Im Staatswald findet seit Jahrzehnten kein Vermögensverzehr statt. Der getätigte Einschlag ist immer geringer als der Zuwachs, der im Wald erzielt wird. Das wird auch in den Jahren 2002 und 2003 nicht anders sein.
Die Durchschnittszahlen ergeben, dass der Zuwachs pro Hektar Staatswald bei ca. 6 Festmeter anzusetzen ist. Der Einschlag bewegt sich in einer Größenordnung von 4 Festmetern. Selbst wenn es uns gelingt, zu akzeptablen Marktpreisen etwas mehr Holz zu verkaufen, werden wir maximal bei 4,5 Festmeter liegen. Das heißt, dass dennoch ein Vermögenszuwachs im Staatswald stattfindet.
Dennoch werden Mehreinnahmen erzielt, was aufgrund der Haushaltssituation des Landes Rheinland-Pfalz mit Sicherheit nicht schädlich ist.
Herr Staatssekretär, Sie haben erklärt, dass es fachlich umstritten sei, wie die Anlagen in einem solchen Forstbetrieb zu bewerten sind. Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, wie das bei privaten Betrieben geschieht? Auch dort wird zuweilen bilanziert, und die Anlagewerte und die Zuwächse werden entsprechend festgestellt, die das Betriebsergebnis beeinflussen. Ich teile Ihre Auffassung nicht ganz, dass das nicht zu bewerten sei.
Herr Wirz, ich habe gesagt, dass es umstritten ist, ob es sinnvoll ist. Sie können das selbstverständlich bewerten. Es gibt Bundesländer, die schlicht und ergreifend zum Einheitswert bewerten und diesen unverändert gelassen haben.
Es werden überhaupt keine Daten über den Erfolg des Betriebs ersichtlich, wenn Sie die Einheitswerte fortschreiben. Dann haben Sie zwar eine Summe in der Bilanz, aber sie ist so beliebig wie nichts anderes. Letztlich wäre das ein sinnloses Papier.
Für kleine private Forstbetriebe, insbesondere mit Monostrukturen, könnte es möglich sein, auch für eine betriebswirtschaftliche Bilanz Daten hieraus zu gewinnen. Für einen großen Waldbesitz wie den Staatswald ist dies nach unserer Auffassung derzeit in vernünftiger Form nicht möglich.
Für einen privaten Waldbesitzer möge es vielleicht Motivation sein, Naturkatastrophen usw. in eine Bilanz einzubeziehen, was steuerliche Vorteile bringen kann, wenn bei einer De-facto-Gewinnentnahme nachher für die Steuererklärung ein Minus herauskommt. Für den „Quasi“-Landesbetrieb Forsten spielen solche Gedanken natürlich keine Rolle und wären nicht zielführend.
Weitere Fragen liegen nicht vor. Die mündliche Anfrage ist damit beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Meine Damen und Herren, ich darf Gäste im Landtag begrüßen. Wir haben heute viele Jugendliche unter uns, und zwar vom Landtagsseminar, Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 d der Anne-Frank-Realschule, Schülerinnen und Schüler des Albert-SchweitzerGymnasiums Kaiserslautern und des GoetheGymnasiums Germersheim. Herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Verzögerungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 14/1189 – betreffend, auf.
Die Fördertöpfe für erneuerbare Energien im Bereich des Wirtschaftsministeriums sind leer. In RheinlandPfalz führt die Unsicherheit über die Förderung wegen unzureichender finanzieller Mittel bzw. der Ungewissheit über deren Gewährung zu Verzögerungen in einem expandierenden Wirtschaftssektor. Bürokratische Widerstände und unzureichende Umsetzung der planungsrechtlichen Vorgaben für die Ausweisungen von Windenergiestandorten verschärfen die Lage. Dringend benötigte Arbeitsplätze und Investitionen gehen auf diese Weise verloren.
1. Sind der Landesregierung die Hindernisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien – vor allem der Windenergie in Waldgebieten – bekannt?
2. Welches Potenzial sieht die Landesregierung beim Ausbau der erneuerbaren Energien für die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz?
3. Welches Arbeitsplatzpotenzial sieht die Landesregierung durch erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz?
4. Wird das Land Rheinland-Pfalz im Bereich des Staatsforstes Standorte für Windkraftanlagen ausweisen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Vorspann der Mündlichen Anfrage wird der Eindruck erweckt, als würde in Rheinland-Pfalz der Markt für erneuerbare Energien zum Erliegen kommen.
Auch wenn das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau derzeit keine Förderanträge mehr annimmt, kann jedoch festgestellt werden, dass
In diesem Bereich bestehen zahlreiche Fördermöglichkeiten. Ich nenne das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Marktanreizprogramm des Bundes, das Darlehensprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank sowie das Wohnungsmodernisierungsprogramm des Landes.
