Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Kollege Bolte, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie hatten gerade gesagt, dass man bezogen auf Bremen
einmal prüfen müsse anhand einer Zugriffszahl auf dieses Register, ob und inwieweit das dem Grundrecht auf Freiheit, dem Menschenrecht auf Freiheit in irgendeiner Form vorteilhaft zugute kommt. Würden Sie, Herr Kollege Bolte, Freiheitsrechte als messbare Größe ansehen?
Herr Kollege Schulz, vielen Dank für diese Frage. Sie fragen mich, ob man Freiheit messen kann. Das ist natürlich Quatsch, diese Frage so zu stellen.
Ich gehe, ehrlich gesagt, davon aus, dass Sie mich intellektuell verstanden haben. Denn so schätze ich Sie zumindest ein für diese Basisoperation, dass Sie dazu in der Lage sind. Ich habe gesagt: Es gibt ein solches Register, wie Sie das vorschlagen, in Bremen. Wenn Sie so einen Vorschlag machen, kann man sich zumindest die Erfahrungen angucken, die damit in Bremen gemacht wurden.
Ich finde, das ist durchaus legitim, das so zu sagen. Das ist auch keine Abqualifizierung irgendwelcher Freiheitsrechte. Ich habe auch nicht irgendwelche seltsamen Formeln aufmachen wollen oder Ähnliches. Ich bin mir ziemlich sicher, Sie haben mich da verstanden und wollten jetzt in dieser Debatte noch ein bisschen rumtrollen. Das können Sie meinetwegen gerne machen.
Letzte Bemerkung zu Ihrem Antrag: Was ich tatsächlich schwierig finde, sind Ihre Vorstellungen zum LDI. Auch das ist an einigen Stellen in der Debatte durchgekommen. Sie versuchen, eine Behörde, die ihrem Aufbau, ihrer Struktur und ihrem Auftrag nach derzeit ex post prüft, auf ex ante zu drehen. Da, muss ich zugeben, habe ich gewisse Bauchschmerzen, auch weil der LDI ja selber in den Debatten, die wir in der jüngeren Vergangenheit hatten, bei denen wir ihn auch im Innenschuss gehört haben, immer wieder vor einer solchen Entwicklung gewarnt hat und auch immer gesagt hat, dass das eigentlich zu seinem Verständnis seiner Aufgabe nicht passt. Insofern habe ich da gewisse Bauchschmerzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt einige Fragen aufgemacht, die wir im Ausschussverfahren diskutieren können. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Innenausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Zuhören habe ich die ganze Zeit überlegt: Was ist das hier? Ist das jetzt eine Videoüberwachungs-Grundsatzdebatte? Ist das ein Zwiegespräch? Oder ist es nicht vielmehr das, was ich meine, was es ist, nämlich eine aufgeblähte Debatte um einen Antrag herum, der in der Substanz eigentlich nur abzulehnen ist, meine Damen und Herren?
Wir Liberale sind gegen flächendeckende Videoüberwachung, das ist doch gar nicht die Frage. Auch wollen wir, dass dem Staat auf die Finger geschaut wird. Herr Kollege Golland, natürlich misstrauen wir auch dem Staat. Erst einmal misstrauen wir jedem. Wir wollen Kontrolle haben. Insofern muss man, glaube ich, auch versuchen, dass der Staat möglichst wenig von den Bürgerinnen und Bürgern aufnimmt. Alles andere wäre blauäugig.
Als wir hier von 2005 bis 2010 mit einem liberalen Innenminister regiert haben, haben wir – diesen Grundsatz können Sie vielleicht auch einmal wieder hervorkramen – jedenfalls immer davon gesprochen, dass wir eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wollen. Das heißt aber nicht, dass wir nunmehr wieder Untertanen werden wollen, meine Damen und Herren.
Wenn aber die Piraten in diesem Antrag hier ein Register fordern, dann muss man sich doch fragen: Wieso will eine Partei, die sich Datenschutz auf die Fahnen schreibt, nun auch noch ein solches Register?
Sie können schon heute erfahren, wo sich jede öffentlich aufgehängte Kamera befindet. Geht es Sie aber wirklich etwas an, wenn ein Privatmann eine Kamera installiert? Ich meine: nein. Privat ist privat, und dafür hat sich der Staat überhaupt nicht zu interessieren.
Wenn Sie des Nachbars Katze filmen wollen, wenn sie Ihnen den Goldfisch aus dem Teich holt, ist das doch Ihre Privatsache. Das geht doch niemanden in dieser Welt etwas an.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage, weil nämlich die Zwischenfragen der Kollegen der Piraten heute mehr Erzählwettbewerbe sind, und auf diese habe ich heute wirklich keine Lust.
