Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die weitestmögliche Gewährleistung der Selbstbestimmung des Einzelnen gebietet die Begrenzung der rechtlichen Betreuung auf die nicht zu vermeidenden Fälle. Die Betreuung soll subsidiär, die Bestellung eines rechtlichen Betreuers Ultima Ratio sein. Wir müssen vor dem Hintergrund der Zunahme an Demenzerkrankungen, psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen weiter mit Nachdruck daran arbeiten, wie wir eine Betreuungsanordnung entbehrlich machen können.
Auch für den Justizhaushalt stellt die Betreuungsvermeidung eine besondere Herausforderung dar. Die Zahl der anhängigen Betreuungsverfahren hat sich von 1992 bis 2013 verdreifacht. Die Kosten sind im gleichen Zeitraum indes um das 220-Fache gestiegen. In der Summe sind die Ist-Kosten in den letzten 20 Jahren pro Jahr im Schnitt um 10 Millionen € angestiegen, von 2003 bis 2013 von 113,7 Millionen € auf 218 Millionen €.
Der Haushalt 2015 enthält bereits Mittelansätze in einer Gesamtsumme von über 250 Millionen €. 84 % der Kosten im Jahre 2013 entfielen auf solche für die Berufsbetreuung, die anteilig weiter steigen.
Ich kann mich insoweit dem von Justizminister Kutschaty im Rechtsausschuss vorgestellten Bericht sowie dem Punkt des CDU-Antrags anschließen, dass – auch aus Sicht der Freien Demokraten – die Stärkung der Selbstbestimmung in Form von Vorsorgevollmachten ein wichtiger Baustein ist.
Sie gilt es noch weiter zu stärken. Insoweit erkenne ich durchaus an, dass sich der Justizminister wie die Betreuungsvereine und -behörden in diesem Bereich weiter engagiert hat.
„Auch eine Gesetzesinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Vertretungsvollmacht für nahe Angehörige erscheint ein prüfungswerter Ansatz.“
Wie Sie selbst schreiben, hat doch Ihre eigene, damalige rot-grüne Bundesregierung ebenso wie der Rechtsausschuss des Bundestags das Vorhaben, das auf eine Bundesratsinitiative Nordrhein
Westfalens zurückging, mit deutlicher Kritik zurückgewiesen. Diese Vorschläge ließen sich nur schwer mit den Grundsätzen der Güterstände des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbaren.
Im Bericht sprechen Sie auch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements von Landesbediensteten an. Das ist doch ein richtiger Ansatz. Wenn man die Antwort auf die Große Anfrage der SPD aus September 2009 hinzuzieht, dann wird deutlich, dass sich die Zahl der Behördenbetreuer von 2002 bis 2008, also in nur sechs Jahren, von 347 auf 141 um zwei Drittel reduziert hat – egal, ob bei Kommunal- oder Landesbehörde.
Sie weisen in dem Bericht selbst auf die erfolgreichen Projekte „Betreuung Ostwestfalen-Lippe“ und „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“ hin, die unter anderem teildienstunfähigen Beamten ein neues Beschäftigungsfeld eröffnen sollen.
Während Sie indes in dem am 30. September 2014 beschlossenen Bericht schreiben, dass Nutzen und die Effektivität der Projekte künftig evaluiert werden sollten, hat uns der Präsident des Landesamts für Finanzen im Unterausschuss „Personal“ im Juni 2014 dargelegt, das Projekt sei bereits 2011 mit positivem Ergebnis evaluiert worden. Warum weiten Sie das Projekt dann nicht unverzüglich über OWL und Düsseldorf hinaus auf weitere Regionen oder landesweit aus?
Ein zweiter Schwerpunkt im Aktionsplan der Landesregierung soll die Verbesserung der Qualität der Betreuung sein. Die CDU fordert in ihrem Antrag die Förderung der Betreuungsvereine durch Personal- und Sachausgabenzuschüsse, Zusatzförderungen
sowie die Stärkung der Arbeit von Berufs- und Vereinsbetreuern durch eine Bundesratsinitiative zur Anpassung der Vergütungssätze für Berufs- und Vereinsbetreuer. Die niedersächsische FDP hat das bereits im Dezember 2014 entsprechend gefordert. Das sollten wir in der Tat gemeinsam im Ausschuss näher erörtern.