Aus dem Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wurden in der Vergangenheit erhebliche Mittel für die Markteinführung erneuerbarer Energien eingesetzt. Bis Ende 2001 waren dies Landesmittel im Umfang von rund 29 Millionen Euro. Auch in diesem Jahr wurden bereits rund 1,1 Millionen Euro bewilligt.
Damit wurde die positive Marktentwicklung der erneuerbaren Energien mit angestoßen und maßgeblich beeinflusst. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat sich im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 verdoppelt. Die Stromerzeugung aus Windkraft hat sich seit 1996 verzehnfacht.
Wir sind auf einem guten Weg, die Zielvorgabe der EU, wonach Deutschland den Anteil des regenerativen Stroms am Stromverbrauch bis zum Jahr 2010 auf 12,5 % erhöhen muss, auch für Rheinland-Pfalz zu erfüllen.
Zu Frage 1: Der Landesregierung sind besondere Hindernisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Waldgebieten nicht bekannt. In Waldgebieten sind bezüglich der Ausschlusstatbestände im Grundsatz vergleichbare Kriterien zugrunde zu legen wie in anderen Gebieten. Insoweit muss auch bei der Ausweisung von Standorten von Windkraftanlagen in Waldgebieten ein entsprechender Abwägungsprozess stattfinden.
Zu den Fragen 2 und 3: Zweifelsohne ist davon auszugehen, dass durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dies gilt vor allem für die mittelständische Wirtschaft. Damit einhergehend ist eine positive wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung zu erwarten.
Gleichwohl muss man dem gegenüberhalten, dass sich durch das Energieeinspargesetz auch der Strompreis nach oben verändert hat. Wenn man das entgegenstellt, hat das wieder eine andere Dimension. Mir liegen keine verlässlichen Zahlen vor.
Exakt quantifizierbare Angaben über die zukünftige Entwicklung in Rheinland-Pfalz liegen der Landesregierung nicht vor.
Für den Teilbereich der Windenergie hat die Universität Kaiserslautern in einer Bilanzierung von Kosten und Nutzen der Windenergieförderung festgestellt, dass die Förderung zu einem Überschuss von rund 31 Millionen Euro und damit zu einer positiven gesam t
wirtschaftlichen Bilanz geführt hat. Durch die Förderung konnten 100 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Zu Frage 4: Die Forstverwaltung hat eine Arbeitsgruppe gebildet, in der derzeit Kriterien erarbeitet werden, unter denen Windkraftanlagen im Wald genehmigt werden können. Auf Basis dieser Kriterien wird dann zu analysieren sein, wo geeignete Standorte ausgewiesen werden können.
Herr Minister Bauckhage, ist Ihnen bekannt, dass der Landtag einen Antrag über die Förderung erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz verabschiedet hat, in dem explizit gefordert wird, zeitnah auch in Waldgebieten gezielt Windkraftstandorte auszuweisen? Sie haben keine konkreten Angaben machen können. Sind Ihnen Standorte bekannt, die ausgewiesen werden sollen, oder ist das im Moment eine eher verschiebende Willenserklärung?
Eine verschiebende Willenserklärung ist ähnlich, als wenn man die Vorurteile nicht selbst bestätigen will. In der Anfrage wurde klar beantwortet, dass die Forstverwaltung derzeit eine Arbeitsgruppe gebildet hat, in der die Kriterien erarbeitet werden, unter denen Windkraftanlagen im Wald genehmigt werden können. Auf Basis dieser Kriterien ist dann zu analysieren, wo geeignete Standorte sind. Nun kann man das nicht so ohne weiteres tun. Dazu muss man die Forstverwaltung mit einbeziehen. Deshalb erfolgt derzeit in der Arbeitsgruppe die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs. Darüber hinaus müssen auch die Eigentümer gefragt werden, um Standorte ausweisen zu können.
Der Landtagsbeschluss ist mir bekannt. Man muss wissen, dass die Verabschiedung des Haushalts noch nicht lange zurückliegt. Die Arbeitsgruppe tagt und wird entsprechende Kriterien entwickeln.
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Sie als Förderkulisse erwähnt haben, werden in allen Bundesländern die Anlagen gefördert. Der Strompreis steigt für
Wäre es vor diesem Hintergrund nicht begrüßenswert, wenn im Land Rheinland-Pfalz wegen der leeren Fördertöpfe erneut ein Anreizprogramm aufgelegt würde, damit ansässige Betriebe und Handwerker auch die Aufträge und damit die positiven Ergebnisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für sich nutzen könnten?
Ich habe darauf hingewiesen, dass durch hohe Energiepreise auch Wettbewerbsnachteile entstehen können. Damit muss man umgehen können. Das kann auch bedeuten, dass sehr energieintensive Betriebe überlegen, wie sie insgesamt damit umgehen. Das hat aber mit der Sache nichts zu tun.