Wir kommen somit zur Abstimmung erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD und Grüne sowie die Fraktion der Piraten.
Gibt es Enthaltungen? – Dann bin ich wunderbar erfreut darüber. Ich habe keine Enthaltung gesehen. Dann ist das einstimmig so beschlossen, und Änderungsantrag Drucksache 16/5371 ist angenommen.
Zweitens stimmen wir nun ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4775. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Drucksache 16/5087, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Darüber stimmen wir jetzt ab – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer stimmt dem so zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und die Piraten sowie der fraktionslose Kollege Stein. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Ist nicht der Fall. Damit
ist auch dies einstimmig beschlossen, der Gesetzentwurf Drucksache 16/4775 mit den zuvor beschlossenen Änderungen angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Auch hier haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, heute nicht zu debattieren.
Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5246, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Piratenfraktion, des Abgeordneten Stein, der CDU und der FDP ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/5246 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4380 in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt mit der Drucksache 16/5245, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – SPD-Fraktion und die Grünen, die CDUFraktion sowie Herr Stein. Wer stimmt dagegen? – Die FDP-Fraktion. Und wer enthält sich? – Die Piratenfraktion. All das ist zusammengefasst ein eindeutiges Ergebnis. Die Beschlussempfehlung Druck
sache 16/5245 ist angenommen. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/4661 ist in zweiter Lesung verabschiedet.
Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen
Kommen wir zur Abstimmung. Hier empfiehlt der Innenausschuss in Drucksache 16/5244, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne, CDU, FDP und Piratenfraktion sowie Herr Stein. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/5244 einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4575 in zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/5296 – Neudruck
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Herrn Meesters für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Die heute vorliegende sogenannte kleine Novelle des Landesjagdgesetzes ist wichtig und notwendig, damit die verfassungsmäßige Verwendung der Landes
Einige Jagdscheininhaber hatten ja die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Regelung bezweifelt und daher verwaltungsgerichtliche Klage eingereicht. Im Rahmen eines Erörterungstermins gab der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für NRW im August 2012 den rechtlichen Hinweis, dass es die derzeitigen Regelungen der nordrheinwestfälischen Jagdabgabe im Hinblick auf Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion für verfassungsmäßig bedenklich halte.
Diesen Hinweis haben wir und hat die Landesregierung aufgenommen. Wir begegnen ihm nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag. Auch der Landesjagdverband war in die Erarbeitung eingebunden und steht nach eigener Aussage grundsätzlich hinter dieser Novelle.
Welche Konsequenzen hat das nun für uns? Mit der Gesetzesänderung entfällt die Finanzierung der Oberen Jagdbehörde aus Mitteln der Jagdabgabe, da hoheitliche Aufgaben aus dem Landeshaushalt finanziert werden müssen. Damit erfolgt dann auch gleichzeitig eine Verlagerung der Aufgaben auf die Untere und die Oberste Jagdbehörde.
Die Finanzierung der Forschungsstelle aus der Jagdabgabe erfolgt nur noch für Aufgaben, die sich aus der Finanzierungsverantwortung der Jagdabgabepflichtigen eindeutig zuordnen lassen. Daraus folgt auch, dass die Obere Jagdbehörde entfällt. Die bisherigen hoheitlichen Aufgaben der Oberen Jagdbehörde werden auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz – LANUV – übertragen.
Außerdem wird die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung dem Landesamt zugeordnet. Und weil dies die Mitarbeiter stark interessiert: Sie verbleibt am jetzigen Standort. Es wechselt die Plakette an der Tür und natürlich der Vorgesetzte.
Der neben dem Gesetzentwurf vorgelegte Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Umweltausschuss hat wichtige Aspekte aufgenommen, die im Laufe der Anhörung deutlich wurden. Den in der Anhörung von Sachverständigen vorgebrachten Bedenken wurde Rechnung getragen. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Gruppennützigkeit der Abgabe.
Im Zuge der Beratungen wurde klar: Nur durch eine eindeutige Definition und Einschränkung der Mittelverwendung lässt sich die notwendige Verfassungskonformität erreichen. Daraus ergibt sich mit