Protocol of the Session on March 26, 2014

Statistiken sprechen von ca. 50.000 Menschen, die aufgrund der §§ 175 und 175a StGB verurteilt wurden. Für die fast ausschließlich betroffenen Männer bedeutete dies ein Klima der Angst und Einschüchterung, der gesellschaftlichen Ächtung und oft auch die Zerstörung ihrer Existenz.

Bereits im Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 1980 haben wir gefordert, den sogenannten Schwulenparagrafen endgültig zu streichen, um Homosexuelle rechtlich und gesellschaftlich gleichzustellen. Der Deutsche Bundestag hat sich aber erst in seiner 14. Wahlperiode formell bei den betroffenen Bürgern entschuldigt – ich zitiere –, „die durch die drohende Strafverfolgung in ihrer Menschenwürde, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten und in ihrer Lebensqualität empfindlich beeinträchtigt wurden“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur wir haben in der Debatte zur Bundesratsinitiative im Herbst 2012 Bedenken geäußert, ob man die Urteile, die nachkonstitutionell ergangen sind, aus rechtsstaatlicher Sicht aufheben könne. Auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich im Mai des letzten Jahres mit diesem Gesichtspunkt beschäftigt. Denn mit der Rechtskraft des Urteils ist ein Verfahren abgeschlossen. Aber – und dieses Aber ist wichtig – das Recht bedarf einer regelmäßigen Fortentwicklung. Und wir dürfen die Diskriminierung, die § 175 StGB auch nach 1969 innewohnte, nicht verleugnen.

(Beifall von der FDP)

Sie widerspricht und widersprach auch schon damals der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie der EGMR 1981 erstmals in einem vergleichbaren Fall festgestellt hat, und unseren Verfassungsgrundsätzen. Der frühere Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Manfred Bruns, äußerte in der Anhörung, es gehe um die – ich zitiere – „Korrektur eines kollektiven Versagens“ der Justiz.

Der Staat hat über viele Jahre in die Intimsphäre der Bürger eingegriffen, und zwar nicht, weil sonst jemand zu Schaden gekommen wäre, sondern weil das Sittengesetz Maßstab war. Diese Jahrzehnte gehören zur deutschen Rechtsgeschichte. Es ist daher gut und richtig, diese Zeit aufzuarbeiten. Diskriminierende Gesetze und aus heutiger Sicht fragwürdige Sittenlehren müssen Gegenstand des justiz- und sozialhistorischen Diskurses sein.

Der Deutsche Bundestag hat unter der schwarzgelben Bundesregierung endgültig den Weg für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld freigemacht und mit Bundesmitteln in Höhe von 10 Millionen € eine gute finanzielle Erstausstattung gewährleistet.

Unter dem Kuratoriumsvorsitz von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gehört auch diese Aufarbeitung zu ihren vordringlichen Aufgaben. Wenn weitere Akteure hinzutreten, können wir das nur begrüßen.

Der § 175 StGB wirft ein Licht nicht nur auf das Verständnis der Worte „Toleranz“ und „Antidiskriminierung“ in rechtspolitischer Hinsicht, sondern auch auf die Gesellschaft der frühen Bundesrepublik. Daher begrüßen wir den heutigen Antrag ausdrücklich. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Rydlewski für die Piratenfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wie die Kolleginnen und Kollegen schon sagten, befassen wir uns mit der Strafverfolgung Homosexueller nicht zum ersten Mal in dieser Legislatur. Schon am 13. September 2012 haben wir hier im Plenum über dieses Thema gesprochen. Und schon damals habe ich gesagt, dass wir mit der Beschäftigung mit dieser Problematik noch lange nicht am Ende sind und sich an vielen Stellen zeigt, dass ein Ende der Kriminalisierung nicht zwangsläufig auch ein Ende von Diskriminierung bedeutet.

Auch jetzt, knappe anderthalb Jahre später muss ich feststellen, dass Fortschritt oft nur sehr mühsam zu erreichen ist. Wir können und werden dem jetzt vorliegenden Antrag natürlich zustimmen, der ein Zeichen setzt gegen das Unrecht, das in der Vergangenheit erfolgt ist. Eine Aufarbeitung der Strafverfolgung ist notwendig, sinnvoll und auch für kommende Generationen zur Dokumentation ratsam. Im Grunde sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich der Staat aus dem Intimleben seiner Bürgerinnen und Bürger heraushält.

Es kommt nicht so oft vor, dass ich einer Meinung bin mit den Kollegen der FDP. Aber gerade deshalb möchte ich an dieser Stelle mit Ihrer Erlaubnis den Kollegen Dirk Wedel zitieren, der in der Plenardebatte am 13. September 2012 sehr treffend gesagt hat:

„In § 175 Strafgesetzbuch wurden viel zu lange Vorurteile und Vorbehalte untermauert und befördert. Der Staat hat mit diesem Paragrafen in die Intimsphäre der Bürger eingegriffen.“

Da hatte der Kollege völlig recht.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich möchte aber noch einen Schritt weitergehen. Es ist ja nicht immer nur der Staat, durch den eine Dis

kriminierung von Menschen mit einer von der Mehrheit abweichenden Sexualität erfolgt. Eine staatliche Diskriminierung hat bei der Strafgesetzgebung – zum Beispiel dem abgeschafften § 175 – naturgemäß meist sehr gravierende Folgen für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger.

