Hendrik Hering

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist notwendig, nochmals zu verdeutlichen, worum es bei diesem Gesetzesvorhaben geht.
Wir haben uns entschlossen, im Vorgriff zur eigentlichen Hauptnovelle des Landespflegegesetzes eine Vorschaltnovelle einzubringen. Da Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland laufen, ist es notwendig, einige EU-Richtlinien umzusetzen, und das umzusetzen, was bereits Gegenstand der Koalitionsvereinbarung war und zur Akzeptanzsteigerung der Umsetzung der FFH-Richtlinie dient. Wir wollen eine Entschädigungsregelung. Es geht um drei EU-Richtlinien, nämlich die Zoo-Richtlinie, die UVP-Richtlinie und die Richtlinie zur Umsetzung der „Natura 2000“-Gebiete als FFHund Vogelschutzgebiete.
Von uns ist schon lange kommuniziert worden, dass wir in Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes das rheinland-pfälzische Landespflegegesetz grundlegend neu novellieren wollen, orientiert an unserer Politik eines dialogorientierten Umweltschutzes, der in Kooperation mit den Landnutzern und den betroffenen Kommunen die Ziele von Naturschutz umsetzt. Wir haben allen an diesem Dialogprozess Beteiligten zugesagt, also den Umweltverbänden, den Naturschutzverbänden, den
Kommunen und den Vertretern der Wirtschaft, dass wir, bevor ein Referentenentwurf zur Hauptnovelle vorgelegt wird, dieses Gesetzesvorhaben in einer Gesetzesfolgenabschätzung gemeinsam erarbeiten.
Herr Schmitt, es würde einen Vertrauensbruch darstellen, wenn wir einzelne Regelungen entgegen dieser Absprache vorher ohne die Mitwirkung von Umweltverbänden, Landwirtschaft und den Kommunen treffen würden. Wir wollen ein Gesetz mit einer neuen Grundsystematik, orientiert an Dialog und Kooperation im Umweltschutz, wie wir es bisher betrieben haben. Wir wollen einen effizienteren Umweltschutz im Sinne eines Naturschutzes durch Nutzung umsetzen, bei dem wir auch die Eingriffsregelung neu regeln wollen. Es geht um die Umsetzung der europäischen Richtlinien.
Die Entschädigungsregelung, zu der Sie auch Änderungen vorgeschlagen haben, hätten Sie vielleicht vorher in einem intensiveren Dialog mit der Landwirtschaft besprechen müssen. Die Landwirtschaft ist mit dieser Entschädigungsregelung zufrieden. Sie hat ausdrücklich betont, sie hält diese für vorbildlich. Dies wurde nicht nur im Rahmen der Anhörung gesagt, sondern Präsident Schartz hat an dem Abend mit Vertretern der Landwirtschaft betont, andere Länder könnten sich an dieser Entschädigungsregelung ein Beispiel nehmen.
Diese Entschädigungsregelung hat in sich die Grundsätze unserer Naturschutzpolitik verinnerlicht. Es ist zu versuchen, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Landnutzer kommt. Sollte es zu einer Beeinträchtigung kommen, ist zu versuchen, mit Befreiungen weiter die Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, dann ist das Instrument des Vertragsnaturschutzes einzusetzen. Wäre auch all dies nicht möglich, also nur für diese Ausnahmefälle, soll eine Entschädigungszahlung erfolgen. Wir wollen also vermeiden, dass es zu Nutzungsbeschränkungen und Entschädigungszahlungen kommt.
Es ist deswegen sinnvoll, dass wir Handlungs- und Budgetverantwortung in einer Hand lassen. Es kann von Ihnen kein sinnvoller Vorschlag sein, das Land müsse immer bezahlen, unabhängig davon, wer diese Auflagen erlassen hat. Wenn es Kommunen sind, die diese Auflagen in eigener Verantwortung erlassen, dann ist es auch berechtigt, dass sie dazu beitragen, die entsprechende Entschädigung zu regeln.
Meine Damen und Herren, das, was Sie von der CDU zur UVP-Richtlinie vorgeschlagen haben, ist schlicht und ergreifend nicht umzusetzen. Es ist rechtswidrig. Wir sind im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Wir werden dies unbürokratisch umsetzen. Wir haben die zwei Möglichkeiten, die der Bundesgesetzgeber gibt, zur Erleichterung genutzt, nämlich die Möglichkeit der Einzelfallprüfung und Schwellenwerte einzuführen. Wenn Sie heute erfahren haben, dass die Schwellen
werte nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu hoch sind, nach Auffassung der Landwirtschaft aber zu niedrig angesetzt sind, dann zeigt das, dass wir uns auf einem gesunden Mittelweg befinden. Die Landwirtschaft hätte gern höhere Werte gehabt. Wir haben uns für einen vernünftigen Mittelweg entschieden.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zum entscheidenden Punkt dieses Gesetzes, nämlich zur Umsetzung der „Natura 2000“-Gebiete. Wir haben uns für einen Ansatz entschieden, der auf unbürokratische Weise die Voraussetzungen schafft, damit wir in unserem Land im Interesse der Kommunen und im Interesse derjenigen, die in diesem Land investieren wollen, Rechtssicherheit haben. Wir werden sehr zügig mit diesem Gesetz und der Verordnung die Gebiete unter Schutz gestellt und die wesentlichen Erhaltungsziele festgelegt haben. Damit ist die Umsetzung in RheinlandPfalz erfolgt.
Die Kommunen und diejenigen, die Investitionsvorhaben in unserem Land beabsichtigen, haben wieder Planungssicherheit, wie wir uns das für einen guten Wirtschaftsstandort wünschen, also die Voraussetzungen für Planungssicherheit zu schaffen. Das, was Sie im Ergebnis vorgeschlagen haben, ist etwas ganz anderes. Sie haben vorgeschlagen, statt einem Gesetz und einer Verordnung im Land Rheinland-Pfalz 200 neue Verordnungen aufzulegen bzw. 200 Verordnungen zu ändern.
Meine Damen und Herren, das hat nichts mit Naturschutz zu tun. Das hat nichts damit zu tun, Artenschutz umzusetzen. Wir wollen Arten- und Naturschutz. Das, was Sie im Prinzip machen, ist ein Programm zur Schaffung von Rechtsverordnungen. Das ist Bürokratismus, den wir nicht wollen.
Ein solcher Weg wird mit Sicherheit nicht zur höheren Akzeptanz von Natur- und Umweltschutz führen. Ich bin der festen Überzeugung, Sie haben es nicht mit den Betroffenen in den Kommunen kommuniziert, dass jetzt nach Ihrer Vorstellung eine Bürokratiewelle im Land losgehen soll und wir 200 Verordnungen auf den Weg bringen sollen, dies mit Beteiligungsverfahren über Gegenstände, die längst entschieden sind. Das sind Beteiligungsverfahren, die die Menschen frustrieren, wenn sie zu Gegenständen gefragt werden, zu denen gar keine Entscheidungen mehr möglich sind. Wir haben die Beteiligten vor der Meldung nach Brüssel gefragt. Andere machen dies nachher. Sie würden es im Ergebnis mit diesen Verordnungen noch einmal machen. Das ist kein sinnvoller Naturschutz.
Herr Dr. Braun, Sie haben eine gewisse Rechtsuns icherheit angesprochen und ausgeführt, das könne man mit der Hauptnovelle bereinigen. Die Rechtsunsicherheit haben nicht wir verursacht. Herr Bundesminister Trittin hat einen Gesetzentwurf mit einem engen Projektbegriff vorgelegt, den ich für vernünftig und richtig halte. Er hat
die Auffassung vertreten, es könne nicht sein, dass jedes kleinste Vorhaben dazu führt, dass eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Er hat eine andere Position als die Europäische Kommission und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, an dem wir uns orientieren. Wir sind dort auf der Seite von Trittin, der sagt,
wir wollen keinen übertriebenen Bürokratismus im Land haben. Wir wollen eine Regelung, die vernünftig ist.
Herr Dr. Braun, wir werden nicht im vorauseilenden Gehorsam neue Verordnungen auf den Weg bringen und einen etwas weiteren Projektbegriff machen. Wir wollen ein schlankes Gesetz,
weil nur das zur Akzeptanz bei den Landnutzern und bei den Betroffenen führt.
Wir werden auch an dem Vorhaben festhalten, die Gebiete durch ein Gesetz bzw. eine Verordnung unter Schutz zu stellen, weil das systematisch vernünftig ist. Das gibt uns die Möglichkeit, die Detailumsetzung in Managementplänen zu regeln. Wir haben die Möglichkeit, nicht alles im Detail in Rechtsverordnungen zu regeln, sondern zu einem wirklichen Dialog mit den Betroffenen zu kommen.
Wir können dann mit der Landwirtschaft und der Fors twirtschaft im Detail diskutieren, wie eine Umsetzung aussehen kann, um sie dort stattfinden zu lassen, wo sie für das Betriebskonzept der Betroffenen richtig und vernünftig ist. Die Klausel bezüglich der guten fachlichen Praxis ist kein Freibrief. 80 % der Flächen sind Flächen der Forstwirtschaft. Die gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft und das, was wir im Landeswaldgesetz in Rheinland-Pfalz geregelt haben, ist bundesweit vorbildlich.
