Protocol of the Session on June 20, 2002

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung des „Quasi“-Landesbetriebes Forsten hinsichtlich der Prinzipien der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sowie hinsichtlich des aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Grundgesetz abgeleiteten Gebotes der Rechtsklarheit?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der fehlenden wirtschaftlichen Bewertung sowie der fehlenden Eröffnungsbilanz auf die Möglichkeit, den „Quasi“-Landesbetrieb Forsten hinsichtlich des Erfolges der Umorganisation sowie der Effizienz und Rentabilität des Betriebes zu bewerten?

Meine Damen und Herren, Sie sehen, Herr Staatssekretär Hering beantwortet für die Landesregierung diese Mündliche Anfrage.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesforstverwaltung ist Pilotverwaltung bei

der Erprobung neuer Steuerungsinstrumente und deren Einführung in die öffentliche Verwaltung.

Der bereits Mitte der 90er-Jahre eingeleitete Modernisierungsprozess wird mit dem Konzept „Landesforsten“ konsequent fortgesetzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Licht und Jullien namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Wie schon in der Anwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Licht ausgeführt, ist der „Quasi“-Landesbetrieb Landesforsten zulässigerweise aufgrund § 13 des Landeshaushaltsgesetzes 2002/2003 als Pilotprojekt errichtet worden.

Zu Frage 2: Bei der Errichtung der Landesforsten im Haushalt 2002/2003 wurde geregelt, dass die Veranschlagung des Forstbereichs wie bei einem Landesbetrieb dargestellt werden soll.

In dem rheinland-pfälzischen Modell „Landesforsten“ kann die Forstverwaltung die notwendige Flexibilität für ein effizientes Betriebsmanagement entwickeln, ohne diese aus der Behördenstruktur oder den Hoheitsfunktionen zu entlassen.

Die Bezeichnung „Quasi“-Landesbetrieb steht für ein Pilotprojekt. Es soll klargestellt werden, dass die Landesforsten kein funktional selbstständiger Teil der Landesverwaltung sind, sondern in der bisherigen Einheitsverwaltung integriert bleiben. Auch soll erprobt werden, ob das Prinzip der Wirtschaftlichkeit uneingeschränkt auf die nicht erwerbswirtschaftlichen Leistungsbereiche der Landesforsten Anwendung finden kann.

Das Modell vereinigt die Vorteile der staatlichen Verwaltung mit denen eines Landesbetriebs.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die gewählte haushaltsmäßige Veranschlagung, die sich insbesondere am so genannten Bayerischen Modell, mit dem die dortige Landesregierung seit Jahren gute Erfahrungen macht, orientiert. Die Zustimmung der Gewerkschaft und des Berufsverbands „Bund Deutscher Forstleute“, der forstlichen Personalvertretung sowie des Gemeinde- und Städtebundes liegt vor.

Zu Frage 3: Die Regelung in § 13 des Landeshaushaltsgesetzes 2002/2003 ist mit der Landesverfassung vereinbar. Insbesondere kann der Gesetzgeber die erfolgte Ausgestaltung der haushaltsrechtlichen Verselbstständigung auf der Basis von Artikel 116 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz der Landesverfassung bestimmen.

Zu Frage 4: Sie gehen in Ihrer Frage von einer fehlenden wirtschaftlichen Bewertung der Landesforsten aus. Dies ist nicht richtig.

Für die Landesforsten wurde ein Wirtschaftsplan erstellt, der in den Teilen Erfolgsplan und Finanzplan die Geschäftsbereiche der Landesforsten aus zwei Perspektiven darstellt.

Der wirtschaftliche Erfolg kann daher mit einem Plan-IstVergleich ermittelt werden. Ob zusätzlich eine Eröffnungsbilanz nebst Folgebilanzen erforderlich und geeignet ist, den Erfolg von Landesforsten zu bewerten, soll unter anderem die Pilotphase zeigen. Auch dies hat die Landesregierung bereits in ihrer Anwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Licht vom 28. Januar 2002 mitgeteilt.

Abschließend halte ich fest: Die Instrumentarien für eine Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs von Landesforsten sind weitestgehend vorhanden und werden weiter ausgebaut, sodass von negativen Auswirkungen durch fehlende Steuerungsinstrumente nicht die Rede sein kann.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Licht, bitte schön.

Herr Staatssekretär, da Sie sich in Ihren Begründungen auf § 26 der Landeshaushaltsordnung berufen, frage ich Sie, welche Auswirkungen § 26 der Landeshaushaltsordnung auf einen Landesbetrieb hat, den die Landesregierung beim „Quasi“-Landesbetrieb außer Acht lässt.

