Protocol of the Session on June 21, 2001

Dies vorausgeschickt darf ich die einzelnen Fragen wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Die Landesregierung wird die betroffenen Landwirte und Betriebe auch über den 30. Juni 2001 hinaus unterstützen, wie dies zugesagt war. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass das Land folgende Kosten trägt:

1. das Kostenrisiko eines Schlachtbetriebs im Zusammenhang mit der Feststellung des Verdachts oder des Ausbruchs von BSE, wenn dieser Betrieb die zur Schadensminimierung erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat,

2. darüber hinaus bis zum 1. Oktober 2001 sowohl die bei der Tierkörperbeseitigung entstehenden Mehrkosten für die laufende Entsorgung von Schlachtabfällen, gefallenen Tieren und von so genanntem Risikomaterial als auch

3. die Untersuchungskosten für die vorgeschriebenen Untersuchungen auf BSE mit den so genannten BSESchnelltests.

Zu Frage 2: Die Vieh- und Fleischwirtschaft wurde, wie die anderen Unternehmen auch, über die Regelungen und Beschlüsse umfassend informiert. Allen Beteiligten ist auch bekannt, dass über eine angemessene Kostenbeteiligung der Europäischen Union und des Bundes Verhandlungen geführt wurden, die leider noch nicht zum Abschluss gebracht wurden.

Darüber hinaus sind die vom Land gewährten Beihilfen bei der Europäischen Union zu notifizieren. Diesbezüglich wurde das Notifizierungsverfahren eingeleitet.

Vor diesem Hintergrund konnte gegenüber den betroffenen Branchen keine konkrete Aussage gemacht, sondern lediglich mitgeteilt werden, dass Regelungen über den 30. Juni 2001 hinaus vorbereitet werden, die jetzt in dem Sinn zum Abschluss gekommen sind, wie ich es Ihnen skizziert habe.

Zu Frage 3: Das von der Europäischen Kommission für die Zeit vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2001 beschlossene Ankaufprogramm von über 30 Monate alten Rindern zur Angebotsentlastung auf dem Rindfleischmarkt wird ohne Beteiligung der Länder ausschließlich vom Bund durchgeführt. Zuständige Behörde hierfür ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Frankfurt. Diese Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat die zu 60 % von der Europäischen Union und zu 40 % durch Bundesmittel finanzierten Maßnahmen in der Zeit vom 26. März bis 18. Mai dieses Jahres angeboten.

In diesem Zusammenhang hatte die Bundesanstalt in Fachzeitschriften angekündigt, dass die Auszahlung der Ankaufsbeträge bis zu acht Wochen nach der Schlachtung der Tiere aus dem Programm dauern kann. Der Landesregierung war bisher nicht bekannt, dass die Landwirte über diese Zeit hinaus auf Gelder warten.

Nach Auskunft der Bundesanstalt ist aufgrund von Problemen beim Tierdatenabgleich und wegen der Kontrollen der Beseitigung der Schlachtkörper und Tiermehle eine Zeitspanne von bis zu zehn Wochen zwischen dem Tag der Schlachtung und der Auszahlung der Ankaufs

beträge während der ersten Abrechnungsphase entstanden. 10 % der Auszahlungen im Umfang von rund 8 Millionen DM konnten bisher realisiert werden.

Die Landesregierung hat die Bundesanstalt gebeten, aus Liquiditätsgründen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Auszahlungszeiträume im Sinne der Landwirte zu verkürzen. Die Bundesanstalt ist bemüht, durch personelle Kapazitätsaufstockung dieser Bitte nachzukommen.

So weit die Antwort.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Frau Ministerin, hat die Landesregierung verbindlich beschlossen, dass nach dem 1. Juli exakt dieselben Förderungen und Unterstützungen wie bis zum 30. Juni 2001 erfolgen? Ist das Beschlusslage? Habe ich das richtig verstanden?

Ich habe Ihnen deutlich gemacht, was beabsichtigt ist, vom 1. Juli an Zahlungen zu leisten. Die Landesregierung wird dies im Kabinett nächste Woche so beschließen, wie sie das auch im Januar gemacht hat.

Die Frage war: Sind es die gleichen Bedingungen?

Nein, es sind nicht die gleichen Bedingungen. Wenn Sie mir zugehört hätten, Herr Abgeordneter, hätten Sie gehört, dass es gewisse Differenzen gibt.

(Zurufe von der CDU: Oje!)

Frau Ministerin, darf ich dann die Frage konkretisieren?

Nein, Sie stellen jetzt die zweite Frage.

In Ordnung.