Die grüne Bundesministerin Künast hat nicht den Mut gehabt, gleiche Standards in Eckpunkten zum Bundeswaldgesetz vorzulegen. Wie sind in Rheinland-Pfalz deutlich weiter als andere in einem vernünftigen Naturschutz, der mit Zielvereinbarungen arbeitet und das voranbringt.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zu dem sagen, was Professor Dr. Gellermann ausgeführt hat. In Zeiten, in denen wir darüber reden, wir brauchen einen schlanken, einen flexibleren und einen Staat mit weniger Verordnungen, halten wir es für falsch, den Weg zu gehen und zu sagen, es gibt Restzweifel, also versuchen wir diese Restzweifel zu beseitigen, indem wir weitere zusätzliche
Verordnungen auf den Weg bringen und weitere Dinge im Detail regeln.
Zur Verwaltungsvereinfachung gehört die Entschlossenheit, einen vernünftigen Weg zu gehen, der den Betroffenen die Möglichkeit gibt, Freiräume dort zu haben, wo die Bereitschaft ist, im Dialog und in Kooperation Umweltschutz zu betreiben. Dazu muss die Möglichkeit gegeben werden. Durch Verordnungen und Richtlinien soll nicht alles festgelegt und den Betroffenen vor Ort nicht der Handlungsspielraum eingeengt werden.
Lassen Sie mich zusammenfassen, was im Grund der Inhalt des Gesetzes ist: Mit diesem Gesetz wollen wir Arten- und Naturschutz und keinen Schutz für Verordnungen in diesem Land betreiben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Tagen des gravierenden Kernkraftwerksunfalls in Tschernobyl kam es in Rheinland-Pfalz in bestimmten Gebieten zu Niederschlägen, die aufgrund der damaligen Wetterlagen mit radioaktivem Material belastet gewesen sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Jod 131, Cäsium 134 und Cäsium 137.
Dies war Veranlassung, von der damals einzigen radioaktiven Messstelle für Lebensmittel ein umfangreiches Untersuchungsprogramm auf den Weg zu bringen, wo Lebensmittel für den allgemeinen Verzehr, aber auch alle für den Verzehr geeigneten Wildarten – Schwarzwild, Rotwild, Rehwild und Niederwild – untersucht wurden.
1986 wurde bei Schwarzwild keine Belastung über dem Grenzwert von 600 Becquerel je Kilogramm festgestellt, auch nicht beim Rot- und Rehwild. Lediglich beim Niederwild wurden bei einigen Proben Überschreitungen festgestellt. Von den 89 Proben, die gemacht wurden, waren bei 22 Überschreitungen teilweise bis zu einem Wert von 1.360 Becquerel festzustellen.
Bereits im Jahr 1987 wurde bei keiner Wildart mehr eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt. In den folgenden zehn Jahren ist es bei allen Wildarten zu einer Reduzierung der Belastung mit Radioaktivität gekommen und zu keinen Überschreitungen der Grenzwerte.
1997 mussten wir bei dem Schwarzwild einen deutlichen Anstieg der radioaktiven Kontamination feststellen.
Dies hat uns veranlasst – wie Sie zitiert haben –, ein lückenloses Untersuchungsprogramm in den betroffenen Gebieten des Jahres 1986 durchzuführen. Deswegen können wir in Rheinland-Pfalz die solide Aussage machen, dass in Rheinland-Pfalz kein Stück Wild zum Verzehr kommt, bei dem eine Überschreitung der Grenzwerte besteht.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hohn namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Auch in den Schwerpunktgebieten der Schwarzwilduntersuchung sind keine nennenswerten Radioaktivitätskontaminationen bei Rot-, Reh- oder Niederwild festzustellen und auch nicht zu erwarten. Der Grund hierfür liegt in den unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten des Wildes. Während Schwarzwild das in der Humusschicht liegende Radium und Cäsium beim Bebrechen des Waldbodens mit der Nahrung aufnimmt, ernährt sich das übrige Wild vornehmlich von den oberirdischen Trieben und nimmt somit keine Belastung aus dem Waldboden auf.
Zu Frage 2: Auch das Reh-, Rot- und Niederwild wird in den belasteten Gebieten stichprobenartig durch die beiden Untersuchungsämter in Trier und Speyer untersucht. Die gemessenen Werte sind so niedrig, dass es nicht notwendig ist, ein flächendeckendes Untersuchungsprogramm durchzuführen. Deshalb ist es logisch und nachvollziehbar, weshalb in den selben Gebieten lediglich das Schwarzwild stärker belastet ist und die anderen Wildarten nicht.
Zu Frage 3: Die Untersuchungen betrafen in der Regel den Staatswald, weil die stichprobenartigen Untersuchungen dort aus logistischen Gründen einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden konnten.
So weit die Beantwortung der Mündlichen Anfrage.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesforstverwaltung ist Pilotverwaltung bei
der Erprobung neuer Steuerungsinstrumente und deren Einführung in die öffentliche Verwaltung.
Der bereits Mitte der 90er-Jahre eingeleitete Modernisierungsprozess wird mit dem Konzept „Landesforsten“ konsequent fortgesetzt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Licht und Jullien namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Wie schon in der Anwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Licht ausgeführt, ist der „Quasi“-Landesbetrieb Landesforsten zulässigerweise aufgrund § 13 des Landeshaushaltsgesetzes 2002/2003 als Pilotprojekt errichtet worden.
Zu Frage 2: Bei der Errichtung der Landesforsten im Haushalt 2002/2003 wurde geregelt, dass die Veranschlagung des Forstbereichs wie bei einem Landesbetrieb dargestellt werden soll.
In dem rheinland-pfälzischen Modell „Landesforsten“ kann die Forstverwaltung die notwendige Flexibilität für ein effizientes Betriebsmanagement entwickeln, ohne diese aus der Behördenstruktur oder den Hoheitsfunktionen zu entlassen.
Die Bezeichnung „Quasi“-Landesbetrieb steht für ein Pilotprojekt. Es soll klargestellt werden, dass die Landesforsten kein funktional selbstständiger Teil der Landesverwaltung sind, sondern in der bisherigen Einheitsverwaltung integriert bleiben. Auch soll erprobt werden, ob das Prinzip der Wirtschaftlichkeit uneingeschränkt auf die nicht erwerbswirtschaftlichen Leistungsbereiche der Landesforsten Anwendung finden kann.
Das Modell vereinigt die Vorteile der staatlichen Verwaltung mit denen eines Landesbetriebs.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die gewählte haushaltsmäßige Veranschlagung, die sich insbesondere am so genannten Bayerischen Modell, mit dem die dortige Landesregierung seit Jahren gute Erfahrungen macht, orientiert. Die Zustimmung der Gewerkschaft und des Berufsverbands „Bund Deutscher Forstleute“, der forstlichen Personalvertretung sowie des Gemeinde- und Städtebundes liegt vor.
Zu Frage 3: Die Regelung in § 13 des Landeshaushaltsgesetzes 2002/2003 ist mit der Landesverfassung vereinbar. Insbesondere kann der Gesetzgeber die erfolgte Ausgestaltung der haushaltsrechtlichen Verselbstständigung auf der Basis von Artikel 116 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz der Landesverfassung bestimmen.
Zu Frage 4: Sie gehen in Ihrer Frage von einer fehlenden wirtschaftlichen Bewertung der Landesforsten aus. Dies ist nicht richtig.
Für die Landesforsten wurde ein Wirtschaftsplan erstellt, der in den Teilen Erfolgsplan und Finanzplan die Geschäftsbereiche der Landesforsten aus zwei Perspektiven darstellt.
Der wirtschaftliche Erfolg kann daher mit einem Plan-IstVergleich ermittelt werden. Ob zusätzlich eine Eröffnungsbilanz nebst Folgebilanzen erforderlich und geeignet ist, den Erfolg von Landesforsten zu bewerten, soll unter anderem die Pilotphase zeigen. Auch dies hat die Landesregierung bereits in ihrer Anwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Licht vom 28. Januar 2002 mitgeteilt.
Abschließend halte ich fest: Die Instrumentarien für eine Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs von Landesforsten sind weitestgehend vorhanden und werden weiter ausgebaut, sodass von negativen Auswirkungen durch fehlende Steuerungsinstrumente nicht die Rede sein kann.
So weit die Antwort der Landesregierung.
Wir haben eine eigene gesetzliche Regelung – ich habe diese zitiert – in § 13 des Landeshaushaltsgesetzes, in der der Souverän, der Gesetzgeber, die Landesregierung ermächtigt, im Rahmen eines Pilotprojekts den Betrieb „Quasi“-Landesbetrieb Landesforsten im Haushalt wie einen Landesbetrieb entsprechend § 26 der Landeshaushaltsordnung darzustellen. Das ist die Grundlage für die Ermächtigung der Landesregierung, die Darstellung im Wirtschaftsplan des Haushaltsplans vorzunehmen.
