Damit diese Menschen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn sie bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen, stellt das Land NordrheinWestfalen im Kinder- und Jugendförderplan knapp
2 Millionen € zur Verfügung. Ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit können damit eine komplette oder anteilige Entschädigung für ihren Verdienstausfall erhalten.
Wie in dem vorliegenden Antrag zutreffend beschrieben, handelt es sich bei dem Sonderurlaubsgesetz um ein Landesgesetz. Aus diesem Grund ist es auch nur möglich, Arbeitgeber in NordrheinWestfalen zur Gewährung von Sonderurlaub zu verpflichten. Nur auf der Grundlage des Sonderurlaubsgesetzes kann eine Entschädigung für den Verdienstausfall gewährt werden. Das führt zu der eben beschriebenen Problemlage.
Welche Möglichkeiten es gibt, zu Veränderungen zu kommen, ist ein Thema, über das wir uns im Ausschuss in Ruhe austauschen sollten. Dort haben wir auch die Gelegenheit, uns mit den noch weitergehenden Forderungen des Entschließungsantrages der Piraten zu befassen.
Im Ausschuss sollte es aber auch um die Dimensionen des Problems gehen. Das sollten wir miteinander besprechen: Geht es um Tausende, Hunderte oder Dutzende Betroffene in NordrheinWestfalen? Oder sind bislang doch eher Einzelfälle bekannt?
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Jedes ehrenamtliche Engagement – gerade in der Kinder- und Jugendarbeit – hat unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient.
Auch wenn nur wenige betroffen sein sollten, müssen wir versuchen, für diese Personen eine Lösung zu finden. Aber der Weg ist entscheidend: Wir haben eben noch im Plenum über das Thema „Bürokratieabbau“ diskutiert. Aus Sicht der SPD sollte eine Lösung gefunden werden, die möglichst unbürokratisch wirkt. Eine untergesetzliche Lösung ist anzustreben, die keine bundesweiten Konsultationen der Länderministerien und Gesetzgebungsverfahren erfordert.
Aus unserer Sicht sollte deshalb geprüft werden, ob beispielsweise auf dem Erlassweg oder durch eine Konkretisierung der Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan Möglichkeiten geschaffen werden können, den Lohnausfall für ehrenamtlich Tätige auszugleichen, die ihren Arbeitsplatz hinter den nordrhein-westfälischen Landesgrenzen haben.
Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Landesregierung durchaus rasch zu konkreten Lösungsansätzen im Sinne der engagierten Ehrenamtlichen kommen werden. Damit wäre allen geholfen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Um was es heute geht, ist von den beiden Antragstellern, die bereits gesprochen haben, schon gesagt worden: Es geht um die Stärkung ehrenamtlicher Jugendhilfe durch konsequentes Handeln und die Verbesserung der Möglichkeiten des Sonderurlaubsgesetzes für Jugendleiter, die ihren Arbeitgeber in anderen Bundesländern haben.
Es geht um Anerkennungskultur, nicht nur auf dem Papier und durch persönliche Erklärungen, sondern durch konkretes, auch finanzielles Handeln. Ziel ist es, den Lohnausfall für diese Arbeitnehmer auszugleichen. Es geht also um eine Verbesserung und Stärkung der Jugendhilfearbeit und ihrer Chancen. Es geht um eine positive Weiterentwicklung vorhandener Strukturen in der Jugendhilfearbeit durch Unterstützung der Jugendleiter.
Es geht um die sehr wichtige, nonformale Bildung, die in der Bildungspolitik genauso bedeutungsvoll ist wie die formale Bildung in Schule, Beruf und Hochschule und die ein Drittel der Lebensbildung ausmacht.
Bildung ist der wettbewerbsentscheidende Rohstoff, um unseren Wohlstand zu sichern. Dazu trägt insbesondere auch die persönlichkeitsstärkende, nonformale Bildung bei. Sie ist gerade durch die gute Jugendarbeit erreichbar.
Deshalb geht es um die Stärkung der Motivation der Jugendleiter sowie der Fortbildungsbereitschaft der Jugendleiter und um deren Unterstützung. Und es geht darum, auch in Zukunft mehr kompetentes und ausreichend ehrenamtliches Personal für durchzuführende Freizeitveranstaltungen, die tägliche Arbeit im Sportverein und Seminare zu haben. Es geht um die Stärkung von Verantwortungsübernahme und um Qualitätssicherung in der Jugendhilfe. Es geht um gleiche Chancen für alle Regionen NordrheinWestfalens, und zwar nicht nur in Ballungszentren, sondern insbesondere in grenznahen Regionen unseres Bundeslandes, zum Beispiel von Lippe bis nach Niedersachsen.
Alle jungen Einwohner müssen einen Zugang zur Bildung haben. Das gilt im Netz genauso wie in der Jugendhilfearbeit.
Meine lieben Zuhörerinnen und Zuhörer, wir können uns keine Fehlzeiten von Jugendleitern durch fehlenden Sonderurlaub und entsprechenden Verdienstausfall erlauben. Im Zeitalter eines grenzenlosen Europa geht es auch darum, administrative Behinderung innerhalb Deutschlands abzubauen und somit der Staatsverdrossenheit vorzubeugen.
Gerade diejenigen, die sich heute noch einsetzen, müssen konsequent unterstützt werden. Diejenigen Mitbürger, die sich in der Jugendarbeit und Jugendhilfe einbringen, haben unsere ausdrückliche Unterstützung verdient. Heute geht es also darum, dass von Nordrhein-Westfalen ein Impuls ausgeht.
