Nein, ich kann diese Befürchtung nicht nachvollziehen. Ich will Ihnen auch nachdrücklich widersprechen, weil es dafür keinen Grund gibt. Es würde auch bedeuten, dass man an anderen Stellen neue Räumlichkeiten schaffen müsste und ein großes Bauprogramm in Gang gesetzt werden müsste. Dies wollen wir nicht tun. Noch einmal: Die Aufrechterhaltung der Bürgernähe, der Präsenz in der Fläche, ist eine „Conditio sine qua non“ dieser Reform.
Herr Finanzminister, ist es zutreffend, dass in den Jahren 1996 bis 2000 das Personal in den Finanzämtern um ca. 650 Stellen abgebaut wurde und sich bis 2005 der Personalbestand um weitere 300 Stellen verringern wird?
Die Zahl haben wir diese Woche in einer Vielzahl von Presseexemplaren publiziert. Von 1996 bis 2001 – nicht 2000 – haben wir insgesamt – wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe – 639 Stellen abgebaut. Wir haben darüber hinaus bis zum Jahr 2005 eine altersbedingte Fluktuation, einen altersbedingten Abgang, der kompensiert mit den voraussichtlichen Einstellungszahlen zu einer weiteren Personalreduzierung von knapp 300 – exakt 282; ich glaube, die Zahl habe ich sauber im Kopf – führen wird.
Herr Staatsminister, ich darf meine Frage im Anschluss an die Frage des Herrn Kollegen Jullien zum gleichen Sachverhalt anbringen. Die Gewerkschaften klagen darüber – das haben sie auch bestätigt –, dass zu wenig Personal vorhanden ist. Deswegen frage ich Sie angesichts Ihrer Aussage im ersten Teil Ihrer Rede, dass 30 Stellen eingespart worden sind: Sind diese Stellen nicht mehr besetzt worden, und sehen Sie in dem Einsparpotenzial, das Sie genannt haben, eine Chance, an den Brennpunkten in der Finanzverwaltung zusätzliches Personal einzusetzen, damit gegebenenfalls hier die Brennpunkte etwas entschärft werden können und die Arbeit besser funktioniert?
Wir wollen Personal von im Sinne von Wertschöpfung geringerwertigen Tätigkeiten entlasten, um die vorhandenen Kräfte im Wege der Höherqualifizierung in anderen Sachgebieten einsetzen zu können.
In diesem Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass wir seit 1998/1999 die Haushaltsansätze im Landeshaushalt für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen verdoppelt und verdreifacht haben. Dies geschah zum Zweck, in die Köpfe hinein zu investieren, damit wir insgesamt, was den Personalstand angeht, zu einem höheren Qualifikationsniveau kommen.
Herr Minister, Sie haben dargestellt, dass Sie die für die Grunderwerbsteuer zuständigen Stellen – das sind bisher, glaube ich, alle Finanzämter – auf vier Finanzämter künftig konzentrieren wollen: Mayen, Worms, Trier und Landau, glaube ich. – Können Sie noch einmal die Gründe, die zu dieser Konzentration nach Ihrer Auffassung führen sollen, besonders darlegen, und wie ist das mit Ihrem Ziel vereinbar, in der Fläche zu bleiben?
Wie ist das vereinbar mit Ihrem Ziel, das Sie eben auch noch einmal formuliert haben, dass Sie in der Fläche bleiben wollen?
Ich denke, auf die letzte Frage habe ich vorhin schon eine Antwort gegeben. Wir wollen Bürgernähe aufrecht erhalten. Die Grunderwerbsteuerstellen sind aber gerade solche Stellen, die nicht publikumsintensiv sind, die nicht aufgesucht werden.