Frau Ministerin, wenn ich nicht richtig zugehört habe, erläutern Sie mir bitte den Unterschied zwischen der

Förderung bis zum 30. Juni und ab dem 1. Juli 2001, welche Konsequenzen und finanziellen Auswirkungen dies für die Bauern haben wird. Erklären Sie mir das bitte noch einmal, wenn ich es nicht verstanden habe.

Ich sage noch einmal, ich habe deutlich gemacht und darf dies noch einmal gern wiederholen, dass die Landesregierung ab dem 1. Juli weiterhin das Kostenrisiko der Schlachtbetriebe im Zusammenhang mit der Feststellung eines Verdachts oder eines Befalls trägt, wenn dieser Betrieb die Schadensminimierungsvorkehrungen getroffen hat. Daran ändert sich nichts.

Wenn Sie so wollen, kommt jetzt die Änderung. Zweitens wird die Landesregierung auf jeden Fall bis zum 1. Oktober 2001 die bei der Tierkörperbeseitigung entstehenden Mehrkosten für den laufenden Anfall von Schlachtabfällen, gefallenen Tieren und Risikomaterial weiter bezahlen. Insofern ändert sich bis dahin in dieser Frage auch nichts.

Als dritter Punkt ist zu nennen, dass die Untersuchungskosten für die vorgeschriebenen BSE-Schnelltests auch weiter bezahlt werden, und zwar bis zum 1. Oktober 2001. Wenn Sie so wollen, ist der 1. Oktober der Stichtag, an dem die Änderung erfolgt.

Dann ändert sich also faktisch bis zum 1. Oktober gar nichts? Das war meine Frage. Also habe ich Sie dann richtig verstanden.

Ich habe gedacht, Sie fragen für die gesamte zweite Jahreshälfte nach.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Mertes.

Frau Ministerin, können Sie dem Plenum erklären, welche anderen Bundesländer vergleichbare Lösungen für ihre Landwirtschaft eingebracht und durchgeführt haben?

Wir stehen mit der Leistung, die wir für die Landwirte und Schlachtbetriebe im ersten Halbjahr angeboten haben, und dem, was wir jetzt wieder anbieten wollen, relativ allein im Bundesgebiet da. Kein anderes Bundesland gewährt Leistungen in dieser Größenordnung an die betroffenen Bereiche.

(Beifall bei SPD und FDP)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Billen.

Frau Ministerin, welchen Hintergrund gibt es, dass Sie die Regelung faktisch nur drei Monate verlängern?

Welche Hintergründe?

(Billen, CDU: Ja!)

Wir haben ganz einfach die weitere Abwicklung im Auge zu behalten, wie sich insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung am Fleischmarkt und im Handel weiter darstellen wird. Wir können zum Glück feststellen, dass der Fleischmarkt beginnt, sich wieder zu beruhigen. Die Fleischpreise steigen bzw. sind gestiegen. Die wirtschaftliche Situation verbessert sich weiter Stück für Stück. Das wünschen und erhoffen wir für die betroffenen Betriebe. In dem Umfang, in dem sich eine weitere wirtschaftliche Erholung und Verbesserung bei den Betrieben ergibt, werden die Unterstützungen des Landes abgeschmolzen bzw. können dementsprechend abgeschmolzen werden. Das ist selbstverständlich. Sobald wir das weiter übersehen können, werden vielleicht auch Folgerungen zu treffen sein. Aus diesem Grund erfolgt eine Befristung auf den 1.Oktober. Dann schauen wir weiter.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir kommen zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Haltung der Landesregierung zur beabsichtigten Neuregelung der Hennenhaltungsverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) – Nummer 3 der Drucksache 14/51 – betreffend.

Herr Dr. Braun, Sie haben das Wort.

Ich muss vorausschicken, die Aktualität ergibt sich daraus, dass der Agrarausschuss des Bundesrats nächste Woche tagen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung, der Neuregelung der Hennenhaltungsverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im anstehenden Bundesratsverfah

ren (u. a. in der kommenden Sitzung des Agraraus- schusses) zuzustimmen?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung insbesondere gegenüber den im vorgelegten Entwurf vom 10. April 2001 getroffenen Regelungen hinsichtlich der vorgesehenen Übergangsfristen der Zulässigkeit „herkömmlicher“ Käfighaltung, des Flächenbedarfs für die so genannte „leichte Legehenne“ sowie der Nestflächengröße bzw. der Flächengröße des Einstreubereichs?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Eier aus Käfighaltung?

4. Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung, die Umstellung der in Rheinland-Pfalz noch weit verbreiteten Käfighaltung auf die in der Neuregelung vorgesehene Volierenhaltung bzw. Boden- und Freilandhaltung zu fördern?

Es antwortet die Umweltministerin Frau Martini.