Wir wollen effektiv kontrollieren, gar keine Frage. Deswegen wollen wir aber auch von Vornherein die Voraussetzungen begrenzen, Videokameras im öffentlichen Raum aufzuhängen. Die eigentliche Frage, mit der man sich auseinandersetzen muss, ist doch: Ist eine Kamera legal oder nicht? Bringt es etwas, oder bringt es nichts? Dazu muss ich sagen: Auf der Bolkerstraße in Düsseldorf hängt seit einiger Zeit eine Kamera vom Polizeipräsidenten. Es werden entlang der Straße immer mehr Kameras. Nun heißt es schon: Wir müssen auch in die Seitenstraßen schauen.
Das sind die Debatten, über die es lohnt, zu streiten; aber bitte nicht noch ein Register mehr. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Videokameras sind kein Allheilmittel für mehr Sicherheit. Ich denke, meine Damen und Herren, darin sollten wir uns einig sein.
Klatschen Sie nicht zu früh. – Sie sind auch nicht per se eine Einschränkung von Freiheitsrechten. Ich meine, wenn wir diesen Antrag in den Ausschüssen beraten, sollten wir uns vor einem solchen SchwarzWeiß-Denken verabschieden. Das tut dem Thema nicht gut.
Der Antrag der Piraten, Herr Herrmann, hat ein Manko. Zwar haben mir meine Mitarbeiter diesen Antrag umweltfreundlich auf zwei Seiten ausgedruckt. Inhaltlich bleibt er trotzdem einseitig. Das hat damit zu tun, meine Damen und Herren, dass Sie eben nicht die notwendige Differenzierung, die notwendige Abwägung unterschiedlicher Grundrechte vornehmen, sondern nur eines nach vorne stellen. Deshalb machen Sie es sich aus meiner Sicht zu einfach.
Sie verschweigen im Wesentlichen, aus welcher Motivation heraus, aus welchen Gründen heraus überhaupt Kameras installiert werden. Es geht nämlich in erster Linie nicht darum, diese Kameras zum Privatvergnügen, aus Voyeurismus oder als Beschäftigungstherapie aufzustellen. Ihr Antrag geht da sehr in Richtung eines Generalverdachtes. Im Wesentlichen werden diese Kameras aufgestellt, um mehr Sicherheit zu erzeugen, in einzelnen Fällen Straftaten zu verhindern, aber eben auch als Beweismittel, um hinterher Straftaten aufklären zu können.
Das können im Übrigen Kameras alleine überhaupt nicht. Deshalb bin ich froh, dass wir das Instrumentarium der Beobachtung des öffentlichen Raumes durch die nordrhein-westfälische Polizei auf zwei Standorte beschränkt haben. Diese zwei Standorte kennzeichnet ein wesentliches Kriterium: Es findet nämlich keine Videoaufzeichnung nur mal so statt, sondern hinter der Kamera sitzen Polizeibeamte, und Einsatzkräfte sind vor Ort und können bei der Begehung von Straftaten unmittelbar eingreifen.
Herr Golland, ein schönes Beispiel dafür, dass eine solche Kamera keinerlei Straftaten verhindert: Mitten in der Düsseldorfer Altstadt – für jeden sichtbar – gibt es eine Kamera, und trotzdem gehen die Düsseldorfer oder Nicht-Düsseldorfer – die Touristen aus dem Umland –, vom Altbier beseelt, hin und hauen sich unterhalb dieser Kamera die Köpfe ein. Es ist ein schönes Beispiel dafür, dass Videokameras in der Tat Straftaten nicht unbedingt verhindern, dass aber Einsatzkräfte, wenn man sie vor Ort hat, mit den Mitteln der Videoaufzeichnung direkt zugeführt werden und Schlimmeres verhindern können.
Ich kann diesem Antrag einen positiven Aspekt abgewinnen: dass er nämlich nicht zur direkten Abstimmung gestellt ist. Das gibt uns die Chance, in den Ausschüssen eine breite Diskussion durchzuführen, genau diese Abwägung von Grundrechten miteinander zu diskutieren. Dabei sollten wir uns einige Fragen stellen und sie möglicherweise auch beantworten. Dabei geht es um die Frage der Zuständigkeit und um rechtliche Fragen. Natürlich geht es auch um die Frage des Aufwandes für die Einrichtung und die Pflege eines solchen Registers. Und wir sollten versuchen, die zentrale Frage zu beantworten: Nutzt ein solches Register tatsächlich den nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern?
Von daher freue ich mich auf eine hoffentlich differenziertere Debatte als hier. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5280 an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und die Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Es ist einstimmig so überwiesen.
Wir kommen somit zur Abstimmung erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD und Grüne sowie die Fraktion der Piraten.