Deshalb ist eine Bundesratsinitiative sehr sinnvoll. Damit stärken wir den Föderalismus. Denn Föderalismus bedeutet nicht nur Dezentralität bis zur Selbstaufgabe. Die Länder sollten hierbei zusammenarbeiten. Deswegen, glaube ich, Dennis Maelzer, sollten wir im Ausschuss noch einmal darüber sprechen.
Es geht darum, zu verstehen, dass der gesellschaftliche Nutzen gegenüber dem Erfordernis, den Lohnausfall bei Sonderurlaub für die infrage kommende Zielgruppe der Jugendleiter unabhängig vom Wohnsitz des Arbeitgebers zu übernehmen, weitaus größer ist als die zu investierende Summe. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine rentierliche Investition.
Hierin liegt eine Chance nachhaltiger gesellschaftlicher Wertschöpfung. Es geht darum, die unterschiedlichen Sozialräume unseres Landes ihrem jeweiligen Anforderungsprofil entsprechend passend zu entwickeln und dabei die Subsidiarität zu stärken. Gerade deshalb muss die ehrenamtliche Jugendleitertätigkeit gestärkt werden. Sie ist gelebte Subsidiarität.
Neben grenznahen Regionen sind auch Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte zu stärken. Auch hierbei benötigen wir jeden Tag ehrenamtliche Unterstützung. Wir brauchen jede ehrenamtliche Jugendleiterin und jeden ehrenamtlichen Jugendleiter. Gerade bei der Durchführung von Ferienfreizeiten – das wurde eben bereits angesprochen – müssen wir auf das Jugendleiterpotenzial aus anderen Bundesländern zurückgreifen können.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das heutige Arbeitsleben stellt hohe Ansprüche an beide Seiten – die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und deshalb brauchen wir eine standortfreie Regelung, die es ermöglicht, dass potenzielle Jugendleiter ihrer wichtigen und gesellschaftlich wertvollen Berufung und Überzeugung nachkommen können und dass sie einen vollen und teilweisen Ausgleich erhalten.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag wirkt auf den ersten Blick klein. Er ist in seinen Wirkungen jedoch weit mehr. Er ist finanziell verkraftbar und hat große Auswirkungen. Dieser Antrag ist zwar klein, aber fein. Und ich bin der FDP dankbar für diesen Antrag.
Pablo Picasso hat einmal gesagt: „Ich suche keine Lösung – ich finde sie!“ – Die Lösung sowie der Lö
sungsweg sind beschrieben. Die CDU wird diesen Antrag konstruktiv begleiten, und wir hoffen auf die Unterstützung des gesamten Parlaments. So können wir die außerschulische, nonformale Bildung, die gesellschaftlich völlig unterschätzt wird, sicherstellen. Deshalb freuen wir uns auf eine gute und konstruktive Diskussion im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.
Frau Präsidentin! Es ist mir immer fast ein wenig unheimlich, wenn beim Thema „Jugendpolitik“ ein solch breiter Konsens herrscht. Ich denke immer, liebe CDU: An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.
Deshalb wollen wir einmal gucken, wo bei den Oppositionsfraktionen die Substanz der Jugendpolitik tatsächlich liegt.
Ich danke Ihnen trotzdem für die bisherigen Beiträge, weil Sie alle die Bedeutung der nonformalen Bildung, die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements, die Bedeutung von Jugendlichen, die sich in Verbänden, Ferienfreizeiten, Ferienlagern, Ferienprogrammen, Einrichtungen, Institutionen und Verbänden engagieren, hervorgehoben haben. Das können wir nicht laut und nicht oft genug sagen. All das hat unsere Unterstützung, unseren Respekt und unsere Dankbarkeit verdient. Vielen Dank dafür.
Aber die Frage ist – ich erkläre es gerne –, wie die FDP jetzt darauf kommt, die Arbeitnehmerinnenrechte zu entdecken. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne darauf hinweisen, dass die jugendpolitischen…
Das überrascht mich. Das ist mir bisher nicht zugetragen worden. Deshalb möchte ich allen, die nicht jugendpolitische Sprecherinnen ihrer Fraktionen sind, darauf aufmerksam machen, dass die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher ein Schreiben vom Landesjugendring erhalten haben, in dem auf diese Nische, auf die Sie zu Recht hinweisen, verwiesen wurde.
Herr Kollege Kern hat den ostwestfälischen Raum angesprochen. Im südwestfälischen Raum grenzen wir an Rheinland-Pfalz. Dort sind mir auch Einzelfälle bekannt geworden, in denen dieses Problem auf
kommt, wenn Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Verbänden und Vereinen engagieren, einen Arbeitgeber außerhalb von Nordrhein
Wenn die FDP immer so schnell und konsequent auf ein Schreiben des Landesjugendrings reagieren und sich die Haltung des Landesjugendrings zu eigen machen würde, würde ich mir keine Sorgen um das Wahlalter 16 in der Landesverfassung machen.
In der Tat sollten wir untergesetzlich schnell und pragmatisch denjenigen helfen und Unterstützung gewähren, die sie brauchen. Wir brauchen dafür aus unserer Sicht keine gesetzliche Änderung, sondern wir brauchen eine rasche untergesetzliche Regelung.
Das, was mir im Entschließungsantrag der Piraten aufgefallen ist – deshalb freue ich mich auch auf die Diskussion im Ausschuss –, ist die Differenzierung beim Alter. Ich möchte Sie noch einmal darauf hinwiesen, dass Jugendliche und Erwachsene, die die Juleica, die für das ehrenamtliche Engagement in Jugendverbänden qualifiziert, erwerben, schon 16 sein müssen.
Sie haben recht, auch unter 16-Jährige engagieren sich. Aber eine qualifizierte Ausbildung, die bundesweit geregelt ist, ist im Rahmen der Juleica erst ab 16 möglich. Darauf wollte ich Sie noch einmal hinweisen.