Wir haben eine eigene gesetzliche Regelung – ich habe diese zitiert – in § 13 des Landeshaushaltsgesetzes, in der der Souverän, der Gesetzgeber, die Landesregierung ermächtigt, im Rahmen eines Pilotprojekts den Betrieb „Quasi“-Landesbetrieb Landesforsten im Haushalt wie einen Landesbetrieb entsprechend § 26 der Landeshaushaltsordnung darzustellen. Das ist die Grundlage für die Ermächtigung der Landesregierung, die Darstellung im Wirtschaftsplan des Haushaltsplans vorzunehmen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Staatssekretär, erkennen Sie nicht in den jetzt wiederholten Ausführungen einen Widerspruch, wenn Sie sich auf § 26 berufen, der ausdrücklich eine Eröffnungsbilanz vorsieht?

Herr Licht, Sie müssen Folgendes betrachten: Wir haben die Ausführung gemacht, wie ein Landesbetrieb zu veranschlagen. Es gibt in § 26 der Landeshaushaltsordnung nicht die zwingende Auflage, mit einer Eröffnungs

bilanz zu beginnen. Wir haben ausgeführt, dass die Pilotphase gerade der Frage dienen soll, ob eine Eröffnungsbilanz im Rahmen eines Forstbetriebs sinnvoll ist.

Diese Frage stellte sich nicht nur das Land RheinlandPfalz. Forstbetriebe haben überwiegend keine Eröffnungsbilanz, weil es wissenschaftlich umstritten ist, wie das Forstvermögen zu bewerten ist und ob es sinnvollerweise in betriebswirtschaftlicher Bilanz einzuführen ist.

Durch eine Naturkatastrophe und ein damit einhergehendes Sinken oder Steigen des Holzpreises um beispielsweise 10 % würde das betriebswirtschaftliche Ergebnis vollkommen verworfen. Sie können daraus also nicht ableiten, ob der Betrieb bzw. die Verwaltungseinheit effektiv und erfolgreich gearbeitet hat, weil diese Summen in der Bilanz das Ergebnis verwerfen. Deshalb ist es umstritten, ob das notwendig, effektiv und sinnvoll ist. Der „Quasi“-Landesbetrieb soll Ergebnisse dazu liefern, ob das sinnvoll ist oder nicht.

Wenn der Gesetzgeber zulässt, dass ein Verwaltungsteil komplett ausgegliedert und mit einer eigenen betriebswirtschaftlichen Buchführung versehen werden kann – separiert von der jetzigen Landesverwaltung –, dann muss ein Minus auch möglich sein. Es muss also möglich sein, im Zeitraum von zwei Jahren modelhaft auszuprobieren, ob es sinnvoll ist, mit diesen Instrumenten zu arbeiten, und daraus Erfahrungswerte zu sammeln.

Im Haushaltsgesetz und im entsprechenden Beschluss des Ministerrats ist vorgesehen, nach zwei Jahren zu entscheiden, ob der „Quasi“-Landesbetrieb in einen formellen Landesbetrieb überführt werden soll. Die Pilotphase dient der Entscheidungsfindung hierzu.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Herr Staatssekretär, der „Quasi“-Landesbetrieb hat zwar keine Eröffnungbilanz, aber es gibt Sparziele. Wie soll das Parlament Ihrer Meinung nach eine Kontrolle ausüben, ob die Sparziele – dazu gehören auch Vermögenswerte – erreicht werden können?

Wenn Sie den Wirtschaftsplan aufmerksam gelesen haben, dann stellen Sie fest, dass es einen Erfolgsplan und einen Finanzplan gibt. Dem Ergebnis, das am Ende des Haushaltsjahres vorgelegt wird, können Sie entnehmen, ob die vorgegebenen Ziele erreicht wurden.

Die Behauptung ist falsch, dass keine Vermögenswerte eingestellt worden seien. Jegliches Betriebsvermögen, das sinnvollerweise in eine solche Bilanz eingebunden werden kann, ist in den Wirtschaftsplan eingebunden worden. Deshalb finden Sie Abschreibungswerte im Finanzplan. Nur das Grundvermögen ist nicht einge

bracht worden, weil wir das aus den vorhin von mir dargelegten Gründen nicht für sinnvoll und zielführend halten und das Parlament mit Sicherheit daraus keine Schlüsse ziehen kann, ob der Betrieb effektiv gearbeitet hat. Aus diesem Wirtschaftsplan kann man aber sehr wohl derartige Schlüsse ziehen.

