Protocol of the Session on April 29, 2004

Allerdings wurde die Bundesregierung durch die Rentenstrukturreform verpflichtet, den gesetzgebenden Körperschaften bestimmte Maßnahmen vorzuschlagen, wenn sich herausstellen sollte, dass sich die für das Sicherungsniveau oder den Beitragssatz angestrebten Ziele aufgrund der jeweils aktuellen Rechtslage langfristig als nicht haltbar erweisen würden.

Mittlerweile haben die der Rentenreform 2001 zugrunde gelegten demographischen Annahmen durch eine aktualisierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamts zu ungünstigeren Ausgangsbedingungen für die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung geführt. Darüber hinaus haben der Sozialbeirat und die Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme angeregt, den ökonomischen Datenkranz, der den Vorausberechnungen der Rentenfinanzen zugrunde liegt, an einigen Stellen zu modifizieren. Hieraus ergibt sich der derzeit bestehende Reformbedarf.

Unabhängig davon wird die geplante Reform der Besteuerung der Alterseinkommen dazu führen, dass ein einheitliches Nettorentenniveau künftig nicht mehr ange

geben werden kann. Die Übergangsregelungen im Steuerrecht würden vielmehr zur Konsequenz haben, dass beim Nettorentenniveau nach einzelnen Jahrgängen differenziert werden muss. Das Nachhaltigkeitsgesetz sieht deshalb vor, das Rentenniveau neu zu definieren, indem die steuerliche Belastung bei Rentnerinnen und Rentnern und Aktiven künftig nicht mehr in die Niveauberechnung eingeht.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es richtig ist, notwendige Reformen anzugehen. Sie ist der Auffassung, dass dies dem Ausbau der privaten Altersvorsorge nützt.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Ich erteile der Frau Abgeordneten Thelen für eine Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, gehen Sie davon aus, dass die jetzt aktuell eingeführten Unisextarife die Riester-Rente vereinfachen werden, oder ist das nicht gerade für männliche Bezieher von Nachteil, sodass es einen weiteren Attraktivitätsverlust geben wird?

Frau Abgeordnete Thelen, das ist eine Prognose. Am heutigen Tag wird das Gesetz im Bundestag mit entsprechenden Anträgen debattiert. Inwieweit sich der Unisextarif letztlich in diesen Regeln wiederfinden wird oder nicht, ist im Moment noch offen.

Darüber hinaus ist völlig unklar, welche Wirkungen die Einführung des Unisextarifs letztlich entfalten wird. Deshalb ist es im Moment für mich nicht vorhersehbar, wie letztlich die Entwicklung sein wird. Es ist aber schon klar, dass das Thema „Unisex“ in der Zukunft spätestens dann eine Rolle spielt, wenn auf europäischer Ebene die Antidiskriminierungsrichtlinie kommen wird. In der Zukunft werden dann alle Privaten verpflichtet sein, Unisex anzuwenden. Spätestens dann wäre das für die RiesterRente keinesfalls mehr ein Nachteil.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz für eine Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, Presseberichten von der vergangenen Woche war zu entnehmen, dass trotz bestehender Zuschussberechtigung zehntausende von Berechtigten diese Zuschüsse nicht abfragen. Es wurde gemutmaßt, dass dies deshalb nicht geschieht, weil diese Zuschuss

anträge formal zu kompliziert sind. Wie erklären Sie sich das, und wie kann man da nach Ihrer Meinung Abhilfe schaffen?

Die Anträge, die die Personen privat auszufüllen haben, sind gar nicht so kompliziert. Sie müssen natürlich bestimmte Daten zuliefern, damit die Zulage nach Riester berechnet werden kann und möglich gemacht wird. Sicherlich ist es nach wie vor so, dass sich ein Teil der Bürger und Bürgerinnen trotzdem durch das Antragsverfahren abgeschreckt fühlt. Ich finde es wichtiger, dass man die Erleichterungen auf Seiten der Anbieter einbringt. Sie sind im Gesetzgebungsverfahren, damit die Anbieterinnen und Anbieter noch offensiver mit dem Gesamtpaket Riester umgehen; denn ihnen steht die Beratung der Menschen letztendlich zu.

Darüber hinaus – ich habe es schon in der Beantwortung angesprochen – sind nach wie vor viele Menschen privat überfordert, sich für eine bestimmte Anlageform zu entscheiden, da die Produktpalette auf dem Markt auch im Rahmen von Riester sehr vielfältig ist und viele Menschen lange Zeit brauchen, um sich für ein bestimmtes Investment zu entscheiden. Das sind Kriterien, weshalb zum Teil Anträge nicht ausgefüllt werden oder das Antragsverfahren schwerfällig ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Wie schätzen Sie aufgrund dieser geringen Inanspruchnahme der Riester-Rente und anderer privater Altersvorsorgeangebote das Risiko ein, dass später ein Großteil unserer Bevölkerung eine nicht ausreichende eigene Altersversorgung haben wird und damit wieder Sozialhilfe- und andere Leistungsträger belasten wird.

Ich möchte ganz kurz nennen, dass ich einen aktuellen Artikel aus der „FAZ“ von heute vorliegen habe, in dem lediglich von 3,2 Millionen Riester-Policen die Rede ist. Das sind fast 10 % weniger, als Sie genannt haben. Diese 3,2 Millionen Policen liegen um ein Vielfaches unter den Erwartungen, die bei der Einführung der Riester-Rente erhofft wurden, weil alle für die Zunahme der privaten Absicherung sind.

