Der § 175 StGB stellte nur männliche Homosexualität unter Strafe. Sexualität unter Frauen blieb straffrei. Doch in den gesellschaftlichen Verhältnissen der 1950er- und 1960er-Jahre waren auch sie gesellschaftlich tabuisiert und geächtet. Das Gesellschaftsbild der frühen Bundesrepublik sah für Frauen die Rolle als Ehefrau und Mutter vor. Die heterosexuelle Kernfamilie wurde zum Anker der bundesdeutschen Gesellschaft erhoben.
Auch die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, warum die Straffreiheit lesbischer Liebe eben gerade nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, gewährt tiefe Einblicke in die Gesellschafts- und Sexualvorstellungen der Adenauer-Jahre:
„Anders als der Mann wird die Frau unwillkürlich schon durch ihren Körper daran erinnert, dass das Sexualleben mit Lasten verbunden ist. … So gelingt der lesbisch veranlagten Frau das Durchhalten sexueller Abstinenz leichter, während der homosexuelle Mann dazu neigt, einem hemmungslosen Sexualbedürfnis zu verfallen.“
So weit das Verfassungsgericht. – Mit dieser verquasten Sexualmoral wurde Frauen eine eigenständige Sexualität abgesprochen, erst recht eine eigenständige lesbische Sexualität.
Deutschland hat angesichts seiner Geschichte eine besondere Verantwortung im Kampf um die Anerkennung der Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle. Dazu
gehört auch, sich seiner eigenen Geschichte zu stellen und Unrecht aufzuarbeiten. Das Wissen um die Verfolgung und die Emanzipation von LSBTTI ist dabei insbesondere angesichts der Debatten um die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder um den Bildungsplan in Baden-Württemberg nicht nur Vergangenheitsbewältigung, sondern ein zentraler Beitrag zur politischen und historischen Bildung.
Auch heute noch ist Homophobie ein alltägliches Phänomen in der Mitte unserer Gesellschaft. Homophobie ist aber keine legitime politische Meinung, sondern sie ist ein Ausweis von Menschenfeindlichkeit.
Dem wollen wir auch durch die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels bundesdeutscher Geschichte entgegentreten und damit einen kleinen Beitrag zur Wiedergutmachung erlittenen Unrechts, aber auch zur Mahnung, dass auch in einer Demokratie Minderheitenschutz erkämpft und jeden Tag verteidigt werden muss, leisten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein besonderer Tag. Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass die rot-grüne Koalition mit dem vorliegenden Antrag das erste Mal in dieser Legislaturperiode einen Antrag im Bereich der Rechtspolitik stellt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Arbeitsverweigerung in diesem Hause damit endlich beenden und die inhaltlich-politische Arbeit in Nordrhein-Westfalen nicht mehr der Opposition und der Ministerialbürokratie überlassen würden.
Erstaunlich ist aus meiner Sicht dennoch, welches Thema Sie sich für die Aufnahme Ihrer politischen Tätigkeit ausgesucht haben. In dem vorliegenden Antrag richten die regierungstragenden Fraktionen ihr Augenmerk auf die Situation der Homosexuellen, genauer gesagt auf die Tatsache, dass Homosexuelle in Deutschland noch 1994 strafrechtlich verfolgt worden sind.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Natürlich handelt es sich hierbei um ein wichtiges Thema. Natürlich verdienen die zu Unrecht Verurteilten Rehabilitation. Und natürlich gibt es auf Bundesebene zahl
Aber in dieser Frage besteht in diesem Hohen Haus überhaupt kein Dissens. Sie müssen sich daher ernsthaft die Frage stellen, was der vorliegende Antrag hier und heute bezwecken soll. Im Ergebnis haben Sie einen reinen Show-Antrag vorgelegt,
Wenn Ihnen das Thema wirklich am Herzen läge, würden Sie über den Antrag zudem nicht hier und heute direkt abstimmen lassen, sondern hätten Sie eine Überweisung in die Fachausschüsse beantragt.
Ausdrücklich begrüßt die CDU-Fraktion die Aufhebung des § 175 StGB im Jahre 1994. Bis zu 3.800 Verurteilungen jährlich gab es nach dieser Vorschrift auch noch nach 1949, von 1950 bis 1969 mehr als 50.000 Urteile.
Das sind aus heutiger Sicht und nach heutigem Verständnis von Menschenrechten Urteile, die nicht nachvollziehbar sind. Natürlich sind wir heute sehr viel weiter; aber Urteile stellen immer auch einen Spiegel der jeweiligen Gesellschaft dar.
Ab 1965 zeichnete sich in der Gesellschaft ein Wertewandel ab, der sich auch statistisch in sinkenden Zahlen von Verurteilungen niederschlug. 1969 wurde in der Großen Koalition der § 175 StGB erstmals grundlegend reformiert und insbesondere das Totalverbot aufgehoben. 1973 erfolgte die nächste umfassende Reform und 1994 endlich die Streichung des § 175 StGB.
Um in der Folge auch die außerhalb des Rechts stattfindende Diskriminierung von homosexuellen und transidenten Menschen abzubauen, gründete die schwarz-gelbe Bundesregierung im Jahr 2011 die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Mit Bildungsangeboten und gezielter Forschung will die Stiftung in Deutschland homosexuelles Leben ergründen und erklären und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben.