Herr Licht, Sie müssen Folgendes betrachten: Wir haben die Ausführung gemacht, wie ein Landesbetrieb zu veranschlagen. Es gibt in § 26 der Landeshaushaltsordnung nicht die zwingende Auflage, mit einer Eröffnungs
bilanz zu beginnen. Wir haben ausgeführt, dass die Pilotphase gerade der Frage dienen soll, ob eine Eröffnungsbilanz im Rahmen eines Forstbetriebs sinnvoll ist.
Diese Frage stellte sich nicht nur das Land RheinlandPfalz. Forstbetriebe haben überwiegend keine Eröffnungsbilanz, weil es wissenschaftlich umstritten ist, wie das Forstvermögen zu bewerten ist und ob es sinnvollerweise in betriebswirtschaftlicher Bilanz einzuführen ist.
Durch eine Naturkatastrophe und ein damit einhergehendes Sinken oder Steigen des Holzpreises um beispielsweise 10 % würde das betriebswirtschaftliche Ergebnis vollkommen verworfen. Sie können daraus also nicht ableiten, ob der Betrieb bzw. die Verwaltungseinheit effektiv und erfolgreich gearbeitet hat, weil diese Summen in der Bilanz das Ergebnis verwerfen. Deshalb ist es umstritten, ob das notwendig, effektiv und sinnvoll ist. Der „Quasi“-Landesbetrieb soll Ergebnisse dazu liefern, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Wenn der Gesetzgeber zulässt, dass ein Verwaltungsteil komplett ausgegliedert und mit einer eigenen betriebswirtschaftlichen Buchführung versehen werden kann – separiert von der jetzigen Landesverwaltung –, dann muss ein Minus auch möglich sein. Es muss also möglich sein, im Zeitraum von zwei Jahren modelhaft auszuprobieren, ob es sinnvoll ist, mit diesen Instrumenten zu arbeiten, und daraus Erfahrungswerte zu sammeln.
Im Haushaltsgesetz und im entsprechenden Beschluss des Ministerrats ist vorgesehen, nach zwei Jahren zu entscheiden, ob der „Quasi“-Landesbetrieb in einen formellen Landesbetrieb überführt werden soll. Die Pilotphase dient der Entscheidungsfindung hierzu.
Wenn Sie den Wirtschaftsplan aufmerksam gelesen haben, dann stellen Sie fest, dass es einen Erfolgsplan und einen Finanzplan gibt. Dem Ergebnis, das am Ende des Haushaltsjahres vorgelegt wird, können Sie entnehmen, ob die vorgegebenen Ziele erreicht wurden.
Die Behauptung ist falsch, dass keine Vermögenswerte eingestellt worden seien. Jegliches Betriebsvermögen, das sinnvollerweise in eine solche Bilanz eingebunden werden kann, ist in den Wirtschaftsplan eingebunden worden. Deshalb finden Sie Abschreibungswerte im Finanzplan. Nur das Grundvermögen ist nicht einge
bracht worden, weil wir das aus den vorhin von mir dargelegten Gründen nicht für sinnvoll und zielführend halten und das Parlament mit Sicherheit daraus keine Schlüsse ziehen kann, ob der Betrieb effektiv gearbeitet hat. Aus diesem Wirtschaftsplan kann man aber sehr wohl derartige Schlüsse ziehen.
Sie haben erstmalig von der Möglichkeit umfangreich Gebrauch gemacht, dem Forstkapitel einen Leistungsauftrag vorauszustellen. Sie haben einen präzisen Leistungsauftrag an den „Quasi“-Landesbetrieb formuliert und Indikatoren festgelegt, an denen nachher das Ergebnis gemessen werden kann. Dann wird erkennbar, ob die Zielsetzung, die das Parlament diesem „Quasi“Landesbetrieb vorgegeben hat, erreicht werden kann.
Daher ist ein modernes Steuerungsinstrument für die parlamentarische Arbeit in dieses „Quasi“-Landesbetriebskapitel eingeführt worden. Dies ist allerdings auf Antrag der SPD-Fraktion geschehen; nicht auf Ihren Antrag.
Wenn Sie die beiden Wirtschaftpläne intensiv betrachten, können Sie feststellen, dass im Jahr 2002 sogar eine Zuführung zu den Rücklagen im Ergebnis vorges ehen ist und der „Quasi“-Landesbetrieb ein enormes Einsparvolumen erbringen will, indem die Zuführung des Landes für das Jahr 2003 deutlich gesenkt wurde.
Wir haben folgende Situation, Herr Licht: Sie erleben, dass eine weitere Verwaltungsmodernisierung auf den Weg gebracht wird, die Sie schon früher immer kritisiert haben, sei es bei den Katasterverwaltungen, bei der Strukturierung der Mittelbehörden und bei vielen anderen Reformvorhaben, die auf den Weg gebracht wurden. Bisher haben Sie immer Mitbedenkenträger gefunden. Dieses Mal haben Sie aber keinen Mitbedenkenträger gefunden. Nun stellen Sie sich die Frage, ob das mit rechten Dingen zugehen kann. Es wird also eine Verwaltungsmodernisierung auf den Weg gebracht, und keiner beschwert sich, weder die betroffenen Mitarbeiter noch die Personalräte. Es beschwerte sich niemand, weil wir der Verwaltung die Möglichkeit geben, sich von innen heraus zu reformieren sowie zeitgemäße und effektive Steuerungsinstrumente zu schaffen. In einem großen Konsens mit den Personalvertretungen wird den Mitarbeitern gezeigt, wie leistungsfähig der Landesbe
trieb Forsten in Rheinland-Pfalz ist, insbesondere die neuen Steuerungsinstrumente, die aufgebaut werden.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass die vorgegebenen Einsparziele durch diese Strukturen erreicht werden.
Herr Dr. Braun, da Sie seit Jahren dem Ausschuss für Umwelt und Forsten des Landtags angehören, wissen Sie selbst, dass die Grundthese, die Sie an den Anfang gestellt haben, schlicht und ergreifend falsch ist. Deshalb ist die Fragestellung unredlich.
Im Staatswald findet seit Jahrzehnten kein Vermögensverzehr statt. Der getätigte Einschlag ist immer geringer als der Zuwachs, der im Wald erzielt wird. Das wird auch in den Jahren 2002 und 2003 nicht anders sein.
Die Durchschnittszahlen ergeben, dass der Zuwachs pro Hektar Staatswald bei ca. 6 Festmeter anzusetzen ist. Der Einschlag bewegt sich in einer Größenordnung von 4 Festmetern. Selbst wenn es uns gelingt, zu akzeptablen Marktpreisen etwas mehr Holz zu verkaufen, werden wir maximal bei 4,5 Festmeter liegen. Das heißt, dass dennoch ein Vermögenszuwachs im Staatswald stattfindet.
Dennoch werden Mehreinnahmen erzielt, was aufgrund der Haushaltssituation des Landes Rheinland-Pfalz mit Sicherheit nicht schädlich ist.
Herr Wirz, ich habe gesagt, dass es umstritten ist, ob es sinnvoll ist. Sie können das selbstverständlich bewerten. Es gibt Bundesländer, die schlicht und ergreifend zum Einheitswert bewerten und diesen unverändert gelassen haben.
Es werden überhaupt keine Daten über den Erfolg des Betriebs ersichtlich, wenn Sie die Einheitswerte fortschreiben. Dann haben Sie zwar eine Summe in der Bilanz, aber sie ist so beliebig wie nichts anderes. Letztlich wäre das ein sinnloses Papier.
Für kleine private Forstbetriebe, insbesondere mit Monostrukturen, könnte es möglich sein, auch für eine betriebswirtschaftliche Bilanz Daten hieraus zu gewinnen. Für einen großen Waldbesitz wie den Staatswald ist dies nach unserer Auffassung derzeit in vernünftiger Form nicht möglich.
Für einen privaten Waldbesitzer möge es vielleicht Motivation sein, Naturkatastrophen usw. in eine Bilanz einzubeziehen, was steuerliche Vorteile bringen kann, wenn bei einer De-facto-Gewinnentnahme nachher für die Steuererklärung ein Minus herauskommt. Für den „Quasi“-Landesbetrieb Forsten spielen solche Gedanken natürlich keine Rolle und wären nicht zielführend.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich festzustellen, dass gegen die Grundkonzeption des „Quasi“-Landesbetriebs Forsten, wie er in seinen Strukturen im Landeshaushalt dargelegt worden ist, mit der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung, mit modernen Steuerungsinstrumenten vom Grundinhalt keine Kritik erfahren hat. Das stellen wir erfreulicherweise seitens der Landesregierung fest.
Es wurde dann gesucht, ob nicht doch irgendwo ein Haar in der Suppe gefunden werden kann.
