Ich kann nur feststellen: Wir haben mit unserer Taskforce tausendmal im Land an verschiedenen Stellen geholfen, wo es gehakt hat und wo wir gemerkt haben: Da ist irgendetwas, und sie wollen Hilfe und Unterstützung von uns. Wuppertal war ein schwieriger Fall.
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. – Werte Frau Ministerin, meine Frage betrifft Ihre Sprachregelung in der Öffentlichkeit bezüglich der Betreuungsplätze. Natürlich erwartet die Öffentlichkeit, dass zur Verfügung gestellte Betreuungsplätze auch nutzbar sind. Inwiefern kann es dann richtig sein, dass Sie bei Betreuungsquoten stets nur auf die theoretisch ausfinanzierten Plätze verweisen und nicht auf die tatsächlich vorhandenen?
Wir bekommen von den Jugendämtern Bedarfe gemeldet. Das sind sozusagen die Kindpauschalen. Hinter jeder einzelnen Kindpauschale steckt auch ein realer Platz. Es gibt diese
Aber ich kann auch dem Einwand von Herrn Tenhumberg begegnen. Ich hatte eben ausführlich erläutert, dass wir im Kinderbildungsgesetz von Schwarz-Gelb 2008 einen anderen Stichtag als bei der KJH-Statistik haben. Darauf beziehen wir auch unsere Finanzierung. Herr Tenhumberg, Sie möchten doch jetzt sicherlich nicht, dass wir den Kommunen und den Trägern deswegen weniger Geld geben, weil Kinder von November bis März inzwischen drei Jahre alt geworden sind.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben in einer Pressemitteilung Ihres Hauses vom 4. September 2014 gesagt: Demnach wird rund jedes zweite Kind über einem Jahr in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut.
Woher haben Sie denn die Kenntnis, dass jedes zweite Kind über einem Jahr und unter drei Jahren tatsächlich betreut wird?
Weil wir jetzt so viele Plätze haben, dass wir etwa 50 % für Kinder unter drei Jahren anbieten können. Aber die Kinder werden im Laufe eines Kindergartenjahres älter. Das wollte ich jetzt noch einmal sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer Nachfrage geben. – Frau Ministerin Schäfer, ich würde gern auf die Rückflüsse der letzten Haushaltsjahre zu sprechen kommen. Nach Ihren Angaben sind im Jahr 2013 76 Millionen € an Rückflüssen zu verzeichnen, für das Jahr 2012 40 Millionen € und für das Jahr 2011 zumindest 23 Millionen €. Diese Rückflüsse sind keine abstrakte Größe, sondern sie entsprechen einem konkreten Äquivalent an Plätzen, die eigentlich daraus finanziert werden sollten.
Ich glaube, 10 Millionen € kommen von den Jugendämtern zurück. Der Rest sind nicht verausgabte Mittel. Das heißt: Wir haben sie gar nicht erst an die Jugendämter gegeben, sondern das war die Vorsorge, die wir in Nordrhein-Westfalen vorgenommen haben, weil wir über zwei Kindergartenjahre planen müssen und nicht ganz sicher sein können. Wenn die nicht ausgegeben werden, fließen sie gar nicht erst in die Jugendämter, sondern an den Finanzminister zurück.
Entschuldigung, 30 Millionen € sind aus den Jugendämtern zurückgeflossen. Das muss ich korrigieren. Der Rest war Vorsorge, die wir vorgenommen haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte auf ein Thema zurückkommen. Ich bin froh, dass Sie gesagt haben, dass Sie die Bundesstatistik in der Form anerkennen und dass die Zahlen korrekt sind. Sie sagen immer, dass die Statistiken veraltet seien.
Das haben Sie gerade auf Nachfrage von Herrn Tenhumberg noch einmal bestätigt. Wenn das so wäre, müsste ich einfach die Zahlen mit einem Jahr in der Vergangenheit vergleichen.
So kann ich sagen, dass Sie in Nordrhein-Westfalen immer von 144.000 Betreuungsplätzen sprechen. Das vergleichbare Jahr, das der Bund berechnet, umfasst 105.000 betreute Kinder. Dazwischen ist natürlich eine Diskrepanz. Das bewertet die öffentliche Meinung sehr unterschiedlich.
Bitte erklären Sie, wie es zu dieser Differenz kommt. Denn da können Sie nicht sagen, dass die 1 % bis 2 % Unterschied, von denen Sie gerade gesprochen haben, irgendwo greifen. Das sind fast 40.000 Plätze. Es gibt vier Monate Differenz in der Zählung. Das ist völlig klar. Aber das macht nicht über 40.000 Plätze aus.
