gespräch im Grundsatz zum Ausdruck gebracht haben.
Wir befinden uns in einer Phase, in der die europäischen Vergaberichtlinien neu geordnet werden. Ich gehe davon aus, dass auch dieser zurzeit etwas rechtsfreie Problemfall gelöst wird.
Der Gemeinde- und Städtebund hat das Kriterium der erneuerbaren Energien aufgenommen. Wir haben aber keinesfalls gesagt, dass wir in dieser Frage nicht offen, sondern einseitig festgelegt sind. Von unserer Seite gibt es hierzu weder eine Richtlinie noch eine schriftliche Zuweisung. Das Thema ist in diesem Gespräch nur am Rande behandelt worden. Wir haben lediglich die kritischen Anmerkungen des Europäischen Gerichtshofs in diesem Gespräch zum Ausdruck gebracht. Die Entscheidung liegt nun beim Auftraggeber, wie er die Vergabe im Einzelnen ausschreibt.
Herr Eymael, damit Sie über die Vorgänge in Ihrem Ministerium informiert sind, zitiere ich aus einem Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, das am 5. Februar 2004 an den Landkreistag ging: Sicherlich wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Europäische Gerichtshof durch einen Hinweis deutlich gemacht hätte, dass das Kriterium „Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien“ per se ein vergaberechtswidriges Kriterium darstellt. Auftragsgegenstand bei den Stromlieferverträgen ist die Lieferung von Strom. Der Herstellungsprozess hat auf die Eigenschaft der Ware „Strom“ keinen Einfluss. Strom bleibt Strom.
Das heißt, Sie haben in einem Schreiben an den Landkreistag die Möglichkeit zunächst einmal abgelehnt.