Protocol of the Session on August 22, 2001

Ich nenne Ihnen ein kleines Beispiel. Ich bin ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin. Hier sitzen viele, die diese Funktion in ihren Gemeinden auch ausüben. Wir müssen für alles, was wir tun, Zuschussanträge stellen, weil es kaum Gemeinden gibt, die aus eigener Kraft die Daseinsvorsorge in ihren Gemeinden bewältigen und finanzieren können.

Verehrter Herr Schmitt, was machen wir, solange keine Zuschusszusage vorliegt?

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt, CDU)

Da haben Sie Pech gehabt. Wahrscheinlich war es nicht so notwendig, weil man in der Tat überprüfen muss, ob es notwendig ist und wo die Prioritäten liegen. Wir kennen uns. Wir wissen, wie wir in unseren Gemeinden zu handeln haben. Solange kein Zuschussantrag bewilligt ist, kann man kein Geld ausgeben. So einfach ist das.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Solange muss man wirtschaften, als hätte man es nicht. Wenn man die Zuschusszusage hat – das ist Haushaltsgesetz –, kann man etwas tun. Das gilt auch für alle Institutionen.

Ich meine, wir müssen die Aufgabenvielfalt bündeln; denn Produzentinnen und Produzenten – ob es sich um lebensmitteltechnische Produkte oder Gesundheitsprodukte handelt – müssen sich genauso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher auf kompetente Beratung verlassen können. Wir müssen schauen, dass alle die, die beraten, eine hohe Qualifikation haben. Das ist wichtig. Deswegen halte ich eine Bündelung von Aufgaben für notwendig.

Ich bin sicher, dass wir diese Notsituation, die bei der Verbraucherzentrale entstanden ist, verantwortungsvoll lösen und regeln können, weil uns der Verbraucherschutz in diesem Land so wichtig ist. Der Verbraucherschutz hat eine obere Priorität. Sie werden sehen, wir werden, wie dies in der Vergangenheit in unserem Land war, auch in dieser Hinsicht Vorbild für die ganze Bundesrepublik sein.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es spricht noch einmal Herr Creutzmann.

Wir diskutieren jetzt über das Thema Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Kollegin Ebli hat ein paar Zahlen genannt. Ich möchte auf eines hinweisen, weil es interessant ist. Der Rechenschaftsbericht weist 3,5 Millionen DM an Einnahmen aus. Dieser Betrag wurde auch ausgegeben. An Mitgliedsbeiträgen sind in dieser Zahl sage und schreibe 1.080 DM enthalten

Wir müssten uns auch dort mehr engagieren – das ist ein eingetragener Verein –, wenn wir die Institution „Verbraucherschutzzentrale“ für notwendig erachten.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hören Sie doch einmal zu, Frau Thomas.

Es ist in der Tat so, dass rund 2,4 Millionen DM aus dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau kommen. Ich wollte das nur noch einmal erwähnen. Wenn wir die Verbraucherzentrale e. V. stützen wollen, dann müssen wir auch für die Institution werben. Das kann auch ein Beitrag sein, dass sich dort mehr engagieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Neuwahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 14/83 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/199 –

Ich bitte, in Ihren Unterlagen folgende Änderung zu berücksichtigen. Bei den Vertretern wird die laufende Nummer 2 wie folgt ersetzt: Christine Gothe, Sachsenring 45 e, 67583 Guntersblum.

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 14/199 – in der geänderten Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? Bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Wahl von Mitgliedern der Kuratorien von Hochschulen des Landes a) Neubildung des Kuratoriums der Universität Kaiserslautern b) Neubildung des Kuratoriums der Universität Trier Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 14/171 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/197 –

Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei

Stimmenthaltung eines Mitglieds der FDP-Fraktion und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Ich rufe nun die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 14/66 – Erste Beratung

Landesgesetz zur Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (Ehrenamtsförderungs- gesetz Jugendarbeit – EFGJ) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/176 – Erste Beratung

Meine Damen und Herren, beide Punkte werden gemeinsam beraten. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.