Sie berufen sich auf Artikel 116 der Landesverfassung, der diese Möglichkeit nicht vorsehen würde, einen so genannten „Quasi“-Landesbetrieb zu führen. Herr Licht, der Verfassungsgesetzgeber aus dem Jahr 1947 war inhaltlich weiter als Sie;
denn wenn man diesen Artikel aufmerksam liest, dann sind alle Einnahmen und Ausgaben des Landes in den
Haushaltsplan einzustellen. Bei Landesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur Zuführung und Ablieferung eingestellt zu werden. Das heißt, der Landesverfassungsgeber wusste 1947, dass die Möglichkeit eröffnet werden muss, aus dem strengen Korsett der Kam eralistik herauszukommen, um neue Steuerungsinstrumente zu schaffen und betriebswirtschaftliche Buchführung einzuführen. Diese Möglichkeiten müssen im Rahmen der Verfassung dem Gesetzgeber gegeben werden. Wir nutzen diese Möglichkeiten, welche kluge Leute 1947 vorausschauend schon gesehen haben. Dies haben Sie beim Lesen der Vorschriften nicht erkannt.
Es stellt eine Verdrehung der Tatsachen dar, dass dies am Parlament vorbei gemacht wurde. Die Konzeption „Quasi“-Landesbetrieb Forsten ist Inhalt des Haushaltsplans.
Dieser wurde Ihnen im Dezember schriftlich vorgelegt. Er wurde über ein Vierteljahr im Parlament öffentlich diskutiert und vom Parlament beschlossen. Die Landesregierung hat die Ermächtigung vom Parlament erhalten, den „Quasi“-Landesbetrieb Forsten zu konzipieren.
Streng genommen hat das Parlament uns aufgrund des Landeshaushaltsgesetzes verpflichtet, den Betrieb Landesforsten einzuführen. Wir hätten gegen das Gesetz verstoßen, wenn wir etwas anders gemacht hätten. Deswegen ist es eine Verdrehung von Tatsachen zu sagen, wir hätten es am Parlament vorbei gemacht.
Herr Licht, wenn Sie vorgestern im Umweltausschuss nicht gefehlt hätten und Ihre Fraktion dadurch nicht nur durch zwei Personen vertreten gewesen wäre,
dann hätten Sie gewusst, dass der Vorwurf, es wäre an den Mitarbeitern vorbei ohne Beteiligung geschehen, schlicht und ergreifend falsch ist. Das wissen Sie auch.
Ich habe Ihnen gesagt, das Landeshaushaltsgesetz wurde am 12. Dezember eingebracht. Im Vorfeld, August/September, wurden Gespräche mit den Mitarbeitervertretungen geführt. Ich zitiere aus einem Brief vom Bund Deutscher Forstleute vom 5. Dezember, der Rückfragen im August gestellt hat und sich auf ein Schreiben von uns vom 12. November 2001 bezieht.
Dieser schreibt: Der Bund Deutscher Forstleute, Landesverband Rheinland-Pfalz, begrüßt die Absicht der Landesregierung, die Landesforstverwaltung aus dem kameralen Haushaltssystem heraus zu führen und zur besseren Erfüllung ihrer Aufgaben die Möglichkeiten und Spielräume eines Landesbetriebs einzuräumen. Wir unterstützen die Umsetzung. – Dieses Schreiben stammt vom 5. Dezember 2001. Das war vor der Einbringung des Haushaltsplans in das Parlament.
Sie können dann nicht sagen, es wäre ohne Beteiligung der Mitarbeiter geschehen. Sie haben vorher schon zugestimmt. Eine so frühzeitige Beteiligung mit einer abschließenden Erklärung durch die Mitarbeitervertretung gibt es selten.
Ich fasse es noch einmal zusammen. Herr Licht, Sie haben das Problem, es wird ein Modellvorhaben vorgestellt, und Sie finden keine Mitbedenkenträger. Sie finden nur Leute, die sagen: Die Grundkonzeption ist in Ordnung. Wir müssen der Verwaltung die Möglichkeit geben, sich von innen heraus zu erneuern.
Herr Dr. Braun, Sie haben nochmals das Problem der Nachhaltigkeit thematisiert. Ich weiß, dass Sie viel zu schlau sind, nicht zu wissen, dass Sie schlicht und ergreifend falsche Tatsachen darstellen.
Der Zuwachs im Wald ist und wird immer höher sein als das, was daraus genutzt wird. Das ist Nachhaltigkeit, nicht mehr nutzen, als nachwächst. Das ist vom Grund her das Prinzip der Nachhaltigkeit. Dieses Prinzip wird eingehalten.
Als Sie die Eichen genannt haben, hat mir das zu erkennen gegeben, dass Sie vom derzeit herrschenden Holzmarkt schlicht und ergreifend keine Ahnung haben. Eiche ist das Holzsegment, das im Moment wie Sauerbier angeboten wird. Heute verstärkt Eichen einzuschlagen, würde gegen das System der Nachhaltigkeit verstoßen, weil diese momentan keinen guten Preis bringen. Momentan sind es die Buchen, die zu sensationell hohen Preisen nach Südostasien vermarktet werden können. Nach diesem Prinzip handeln wir. Die Holzarten, die nachhaltig genutzt werden können und einen hohen Preis auf dem Markt erzielen, werden genutzt. Das hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun, nämlich mit nachhaltigem Umgang von finanziellen Ressourcen. Auch dem fühlen wir uns verpflichtet, den Naturhaushalt nachhaltig zu bewirtschaften und gleichzeitig zu versuchen, ein vernünftiges Betriebsergebnis zu erzielen. Beides in Einklang zu bringen, schaffen wir mit modernen Steuerungsinstrumenten. Darin sehen wir auch unsere Aufgabe, die uns vom Parlament, vom Haushaltsgesetzgeber gegeben wurde, nämlich beides in Einklang zu bringen. Das werden wir mit der Konzeption
Landesforsten tun. Sie können weiter versuchen, die Haare in der Suppe zu finden. Wir werden gemeinsam mit den Mitarbeitern daran arbeiten, ein zukunftsfähiges Modell auf den Weg zu bringen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1979 war der erste Beitrag der Europäischen Union zum Naturschutz. Er wurde unter dem Eindruck der Gefährdung der Vogelarten gefasst. Zielsetzung war – weil die Zielsetzung nur europaweit zu erreichen ist –, europaweit möglichst alle wild lebenden Vogelarten zu schützen.
Die Umsetzung ist zunächst europaweit sehr schleppend verlaufen. Erst nach Verabschiedung der FFH-Richtlinie und der Verpflichtung, die Gebietskulisse „Natura 2000“ auszuweisen, wurde von der Europäischen Union die Umsetzung der Richtlinie mit Aktivitäten in allen Mitgliedsländern angemahnt.
Herr Schmitt, man kann jetzt über den Weg streiten, wie eine solche Richtlinie in einem Bundesland umzusetzen ist. Man kann aber über eins nicht ernsthaft streiten, dass mit dem Stufenplan – den ich gern noch einmal erläutern werde – in Rheinland-Pfalz ein Weg für eine
möglichst breite Beteiligung der Betroffenen, sei es die Landwirtschaft, sei es der Eigentümer, sei es die Kommune, gefunden wurde.
Es wurde zunächst eine Expertengruppe des Landesamtes mit Unterstützung der Staatlichen Vogelwarte Rheinland-Pfalz/Hessen beauftragt, eine Bestandsaufnahme der Vogelarten dieses Bundeslandes vorzunehmen und eine unverbindliche Materialsammlung bezüglich der Bestandsaufnahme und möglicher Gebiete, die später als Vogelschutzgebiete infrage kommen, zu erstellen.
Diese unverbindliche Bestandsaufnahme wurde dann im März letzten Jahres zunächst den Fachbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zur Stellungnahme übergeben, um fachlich zu der Materialsammlung der Experten Stellung zu nehmen. Dann wurden im Mai des vergangenen Jahres durch die Struktur- und Genehm igungsdirektion die Landkreise und die kreisfreien Städte aufgefordert, Informationsveranstaltungen durchzuführen, über die Vogelschutzrichtlinie zu informieren, die Gebietskulissen, die unverbindliche Materialsammlung vorzustellen und die Betroffenen aufzufordern, Anregungen und Stellungnahmen abzugeben.
Es war ausdrücklich im Schreiben der SGD aufgeführt, dass alle Beteiligten zu den Informationsveranstaltungen einzuladen seien. Die Frist zur Stellungnahme wurde nicht auf Druck verlängert, sondern aufgrund der Tatsache, dass die Europäische Union uns im Verfahren mitgeteilt hat, dass die Natura-Konferenz zeitlich verschoben wird und wir somit länger Zeit haben, diese Richtlinie umzusetzen.
Dass diese Beteiligung sehr breit durchgeführt wurde, dafür spricht die Tatsache, dass bis zum heutigen Datum über 600 qualifizierte Stellungnahmen, Anregungen mit zum Teil beachtlichem Hintergrundmaterial bei uns eingegangen sind, das uns behilflich ist.
