Ich habe darauf hingewiesen, dass durch hohe Energiepreise auch Wettbewerbsnachteile entstehen können. Damit muss man umgehen können. Das kann auch bedeuten, dass sehr energieintensive Betriebe überlegen, wie sie insgesamt damit umgehen. Das hat aber mit der Sache nichts zu tun.
Herr Dr. Braun, vieles ist wünschenswert. Wir haben gleich noch eine Debatte zur Finanzsituation des Landes insgesamt. Alles, was derzeit von unterschiedlichen Gruppen gewünscht wird, ist leider Gottes nicht erfüllbar. Vor diesem Hintergrund muss man die Sache sehen. Ich würde mir wünschen, dass die Steuereinnahmen sprudeln. Dann könnten wir viele Dinge auf den Weg bringen, die derzeit leider nicht auf den Weg zu bringen sind.
Herr Staatsminister, können Sie sich vorstellen, dass durch die Abschreibungsmodelle – nur dadurch ist die Windenergie am Leben zu erhalten – die Steuerausfälle, die dem Land Rheinland-Pfalz entstehen, wesentlich höher sein können als durch die positiven Effekte, die Sie dargestellt haben?
Herr Kollege Creutzmann, vorstellen kann ich mir vieles. Es hat nur Sinn, dann zu operieren, wenn man seriöse Zahlen präsentiert.
Herr Minister, ich würde gern noch einmal auf das Thema „Windenergie im Staatswald“ zurückkommen. Sie
haben gesagt, wie die Landesregierung vorgeht. Wenn Sie die Presse und die Vorgänge aufmerksam verfolgen, werden Sie wahrgenommen haben, dass in den Planungsgemeinschaften im Raum Trier und Mittelrhein/Westerwald vor allen Dingen unter der Federführung und einer ziemlich undifferenzierten Argumentation seitens der CDU-Kommunalpolitiker im Moment alles an Widerstand aufgebaut wird, um weitere Ausweisungsflächen für Windenergie auch im Waldgebiet zu verhindern.
Mich würde interessieren, wie die Landesregierung mit einem solchen Konflikt umgeht und was Sie unternehmen, um den Beschluss des Landesparlaments in dieser Frage tatsächlich umzusetzen.
Die Landesregierung kann in solchen Fällen nur moderierend tätig sein. Die Landesregierung beabsichtigt nicht – das sage ich in Übereinstimmung mit Herrn Kollegen Zuber, weil er zuständig ist – in die Planungshoheit der Kommunen eingreifen.
(Vereinzelt Beifall bei der FDP – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht doch um Staatswald und nicht um Gemeindegebiet!)
Dazu gilt natürlich, was ich vorhin sagte, dass die Kriterien erarbeitet werden. Dann hat man dabei im Staatswald weniger Probleme. Nur, wenn das insgesamt vor dem Hintergrund der Planungsgemeinschaft zu sehen ist, muss man die Beschlüsse der Planungsgemeinschaft entsprechend berücksichtigen. Das ist keine Frage.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Bracht und Walter Wirz (CDU), Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) – Nummer 4 der Drucksache 14/1189 – betreffend, auf. Ich erteile Herrn Abgeordneten Bracht das Wort.
1. Wird das Landesstraßenbauprogramm, welches durch den Verkehrsminister im November vorab in allen örtlichen Zeitungen verkündet und bei den Beratungen des Doppelhaushalts beschlossen wurde, für die Jahre 2002/2003 vollständig umgesetzt, und werden in diesen zwei Haushaltsjahren alle vorgesehenen und im Wirtschaftsplan des LSV finanzierten Maßnahmen durchgeführt?
2. Kann die Landesregierung dafür garantieren, dass für das gesamte Bauprogramm der Landesstraßen in den beiden Jahren des Doppelhaushaltes die Finanzierung durch den Landesbetrieb LSV ohne zusätzliche Kreditaufnahme gesichert ist, auch wenn im Rahmen der Ausgabenkürzungen des Haushaltes die Zuweisungen an den Landesbetrieb LSV gekürzt werden?
3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass über die 6 Millionen Euro, um die die Zuführungen an den LSV im Zuge der globalen Minderausgaben gekürzt werden, weitere Zuführungen im Zuge der Ausgabensperre und der Bewirtschaftungsauflage vermindert werden?
4. Wie setzte sich das Gehalt des dritten Geschäftsführers im letzten halben Jahr detailliert zusammen (Grundgehalt, Tagessätze etc.) und für welchen Zeitraum soll seine Beschäftigung beim LSV zu welchen Konditionen fortgesetzt werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Haushalt zu konsolidieren und die Neuverschuldung zu reduzieren. Wichtige Vorhaben sollen dennoch und müssen verwirklicht werden.