Ich erteile der Sprecherin der SPD-Fraktion, Frau Kollegin Spurzem, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute in verbundener Debatte über zwei Gesetzentwürfe, die auf den ersten Blick gar nicht so sehr verschieden sind.

Was uns eint, ist das Bemühen, das alte Sonderurlaubsgesetz aus dem Jahr 1953 – es ist sogar noch älter als ich – auf zeitgemäße moderne Füße zu stellen und dem Heute anzupassen.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Meine Damen und Herren, wir erkennen die Leistungen der vielen Ehrenamtlichen im Jugendbereich an. Ohne sie wäre vielerorts Jugendarbeit unmöglich. Ihr Engagement wollen wir nicht nur loben, wie es oft geschieht, sondern wir wollen es tatsächlich stärken.

Viele Gespräche, die wir alle in der Vergangenheit geführt haben, aber auch die Anhörungen haben gezeigt, dass diese Verbesserungen dringend notwendig sind. Ich werde die Verbesserungen unseres Entwurfs an vier Punkten deutlich machen.

Zunächst geht es um die Herabsetzung des Antragsalters von 18 auf 16 Jahre, was einfach der Realität im Jugendleiterbereich entspricht.

Zum Zweiten geht es darum, den Bereich des Sports und der Jugendkultur ausdrücklich in das Gesetz aufzunehmen.

In einem dritten Punkt wird die Freistellung für diesen Sonderurlaub auch halbtägig möglich sein, was den jungen Menschen wesentlich mehr Flexibilität erlaubt.

Beim vierten, eigentlich besonders wichtigen Punkt, handelt es sich um die Förderung, also um eine Anhe

bung der bisherigen Erstattung von täglich 50 DM auf mehr als das Doppelte, nämlich 60 Euro.

Hier findet sich der gravierende Unterschied zu dem CDU-Entwurf. Als ich die letzte Woche hörte, Sie bringen einen eigenen Entwurf ein, war mir klar: Da wird noch einmal kräftig draufgesattelt. Das kann man auch leicht machen, wenn man keine eigene Finanzverantwortung hat.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen, weil das Sparen auch ein Teil Jugendpolitik ist. In einem kinderfreundlichen Rheinland-Pfalz können wir Kinder nicht mit allzu vielen Schulden auf den Weg schicken.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich will auch an dieser Stelle nicht der Versuchung unterliegen, das Nachlaufen, das teilweise nach dem Motto stattgefunden hat „Wer war denn jetzt Erster mit seinem Antrag, und wer kann mehr draufsatteln“ zu kommentieren, sondern ausführen: Ich weiß vom Joggen, dass derjenige, der langsam läuft, weiterkommt. – Ich will jetzt auch nicht auf diese Differenzen eingehen; denn ich denke, im Sinn der Gemeinsamkeit in der Sache ist es wichtig, dass wir darauf drängen wollen, dass wir im Ausschuss zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen.

Ich muss Ihnen allerdings auch sagen, dass mich Ihr Entwurf doch recht merkwürdig anmutet: So viel Prosa und Schuldzuweisung auf einmal habe ich selten ges ehen. – Dann verdoppeln Sie sich mit diesem Entwurf selbst. Ihre Erstattungsregelung, um darauf noch einmal zurückzukommen, sieht eine Erhöhung von zurzeit 50 DM auf dann 210 DM am Tag vor. Meine Damen und Herren, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Auch wenn bestimmt alle, die wir hier sitzen, gern den Jugendverbänden noch viel, viel mehr geben würden, denke ich doch, man muss irgendwo auch den Gesamtrahmen und die gesamte Finanzverantwortung im Auge behalten. Ich habe das eben schon erläutert.

Meine Damen und Herren, im Übrigen verabschieden Sie sich damit von der Regelung aus dem Bildungsfreistellungsgesetz, die Sie in Ihrem ersten Entwurf stehen hatten; denn dort geht es um einen pauschalierten Anteil, nämlich der Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts.