Meine Damen und Herren, im Übrigen verabschieden Sie sich damit von der Regelung aus dem Bildungsfreistellungsgesetz, die Sie in Ihrem ersten Entwurf stehen hatten; denn dort geht es um einen pauschalierten Anteil, nämlich der Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Gemeinsamkeiten im Ausschuss finden. Lassen Sie uns gemeinsam für die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit – denn es geht um die Sache – im Ausschuss daran arbeiten. Lassen Sie uns diese Dinge gemeinsam auf den Weg bringen. Ich glaube, das ist ein Anliegen von allen Fraktionen in diesem Hause.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was Frau Spurzem als Joggen bezeichnet hat, würde ich doch gern als eine gemütliche Wanderung mit einem alten, nicht mehr funktionsfähigen Wanderstock bezeichnen.
Frau Spurzem, Sie hatten mit der SPD, die bekanntlich seit dem Jahr 1991 in Rheinland-Pfalz Regierungsverantwortung trägt, bereits seit 1994 die Gelegenheit, die Dinge zu novellieren, anzupassen und ein Signal zu setzen. Ich habe die entsprechende Broschüre des Landesjugendrings für den Fall einmal mitgebracht, dass Sie es nachlesen müssten.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute ist – zumindest finden wir das in der CDU-Landtagsfraktion so – in der Tat ein wichtiger Tag, an dem ein wichtiges Signal für die Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz gesetzt werden kann. Wenn die beiden großen im Landtag vertretenen Parteien getrennte Gesetzentwürfe vorlegen, dann spricht das für das Selbstbewusstsein einer großen Oppositionspartei, die seit einigen Jahren im Rahmen einer Jugendoffensive Baustein für Baustein setzt und dies auch sehr glaubwürdig setzt; denn wenn Sie sich die Ergebnisse bei Wahlen anschauen, sehen Sie, dass die Jugend erkennt, wer etwas für sie tut und wer handelt.
Frau Spurzem hat bereits die Kriterien dargelegt, auf die es in diesem Gesetzentwurf ganz entscheidend ankommt: die Senkung der Altersgrenzen, die Teilung der Sonderurlaubstage und auch die Lohnkostenerstattung.
Ich möchte allerdings auch noch einmal sagen, dass sich die CDU-Landtagsfraktion wiederholt als Ideengeberin der Regierungsfraktion der SPD betätigen musste.
Nachdem der Landessportbund Rheinland-Pfalz im Herbst 2000 einen sehr beachtlichen Leitantrag zu diesem Thema gestellt hat, haben wir bekanntlich unmittelbar gehandelt und auf unserer Vollversammlung – für Sie war damals Frau Brede-Hoffmann anwesend – den Leitantrag in einen Gesetzentwurf umgesetzt. Das können Sie nachlesen.
Es lag nicht an uns, dass unsere Initiative über parteipolitische und wahlkampfbedingte Ränkespiele vor der Landtagswahl totgemacht wurde.
Insofern ist es wirklich schade, dass für die vielen Freizeiten, die auch im Jahr 2001, im Internationalen Jahr des Ehrenamtes, gelaufen sind, die neue Regelung noch nicht greifen konnte; denn wenn wir es im Frühjahr geschafft hätten, einmal ein gemeinsames Signal zu setzen, hätten in diesem Sommer bereits viele Jugendverbände davon profitiert.
Dies können Sie heute nachlesen. Der „Pressespiegel“ schreibt in einem Artikel der „Mainzer Allgemeinen Zeitung“ von heute: 2,8 Milliarden Stunden bundesweit pro Jahr im Ehrenamt.
Aber keine Angst, jetzt komme ich zu dem Finanzvorbehalt. Auch wir haben die Finanzen des Landes im Blick und stehen in der Verantwortung, die Forderungen so zu stellen, dass sie gegenfinanziert sind. Wir werden Ihnen für den neuen Doppelhaushalt schon zeigen, wo wir im Einzelplan Einsparmöglichkeiten im Bereich der Jugend sehen. (Zurufe von der SPD: Da bin ich aber einmal gespannt! – Frau Spurzem, SPD: Da bin ich einmal gespannt, wo Sie Einsparungen sehen! Einsparungen bei der Jugend!)
Mit unseren Forderungen, mit § 4 des neuen Gesetzentwurfs, wäre es sehr wohl möglich gewesen, diesen Akzent zu setzen, wenn ich nur bedenke, wie Ihr Finanzgebaren im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit aussieht.
Wir wollen diese Dinge nicht im Detail vertiefen. Wir von der CDU-Landtagsfraktion wollen diese Dinge im Ausschuss erörtern. Wir wollen in Ruhe darüber sprechen, nach Gemeinsamkeiten suchen und dort, wo Unterschiede bestehen, eine gute Lösung für die Jugend in Rheinland-Pfalz suchen. Insofern haben wir im September hinreichend Zeit, die Verbände und Experten noch einmal zu Wort kommen zu lassen.
Schade ist, dass für die neue Jugendministerin in Rheinland-Pfalz mit diesem Thema eigentlich eine Art getragener Start oder ein Fehlstart beginnt;
denn es ist weder innovativ noch kreativ, dass die SPD ein Gesetz aus den 50er-Jahren novelliert und somit weit hinter dem zurück bleibt, was man von ihr erwartet, wenn sie seit Jahren das Etikett „kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ trägt.