Meine Damen und Herren, zu den anderen Punkten des CDU-Antrages nur so viel, den Rest im Ausschuss: In der Tat könnte man darüber nachdenken, die Zuständigkeiten für das Betreuungswesen mittelfristig in einem Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zu bündeln.
Ich komme zum Schluss. Ob nun über ein Projekt wie die Vorsorgelotsen oder in anderer Weise: Die erfolgreiche Gewinnung, Erhaltung und Steigerung des ehrenamtlichen Engagements wird in jedem Fall ein entscheidender Erfolgsbaustein sein. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause! Frau Kollegin Scharrenbach, erst einmal vielen Dank für den Antrag. Wir hatten schon Gelegenheit, kurz vorher darüber zu sprechen. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Antrag im umgekehrten Verfahren gelaufen wäre. Sie sprachen gerade an, dass eine Anhörung von Ihnen beantragt werden wird.
Der Antrag enthält viele besprechenswerte Aspekte, über die wir in der Tat – insbesondere was die Selbstbestimmung angeht, aber auch, was die Fragen der finanziellen Unterfütterung der Betreuungsvereine und der anderen Betreuer angeht – diskutieren müssen.
Die CDU stellt hier – vielleicht auch bewusst – plakative Forderungen auf, die das Betreuungswesen insgesamt verbessern sollen. Darüber wird und wurde diskutiert. Der Aktionsplan der Landesregierung wird sicherlich auch im Ausschuss mit thematisiert werden können, zumindest teilweise. Insgesamt enthält Ihr Antrag durchaus auch begrüßenswerte Ansätze. Von daher noch einmal mein Dank.
Die Frage der Bundesratsinitiative und der Diskussion auf Bundesebene, was die Vergütung, die Förderung der Betreuungsvereine, aber auch die Berufsbetreuer angeht, ist ein Thema, das nicht neu ist. Es wird schon seit vielen Jahren bespielt, beachtet, betrachtet. Richtige Regelungen, eine Reform
Aus meiner vergangenen beruflichen Praxis muss ich sagen: Insgesamt gibt es noch viele andere Aspekte, die gar nicht in dem Antrag berücksichtigt sind – gerade auf rechtlicher Ebene –, die es noch zu bedenken gäbe, auch im Bereich der Findung qualifizierten Personals, so möchte ich es jetzt einmal nennen.
Im Betreuungsrecht gibt es nicht ganz eindeutige Regelungen, wer denn überhaupt ausreichend qualifizierter Betreuer/Betreuerin sein kann. Auch da vermissen viele – im Übrigen auch die Betreuungsvereine – wesentliche Regelungen. Sie vermissen die Aktionen des Gesetzgebers, der irgendwo an einer Stelle – egal ob auf Bundes- oder Landesebene; wahrscheinlich wird das aber nur auf Bundesebene geregelt werden können – entsprechende Kriterien festlegt, wer denn hier überhaupt Betreuerin oder Betreuer werden soll, kann oder darf – einmal abgesehen von der Aufsicht über das gesamte Betreuungswesen.
Sie sprechen in Ihrem Antrag an, dass die Initiative durchaus auch dahin gehen soll, die gesamte Zuständigkeit für das Betreuungswesen – das vor allem in rechtlicher Hinsicht – in einem Ministerium zu bündeln.
Da bin ich schon jetzt bei Ihnen. Ob es das Sozialministerium sein muss, ist die Frage. Da bin ich etwas anderer Meinung. Ich habe eine ähnliche Meinung wie der Kollege Wedel. Ich meine eher, dass aufgrund der rechtlichen Gewichtung des Betreuungswesens das Justizministerium zuständig sein soll. Sie nehmen zum Beispiel auch im Hinblick auf die Internetplattform, die Sie fordern, durchaus an, dass das Justizministerium da führend sein soll. Von daher finde ich, dass dann auch das Betreuungswesen beim Justizministerium gut angesiedelt wäre.
Alles andere, was die Einbringung bzw. Überweisung in den Ausschuss angeht, kann hier aufgrund der Fülle der Aspekte, die Sie in Ihren Antrag hineingepackt haben, in der Kürze der Zeit der Debatte überhaupt nicht erwähnt, geschweige denn in zweckentsprechender und vor allen Dingen auch seriöser Form abgearbeitet werden. Von daher freue auch ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und wünsche Ihnen einen schönen Abend. – Danke.