Angesichts der sehr schwierigen Einnahmensituation des Haushalts sind dabei erhebliche Anstrengungen erforderlich, in die grundsätzlich alle Bereiche einzubeziehen sind. Auch im Bereich des Landesbetriebs Straßen und Verkehr müssen Ausgaben im Zuge der Bewirtschaftungsauflage zurückgeführt werden. Dies hat die Landesregierung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am vergangenen Donnerstag bereits schon einmal eingehend erläutert. Dabei ist auch dargelegt worden, dass die Einsparungen ausschließlich im Bereich der allgemeinen Verwaltung des Landesbetriebs nachzuweisen sind. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Einsparungsauflage dort zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben erfolgen soll, die wiederum aus
Zu Frage 1: Das im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts beschlossene Bauprogramm für die Jahre 2002/2003 soll wie vorgesehen umgesetzt werden.
Zu Frage 2: Das Bauprogramm ist durch die Kürzung bei der Zuweisung an den Landesbetrieb nicht betroffen. Die erforderlichen Einsparungen werden im Bereich der Verwaltungskosten – ich habe eingangs darauf hingewiesen – erbracht. Eine zusätzliche Kreditaufnahme ist schon deshalb ausgeschlossen, weil die Höhe der Kreditaufnahme durch das Haushaltsgesetz festgelegt ist.
Zu Frage 3: Derzeit bestehen keine Überlegungen, über die aktuellen Kürzungen hinaus, eine weitere Reduzierung der Zuführungen an den Landesbetrieb vorzunehmen.
Zu Frage 4: Der dritte Geschäftsführer, den Sie mit dieser Frage ansprechen, ist ein Unternehmensberater, der auf Honorarbasis den Aufbau des Landesbetriebs LSV begleitet. Er befasst sich schwerpunktmäßig mit der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens, der Kosten- und Leistungsrechnung und der notwendigen informationstechnischen Infrastruktur. Seine Vergütung erfolgt nach Tagewerken. Damit sind alle weiteren Kosten, zum Beispiel der Einsatz eigener Mitarbeiter, abgedeckt.
Der Vertrag ist auf ein Jahr befristet. Das Land hat die Option, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ob das Land von dieser Option Gebrauch machen wird, wird zu gegebener Zeit entschieden.
Ich füge hinzu, wir führen einen großen Betrieb aus kameralistischen Strukturen in betriebswirtschaftliche Strukturen hinein. Das ist nicht so einfach zu bewerkstelligen. Übrigens ist man seinerzeit bei dem LBB in ähnlicher Form verfahren; denn auch bei dem LBB war in der Anfangsphase ein externer Berater vorübergehend als Geschäftsführer eingesetzt. Der LSV folgt diesem Muster, das seinerzeit dazu beitrug, dass der LBB die bei einem solchen Projekt naturgemäß gegebenen Anlaufschwierigkeiten sehr erfolgreich meistern konnte.
Es ist darüber hinaus noch nach der Höhe des Tagessatzes gefragt worden. Meine Damen und Herren, es steht mir nicht zu, das hier auszuführen. Das kann man im Ausschuss in vertraulicher Sitzung noch einmal erörtern.
Herr Minister, ist es richtig, dass ein Auftrag erteilt wurde, für den LSV ein neues Logo zu schaffen. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für die Entwurfsplanungen veranschlagt, und wohin wurde dieser Auftrag vergeben?
Es ist ein neues Logo geschaffen worden. Ich kann Ihnen die Kosten nicht nennen. Sie liegen jedenfalls im marginalen Bereich. Wenn man einen LSV hat, muss es auch möglich sein, dass der LSV entsprechend sichtbar wird.
Meine Damen und Herren, wir können natürlich auch gleich darüber reden, wie wir hier die Krümel auflesen. Dann bin ich gern bereit, das zu tun. Man muss auch immer wissen, auf welchem Niveau man diskutiert.
Herr Minister, wie ist es möglich, dass Sie im Rahmen der Ausgabensperre 6 Millionen Euro bei dem Titel kürzen können, der nur 10,4 Millionen Euro beinhaltet und
der eigentlich komplett zur Abgeltung hoheitlicher Aufgaben, die der LSV für das Land erledigt, gebraucht werden sollte? Werden nicht so viel hoheitliche Aufgaben übertragen oder beweist diese Kürzung, wie viel Spielraum der Haushalt hat und wie sehr das Parlament bei den Haushaltsberatungen auf den Arm genommen wurde?
Letzteres beweist diese Kürzung nicht, dass Spielräume vorhanden sind. Darüber hinaus ist die Antwort schon einmal im Ausschuss gegeben worden. Ich gebe sie Ihnen aber gern noch einmal schriftlich.