Protocol of the Session on March 19, 2015

Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Wagener.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Vorsorgevollmacht muss eine rechtliche Betreuung angeordnet werden, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. – So regelt es das Gesetz.

Betreuungen können ehrenamtlich geführt werden. Meistens werden sie berufsmäßig geführt. Durch die berufsmäßigen Betreuungen entstehen erhebliche Kosten auch für das Land Nordrhein-Westfalen.

Ehrenamtliche Betreuer zu finden, die nicht familiäre Betreuer sind, ist eine sehr schwere Aufgabe. Die Betreuungsvereine haben diese Aufgabe übernommen. Sie sollen sie gewinnen, qualifizieren, unterstützen und begleiten. Und glauben Sie mir: Als Berufsbetreuerin weiß ich, was ehrenamtliche Betreuer in diesem Bereich leisten müssen, welches Wissen sie haben müssen.

Der genannte Aktionsplan der Landesregierung wurde vorgelegt. Dieser beschäftigt sich intensiv mit den Fragen, wie das Instrument der Vorsorgevollmacht noch bekannter gemacht werden kann und wie Betreuungsvereine gefördert werden können.

Die CDU-Fraktion hält diesen Aktionsplan für zu kurz gesprungen – so steht es im Antrag –, eine Einschätzung, die wir als SPD-Fraktion nicht teilen.

Schauen wir uns die Vorschläge der CDU mal im Einzelnen an:

Mehr Öffentlichkeitsarbeit für Vorsorgevollmachten: Sehr geehrte Damen und Herren, das ist wirklich ein zentrales Thema. Ich halte viele Vorträge zu diesem Thema. Und in jedem Vortrag stößt es auf Erstaunen, dass zum Beispiel Ehepartner sich nicht untereinander ohne Vorsorgevollmacht vertreten dürfen, dass Kinder nicht einfach so, ohne Vollmacht, ihre Eltern vertreten dürfen, wenn diese zum Beispiel dement werden. Solange diese Irrtümer noch in der Welt sind, besteht Informationsbedarf. Das ist ein zentrales Thema dieses Aktionsplans.

Eine „Woche der Selbstbestimmung“ alle zwei Jahre, wie es vorgeschlagen wird, halten wir seitens der SPD-Fraktion für zu selten. Wir sind der Meinung, dass gezielte, regelmäßige und in kürzerem Abstand stattfindende Informationsveranstaltungen

sinnvoller sind.

Eine zentrale Internetplattform gibt es bereits: www.betreuung.nrw.de. Da kann man alles nachschauen.

Frau Kollegin Wagener?

Ja, bitte?

Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Scharrenbach würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Aber immer doch. Gerne!

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wir freuen uns natürlich, dass Sie als Berufsbetreuerin Informationsveranstaltungen durchführen. Aber im dem Antrag geht es ja konkret um die Finanzierung der Querschnittsfunktionen der Betreuungsvereine.

Insofern die Frage an Sie: Teilen Sie mit der CDUFraktion die Auffassung, dass diese Querschnittsfunktionen und die Arbeit der Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen unterfinanziert sind?

Ich teile die Auffassung, dass über die Finanzierung diskutiert werden muss. Wir haben im letzten Haushalt ja auch den Haushaltsansatz dafür erhöht. Das ist ein richtiger Schritt. Dann müssen wir in der Zukunft sicher schauen, ob das ausreichend ist. – Auf die Querschnittsaufgaben wäre ich aber gleich ohnehin noch gekommen, weil das wirklich ein wichtiger Punkt ist.

(Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Eine Bundesratsinitiative zur Anpassung in der Betreuervergütung: Es gibt bereits Gespräche auf der Bundesebene zwischen den Bundestagsfraktionen und dem Bundesjustizministerium. Vielleicht muss man da noch ein wenig abwarten, ob man zu einem Ergebnis kommt, bevor eine Initiative gestartet wird.

Dann wird noch vorgeschlagen, eine Höchstgrenze an Betreuungsfällen für Berufsbetreuer einzuführen. Das halte ich als Berufsbetreuerin für schwierig. Ich war selbst mit Fällen befasst, die sehr viel Arbeit gemacht haben. Wenn man beispielsweise psychisch Kranke betreut, die immer wieder untergebracht werden müssen, dann weiß man, welcher Zeitaufwand nötig ist. So etwas mit anderen und leichteren Betreuungen aufzurechnen und zahlenmäßig gleichzusetzen, ist möglicherweise nicht sachgerecht, aber sicherlich ein Punkt, über den diskutiert werden muss.

Auch über die vorgeschlagene Umstrukturierung der Förderung der Betreuungsvereine müssen wir sprechen, die es in anderen Bundesländern sicherlich gibt.

Ich finde den Antrag in Ordnung. Wir können gern darüber diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion in beiden Ausschüssen und hoffe, dass wir im Sinne der Betreuer und insbesondere der Betreuungsvereine etwas tun können. Das ist letztlich im

Sinne der Menschen, die ohne eine Vorsorgevollmacht einer Betreuung bedürfen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche gleich noch einen schönen Abend.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wagener. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Begeisterung im Hause scheint sich mit Blick auf die wenigen Anwesenden in Grenzen zu halten. Jedoch sollte dieses Thema uns alle interessieren.

