Sie haben recht, auch unter 16-Jährige engagieren sich. Aber eine qualifizierte Ausbildung, die bundesweit geregelt ist, ist im Rahmen der Juleica erst ab 16 möglich. Darauf wollte ich Sie noch einmal hinweisen.
Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss und sind uns sicher, dass die Landesregierung für dieses Nischenproblem eine Lösung finden wird, dessen wir uns selbstverständlich gemeinsam gerne annehmen sollten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Gerade die Jugendverbandsarbeit lebt vom ehrenamtlichen Engagement vieler Jugendlicher und Erwachsener. Viele Veranstaltungen wie Bildungsseminare, Gruppenarbeit, Ferienfreizeit und internationale Aus
Gleichzeitig bietet das ehrenamtliche Engagement vielfältige Gelegenheiten zum informellen Lernen und ist ein wichtiger Pfeiler in unserer Gesellschaft.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, weist also durchaus in die richtige Richtung. Dennoch geht er uns nicht weit genug. Denn es wird für Ehrenamtliche in der Jugendhilfe immer schwerer, Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten zu beantragen. Und die Bereitschaft, in Wirtschaft und Verwaltung diesen Sonderurlaub auch zu gewähren, ist spürbar gesunken.
Auch sind Ehrenamtliche nach dem Sonderurlaubsgesetz zu Fortbildungsmaßnahmen angehalten. Weil in vielen Fällen die Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche jedoch unter der Woche stattfinden, befürchten gerade junge Menschen oft Nachteile in ihrer beruflichen Entwicklung.
Vor diesem Hintergrund fordern wir – dort unterstützen wir auch den Antrag der FDP –, endlich Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement in der Jugendhilfe zu entwickeln.
Wir gehen jedoch weiter und fordern in unserem Entschließungsantrag, dass der Anspruch der Ehrenamtlichen auf insgesamt 15 Arbeitstage nach dem Sonderurlaubsgesetz auszuweiten ist, damit sie nicht ihre Urlaubstage für ihr ehrenamtliches Engagement einsetzen müssen. Außerdem muss die Antragstellung auf Sonderurlaub für alle Arbeitnehmer ermöglicht werden – unabhängig von Bundes- oder Landesgrenzen. Auch Arbeitnehmern, die im europäischen Ausland arbeiten, aber in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich tätig werden möchten, muss dies ermöglicht werden.
Deshalb ist es dringend notwendig, das Sonderurlaubsgesetz dahin gehend zu ändern, dass explizit der volle oder zumindest teilweise Ausgleich des Verdienstausfalls an die Arbeitgeber aus dem gesamten EU-Gebiet erlaubt wird. Denn gerade den Arbeitgebern in Wirtschaft und Verwaltung muss die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendhilfe sowohl für die berufliche Tätigkeit als auch für unser Gemeinwesen stärker bewusst gemacht werden.
Des Weiteren fordern wir Piraten, dass die Altersgrenze zur Gewährung von Sonderurlaub auf das Alter von 15 Jahren abzusenken ist. Denn nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Ausbildungsverhältnis ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
Gerade den jungen Menschen, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen, muss die Anerkennung des Ehrenamtes aus Wirtschaft und Verwaltung, aber gerade auch aus der Politik entgegengebracht werden. Mit unseren Vorschlägen
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, haben hier den ersten guten, richtigen Schritt gemacht. Wir Piraten möchten dies vor dem Hintergrund des europäischen Gedankens erweitern. Somit freuen wir uns auf einen interessanten Austausch dazu im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser NRW
Sonderurlaubsgesetz will die Arbeit der Träger und der Ehrenamtlichen in der Freien Jugendhilfe unterstützen, und es räumt denjenigen, die sich ehrenamtlich zum Beispiel in Ferienfreizeiten engagieren, einen Anspruch auf Sonderurlaub gegenüber dem Arbeitgeber ein.
Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes werden den Trägern zum Ausgleich des Verdienstausfalls ihrer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer jährlich 1,96 Millionen € zur Verfügung gestellt.
In den vergangenen Jahren sind vonseiten der Jugendverbände, von Kirchengemeinden und von Abgeordneten des Landtages Einzelfälle vorgetragen worden, bei denen der Verdienstausfall nicht ausgeglichen werden konnte. Dabei hatte jeweils der Arbeitgeber einer ehrenamtlich tätigen Person seinen Sitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen, und der Träger, der die Maßnahme durchführte, eben seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Diese Einzelfälle – ich kann sagen, es ist eine Handvoll – sind im Grenzbereich zu Niedersachsen und zu Hessen vorgekommen. Fälle im Zusammenhang mit dem benachbarten Ausland, also Belgien und Niederlande, sind uns nicht bekannt.
Als Landesgesetz kann das Sonderurlaubsgesetz wie die Sonderurlaubsgesetze der anderen Länder auch nur die Arbeitgeber mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung im Land für die Gewährung von Sonderurlaub in die Pflicht nehmen.