Das Verhindern von Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und transidenten Menschen sowie das an den Homosexuellen verübte Unrecht wird durch diese Bundesstiftung erforscht, was wiederum die Möglichkeit eröffnet, den wissen
Herr Kollege Kamieth, entschuldigen Sie bitte. Der Kollege Klocke würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Wollen Sie die zulassen?
Danke, Herr Präsident und Herr Kollege Kamieth. – Herr Kollege Kamieth, wie bewerten Sie die Aussage des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, der kürzlich gesagt hat, dass die Abschaffung des § 175 StGB die wichtigste strafrechtliche Entscheidung in seiner Amtszeit war? Sehen Sie das auch so?
Und – zweitens – wäre es dann nicht angebracht, dass die CDU-Fraktion, wenn sie diese Aussage denn teilt, auch dem vorliegenden Antrag von RotGrün zustimmt?
Wenn ich es richtig sehe, waren das zwei Fragen, die ich der Reihe nach beantworten möchte. Sie haben sich vielleicht auf die Zwischenfrage konzentriert und dabei nicht mitbekommen, dass ich gesagt habe, dass der Paragraf endlich abgeschafft worden ist. Ich glaube, deutlicher kann man das nicht formulieren.
Was unser Abstimmverhalten zu dem Antrag betrifft, bitte ich Sie, einfach weiter zuzuhören. Dann werden Sie die Antwort auf Ihre Frage bekommen.
Ich hatte gesagt, dass es die Bundesstiftung gibt. Eine ähnliche Stiftung gibt es auch in NordrheinWestfalen, nämlich die ARCUS-Stiftung. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Aufarbeitung, Verfolgung, Diskriminierung und Tabuisierung von homosexuellen, intersexuellen und bisexuellen Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen zur Zeit der frühen Bundesrepublik auf den Weg zu bringen. Die ARCUS-Stiftung wurde im Jahr 2008 mit Unterstützung der schwarz-gelben Landesregierung gegründet.
Wir sehen die zur Aufarbeitung des erfolgten Unrechts nötigen Aufgaben bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und allen anderen auf diesem Gebiet tätigen Stiftungen, wie zum Beispiel der Hirschfeld-Eddy-Stiftung oder der genannten
ARCUS-Stiftung, in guten Händen. Diese Stiftungen leisten hervorragende Arbeit. Das ist den roten und grünen Vertretern hier im Hohen Hause bei der Erstellung des Antrages möglicherweise entgangen;
denn Sie fordern pauschal weitere Forschungs- und Aufklärungsarbeiten auf diesem Gebiet. Wir sollten vielmehr die gute Arbeit, die dort tatsächlich geleistet wird, schätzen und achten.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, in der Beurteilung der Gleichwertigkeit von Homo- und Heterosexualität besteht in diesem Hause – ich wiederhole mich da gerne – ein absoluter Konsens. Es gibt gar keinen Anlass, diesen wirklich breiten Konsens durch diesen Antrag noch einmal manifestartig zu bekräftigen. Wir werden uns daher bei dem vorliegenden Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthalten.
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Ich hege die Hoffnung, dass sich die Urteile, die von der Rechtsprechung heute gesprochen werden, in 50 Jahren nicht genauso menschenrechtswidrig darstellen werden. Ich sehe es wirklich als einen Appell an, die Menschenrechte zu wahren und zu achten. Dennoch: Einen Blick 50 Jahre in die Zukunft kann heute keiner werfen. – Ich komme zum Schluss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Herbst 2012 hat sich der Landtag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, sich für eine Rehabilitierung der nach 1949 verurteilten Homosexuellen einzusetzen. Bereits damals habe ich hier im Hohen Haus gesagt, dass mit der Rehabilitierung ein unrühmliches Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte abgeschlossen würde.
Bis zum Jahr 1994, als die liberale Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger die letzte Diskriminierung von Homosexuellen im Strafrecht beseitigen konnte, war es eine lange Entwicklung. Der Weg von der Constitutio Criminalis Carolina aus dem Jahr 1532, die sogenannte „widernatürliche Unzucht“ mit dem Feuertod bestrafte, über das Preußische Allgemeine Landrecht, das Zuchthaus und Verbannung vorsah, das Reichsstrafgesetzbuch von 1935, das – außer in minderschweren Fällen – noch eine Gefängnisstrafe forderte, bis zur ersten großen Reform im Jahr 1969 und der Entkriminalisierung 1994 war in der Tat lang.
Dabei ist aus heutiger Sicht nicht nur erschreckend, dass Homosexualität bis 1935 in einem Atemzug mit der Schändung von Tieren genannt wurde, sondern auch, dass Konrad Adenauer noch 1962 befürchtete – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „die Entartung des Volkes und der Verfall sei
Statistiken sprechen von ca. 50.000 Menschen, die aufgrund der §§ 175 und 175a StGB verurteilt wurden. Für die fast ausschließlich betroffenen Männer bedeutete dies ein Klima der Angst und Einschüchterung, der gesellschaftlichen Ächtung und oft auch die Zerstörung ihrer Existenz.