Nordrhein-Westfalen stehen im Augenblick von knapp 18 Millionen Einwohnern rund 300.000 Menschen unter Betreuung. Das ist eine sehr bemerkenswerte Zahl. Das ist aber nicht nur eine Zahl, sondern es handelt sich um 300.000 Menschen, die nicht in der Lage sind, eigenständig Rechtsgeschäfte wahrnehmen zu können bzw. zu dürfen. Sie sind insoweit auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen.
Allein schon diese Zahl macht deutlich, dass es sich bei diesem Thema nicht nur um ein rechtspolitisches Thema handeln kann, sondern sich auch um ein gesellschaftspolitisches Thema handeln muss. Die Zahl der Fälle kann mit ganz unterschiedlichen Argumenten begründet werden.
Wir haben eine zunehmend älter werdende Gesellschaft. Heute kann man auch mit einer schweren Demenzerkrankung – Gott sei Dank! – deutlich länger leben, als das vor einigen Jahren der Fall gewesen ist. Die Zahl der psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen nimmt zu. Betreuung ist längst nicht mehr ausschließlich ein Thema der älteren Generation, sondern durchaus auch der jüngeren oder sogenannten mittleren Generation.
Auch haben wir veränderte Familienstrukturen. Früher fragte kaum einer danach, wenn die Großmutter oder der Großvater Schwierigkeiten hatte, Sachen selbst zu regeln. Das regelte man im Familienhaushalt bzw. im Großfamilienverbund. Ein zunehmender Anteil von Single-Haushalten auch gerade im Alter zeigt uns die Probleme noch einmal ganz deutlich.
Ich glaube, es besteht insoweit tatsächlich Handlungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf haben wir schon seit einigen Jahren erkannt. Wir haben als Landesregierung viele Maßnahmen ergriffen. Ich nenne nur Beispiele wie den Tag des Betreuungsrechts. Es gibt große Nachfrage in Bezug auf Betreuungsinformationsveranstaltungen bei den Amtsgerichten, wenn diese angeboten werden. Die Broschüre, welche Frau Kollegin Hanses gerade gezeigt hat, befindet sich immer in einem Karton in meinem Kofferraum. Bei jeder gewollten oder ungewollten Gelegenheit verbreite ich diese Broschüre, um für die Vorsorgevollmacht zu werben.
Das ist einer der zentralen ersten Ansätze. Wir müssen schauen, dass die Menschen Vorsorge treffen. Wir müssen sie beraten und informieren. Vorsorgen ist deutlich besser und kann viele Betreuungsfälle vermeiden.
Wir müssen auf der anderen Seite aber auch das Ehrenamt stärken. Da bin ich sehr bei Ihnen, Frau Scharrenbach. Wir können und sollten gerne darüber diskutieren, wie die Betreuungsvereine, die für die Ehrenamtlichen eine Unterstützung sein sollen, zukünftig besser finanziert werden können. In dieser Situation irritiert mich jedoch Folgendes: Als die Regierungsfraktionen im letzten Jahr den Haushalts
ansatz für diesen Bereich durch einen Antrag erhöht haben, haben Sie als CDU dagegen gestimmt, den Betreuungsvereinen mehr Geld zu geben. Heute fordern Sie genau das Gegenteil. Da ist sicherlich auch ein bisschen mehr Konsequenz wichtig, um Glaubwürdigkeit zu erlangen.
Wir müssen, meine Damen und Herren, die Qualität der Betreuung steigern, denn es geht nicht nur um Verwaltung in diesem Bereich, sondern um die Würde der einzelnen betroffenen Menschen. Die gilt es zu wahren. Wir müssen schauen, wie wir da noch Optimierungen bzw. Verbesserungen hinbekommen.
Die Erhöhung der Stundensätze für die Berufsbetreuer ist gerade schon angesprochen worden. Ich weiß, dass auf Bundesebene gerade darüber diskutiert wird. Es bedarf einer bundesgesetzlichen Regelung dazu.
Jeder aber, der hier fordert, diese Stundensätze zu erhöhen, muss im Gegenzug aber auch anerkennen, dass dann weitere Kosten auf den Landeshaushalt zukommen werden. Herr Kollege Wedel hat dankenswerterweise schon berichtet, dass wir weit mehr als 200 Millionen € jedes Jahr für die Betreuungen ausgeben. Wer also nach höheren Stundensätzen ruft, von dem erwarte ich dann aber auch die Unterstützung bei den entsprechenden Haushaltsberatungen hier im nordrhein-westfälischen Landtag.