Herr Schmitt, es ist auch falsch, wenn Sie sagen, wir hätten mit keinem Landwirt gesprochen. Zum einen waren viele Landwirte Teilnehmer bei den Informationsveranstaltungen. Wir haben dreimal mit den rheinlandpfälzischen Bauernverbänden des Nordens und des Südens sowie der Landwirtschaftskammer Gespräche geführt. Wir haben sie sehr frühzeitig über den Stufenplan informiert. Wir haben mit ihnen sehr eingehend unsere Richtlinien besprochen, und wir haben Hinweise der Bauernverbände in die Überarbeitung der Richtlinien mit aufgenommen. Wir haben mit den Bauernverbänden vereinbart, nachdem die Auswertung der 600 Stellungnahmen vorgenommen wurde, mit ihnen erneut ein Gespräch zu führen.
Herr Schmitt, ich muss auch sagen, dass die Bauernverbände und deren Vertreter dieses Verfahren verstanden, nachvollzogen haben und auch wissen, welche Konsequenzen die Ausweisung der Schutzgebiete hat.
Es wird dann Aufgabe der Experten sein, des Landesamtes, der Vogelschutzwarte, der Ministerialabteilung, die derzeit damit beschäftigt sind, die Auswertung der über 600 Stellungnahmen vorzunehmen, aus den unverbindlichen Gebietsvorschlägen die geeigneten Gebietsvorschläge herauszuarbeiten, die dann nach Abstimmung der beteiligten Ressorts nach Kabinettsberatung und vorheriger zugesagter erneuter Rücksprache mit den Bauernverbänden und Umweltverbänden auf Landesebene nochmals mit den Beteiligten besprochen werden.
Meine Damen und Herren, ich stelle Ihnen die Frage: Wie breiter soll man einen Beteiligungsprozess anlegen? Wie viel Stufen mehr sollte man noch in einen solchen Prozess mit einbauen? Wir sind mit das Bundesland, das den breitesten Beteiligungsprozess gewählt hat.
Wir sind auch froh, dass wir die vielen Informationsveranstaltungen auch mit Unterstützung der Mitarbeiter des Ministeriums – bei vielen Veranstaltungen waren auch Mitarbeiter des Ministeriums beteiligt – gemacht haben. Wir haben viele hilfreiche Anregungen bekommen, die wir jetzt in den endgültigen Gebietsvorschlag mit einarbeiten.
Meine Damen und Herren von der CDU, es ist auch falsch, wenn Sie sagen, dass mit der Ausweisung von Vogelschutzgebieten die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung unseres Bundeslandes behindert wird. Das Gegenteil ist richtig. Es gibt deutliche Signale der Europäischen Union, dass die zukünftige Förderkulisse, insbesondere im Modulationsprozess der Landwirtschaft, sich zukünftig verstärkt auf FFH- und Vogelschutzgebiete beziehen wird. Wir wollen unserer Landwirtschaft die Möglichkeit geben, dort, wo es sinnvoll und angebracht ist, von diesen Fördermitteln zu profitieren, auch in einer Fortentwicklung einer modernen, zukunftsentwickelten Landwirtschaft.
Herr Schmitt, Sie haben gesagt, Sie hätten sich mit dem Modell „Regenpfeifer“ beschäftigt. Wenn das richtig ist, dann wissen Sie auch, dass dieser Vogel darauf angewiesen ist, dass wir Landwirtschaft haben. Wir brauchen die Landwirtschaft in den allermeisten Vogelschutzgebieten, damit die zu schützenden Vögel weiter existieren können; denn die Vögel brauchen eine Kulturlandschaft, eine offene Landschaft, wir brauchen die Landwirtschaft als Partner zum Schutz der Vögel, zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten.
Wir werden auf den Partner zugehen, weil wir ihn zum Schutz der Vogelwelt, den wir alle wollen, benötigen.
Wir haben einen Gestaltungsspielraum, wie wir die Schutzgebiete ausweisen. Wir werden den Weg über die Raumplanung wählen, weil das das unbürokratischste Verfahren ist, das am wenigsten Aufwand für die Landwirtschaft und die Kommunen hat. In aller Regel wird es keine Auflagen geben, die über die gute fachliche Praxis
in der Landwirtschaft hinausgehen, weil diese Vogelwelt, wie wir sie haben, die wir schützen wollen, die gerade wegen der momentan vorhandenen Landwirtschaft entstehen konnte, geschützt wurde. Diese Landwirtschaft wollen wir beibehalten. Also überspitzt ausgedrückt können Sie auch sagen: Vogelschutz ist ein Stück Schutz der momentan vorhandenen Landwirtschaft, wie wir sie haben und weiter in Rheinland-Pfalz haben wollen.
Wir brauchen bei den Landwirten auch keine Ängste zu schüren; denn wir haben in der Koalitionsvereinbarung eine klare Aussage getroffen. Alle Nutzungseinschränkungen über die gute fachliche Praxis hinaus, die aufgrund von Auflagen des Naturschutzes erfolgen, werden in Rheinland-Pfalz ausgeglichen werden. Die Landwirte haben einen Vertrauensschutz. Auf diesen können sie sich bei dieser Landesregierung verlassen.
Meine Damen und Herren, wir setzen auf ein Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft. Wir werden dort, wo es Nutzungseinschränkungen in ganz geringen Fällen geben wird, auf vertragliche Vereinbarungen setzen. Sie wissen, dass die Landwirtschaft ein Stück weiter ist, als das in Ihren Anträgen zum Ausdruck kommt. Ich bin deswegen sehr optimistisch, dass wir in den allermeisten Fällen zu diesen freiwilligen Vereinbarungen kommen, die zu finanziellen Zuwendungen für die Landwirtschaft und auch zu einem verbesserten Vogelschutz in Rheinland-Pfalz führen.
Um zu einer der letzten Äußerungen zu kommen, die Sie gemacht haben, es würde – zumindest ist es in einigen Pressemeldungen zum Ausdruck gekommen – die strukturelle Entwicklung der Gemeinden durch Ausweisung von Vogelschutzgebieten eingeschränkt werden.
Meine Damen und Herren, wenn man sich die Kriterien vor Augen führt, die wir anlegen, dann ist die Geeignetheit eines Gebiets in der Regel dann nicht gegeben, wenn es sich um ein Siedlungsgebiet handelt, weil die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass hier geeignete Gebiete vorliegen, um dauerhaft wild lebende Vögel zu schützen.
Deswegen werden in dem bearbeiteten Gebietsvorschlag die Siedlungsgebiete in der Regel herausgenommen sein. Auch ein Gewerbegebiet wird sich in der Regel nicht als Vogelschutzgebiet eignen.
Dort, wo eine weitere strukturelle Entwicklung möglich ist, da wird dies auch in einem Vogelschutzgebiet möglich sein, nachdem der entsprechende Abwägungsvorgang vorgenommen wurde. Auch das lässt die Vogelschutzrichtlinie zu, wenn man sie genau liest.
Meine Damen und Herren, um zum Schluss noch einmal zusammenzufassen: Wir wollen in Rheinland-Pfalz die Vogelschutzgebiete zügig ausweisen, um den Kommunen und den beteiligten Eigentümern Planungssicherheit zu geben. Um unseren Beitrag zum Naturschutz und auch zum partnerschaftlichen Miteinander für unsere
Landwirtschaft zu leisten, werden wir, ohne uns von Ihnen irritieren zu lassen, dies entsprechend dem Stufenplan in einem Miteinander in der Landesregierung zügig abwickeln.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Naturschutz auf neue zukunftsorientierte Füße gestellt werden muss, ist unter allen politisch Handelnden und Verantwortlichen unbestreitbar. Erforderlich sind Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter, der Tier- und Pflanzenwelt.
Meine Damen und Herren, genau mit dieser Zielsetzung beraten derzeit Bundestag und Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Naturschutzrechts, es zu modernisieren und an die heutigen und künftigen Anforderungen anzupassen.
Es wundert mich, dass die CDU einen solchen Erneuerungsprozess, Wandlungsprozess, Amortisierungsprozess nicht anerkennt, nicht erkennt und nicht positiv begleitet.
Meine Damen und Herren, so unbestreitbar unsere heutige Industriegesellschaft auf Landnutzung angewiesen ist, so besteht die Verpflichtung und Notwendigkeit, diesen Eingriff natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten. Der Schutz, die Pflege, und die Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere eine bundesweite naturverträgliche Bewirtschaftung sind zentrale Anliegen dieses Gesetzentwurfs.
Es ist schon fast absurd, wenn der Vorwurf gemacht wird, dass dieser Gesetzentwurf den Zielsetzungen der Nachhaltigkeit nicht gerecht wird. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Es scheint auch die CDU zu spät nachvollzogen zu haben, dass der Bundestag in seiner 201. Sitzung am 15. November vergangenen Jahres den Gesetzentwurf auf die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses des Bundesrats in 42 Punkten verändert hat, die Em pfehlungen des Umweltausschusses von 74 Anregungen übernommen hat.
Herr Dr. Braun hat dies eben gesagt.
Nachdem dies geschehen war, kam die verspätete Initiative der CDU, die ähnliche Forderungen aufgegriffen und der Landesregierung empfohlen hat, das, was schon geschehen war, aufzugreifen und in die Verhandlungen mit einzubringen.