Von daher möchte ich eine Erklärung für den Unterschied, wenn man die Jahre nebeneinanderlegt und nicht immer sagt, es wäre veraltet.
Herr Hafke, dass, wenn die Statistik des Bundes erscheint, wir in einem anderen Kindergartenjahr und einen Schritt weiter sind. Deswegen ist die Statistik, wenn sie erscheint, nicht mehr aktuell.
Ich habe Ihnen eben schon gesagt, dadurch, dass wir tatsächlich Kinder vier Monate anders zählen als der Bund, ergibt sich eine Differenz. Der Bund macht noch etwas anders als wir: Der Bund zählt zum Beispiel Kinder über sechs Jahre nicht mehr, die wir auch in unseren Kindertageseinrichtungen haben. Deswegen ist es tatsächlich so: Wenn man die U3- und Ü3-Statistiken nebeneinanderlegt oder zusammenzählt, haben wir nur eine Abweichung zwischen Plätzen und Kindern im Kindergartenjahr 2012/2013 von 1 % und in 2013/2014 von 2 %. Das heißt, die Plätze sind alle so besetzt.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3084 – Sie haben gerade auch noch einmal darauf abgehoben – hatten Sie geschrieben, dass in der Summe die Landesmittel in einer Größenordnung von ca. 1,5 % abgewichen sind. Auf welche Jahre bezieht sich dieser Wert?
Ich glaube, auf das Kindergartenjahr 2012, ungefähr 2012/2013. Aber das ist eigentlich immer diese Marge, die zurückfließt. Das unterscheidet sich nicht groß.
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns heute über unterschiedliche Zählweisen in den Statistiken des Landes und des Bundes unterhalten. Herr Hafke hat eben gesagt, ihm gehe es nicht um irgendwelche Quoten. Ich frage Sie: Was ist nach Ihrer Einschätzung für Eltern relevant, sind das statistische Abweichungen oder sind es relevante Fakten, die die Eltern brauchen?
Danke schön, Frau Asch. – Ich habe eben versucht, deutlich zu machen: Wenn wir einen großen Mangel an Kitaplätzen hätten, dann könnten wir uns jetzt hier über Quoten, Prozentzahlen und Statistiken streiten. Aber das haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht. Für die Eltern ist es wirklich völlig irrelevant, ob die KJH-Statistik und die KiBiz.web-Statistik zueinanderpassen oder nicht.
Für die Eltern ist wichtig: Bekomme ich für mein Kind einen Betreuungsplatz? Das scheint in Nordrhein-Westfalen – bis auf Wuppertal – weitestgehend gelungen zu sein.
Herr Hafke, es gibt ein einklagbares Recht der Eltern auf einen Platz für ihr Kind. Offensichtlich ist die Klagewelle, über die wir uns im Jahr 2013 ständig unterhalten haben, nicht eingetreten. Dass das für Sie als Opposition keine so schöne Situation ist, kann ich nachvollziehen.
Wenn Sie wirklich besorgt sind, dass das irgendwo nicht laufen könnte, dann helfen wir doch gerne. Das haben wir mit unserer Taskforce über Jahre gemacht. Durch diese Unterstützung waren wir wirklich erfolgreich bei der Begleitung der Kommunen und der Träger. Die Krippengipfel haben offenbart, wo wir noch besser werden können. Das alles haben wir gemacht. Das ist auch gelungen. Es ist einfach schlichtweg gelungen.
Durch die Statistikabgleicherei schaffen wir im Übrigen keinen Platz mehr oder weniger. Wichtig ist, dass alle Eltern, die einen Platz für ihr Kind haben wollen, auch einen Platz bekommen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin Schäfer, wie kontrollieren Sie, auf welche Art und Weise kontrollieren Sie, wie viele Betreuungsplätze tatsächlich genutzt werden?
Wir haben ein KiBiz.web, in das alle eintragen müssen. Wir haben mit der zweiten KiBiz-Revisionsstufe dafür Sorge getragen, dass die Jugendämter das fristgerecht machen. Sie haben es in der Vergangenheit nicht fristgerecht machen müssen, hatten ein bisschen mehr Puffer. Das wollten wir nicht. Jetzt müssen sie es fristgerecht machen. Damit können wir relativ zeitnah sagen, wie tatsächlich die Platzsituation ist. Das kann man wunderbar im KiBiz.web nachlesen.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, liebe Kollegen von der FDP, jetzt haben ja von der FDP sehr viele „fachfremde“ Kolleginnen und Kollegen Fragen gestellt.