Das Betreuungsrecht ist weitgehend im BGB und im SGB VIII verankert. Das klingt erst einmal hölzern. Jede und jeder von uns kann morgen selbst betroffen sein; ebenso können alle unsere Freundinnen und Freunde, alle Angehörigen, alle Nachbarn, alle Arbeitskollegen jederzeit betroffen sein. Sie können Opfer eines Unfalls werden, von schwerer Krankheit betroffen sein oder pflegebedürftig werden. Wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, brauchen sie Unterstützung und Hilfe.

Deshalb sollten wir uns alle mit dem Thema „Betreuung“ beschäftigen. Wir sollten uns selbst und alle unsere Lieben in unserem Umfeld fragen, ob sie schon eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt haben. Die Broschüre der Landesregierung wird ihr zu Recht aus den Händen gerissen. Werfen Sie alle einen Blick hinein!

(Christian Lindner [FDP]: Solange wir noch eine erhaschen!)

Wir müssen mit einem Mythos aufräumen – die Kollegin Wagener hat es schon gesagt –: Ein Ehegattenvertretungsrecht gibt es nicht, entgegen dem, was weite Teile der Bevölkerung denken. Deshalb ist es unsere Aufgabe, hier weiterhin zu informieren.

Ein weiterer Mythos lautet: Bei der rechtlichen Betreuung gibt es einen hohen Missbrauchsfaktor. – Missbrauch gibt es sicherlich, und jedem Missbrauch muss nachgegangen werden. Wir müssen Mechanismen finden, um Missbrauch zu vermeiden.

Aber gerade im Bereich der ehrenamtlichen und hauptamtlichen rechtlichen Betreuung erlebe ich ein hohes Engagement von Angehörigen, von Ehrenamtlern, von Betreuungsvereinen, von hauptamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, von Richterinnen und Richtern, von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie von Pflegekräften. Sehr viele sind in diesem Bereich hoch engagiert unterwegs, und auch ihnen soll unser Dank gelten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Die grüne Landtagsfraktion beschäftigt sich schon länger mit diesem Thema. Wir haben dazu im November letzten Jahres eine Veranstaltung durchgeführt; die Kollegin Grochowiak-Schmieding für den sozialpolitischen Bereich und ich haben Minister Kutschaty eingeladen. Die Veranstaltung erfuhr eine hohe Resonanz, denn das Thema kann uns nicht egal sein.

Der von Frau Scharrenbach angesprochene „Aktionsplan zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens, zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen“ der Landesregierung ist eine hervorragende Grundlage, um in diesem Bereich weiterzukommen. Er umfasst ein offenes Konzept, das wichtige Fragestellungen aufwirft, und mit dem wir uns weiter beschäftigen sollten.

Das selbstbestimmte Leben – Frau Scharrenbach, das hatten Sie angesprochen – muss das Ziel sein. Die Interessen der Betroffenen müssen wirklich zum Zuge kommen. Dies muss das alleinige Ziel aller Bestrebungen sein.

Wenn wir uns Ihren Antrag anschauen, merken wir, dass wir das alles schon einmal so ähnlich gelesen haben. Zum Aktionsplan Betreuung gibt es eine hervorragende Positionierung der Freien Wohlfahrtspflege. Was bei der Freien Wohlfahrtspflege „Basisförderung“ heißt, heißt im CDU-Antrag auf einmal „Grundförderung“. Was bei der Freien Wohlfahrtspflege „Prämienförderung“ heißt, heißt bei der CDU „Zusatzförderung“. Was in der Praxis bei den Gerichten „Tag des Betreuungsrechts“ heißt, soll vonseiten der CDU jetzt eine „Woche der Selbstbestimmung“ werden. – Herzlichen Glückwunsch, wie originell ist das denn?

(Heiterkeit von den GRÜNEN)

Das ist kein neuer Ansatz. Das ist weder innovativ, noch ist es der große Wurf, und es ist schon gar nicht geeignet, um hier weiter nach vorn zu kommen. Das ist einfach nur alter Wein in neuen Schläuchen.

Frau Scharrenbach, Sie haben die Vergütungssätze angesprochen. Da stelle ich mir immer wieder die Frage: Wer stellt denn seit 2005 die Bundesregierung?

(Ina Scharrenbach [CDU]: Wer ist denn Bun- desjustizminister?)

Aber auch da hatte die CDU schon mal Möglichkeiten gehabt. Ich wundere mich, dass Sie das jetzt erst erkennen. Sie sollten Ihren Einfluss in der Bundesregierung geltend machen. Wir sollten uns inhaltlich darüber auseinandersetzen, wie und an welcher Stelle das geschehen soll.

Was Sie „Vorsorgelotsen“ nennen und mit Blick auf das schleswig-holsteinische Modell ausführen, klingt erst einmal spannend, aber ich möchte an alle ap

pellieren, Vorsorgelotsen auch für sich selbst zu sein und sich rechtzeitig zu kümmern.

Die Redezeit.

Die Kollegin Wagener hat schon die Internetseite www.betreuung.nrw.de angesprochen. Die von der CDU geforderte zentrale Homepage gibt es bereits. Dass Sie im Haushaltsansatz 2015 in Ihrem Antrag unterschlagen haben, dass wir im letzten Jahr 200.000 € zusätzlich bereitgestellt haben …

Die Redezeit.

… ist vorbei, Frau Präsidentin, ich weiß – aber es gäbe zum Thema „Betreuung“ noch so viel zu sagen.

Das glaube ich Ihnen gern.

(Heiterkeit)