Oft aber – und oftmals mit ebenso schrecklichen Folgen – findet die Diskriminierung Andersdenkender, Anderslebender nicht unbedingt durch den Staat statt, sondern durch die Gesellschaft selbst, durch Menschen, die sich und ihre Wert- und Moralvorstellungen für normal halten und alles, was davon abweicht, verdammen und verurteilen.

Ich befürchte, dass wir in dieser Hinsicht leider noch lange nicht dort sind, wo wir eigentlich hinmöchten. Solange es mitten in dieser Gesellschaft Menschen gibt, die sich als besorgte Eltern tarnen, aber in Wirklichkeit nur fundamentalistische und homophobe Propaganda verteilen, solange es über hunderttausend Menschen gibt, die nicht verstehen können oder wollen, dass sexuelle Vielfalt bundesdeutsche Realität ist und daher auch ihren absolut berechtigten Platz in Lehrplänen hat, solange im Internet und auf der Straße menschenverachtende Ansichten und Kommentare über Homosexuelle alltäglich sind und solange man beim Outing eines Fußballers freudig jubeln muss, statt zu fragen: „Na und? Wo ist denn jetzt hier die Meldung?“, so lange sind wir noch sehr weit entfernt von einer Gesellschaft, die Menschen mit anderer Sexualität wirklich in ihrer Mitte aufgenommen hat.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

Wirkliche Normalität, wirkliche Akzeptanz sieht anders aus.

Umso wichtiger ist es, solches Unrecht, wenn man es denn als solches erkannt hat, auch deutlich zu benennen und die Opfer dieses Unrechts zu rehabilitieren – auch wenn dies manchmal ziemlich spät geschieht. Aus diesem Grund stimmen wir dem Antrag selbstverständlich zu. Insbesondere die im Antrag getroffene Feststellung – ich zitiere –:

„Darüber hinaus ist es unsere Pflicht, uns weiterhin gesamtgesellschaftlich dafür einzusetzen, dass alle Lebensformen gleichberechtigt nebeneinander anerkannt werden.“

ist mehr als die Bewältigung einer sehr unrühmlichen Vergangenheit. Sie ist die Verpflichtung, auch zukünftig achtsamer mit Menschen umzugehen, die nicht in allen Belangen einer Norm entsprechen.

So sperrig der Begriff „LSBTTIQ“ erscheinen mag, so prägnant beschreibt er mit ebendieser Sperrigkeit auch, dass es eine Vielfalt von sexuellen Identitäten und Lebensmodellen gibt, die alle ihre Berechtigung haben und in die sich niemand einzumischen hat.

Deshalb würden wir uns freuen, wenn dieser Leitgedanke, nämlich Andersdenkenden und -lebenden ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen ohne Diskriminierung zu ermöglichen, auch bei anderen Themen, die in diesem Haus behandelt werden, Berücksichtigung fände.

Am Ende möchte ich Goethe bemühen:

„Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein. Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.“

Wir wollen echte Akzeptanz. Wir wollen echte Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Diese Akzeptanz kann durch Bildung erreicht oder zumindest verbessert werden. Die mit diesem Antrag angestrebte wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation wird hierzu sicherlich einen guten Teil beitragen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN, Serdar Yüksel [SPD] und Josefine Paul [GRÜNE])

Vielen Dank, Frau Kollegin Rydlewski. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den vorgelegten Antrag. Ich glaube, dass es viele Gründe gibt, warum es wichtig ist und warum es gut ist, dass wir in Nordrhein-Westfalen gerade zu diesem Zeitpunkt über dieses Thema diskutieren.

Es geht um die Rehabilitierung derjenigen, die im Zuge des § 175 Strafgesetzbuch Unrecht erlitten haben. Und es geht darum, dass das geschieht, was längst überfällig ist, nämlich dass die gesellschaftliche Aufarbeitung von Verfolgung und Stigmatisierung wirklich in voller Breite, auch laut in dieser Gesellschaft stattfindet: durch Erforschung, durch Dokumentation, vor allen Dingen aber auch dadurch, dass darüber gesprochen wird.

Wir brauchen eine solche Erinnerungskultur auch im Bereich der LSBTTI, und zwar nicht nur bezüglich derjenigen, die in der Vergangenheit von der willkürlichen Verfolgung betroffen waren, sondern auch für unseren gesellschaftlichen Umgang und unsere gesellschaftlichen Veränderungen in Zukunft.

Wir wollen eine vielfältige Gesellschaft in NordrheinWestfalen. Vielfalt macht eine Gesellschaft nicht nur bunt, sondern auch stark. Die individuelle sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität sind weder durch Politik noch durch Gesellschaft zu hinterfragen, sondern sind zu akzeptieren und zu respektieren.

