Protocol of the Session on December 2, 2005

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Einigung lässt sich im Wesentlichen in acht Punkten zusammenfassen:

1. Die reformierte Zuckermarktordnung gilt bis zum 30. September 2015. Damit erhalten die betroffenen Zuckerrübenanbauer für die kommenden Jahre Klarheit über die marktpolitischen Rahmenbedingungen ihrer Produktion.

2. Die Rübenmindest- und die Zuckerpreise werden weniger stark gesenkt als zunächst von der Kommission vorgeschlagen. Der für die Zuckerrübenanbauer wichtige Rübenmindestpreis wird in vier Schritten bis zum Wirtschaftsjahr 2009/2010 um insgesamt rund 39 % gesenkt.

Die zunächst vorgesehene zusätzliche Rübenpreissenkung von 10 %, die so genannte Flexibilitätsklausel, wird ersatzlos gestrichen.

3. Die Intervention als Sicherheitsnetz wird für eine Übergangszeit beibehalten.

4. Die entkoppelten Ausgleichszahlungen für die betroffenen Landwirte werden von 60 % – wie es die Kommission vorgeschlagen hatte – auf 64,2 % der entstehenden Umsatzeinbußen erhöht.

5. Unter der Voraussetzung, dass die Quoten in einem Mitgliedstaat um mindestens 50 % zurückgeführt worden sind, kann dieser Mitgliedstaat – zusätzlich zu den entkoppelten Zahlungen und zeitlich befristet – gekoppelte Kompensationszahlungen gewähren.

6. Rübenerzeuger, deren Zuckerfabriken die Produktion einstellen, erhalten mindestens 10 % der Umstrukturierungsprämie. Wir sehen, alles ist hoch marktwirtschaftlich.

7. Es wird ein zusätzlich zeitlich befristeter Förderbetrag für regionale Diversifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Damit sollen die Regionen unterstützt werden, in denen Zuckerfabriken geschlossen und der Zuckerrübenbau eingestellt werden.

8. Es wurden Regelungen vereinbart, die einen wirksamen Außenschutz sicherstellen.

Zu Frage 2: Die nunmehr erzielte Einigung bezieht sich auf das gesamte Paket der Reformvorschläge. Das heißt, auch auf die vorgesehenen Instrumente der künftigen Marktordnung, auf die Umstrukturierungsmaßnahmen zur Anpassung des Produktionsvolumens in der EU sowie auf die Ausgleichszahlungen für Zuckerrübenbauern.

Zu Frage 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass mit der Einigung ein erheblicher Anpassungsprozess in der europäischen Zuckerwirtschaft ausgelöst wird. Die Landesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang,

dass gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission einige wichtige Änderungen erreicht wurden, die diesen Anpassungsprozess zumindest ein Stück erleichtern.

Hierzu zählt insbesondere die gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag abgeschwächte und zeitlich gestreckte Preissenkung. Dies entspricht einer zentralen Forderung der Landesregierung, die wir sowohl im Bundesrat als auch in Gesprächen mit der Kommission immer wieder mit Nachdruck vertreten haben.

Von Bedeutung ist auch, dass eine obligatorische Quotenkürzung vermieden werden konnte. Wettbewerbsstarke Standorte des Zuckerrübenanbaus in der EU – hierzu zählt auch Rheinland-Pfalz – müssen ihre Erzeugung damit zumindest bis auf weiteres nicht einschränken.

In seinen Stellungnahmen gelangt der landwirtschaftliche Berufsstand zu einer gleich gelagerten Einschätzung des Reformbeschlusses.

Zu Frage 4: Mit der Einigung bestehen trotz des hohen Anpassungsdrucks ausreichende Voraussetzungen, um für den Zuckerrübenanbau und die Zuckerproduktion Rheinland-Pfalz ein Stück Perspektive zu eröffnen und zu behalten.

Mit den vorgesehenen entkoppelten Ausgleichszahlungen an die Zuckerrübenbauern wurde eine Maßnahme beschlossen, die weniger wettbewerbsstarken Betriebe den Ausstieg aus dem Zuckerrübenanbau erleichtert. Zugleich wird den entwicklungsfähigen Betrieben eine Hilfe bei der Anpassung an die veränderten marktpolitischen Rahmenbedingungen geboten.

Die beschlossene Restrukturierungsprämie für die Schließung von Zuckerfabriken ist in ihrer Höhe so bemessen, dass sie genügend finanziellen Spielraum für den gegebenenfalls notwendigen sozialverträglichen Abbau von Arbeitsplätzen bietet.