Die Problembeschreibung im FDP-Antrag ist also richtig, aber sie gilt wirklich für wenige Einzelfälle, und sie ist auch nicht ganz neu. Ich sage an dieser Stelle, dass wir uns gerade bemühen – das ist eben schon eingefordert worden, wir sind dabei –, eine Regelung für Härtefälle anzustreben. Aber wir möchten es ausdrücklich untergesetzlich machen, um damit auch tatsächlich den Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten.
Ich hoffe, Herr Hafke, dass wir das bis Ende des Jahres auch hinbekommen werden, sodass wir für die wenigen Fälle, die es gibt, auch eine gute Lösung finden können.
Allerdings muss ich sagen: Die Forderung des FDPAntrags, dann eine Synchronisierung aller Sonderurlaubsgesetze der Bundesländer herbeizuführen, halte ich für wenig praktikabel. Da stünde der Aufwand in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Problemfällen. Das muss man ja auch in Relation setzen.
Das heißt, untergesetzlich ist der einfachste Weg. Den wollen wir in Nordrhein-Westfalen beschreiten.
Den Antrag der Piraten, den Sonderurlaub auf 15 Tage auszudehnen, halte ich nicht für sachgerecht. Denn Sie müssen sich vorstellen, dass wir diese Verdopplung des Anspruchs auch gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Ich kann Sie ja mal dazu ermuntern, diese Gespräche zu führen! Versuchen Sie, beim Arbeitgeber 15 Tage unbezahlten Urlaub zu bekommen! Das wird nicht ganz leicht sein. Das halte ich für lebensfremd.
Gleiches gilt für den Vorschlag der Piraten, das Lebensalter für Sonderurlaubsberechtigte von 16 auf 15 Jahre zu ändern. Bis auf wenige Einzelfälle dürften Jugendliche in dem Alter noch schulpflichtig sein oder sich in der Ausbildung befinden. Das ist nicht ganz praktikabel.
Abschließend möchte ich noch einen Hinweis geben. Es kommt bei der Sonderurlaubsregelung nicht auf den Wohnsitz der Ehrenamtlichen an, so wie Sie es geschrieben haben, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen von der FDP. Wer für einen Träger in NRW tätig ist und als Arbeitnehmer in einem nordrhein-westfälischen Unternehmen tätig ist, kann diese Regelung des Sonderurlaubsgesetzes auch in Anspruch nehmen, auch wenn er hinter der Landesgrenze wohnt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt auch hier die Überweisung des Antrages Drucksache 16/5757 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 16/6034 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Dort soll dann die abschließende Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen oder sich enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Eilantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6023 – Neudruck
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 2. Juni 2014 fristgerecht einen Eilantrag eingebracht. Die Fraktionen von CDU und FDP sind dann diesem Antrag beigetreten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst einmal gilt mein Dank den Kollegen von CDU und FDP, die sehr schnell ohne Wenn und Aber unserem Antrag beigetreten sind. Das ist doch auch ein Zeichen dafür, dass wir in dieser Angelegenheit schon sehr oft debattiert haben und von der Sache her wirklich einer Meinung sind. Meinen herzlichen Dank dafür!
Das zeigt auch, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Ablehnung nämlich im Sinne des Schutzes des Trinkwassers vertreten. Trinkwasser ist und bleibt unser Lebensmittel Nummer eins. Das bleibt weiter schützenswert.
Die niederländische Regierung erwägt – so wie wir es auch den Medien entnehmen konnten – Fracking, und zwar Fracking nach den uns derzeit bekannten Möglichkeiten, eventuell auch im deutschen Grenzgebiet. Im deutschen Grenzgebiet bedeutet im Grenzgebiet auch zu Nordrhein
Es ist ganz klar – das haben wir an vielen anderen Stellen schon erwähnt –: Vergiftetes Grundwasser – das könnte bei den derzeitigen Fracking-Methoden ohne Weiteres die Folge sein – macht an Ländergrenzen definitiv nicht halt.
Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen, aber auch auf Bundesebene Gutachten, die deutlich machen, dass die bekannte Fracking-Technologie nicht verantwortbar ist. Deswegen gibt es hier auch keine Genehmigungen.
Der Bundesrat hat dies in seinem Beschluss vom 1. Februar 2013 ebenso festgestellt. Wir haben also eine breite Ländermehrheit für unsere Position.
Bei der bekannten Brisanz dieses Themas „Fracking“ in Deutschland ist es umso unverständlicher, dass unser Nachbar, die Niederlande, bei seinem Verfahren zu möglichen Stellungnahmen uns „wohl versehentlich“ nicht beteiligt hat.
Die Landesregierung hat dies nach Bekanntgeben sofort aufgegriffen und die niederländische Regierung freundlich, aber bestimmt gebeten, die Beteiligungsunterlagen auch uns zur Beteiligung zur Verfügung zu stellen.
Es kann und darf nicht sein, dass wir als direkter Nachbar der Niederlande, die wir uns bereits lange und intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben, nicht beteiligt werden sollen.