Es ist erfreulich, dass die Landwirtschaftskammer, die anderen Fraktionen und die Landesregierung rechtzeitig gehandelt haben.
Meine Damen und Herren, wenn man den veränderten Entwurf des Bundestags genauer betrachtet, dann werden gewisse Einwendungen, die gemacht wurden, nicht mehr nachvollziehbar; denn es gilt nicht die Verpflichtung, 10 % Biotopvernetzung in jedem Landkreis und in jeder Stadt nachzuweisen, sondern dort, wo es sinnvoll ist. In der Gesamtsumme des Landes sollen die 10 % nachgewiesen werden.
Es sind auch viele Forderungen, die gerade von der rheinland-pfälzischen Landesregierung erhoben wurden, in diese Novellierung mit aufgenommen worden. Die für Rheinland-Pfalz wichtige Ökokonto-Regelung wird endlich in das Naturschutzrecht aufgenommen und hat somit eine rechtlich verbindliche Grundlage.
Wir sind froh, im Interesse der Landwirtschaft aufgenommen zu haben, dass die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung nach Vertragsende nicht als Eingriff betrachtet wird.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz bei zwei wesentlichen Kritikpunkten in der Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember der Vermittlungsausschuss angerufen worden.
Dabei geht es insbesondere um § 5 der vorgesehenen Regelung – zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft – und insbesondere um die Führung einer schlagspezifischen Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Diese Kartei wäre von den Landwirten zu führen. Richtig ist die Intention, den Landwirten den Einsatz chemisch-synthetischer Produktionsmittel auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen vor Augen zu führen und einen bedarfsgerechten Einsatz sicherzustellen.
Eine gesetzliche Verankerung ist jedoch eine Überreglementierung, die für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft aufgrund der kleinstrukturierten Feldfluren einen unzumutbaren bürokratischen Aufwand mit sich bringen würde.
Wir sind sehr optimistisch, dass eine die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz und die Interessen kleiner Betriebe berücksichtigende unbürokratische Lösung gefunden werden kann. Die Behauptung ist falsch, dass für die landwirtschaftlichen Belange künftig die Naturschutzbehörden die Vollzugsbehörden sein werden. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Das ergibt sich nicht aus dem Bundesgesetz. Vielmehr ist von den Ländern
zu regeln, wer die zuständigen Behörden sind. Seien Sie sicher, dass diese Koalition das praxisgerecht und vernünftig regeln wird, sodass auch künftig die landwirtschaftlichen Fachbehörden für die landwirtschaftlichen Belange zuständig sein werden.
Ein anderer Punkt ist die Ausgleichsregelung für naturschutzbedingte Nutzungseinschränkungen der Landwirtschaft. Wir wollen eine obligatorische Ausgleichsregelung. Im Gesetzentwurf ist sie nicht enthalten. Deshalb setzen wir uns im Vermittlungsausschuss für eine entsprechende Änderung ein.
Allerdings wird sich an der Praxis nichts ändern; denn die Koalitionsvereinbarung legt fest, dass auf Landesebene ein Ausgleich erfolgen soll und wird. Daraus können Sie entnehmen, dass wir in Rheinland-Pfalz ein gutes Stück weiter sind als andere Bundesländer. Diese wären auf solche Regelungen angewiesen, wir aufgrund der Koalitionsvereinbarung nicht.
Das heißt, dass wir in Rheinland-Pfalz unabhängig von der Ausgestaltung des Bundesgesetzes eine verbindliche Ausgleichszahlungsregelung für naturschutzbedingte Nutzungseinschränkungen entsprechend der Koalitionsvereinbarung in Rheinland-Pfalz im Interesse der Landwirtschaft schaffen werden.
Meine Damen und Herren, es ist uns wichtig, in den Beratungen ein hohes Maß an Naturschutz zu sichern und dabei die besondere Betroffenheit der Landwirtschaft im Auge zu behalten, aber auch die der Kommunen, die vor Ort damit umgehen müssen.
Meine Damen und Herren, es gibt keine neuen ICETrassen, keine neuen Autobahnen und keine neuen Gewerbegebiete, die nicht mit Nutzungsansprüchen an land- und forstwirtschaftliche Flächen einhergehen. Uns ist daran gelegen, die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Ein wichtiges Instrument des Naturschutzes, die Eingriffsregelung, wird auf Betreiben des Landes Rheinland-Pfalz wesentlich verbessert werden. Die rheinland-pfälzische Ökokonto-Regelung soll im neuen Naturschutzrecht verankert werden. Wir haben damit eine sichere Rechtsgrundlage für unser flexibles kommunalfreundliches Ausgleichsinstrument.
Meine Damen und Herren, es dürfte auch in Ihrem Interesse sein, dazu beizutragen, dass diese Regelung für die Landwirtschaft flexibler gestaltet werden kann, der Landwirtschaft die Möglichkeit gegeben wird, sodass der Ausgleich nicht zwingend in unmittelbarer Nähe stattfinden muss, wir im Interesse der landwirtschaftlichen Nutzung flexibler agieren können und damit zu einer Nutzung und zum Naturschutz unter Wahrung der Interessen der Landwirtschaft kommen können. Wir befürworten die flexible Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes im Interesse der Landwirtschaft und der Kommunen vor Ort. Mich wundert, dass Sie den Kommunen und der Landwirtschaft diese flexiblen Möglichkeiten nicht zukommen lassen wollen.
Meine Damen und Herren, auch die Akzeptanz des so genannten Vertragsnaturschutzes bei Landwirten wird
durch das neue Gesetz, sofern es die parlamentarischen Hürden nimmt, gestärkt werden. In § 18 Abs. 3 wird geregelt, dass die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung nach einer naturverträglichen Regelung kein Eingriff in den Naturhaushalt darstellt. Dies ist auch eine Regelung im Interesse der Landwirtschaft, um den besonderen Interessen der Landwirtschaft gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, da wir gerade vom Vertragsnaturschutz sprechen, weise ich darauf hin, dass die Antrag stellende Fraktion eine Stärkung des Vertragsnaturschutzes verlangt. Eine solche ist bereits erfolgt; denn die besondere Bedeutung des Vertragsnaturschutzes kommt nicht nur im Koalitionsvertrag zum Ausdruck. Der Vertragsnaturschutz ist schon seit Jahren rheinlandpfälzische Realität, und dies soll auch so bleiben. In diesem Bereich sind wir bundesweit Vorreiter und werden dies auch künftig bleiben.
An dem Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung des Umweltministeriums und des Landwirtschaftsministeriums nehmen allein im Umweltbereich derzeit 600 Bewirtschafter teil, die 18.000 Hektar extensiv und damit naturverträglich bewirtschaften. Immerhin werden der Landwirtschaft hierfür jährlich 8 Millionen DM zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren, abschließend halte ich fest, dass wir optimistisch sind, neben den vielen Entbürokratisierungen, die wir im ersten Verfahren des Bundesrats im Interesse der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Wirtschaft erreichen konnten, im Lauf des Vermittlungsverfahrens noch weitere Erleichterungen auf den Weg bringen zu können, insbesondere eine praxisgerechte Regelung bezüglich der Dokumentationsverpflichtung. Somit werden wir auch im Interesse der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Kommunen dazu beizutragen, dieses Gesetz zeitnah auf den Weg zu bringen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Licht beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Das vom Landgericht angesprochene Handeln der für den Vollzug der Abfallgesetze in Rheinland-Pfalz zu
ständigen Behörde betrifft Vorgänge aus den Jahren 1993 bis 1996. Diese waren Gegenstand des vom Landtag eingesetzten Untersuchungsausschusses „Sonderabfall“ und sind dort eingehend behandelt worden.
Zu dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hat die Landesregierung mehrfach ausführlich Stellung bezogen. Da im Rahmen des Gerichtsverfahrens keine neuen Fakten und Tatsachen vorgetragen wurden, wird insoweit auf die früheren Ausführungen verwiesen.
Zu Frage 2: Die insoweit erforderlichen Konsequenzen dieser Vorgänge der Jahre 1993 bis 1996 sind von der Landesregierung in den Jahren 1997 und 1998 gezogen worden.
Hierbei wurde insbesondere auf die zügige Umsetzung des von der SAM selbst in Auftrag gegebenen PrognosGutachtens und der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses Wert gelegt.
Zu Frage 3: Der angesprochene Komplex ist seitens der zuständigen Strafverfolgungsbehörden einer eingehenden Betrachtung unter strafrechtlichen Aspekten unterzogen worden. Diese Ermittlungen sind seit Jahren abgeschlossen. Die Landesregierung sieht keine Veranlassung ihrerseits, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Was die behauptete Kenntnis eines Mitarbeiters des Ministeriums für Umwelt und Forsten von fehlerhaften Zuweisungen angeht, wird dieser Vorwurf zurückgewiesen. Dies haben wir bereits in einer Presseerklärung am 30. Oktober unmittelbar getan.