Frau Abgeordnete Thelen, ich habe es in der Beantwortung angesprochen, dass ich nach wie vor der Auffassung bin, dass die Beanspruchung der Riester-Rente nicht gering ist. Es ist klar, dass wir alle gehofft haben, dass der Zugriff noch stärker wird. Wir müssen deshalb noch weiter und noch stärker in der Öffentlichkeit deutlich machen, dass niemand mehr davon ausgehen kann,

dass er mit der gesetzlichen Rente in Zukunft seinen Lebensstandard sichern kann.

Ich glaube, dass wir zurzeit noch das Hauptproblem zu bewältigen haben, dieses Bewusstsein innerhalb der Gesellschaft herzustellen. Eine zusätzliche Alterssicherung ist in der Zukunft notwendig. Sie kennen es auch aus Veranstaltungen, dass wir immer wieder feststellen, dass es bei jungen Leuten und auch bei Menschen mittleren Alters noch nicht ins Bewusstsein gedrungen ist, dass es ohne eine zusätzliche Alterssicherung nicht geht, und zwar unabhängig, ob es sich um Riester oder eine andere Form der Alterssicherung handelt. Ich denke auch, dass es öffentlich nach wie vor nicht bekannt ist, dass die Zulagemöglichkeit durch Riester enorm ist. Gerade für Familien mit vielen Kindern gibt es teilweise Zuschläge, die wirklich erheblich sind und die den Menschen einen Nutzen und einen Anreiz bieten.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die durch den Wegfall der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente notwendige eigene Absicherung gerade bei jungen Menschen die Absicherung für das Alter in den Hintergrund drängt, weil die Einnahmen in der Regel in jungen Jahren gering sind und die Absicherung für die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit aus Sicht der jungen Leute Vorrang genießt?

Diese Ansicht kann ich nicht teilen. Ich glaube, ich habe eher das Gefühl, dass es den jungen Menschen nach wie vor nicht klar ist, und zwar unabhängig, ob es um die Erwerbsunfähigkeit oder die normale Alterssicherung geht, dass private Vorsorge zu betreiben ist. Ich denke, es ist unser aller Aufgabe, dieses Bewusstsein deutlich in den Vordergrund zu stellen.

Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hohn (FDP), Bundesjagdgesetz – Nummer 5 der Drucksache 14/3101 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat sich nach Auffassung der Landesregierung das geltende Bundesjagdgesetz bewährt?

2. Sieht die Landesregierung für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes einen unmittelbaren Bedarf?

3. Wenn ja, in welcher Hinsicht? Wenn nein, inwiefern nicht?

4. Welche Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung (Bund und Land) erwartet die Landesregierung vor dem Ausgang der Arbeit der Föderalismuskommission, und bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit Ergebnissen dieser Kommission?

Es antwortet Frau Staatsministerin Conrad.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsvereinbarung im Bund sieht vor, das Bundesjagdgesetz zu ändern. Im Rahmen der Debatte über die bundesstaatliche Ordnung wird unter anderem diskutiert, das Jagdrecht bei Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes in die Länderkompetenz zu geben. Gleichwohl hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit Datum vom 19. März 2004 ein so genanntes „Eckpunktepapier“ zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hohn namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Nach Auffassung der Landesregierung hat sich das geltende Bundesjagdgesetz grundsätzlich bewährt. Allerdings gibt es bei einzelnen Regelungen Änderungsbedarf.

Zu Frage 3: Das geltende Bundesjagdgesetz hat sich unter anderem in der flächendeckenden Bejagung und dem Reviersystem, der Ausrichtung an Kriterien der nachhaltigen Nutzung und der Anpassung der Wildbestände an die Lebensraumkapazität bewährt.

Ungeachtet dessen – unabhängig, ob auf Bundes- oder Landesebene – wird unter anderem für folgende Bereiche Änderungsbedarf gesehen:

Stärkere Berücksichtigung des Tier- und Umweltschutzes, so zum Beispiel bei der Verwendung von Bleischroten an Gewässern und bei der Liste der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. – Konkretisierung der Vorschriften zur Seuchenbekämpfung (zum Beispiel die Schweinepest) und – Stärkung der Durchsetzungs- und Kontrollmöglichkeit der Jagdbehörden bei der Erfüllung der Abschusspläne.

Grundsätzlich sollten bei der Überarbeitung des Jagdrechts die Deregulierungs- und Flexibilisierungsmöglichkeiten genutzt werden.

Zu Frage 4: Das Ergebnis der Föderalismusdebatte ist noch offen. Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass die Diskussion in der Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat bis zum Ende des Jahres zu einem Ergebnis kommt.

Vielen Dank.

Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Ich bedanke mich.

(Beifall der SPD und der FDP)

Mit Blick auf die Uhr rufe ich keine Mündliche Anfrage mehr auf.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben noch eine Minute!)

Frau Kollegin, die Zeit würde mit der Beantwortung weit überschritten werden. Alle weiteren Mündlichen Anfragen, die nicht beantwortet sind, werden entsprechend unserer Geschäftsordnung in Kleine Anfragen umgewandelt und schriftlich beantwortet.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung mit dem ersten Thema auf:

AKTUELLE STUNDE

„Mehr Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3092 –