Die Landesregierung geht davon aus, dass unter den Rahmenbedingungen der jetzt beschlossenen Reformen der rheinland-pfälzische Produktionsstandort nicht so stark betroffen ist.

Meine Damen und Herren, Grundlage der Einigung der EU-Agrarminister über die Reform der Zuckermarktordnung war dieser alte Vorschlag. Von daher gesehen ist dieser Kompromiss zumindest ein Stück positiv zu bewerten.

Ich danke Ihnen.

So weit die Beantwortung der Anfrage.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Ebli.

Herr Minister, ich habe gelesen, dass es keine obligatorische Quotenkürzung geben wird. Stattdessen soll auf freiwilliger Basis dort eingeschränkt werden, wo eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Ist diese Feststellung auf Länder bezogen, oder findet auch eine betriebliche Betrachtung statt?

Das ist zunächst einmal länderbezogen, kann aber bei der eigenbetrieblichen Förderung eine Rolle spielen. Das muss man sehen, wenn wir damit umgehen müssen, Frau Ebli. Ich gehe davon aus, weil es die Begleitung gibt, dass das nicht nur länderbezogen ist, sondern auch für den Einzelbetrieb gilt.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten MangoldWegner.

Herr Minister, allein in Rheinhessen gibt es ca. 1.400 Zuckerrübenanbauer. Trotz der jetzigen Ergebnisse befürchten viele ein schleichendes Höfesterben. Wir reden von der Vernichtung einer gewachsenen Kulturlandschaft. Gibt es bereits jetzt Überlegungen, wie mit den dann brachliegenden Äckern verfahren werden kann?

Zunächst einmal muss man sehen, dass durch die jetzigen Agrarbeschlüsse – ich sage einmal – das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet worden ist. Es gibt Umstrukturierungshilfen. Diese sind so angelegt, dass man zunächst einmal davon ausgehen kann, dass es keine Wüste werden wird, sondern die Landwirte umstrukturieren und anderes anbauen können.

Gleichzeitig muss man sehen, dass gerade in Rheinhessen, wo der Zuckerrübenanbau tatsächlich sehr stark ist, durch die jetzigen Beschlüsse und durch die Begleitbeschlüsse, die gefasst worden sind, normalerweise die Landwirtschaft damit leben kann.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, trotz dieses gemeinsam erzielten Kompromisses, an dem viele tätig waren – das ist anzuerkennen –, wird es gewaltige Auswirkungen auf die

Landwirtschaft haben. Liegen der Landesregierung erste Berechnungen in irgendeiner Weise vor, wovon Sie sagen, die Einkommensverluste – das ist nachrechenbar – werden für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft einen Betrag X bedeuten?

Zweite Frage – –

Sie haben zunächst nur eine Frage, Herr Kollege Schmitt. Die soll der Herr Minister beantworten.

Ich wollte es relativ human machen.

Die Methode kenne ich.

Bitte schön, Herr Minister.

Herr Kollege Schmitt, ob mehr Erkenntnisse vorliegen, kann ich nicht sagen. Ich gehe einmal davon aus, dass der Berufsstand die Erkenntnisse hat.

Ich bin gern bereit, mich mit dem Berufsstand in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie die Auswirkungen sind. Wir haben natürlich nicht für jeden Betrieb die betriebswirtschaftliche Rechnung bei uns im Haus liegen.

Haben Sie keine Berechnung?

Ich kann es nicht sagen. Der Berufsstand hat sie wahrscheinlich. Ich gebe sie Ihnen gern, wenn ich sie bekomme.

Mich interessiert es auch, aber wir haben auch erst seit voriger Woche den Beschluss der EU vorliegen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Mangold-Wegner.

Ein ganz anderer Aspekt. Ist der Landesregierung bekannt, inwieweit die EU bei den erneuten Welthandels

gesprächen die Bedingungen noch einmal hinterfragt, unter denen speziell in Brasilien auf den riesigen Zuckerrohrplantagen der Zucker produziert wird. Ich meine sowohl die ökologischen Rahmenbedingungen als auch die Arbeitsbedingungen.

Diesbezüglich hat die Landesregierung keinen direkten Einfluss, weil die Verhandlungen auf einer anderen Ebene laufen, Frau Mangold-Wegner.

Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir alle Kanäle nutzen, die wir haben. Herr Abgeordneter Schmitt hatte vorhin völlig Recht gehabt.

Ich war in Brüssel und habe dort verhandelt. Ich habe eine Veranstaltung in Brüssel durchgeführt, an der viele mitgewirkt haben.

Die Frage wird sein, inwieweit wir als Landesregierung Einfluss auf die Produktionsbedingungen in Brasilien beispielsweise, der der wahre Konkurrent ist, nehmen können.