Das Zweite: In der Grunderwerbsteuer haben wir die stärkste Differenzierung hinsichtlich der Bruchteilsarbeitsgebiete. Das geht los – ich darf es wiederholen – mit dem Amt Zweibrücken, wo ein Mitarbeiter mit 0,15 seiner Arbeitskraft für die Grunderwerbsteuer tätig ist, bis zu einem Mitarbeiter im Finanzamt Koblenz, dem größten Amt. Dazwischen haben wir eine Vielzahl über alle Ämter hinweg. Nur ganz wenige haben eine volle Kraft eingesetzt. Dies kann nicht wirtschaftlich sein, weil an jeder Stelle eine komplette Ressource, auch mit der Vertrautheit aller wirtschaftlichen Änderungen, vorgehalten wird. Dies wollen wir ändern.
Herr Minister, Sie haben ein Einsparvolumen von ca. 100 Planstellen genannt. Können Sie jetzt schon sagen, wie sich die Verteilung auf die einzelnen Ämter ergeben wird?
Nein. Ich möchte das in Bezug auf einzelne Ämter noch nicht tun. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die 100 Stellen, die ich genannt habe, sehr vorsichtig gerechnet sind. Die Zahl wird wahrscheinlich höher sein.
Herr Finanzminister, teilen Sie die Auffassung des Landesverbands Rheinland-Pfalz der Deutschen Steuerge
werkschaft, dass die Personalnot in den rheinlandpfälzischen Finanzämtern das Land jährlich ca. 100 Millionen Mark, also 50 Millionen Euro, kostet und durch die jetzt bekannt gewordenen Pläne sich diese Situation noch verschärfen wird?
Erstens teile ich diese Auffassung nicht, weil wir in der Finanzverwaltung kein „Köpfe-Problem“ haben. Wir haben genug Beamtinnen und Beamte.
Wir müssen nur dafür sorgen, dass sie für die richtigen Aufgaben noch qualifiziert werden. Das ist die Frage.
Zweitens teile ich die Auffassung nicht und bin dabei ganz sicher, dass ich in dieser Frage mit Herrn Abgeordneten Jullien einer Auffassung bin; denn die Frage anders zu beantworten, hieße, mehr Personal einzustellen.
Meine Damen und Herren, ich habe die Frage in zwei Teilen beantwortet und will meine Verwunderung darüber hinzufügen, dass Herr Kollege Jullien überhaupt Fragen stellt; denn er hat schon in einer Presseerklärung umfangreich alle Antworten gegeben, bevor er das Konzept überhaupt kennen konnte.
(Beifall der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Jullien, CDU – Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten)
Herr Staatsminister, in Reaktion auf das, was Sie eben gesagt haben, darf ich Sie fragen: Haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Kollege Jullien im Plenum die Gelegenheit nutzt, Sie zu testen, ob Sie auch das bestätigen, was er gesagt hat?
Herr Kollege Bischel, in Wirklichkeit ist es so, dass Herr Kollege Jullien mit seiner Presseerklärung – wie ge
sagt –, in der er die Reform in Bausch und Bogen abgelehnt hat, ohne die Einzelheiten zu kennen, das Bild bestätigt hat, das ich seit vielen Jahren von ihm habe.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Herbert Jullien (CDU), Tätigkeit des „Quasi“-Landesbetriebes Landesforsten – Nummer 2 der Drucksache 14/1189 – betreffend, auf.
Herr Präsident, zur Tätigkeit des „Quasi“Landesbetriebes Landesforsten frage ich die Landesregierung:
1. Wie beurteilt es die Landesregierung, dass die von ihr gewählte Form des „Quasi“-Landesbetriebes im Bereich der Landesforsten Rheinland-Pfalz rechtlich nicht vorgesehen ist?
2. Welche rechtlichen Gründe waren ausschlaggebend, von der in der Landeverfassung vorgegebenen Bezeichnung „Landesbetrieb“ zugunsten der Bezeichnung „Quasi“-Landesbetrieb abzuweichen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung des „Quasi“-Landesbetriebes Forsten hinsichtlich der Prinzipien der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sowie hinsichtlich des aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Grundgesetz abgeleiteten Gebotes der Rechtsklarheit?