Wir haben in unserer Gesellschaft zwar viele Menschen, die liberal, tolerant und offen gegenüber allen unterschiedlichen Lebensentwürfen sind; aber leider sind wir noch lange nicht da, dass das, was für viele selbstverständlich ist, auch die gesellschaftliche Realität darstellt.

Wir erleben gerade in den letzten Monaten eine öffentliche Debatte, in der eine steigende Aggressivität und eine stärker rückwärtsgewandte Positionierung bezüglich Menschen mit LSBTTI-Lebensentwürfen entstehen. Diskriminierende, ausgrenzende Botschaften von einzelnen Vertretern oder Vertreterinnen sind in manchen Talkshows mittlerweile an der Tagesordnung.

Wir haben erlebt, wie die Diskussionen und Aktionen in Baden-Württemberg aufgebaut und aufgebauscht worden sind. Dort wurden Lebensformen, über die in der Schule und an anderen Stellen in Normalität berichtet und diskutiert werden soll, mit Sexualpraktiken verwechselt. Wir haben erlebt, dass Menschen öffentlich aufgetreten sind und meinten, Schule würde Menschen zu Homo- oder Heterosexualität erziehen, formen oder gestalten. Wir haben Eltern erlebt, die vor laufenden Kameras erzählen, sie seien glücklich, dass ihre Kinder nicht homosexuell sind.

All das führt zu Stigmatisierung, zu Diskriminierung, zu Mobbing und zu einer weiteren gesellschaftlichen Ausgrenzung.

Deswegen ist es umso wichtiger, über die Vergangenheit zu reden und die Zukunft mit im Blick zu haben, nicht nur über die Erfahrungen, die gemacht worden sind, zu reden, sondern auch die Konsequenzen zu ziehen und die Menschen zu rehabilitieren. Wir dürfen nicht nachlassen, mit Information und Aufklärung um Toleranz und Vielfalt zu werben. Gleichzeitig müssen wir klar und deutlich machen, dass weder Diskriminierung in der Zukunft noch das Unrecht in der Vergangenheit von uns akzeptiert, geduldet oder toleriert wird.

Das Kapitel der Vergangenheit ist uns in NordrheinWestfalen auch im Rahmen des „Aktionsplans für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ ein wichtiges Thema.

Die Landesregierung hat mit dem Bundesrat schon im Oktober 2012 eine Entschließung für Maßnahmen zur Rehabilitation und Unterstützung der nach 1945 Verurteilten gefasst.

Die Jahreszahl ist entgegen dem, was im Antrag steht, ein Signal, was in Zukunft von NordrheinWestfalen nach draußen gehen sollte. Klar ist: Der Antrag bezieht sich auf 1949; aber das Gesetz, das vorgelegen hat, gilt seit 1945. Es wurde von den Alliierten nicht aufgehoben; es wurde von der neuen Bundesrepublik beibehalten. Daher müssen wir trotz allem weiterhin über die Rehabilitierung ab

1945 reden. Das Bundesverfassungsgericht hat die §§ 175 und 175a Strafgesetzbuch 1957 sogar noch für grundrechtskonform gehalten und die Stigmatisierung damit noch mal unterstrichen.

Für uns ist klar, dass diese Rehabilitierung stattfinden muss. Bis 1969 – nur bis zu der damaligen großen Strafrechtsreform liegen Zahlen vor – sind ca. 100.000 Ermittlungsverfahren und 50.000 Verurteilungen gemäß § 175 StGB durchgeführt worden. Wir müssen all den betroffenen Menschen endlich ihre Würde zurückgeben. Dies muss mit der Erforschung und der Aufarbeitung geschehen. Die Bundesländer müssen die notwendigen Datenbasen beibringen und an diesen Prozessen beteiligt werden.

Warum ist für uns in Nordrhein-Westfalen jetzt der richtige Zeitpunkt, die Diskussion darüber zu führen? Herr Kamieth, Sie fragten ja eben, warum man das jetzt tun solle, und meinten, der Antrag sei eigentlich nicht notwendig.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr die Hirschfeld-Tage. Ich bin sehr froh darüber; und ich möchte mich bei all jenen ganz herzlich bedanken, die sehr viel Engagement, Zeit und Kraft in den Prozess eingebracht haben. Denn das, was hier in Nordrhein-Westfalen an den Hirschfeld-Tagen vom 4. April bis zum 18. Mai mit über 90 Veranstaltungen in 16 Städten stattfinden wird, ist großartig. Mit vielen Aktionen und Veranstaltungen werden die Menschen über alles aufgeklärt, was in der Vergangenheit passiert ist. Darüber hinaus wird diskutiert, thematisiert und das Thema damit ins Bewusstsein und in die Erinnerung der Menschen geholt.

Die Aufarbeitung der Vergangenheit ist Prävention für die Zukunft. Das ist wichtig. Und es ist gut, dass das in Nordrhein-Westfalen geschieht.

Ich möchte mich auch ganz herzlich bei den beiden Botschaftern Bettina Böttinger und Klaus Nierhoff bedanken, die mit ihrem Namen und mit ihrem Gesicht genau für die Botschaft stehen, die wir in Nordrhein-Westfalen senden wollen.