Sie haben erstmalig von der Möglichkeit umfangreich Gebrauch gemacht, dem Forstkapitel einen Leistungsauftrag vorauszustellen. Sie haben einen präzisen Leistungsauftrag an den „Quasi“-Landesbetrieb formuliert und Indikatoren festgelegt, an denen nachher das Ergebnis gemessen werden kann. Dann wird erkennbar, ob die Zielsetzung, die das Parlament diesem „Quasi“Landesbetrieb vorgegeben hat, erreicht werden kann.

Daher ist ein modernes Steuerungsinstrument für die parlamentarische Arbeit in dieses „Quasi“-Landesbetriebskapitel eingeführt worden. Dies ist allerdings auf Antrag der SPD-Fraktion geschehen; nicht auf Ihren Antrag.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Staatssekretär, da aus dem von Ihnen zitierten Wirtschaftsplan erkennbar ist, dass Sie im Jahr 2003 beginnen werden, die übertragene Rücklage zugunsten des allgemeinen Haushalts aufzubrauchen, frage ich Sie, ob dies Teil Ihrer Motivation war, einen solchen „Quasi“-Landesbetrieb zu gründen.

Wenn Sie die beiden Wirtschaftpläne intensiv betrachten, können Sie feststellen, dass im Jahr 2002 sogar eine Zuführung zu den Rücklagen im Ergebnis vorges ehen ist und der „Quasi“-Landesbetrieb ein enormes Einsparvolumen erbringen will, indem die Zuführung des Landes für das Jahr 2003 deutlich gesenkt wurde.

Wir haben folgende Situation, Herr Licht: Sie erleben, dass eine weitere Verwaltungsmodernisierung auf den Weg gebracht wird, die Sie schon früher immer kritisiert haben, sei es bei den Katasterverwaltungen, bei der Strukturierung der Mittelbehörden und bei vielen anderen Reformvorhaben, die auf den Weg gebracht wurden. Bisher haben Sie immer Mitbedenkenträger gefunden. Dieses Mal haben Sie aber keinen Mitbedenkenträger gefunden. Nun stellen Sie sich die Frage, ob das mit rechten Dingen zugehen kann. Es wird also eine Verwaltungsmodernisierung auf den Weg gebracht, und keiner beschwert sich, weder die betroffenen Mitarbeiter noch die Personalräte. Es beschwerte sich niemand, weil wir der Verwaltung die Möglichkeit geben, sich von innen heraus zu reformieren sowie zeitgemäße und effektive Steuerungsinstrumente zu schaffen. In einem großen Konsens mit den Personalvertretungen wird den Mitarbeitern gezeigt, wie leistungsfähig der Landesbe

trieb Forsten in Rheinland-Pfalz ist, insbesondere die neuen Steuerungsinstrumente, die aufgebaut werden.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass die vorgegebenen Einsparziele durch diese Strukturen erreicht werden.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Ich möchte noch einmal auf die Einsparziele zurückkommen, Herr Staatssekretär. Sie haben Einsparziele vorgeben, die durch den Holzverkauf und den daraus resultierenden Erlös erreicht werden sollen. Der Holzverkauf ist ein Vermögensverkauf. Der Wald ist das Vermögen des „Quasi“-Landesbetriebs.

Wie sollen wir feststellen, wie sich die Vermögenswerte entwickeln, wenn wir die Sparziele nur dadurch erreichen können, indem wir Vermögen veräußern, wenn es keine Eröffnungsbilanz gibt? Wir leben doch von der Substanz in diesem Bereich.

(Zurufe aus dem Hause)

Die Frage stellt sich insbesondere, weil es um eine nachhaltige Waldwirtschaft geht, die im neuen Waldgesetz festgelegt worden ist. Sehen Sie keinen Konflikt zwischen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, so wie auch das Personal einen Konflikt in den Bereichen, die Sie benannt haben, sieht? Sehen Sie keinen Konflikt zwischen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, den Sparzielen und einer Vermögensveräußerung?

Herr Dr. Braun, da Sie seit Jahren dem Ausschuss für Umwelt und Forsten des Landtags angehören, wissen Sie selbst, dass die Grundthese, die Sie an den Anfang gestellt haben, schlicht und ergreifend falsch ist. Deshalb ist die Fragestellung unredlich.

(Beifall bei SPD und FDP)

Im Staatswald findet seit Jahrzehnten kein Vermögensverzehr statt. Der getätigte Einschlag ist immer geringer als der Zuwachs, der im Wald erzielt wird. Das wird auch in den Jahren 2002 und 2003 nicht anders sein.