Zu Frage 4: Nach den Erkenntnissen der insoweit zuständigen Behörde ist in der Zwischenzeit ein Großteil zur Entsorgung verbracht worden. Von den gelagerten Abfällen ist keine Umweltgefährdung ausgegangen. Zur Klarstellung sei betont, dass die Sonderabfälle in einem genehmigten Zwischenlager gelagert wurden. Die Genehmigung für die Anlage an sich besteht fort. Vor diesem Hintergrund war zunächst die Zielsetzung der zuständigen Behörde richtigerweise nicht darauf gerichtet, eine sofortige Räumung des Lagerbestandes und damit eine endgültige Auflösung der Anlage zu erreichen. Es standen vielmehr zunächst folgende Ziele primär im Vordergrund: Zunächst die Durchsetzung der Betreiberund Verursacherhaftung. Zur Vermeidung und Verminderung von Kosten für den Landeshaushalt sollte versucht werden, andere Maßnahmen umzusetzen, statt eine für das Land kostenträchtige Ersatzvornahme vorzusehen. Im Vordergrund standen mit vertretbaren Anforderungen die Sicherstellung bzw. die sichere Lagerung der dortigen Abfälle. Zielsetzung war zunächst, renommierte und seriöse Entsorgungsfachbetriebe dazu zu gewinnen, die Anlage fortzuführen und damit Kosten von dem Land fern zu halten und auch die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern.
Somit sieht die Landesregierung im Ergebnis kein fehlerhaftes Handeln der zuständigen Behörden.
So weit zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage.
Die Anforderungen, die Prognos an eine künftige Konstruktion der SAM gestellt hat, sind komplett umgesetzt worden. Ich sage zur Verdeutlichung des Hintergrunds: Wir standen 1991 vor der Situation, den Sonderabfallbereich in Rheinland-Pfalz komplett neu zu ordnen; denn zuvor wurde dieser Bereich nicht seriös und nicht verantwortbar abgewickelt. Er musste komplett neu konzipiert werden. Am 1. Januar 1994 hat die SAM ihre Tätigkeit aufgenommen. Kein Unternehmen wie die SAM, die 110.000 Fälle bearbeitet, wird dies 100 % fehlerfrei tun. Die Aufgabenkritik der Prognos hat folgende Zielsetzung gehabt, die umgesetzt wurde.
Es wurden drei getrennte Abteilungen und Stabsstellen geschaffen, um somit die Vorabkontrolle von der Verbleibskontrolle zu trennen. Somit wurde eine Plausibilitätskontrolle von einer unabhängigen Stelle innerhalb der SAM ermöglicht. Es wurde ein qualifiziertes Controlling aufgebaut, bei dem ein Abgleich zwischen den Entsorgungsnachweisen und diesen nachfolgenden Begleitscheinen erfolgt. Es wurde auch eine ständige Plausibilitätskontrolle durchgeführt, ob dementsprechend Entsorgungsrechnungen zugrunde liegen. Das ist eine dreifache Plausibilitätskontrolle, wie es von Prognos gefordert ist. Das ist mittlerweile seit mehreren Jahren umgesetzt worden. Die Bearbeitung der Entsorgungsnachweise erfolgt nicht ausschließlich von der Zentralen Stelle.
Ich könnte Ihnen noch die weiteren Punkte aufführen. Es sind insgesamt sechs zentrale Punkte, die 1997/98 zielgerichtet aufgrund der Empfehlung des PrognosGutachtens umgesetzt wurden.
Bezüglich welcher Vertragsregelungen?
Nein, Sie müssen darlegen, welche Vertragskonstruktion Sie speziell meinen. Es gibt innerhalb der SAM ganz verschiedene Vertragskonstellationen, den Gesellschaftsvertrag, die Kooperationen mit den privaten Entsorgungsfirmen, die Konstellationen mit den Entsorgungsbetrieben. Man muss konkretisieren, welche Vertragsgestaltung Sie meinen.
Ich habe Ihnen vorhin ausgeführt, dass der erste Punkt des Prognos-Gutachtens gewesen ist, eine strikte Trennung von Vorabkontrolle und Verbleibskontrolle durchzuführen. Das ist innerhalb der SAM getrennt worden. Somit sind die Landesregierung und die SAM auch der Auffassung gewesen, hiermit ausreichend Vorsorge dafür getragen zu haben, dass künftig hier keine Verquickung mehr vorkommt und eine entsprechende Kontrolle möglich ist.
Herr Bischel, Sie müssen sich mit dem Sachverhalt genau vertraut machen.
Im Januar 2000 ist kein Annahmestopp erfolgt, weil eine unmittelbare Umweltgefährdung vorliegt, sondern weil die zuständige Behörde aufgrund zurückgehender Umsatzzahlen erkannt hat, dass zukünftig die wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten der Betreiberfirma nicht vorhanden sind, die eingelagerten Abfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Aus diesem Grund und nicht wegen mangelnder Genehmigung der Anlage, sondern wegen dieser finanziellen Schwierigkeiten wurde im Januar ein Annahmestopp in der Anlage verfügt. Gut drei Wochen später im Februar wurde der Betreiberfirma der Betrieb der Anlage an sich untersagt, weil sich diese finanziellen Schwierigkeiten weiterhin bestätigt haben. Dann wurde der Sofortvollzug dieser Untersagung angeordnet. Hiergegen hat die Betreiberfirma vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Im Ergebnis ist das Behördenhandeln bestätigt worden. Der Sofortvollzug wurde bestätigt. Dann haben sich die dort befindlichen Sonderabfälle in einem nach wie vor von der Anlage her genehmigten Zwischenlager befunden. Sie wurden dort auch fach- und sachgerecht gelagert.
Es war Zielsetzung der Behörden, nicht eine unmittelbare Räumung des Bestands herbeizuführen. Das hätte bedeutet, dass endgültig der Betrieb der Anlage hätte aufgegeben werden müssen und von vornherein Bemühungen nicht unternommen wurden, eine Nachfolgefirma auch zur Sicherung der Arbeitsplätze zu finden. Es hätte auch bedeutet, dass das Land im Rahmen der Ersatzvornahme zunächst komplett für die Räumung des Bestands und die Entsorgung hätte zahlen müssen.
Die von der zuständigen Behörde durchgeführten Verhandlungen haben immerhin ergeben, dass für einen wesentlichen Teil – dabei handelt es sich um die ölverschmutzten Betriebsstoffe – eine Zusage der CCR Deutschland vorliegt, diese auf ihre Kosten zu entsorgen. Bereits vor dem Gerichtsverfahren, als die Sache in der Zeitung thematisiert wurde, hat die CCR auf ihre Kosten Entsorgungen in der Größenordnung von 100.000 DM vorgenommen, die somit nicht dem Landeshaushalt zu Last fallen. Sie ist auch bereit, den Res tbestand der ölverschmutzten Betriebsstoffe dort zu entsorgen. Wir gehen davon aus, dass im Laufe der nächsten Woche auch diese Stoffe dort auf Kosten der CCR Deutschland abtransportiert werden.
Von daher ist das Verhalten der Behörden zunächst richtig, dafür zu sorgen, die Verantwortlichen für die Entsorgung heranzuziehen und die Anlage im Rahmen des Möglichen zu überwachen. Nachdem die Zusage vorlag, dass die CCR Deutschland die Entsorgung der ölverschmutzten Betriebsstoffe vornimmt, der Konkursverwalter dargetan hat, dass ihm die finanziellen Möglichkeiten für eine Notverwaltung des Grundstücks nicht mehr zur Verfügung stehen, hat die zuständige Behörde sich entschlossen, die vorhandenen Lacke, Schlämme
und Batterien in ein im Betrieb befindliches Zwischenlager abtransportieren zu lassen. Diese sind bereits letzte Woche komplett abtransportiert worden.
Herr Bischel, ich könnte Ihnen jetzt in der Chronologie die mittlerweile in den 16 Monaten durchgeführten Verhandlungen und Tätigkeiten darlegen. Es hat verschiedene Gespräche mit Firmen gegeben mit der Zielsetzung, eine Weiterführung des Betriebs in Verbindung mit dem Konkursverwalter zu ermöglichen, was zunächst auch sinnvoll ist. Es geht auch um Arbeitsplätze und den Weiterbetrieb einer technisch auf neuestem Stand stehenden genehmigten Anlage. Hierzu mussten natürlich verschiedene Gespräche geführt und deren Ergebnisse abgewartet werden.
Einen Dritten, wie die CCR Deutschland, dazu zu gewinnen, ohne eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zu haben, die Stoffe auf seine Kosten zu entsorgen, bedarf natürlich einer gewissen Vorbereitung und einer gewissen Verhandlung mit den entsprechenden Partnern.
Man ist hier also ständig aktiv gewesen. Nachdem klar war, dass ein Teil auf Kosten Dritter entsorgt werden kann und Geld für die Notverwaltung nicht mehr da ist, wurde beschlossen, den Restbestand in ein in Betrieb befindliches Zwischenlager mit entsprechenden Laboratorien zu verbringen. Dort können die entsprechenden Chargen gebildet werden, um sie einer endgültigen Entsorgung zuzuführen. Aber eine Gefährdung für die Bevölkerung ist nicht ausgegangen – das ist auch nie vorgetragen worden –, weil es ein genehmigtes Zwischenlager mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, die ein solches Zwischenlager zwingend haben muss, ist.