Frau Ministerin, Sie werden nachher am Rednerpult sagen müssen: Hier stehe ich nun und kann nicht anders. (Beifall der CDU – Heiterkeit bei SPD und FDP)
Seien Sie versichert: Wir als CDU-Landtagsfraktion werden für die Regierung auch in Zukunft Ideengeber sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen über ein Gesetz, das bisher alle Rednerinnen an Alter übertroffen hat. Dass dies nicht den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht, ist uns allen klar. Der Handlungsbedarf wurde auch noch einmal in einer Anhörung im Januar 2001 ausführlich deutlich gemacht.
Ich denke, nach meiner Vorrednerin muss ich nun doch noch einmal die Geschichte aufrollen. Die CDU-Fraktion wollte im November des vergangenen Jahres eine nach dem heutigen Stand und den Erkenntnissen aus der Anhörung unvollständige und stückweise Lösung für den Reformbedarf dieses Gesetzes einbringen. Sie haben uns als Koalitionsfraktion darauf gedrängt, das Gesetz noch in der vergangenen Legislaturperiode stückchenweise zu reformieren, ohne die einzelnen Punkte sorgfältig zu diskutieren und zu sammeln.
Umso lächerlicher wirkt es jetzt, dass Sie nun einen Antrag nachschieben, nachdem die SPD-Fraktion einen vernünftigen Entwurf eingebracht hat.
Lobend kann man natürlich erwähnen, dass sogar die konservative Fraktion es nun geschafft hat, im zweiten Anlauf auch den altertümlichen und etwas zu kurz gefassten Titel des Gesetzes zu ändern und sogar der geschlechtsneutralen Formulierung anzupassen. Aber in drei zentralen Punkten sind wir uns dennoch einig:
Zum Einen ist es uns ein Anliegen – dies ist für die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit, aber auch für die
Betriebe, in denen sie tätig sind, sinnvoll –, dass Sonderurlaub zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten als Jugendleiterin oder Jugendleiter nicht mehr nur ganztägig, sondern auch halbtags genehmigt werden kann. Dies erhöht die Flexibilität für alle und ermöglicht auch eine bessere Anpassung an den jeweiligen Bedarf in den Ehrenämtern.
Einig sind wir uns auch in der Tatsache –dies halte ich für ein besonders wichtiges Anliegen, das ich gern noch einmal hervorheben möchte –, dass das Lebensalter für die Antragsberechtigten auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Wenn wir es ernst nehmen wollen, gerade junge Menschen an das Ehrenamt heranzuführen und sie die Möglichkeit haben sollen, beispielsweise auch bei Ausübung einer beruflichen Ausbildung dieses Ehrenamt weiterhin verantwortungsvoll übernehmen zu können, ist diese Regelung unabdingbar.
Wir müssen uns meiner Ansicht nach auch über die Möglichkeiten dieses Gesetzes hinaus Gedanken darüber machen, dass in der Gruppe der 14- bis 24Jährigen noch 37 % der gesamten Gruppe ehrenam tlich tätig sind. Im späteren Lebensalter, im Erwachsenenalter, sind es nur noch 17 %. Diese Brüche enstehen meist, wenn eine Berufsausbildung aufgenommen wird, ein Studium begonnen oder abgeschlossen wird oder die Familie im Vordergrund steht. Das gesellschaftliche Klima muss sich sicherlich noch stark darauf einrichten, welche Rolle die ehrenamtliche Tätigkeit einnehmen kann und wie wir dies möglich machen.
Wir müssen uns auch Gedanken über diejenigen Menschen machen, die von dem Gesetz nicht erfasst werden können, weil sie projektbezogen und in privaten Initiativen arbeiten. Dort besteht sicherlich noch Handlungsbedarf über das Gesetz hinaus.
Bezüglich des Gesetzentwurfs sind wir uns weiterhin darüber einig, das Gesetz auch dahin gehend der Realität anzupassen, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten sich auch auf Maßnahmen im Bereich des Sports und der Jugendkultur erstreckt. Dies ist zeitgemäß und macht Sinn.
Das einzige Konfliktfeld, das Sie in der CDU-Fraktion jetzt noch auftun könnten, ist die Dynamik in der Anpassung der Erstattung des Verdienstausfalls. Im letzten Entwurf war es noch die Hälfte des Verdienstausfalls bei der Bemessungsgrundlage eines durchschnittlichen Arbeitsentgelts pro Tag. Dieses Mal nehmen Sie das vollständige, gehen also innerhalb eines Jahres von 105 DM auf 210 DM, was auch Ihrer eigenen Dynamik nicht entspricht.
Abgesehen davon, dass es für mich tatsächlich auch ein Thema der Generationengerechtigkeit ist, wie verantwortungsvoll wir mit unseren Ressourcen im Land umgehen und mit unserer Berechnungsgrundlage, nämlich der Steigerung auf 60 Euro, auch eine Verdoppelung der Ausgaben beinhaltet wäre, was einigermaßen berechenbar ist, weil man nie weiß, wie viele Leute diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, halte ich es für sehr
witzig, dass gerade Sie solche Vorschläge machen; denn Sie in der Opposition müssen es schließlich nicht bezahlen.
Abgesehen davon geben Sie als Argumentation an, dass man modern sein und am Ball bleiben möchte. Ich denke, dass wir dieses Mal das Gesetz nicht 50 Jahre lang bestehen lassen. Nach der heutigen Praxis – so hoffe ich doch, und so wünschen wir es uns alle – werden Gesetze, die wir beschließen, regelmäßig neu betrachtet, ob sie noch wirkungsvoll sind und der Sache dienen.