Herr Dr. Braun, zur Klarstellung, es hat dort keine Umweltgefährdung stattgefunden. Es ist auch kein Schaden für die Umwelt eingetreten. Die Stoffe haben sich in einem genehmigten Zwischenlager befunden. Diese werden speziell dafür errichtet, um Sonderabfälle dort zwischenzulagern.
Es handelt sich nicht nur um ein Zwischenlager, sondern um eine Behandlungsanlage für ölverschmutzte Betriebsstoffe und zugleich auch um ein Zwischenlager, das den heutigen technischen Anforderungen entspricht. Für einen Neubetrieb der Anlage würde der Anlagenzustand selbstverständlich von der zuständigen Behörde nochmals einer intensiven Kontrolle unterzogen, um dann die Frage zu beantworten, ob einem Betreiber ein entsprechender Betrieb zukünftig dort genehmigt werden könnte. Aber entsprechende Anträge hierfür liegen derzeit nicht vor.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Braun und Herr Licht, es ist für mich schon erstaunlich, wie Sie sich in einer Aktuellen Stunde im Wesentlichen auf Vorgänge beziehen müssen, die sich im Jahr 1993 und im Jahr 1996 abgespielt haben und im Wesentlichen in einem Untersuchungsausschuss intensivst beraten wurden.
Der Abgeordnete Dr. Baun versucht dann darzustellen, dass die entsprechenden Behörden auf die Vorgänge in Sprendlingen erst durch das Landgerichtsverfahren aufmerksam gemacht wurden. Hier wurden bis Ende 1999 entsprechend einer Anlagen- und Betreibergenehmigung ein Zwischenlager und eine Behandlungsanlage weitgehend ordnungsgemäß betrieben.
Dann wurde die Behörde aufgrund des funktionierenden Kontrollinstruments, das wir unter anderem mit der SAM haben, auf gewisse Vorgänge aufmerksam. Nur weil wir die SAM in der jetzigen Konstellation haben, konnten wir feststellen, dass der Betreiber zurückgehende Umsätze hat und diese zurückgehenden Umsätze dazu führen müssen, dass er nicht mehr die finanziellen Ressourcen hat, die Anlage dauerhaft vernünftig zu betreiben und den angenommenen Abfall auch zu entsorgen. Dafür ist das System der SAM geeignet gewesen. Dann sind die Schritte dargestellt worden, wie ich sie in der Aktuellen Stunde ausgeführt habe.
Ja, Herr Licht, wir haben das dadurch festgestellt. Die Umsätze sind deutlich zurückgegangen. Dadurch sind die finanziellen Ressourcen nicht vorhanden gewesen, die angenommenen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das hat dazu geführt, dass wir Anfang letzten Jahres einen Annahmestopp verfügt haben, also keine weiteren Abfälle mehr angeliefert werden konnten. Folgerichtig wurde drei Wochen später der Anlagenbetrieb insgesamt untersagt. Dann erfolgte die Abwicklung.
Wir müssen aber auch feststellen, dass von der SAM 110.000 Belegscheinverfahren und Vorgänge bearbeitet und kontrolliert werden und effektiv gearbeitet wird, sonst könnten Sie andere Vorgänge in Rheinland-Pfalz benennen, bei denen es Schwierigkeiten und Probleme in der Sonderabfallverwaltung gibt. Das zeigt, dass wir ein System haben, das von seiner Effektivität her funktioniert.
Wir haben aus den Fehlern, die es 1993 und 1996 gegeben hat und die aufgearbeitet wurden, gelernt. Wir haben die Kontrollmechanismen verfeinert und verbessert und sind den Vorschlägen des Untersuchungsausschusses und der Prognos-Studie gefolgt und haben die entsprechenden Schlüsse gezogen. Wir haben heute eine ordnungsgemäß und effektiv arbeitende Sonderabfallverwaltung in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu dem, was Sie uns 1991 überlassen haben.
Meine Damen und Herren, es bleibt nochmals festzuhalten, dass von der Anlage in Sprendlingen keine Umweltgefährdung ausgegangen ist. Wir haben dort ein genehmigtes Zwischenlager gehabt. Es hat dort zwei Zwischenfälle gegeben, die sie genannt haben. Diese wurden unmittelbar gemeldet. Die Leckagen wurden beseitigt. Das Zwischenlager ist so konzipiert, dass es keine Umweltgefährdung gibt, selbst dann nicht, wenn ein Fass überlaufen sollte, wenn es auskippen sollte. Ein Zwischenlager ist dafür konzipiert, dass auch bei solchen Leckagen keine Umweltgefährdung geschieht. Deswegen kommen diese Dinge in ein Zwischenlager, um hier sicher gelagert werden zu können, bevor sie zu einer weiteren Entwertung wandern.
Es ist erfreulich, dass es den zuständigen Behörden gelungen ist, Drittverantwortliche zu finden, die sich bereit erklärt haben, die Entsorgungskosten hierfür in wesentlichen Teilen zu übernehmen. Nachdem die entsprechenden Gelder für eine Notverwaltung nicht mehr vorhanden waren, ist auch zügig gehandelt worden. Die Lacke, Batterien und Lösemittel befinden sich nicht mehr auf der Anlage in Sprendlingen. In den nächsten Wochen werden wir auch die restlichen ölverschmutzten Betriebsstoffe beseitigen können.
Ich möchte noch eine Anmerkung zum Schluss machen. Herr Licht, von einem verurteilten Straftäter sind Vorwürfe gemacht worden, die mit nichts belegt wurden, es hätte Absprachen gegeben. Es entspricht Ihrem Stil, dies hier als Tatsache darzustellen. Das war eine Aussage eines Umweltstraftäters, die Sie hier als Tatsache dargestellt haben. Das weise ich auf das Entschiedenste zurück. Solche Absprachen hat es nie gegeben. Sie wurden nie mit irgendwelchen Dingen belegt. Wer die Geschichte kennt, wie es zu den Fehlzuweisungen gekommen ist, der weiß auch genau, dass es solche Absprachen nicht gegeben haben kann. Ein solcher Stil ist nicht in Ordnung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorgehensweise der CDU-Fraktion und Ihre Rede, Herr Schmitt, sind – vorsichtig ausgedrückt – sehr sonderbar.
Seit Herbst vergangenen Jahres werden in der Öffentlichkeit die Eckpunkte des neuen Bundesnaturschutzgesetzes diskutiert. Alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, die von dem Gesetz betroffen sind, setzen sich sehr intensiv mit diesem Gesetzentwurf auseinander, so zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in einem sehr differenzierten und ausführlichen Entwurf. Sie befasste sich rechtzeitig damit und teilte das Ergebnis der Landesregierung in einer sehr ausführlichen Stellungnahme im Mai dieses Jahres mit.
Es erfolgte nicht in geheimer Sitzung, sondern selbs tverständlich öffentlich – alle politisch Interessierten wissen, wann das beraten wird – am 13. Juli eine Debatte im Bundesrat mit einer klaren Positionierung der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Dazu gibt es ein Abstimmungsverhalten und ein Protokoll. Es ist schon sehr interessant, fünf Wochen später von Ihnen vorgetragen zu bekommen, was wir vor fünf Wochen hätten tun sollen, was wir im Wesentlichen getan haben. Das ist zumindest sehr sonderbar und ungewöhnlich.
Ich werde die Gelegenheit haben, Ihnen das im Einzelnen darzulegen. Bei diesem Gesetz sollten wir nicht vergessen, um welchen wesentlichen Punkt es geht. Einige Vorredner haben das zum Teil bereits ausgeführt.
Vor dem Hintergrund vielfältiger Umweltbelastungen kommt dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der biologischen Lebensvielfalt eine besondere Bedeutung zu. Erforderlich sind also Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter sowie der Tier- und Pflanzenwelt.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass es in unserer Industriegesellschaft unvermeidbar ist, zusätzliche Flächen zu nutzen. Damit muss aber einhergehen, die Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaft verträglich
zu gestalten. Der Schutz, die Pflege, die Entwicklung und manchmal auch die erforderliche Wiederherstellung von Natur und Landschaft sowie die Verantwortung für künftige Generationen sind zentrale Anliegen dieses Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren, Sie bitten um eine richtige Weichenstellung bei der Beratung des Bundesrats. Es ist aber schwierig, die Weichen richtig zu stellen, wenn der Zug an der Weiche bereits vorbeigefahren ist.
Diese Stellungnahme ist in einer umfassenden Abstimmungsarbeit in den Ländern mit den Gruppen, die rechtzeitig gemerkt haben, dass eine Abstimmung ansteht, erfolgt. Vor allem hat sich Rheinland-Pfalz in diesem Prozess sehr stark engagiert, weil wir ein von Landwirtschaft geprägtes Land sind und deshalb rechtzeitig erkannt haben, dass wir die Interessen unseres Landes wahren müssen.