Noch eine Bemerkung in Richtung der Piraten: Selbstverständlich muss es bei der Polizei eine Fehlerkultur geben. Aber die Einsatznachbereitung ist doch keine Sache der öffentlichen Medien und keine Frage dessen, wer als Erster irgendetwas in die Kameras erzählt. Das Ganze hat doch selbstverständlich unter Beteiligung der Fans sowie aller anderen Beteiligten im Dialog stattzufinden. An dieser Stelle von einem „Maulkorb“ zu sprechen und sogar noch einen Maulkorb hierherzubringen, das hat doch eher etwas mit dem Werfen von Nebelkerzen zu tun als mit sachlicher Auseinandersetzung.
Die CDU zitiert in ihrem Antrag den von mir durchaus sehr geschätzten Prof. Dr. Thomas Feltes von der Ruhr-Universität in Bochum. Er sagt laut Ihrem Antrag:
„Dadurch wird im Stadion ein rechtsfreier Raum geschaffen, der von der Politik sonst so oft als Schreckensszenario beim Fußball beklagt wurde.“
Ich unterstütze durchaus einen Teil dieser Anmerkungen, aber etwas anderes muss ich auch kritisieren. Denn richtig ist: Viel zu häufig wird – übrigens auch von Ihrer Partei – das Stadion, werden Fanblöcke als Schreckens- und Horrorszenarien gebrandmarkt und ist die Rede von all den chaotischen Fans und den fast schon bürgerkriegsähnlichen Zuständen.
Auf der anderen Seite muss man aber dem Kollegen Feltes entgegenhalten: Hier von rechtsfreien Räumen zu sprechen, ist überzogen. Das ist kein sachdienlicher Beitrag in dieser Debatte. Wir sind uns doch alle einig in diesem Hause – jetzt hat es schon jede Fraktion einmal gesagt; und ich bin sicher, die FDP wird es gleich auch noch einmal sagen –, dass es im Stadion keine rechtsfreien Räume geben darf. Dort gibt es auch keine rechtsfreien Räume.
In einem sollten wir uns doch einig sein: Es muss um die Reduzierung der Einsatzzeiten der Polizei gehen. Ein Drittel der Einsatzzeiten der Polizei wird auf Einsätze im Kontext mit Fußballspielen verwendet. Im Interesse aller Beteiligten – auch der Fans, der Polizei, der Vereine und allgemein der Zuschauerinnen und Zuschauer – muss es uns doch darum gehen, dass wir diese Einsatzzeiten reduzieren.
Hierzu findet sich in Ihrem Antrag jedoch kein Wort, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Kein Wort rekurriert auf die Verantwortung der Vereine. Und da muss man doch sagen:
Ihre letzten Ihnen noch verbliebenen Innenminister waren doch dabei, als die Innenministerkonferenz folgende Punkte begrüßt hat, wie mit dieser Thema
tik umzugehen sei: Verstärkung des Fandialogs, Entwicklung eines zertifizierten Konzepts für das Sicherheitsmanagement der Vereine. Darum geht es doch. Die Vereine – darauf hat der Innenminister zu Recht hingewiesen – sind doch für die Durchsetzung ihrer Hausordnung selbst verantwortlich. Das kann doch nicht die Polizei machen.
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage – Sie sprechen so schnell, so dass ich kaum dazu komme, nach der Zulassung von Zwischenfragen zu fragen – des Kollegen Düngel?
Ob das zur Belebung beiträgt, weiß ich nicht. Frau Paul ist gerade so in Rage. Ich wollte Ihnen Gelegenheit geben, ein Glas Wasser zu trinken.
Nein, vielmehr möchte ich Sie fragen, ob Sie das mit dem Drittel der Einsatzzeiten der Polizei klarstellen könnten. Sprechen wir da von der Polizei oder von Polizeihundertschaften?
Wir sprechen in erster Linie von Polizeihundertschaften. Natürlich sprechen wir in diesem Zusammenhang nicht nur davon, dass die alle im Stadion eingesetzt werden, sondern ein Großteil der Polizeieinsatzzeiten – das ist auch richtig – findet auf den An- und Abreisewegen statt, also im öffentlichen Raum. Wir müssen da ganz genau hinschauen. Diese Unterscheidung ist wichtig. Darauf müssen wir uns verständigen können. Für die Sicherheit im Stadion ist in erster Linie der Verein zuständig. Dafür brauchen wir vernünftige, zertifizierte Sicherheitsdienste. Das steht in der Verantwortung der Vereine.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich die Zuständigkeit und Verantwortung der Polizei, und zwar in erster Linie im öffentlichen Raum, aber zur Gefahrenabwehr natürlich auch weiterhin im Stadion – daran hat der Minister nie einen Zweifel gelassen – und zur Strafverfolgung auch im Stadion.
Dazu gehört – das haben Ihre Innenminister begrüßt – die Installation aktueller Videotechnik. Nun kann man zur Videotechnik stehen wie man will – das lassen wir einmal im Raum stehen –, aber das wichtige daran ist, dass diese Videotechnologie insbesondere der Strafverfolgung im Nachhinein dient. Wir müssen uns überlegen, ob wir möchten, dass die Polizei wieder wie beim Spiel Schalke gegen Saloniki vor dem Fanblock aufmarschiert und sie zur Strafverfolgung wegen einer Fahne hineinmarschiert, oder ob wir über die Videoüberwachung anschließend die Strafverfolgung mit weniger großen Auseinandersetzungen ermöglichen wollen. Darum muss es doch gehen.
Ziel muss es sein – darin sollten wir uns doch einig sein –, dass wir gemeinsam mit allen Beteiligten, also Politik, Polizei, Fans, Vereine, Verbände usw., Wege finden, um diese Aufteilung zwischen Polizei und Verein, aber auch die Stärkung der Eigenverantwortung der Fans durchzusetzen. Deshalb ist die Debatte, die wir hier führen, richtig. Nicht richtig ist aber der Populismus, der in dem einen oder anderen Teil der Anträge durchscheint. Das ist kein Beitrag zu einer sachdienlichen Debatte. Dahin sollten wir aber zurückkehren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Liebe Kollegen! Wir beschäftigen uns mit zwei Anträgen von zwei Fraktionen. Es geht um eine an sich richtige Zielsetzung. Wir teilen zwar den grundsätzlichen Tenor der beiden Anträge, können ihnen aber letztlich nicht hundertprozentig zustimmen.
Lassen Sie mich das kurz erläutern: Der Antrag der Union hat zwar die durchaus richtige Zielrichtung, schießt aber dann doch deutlich über das Ziel hinaus. Notwendig ist keine permanente Präsenz der Polizei im Stadion, sondern lediglich deren jederzeitige Einsatzbereitschaft. Die Polizei wird dann, aber auch nur dann, gebraucht, wenn sie zur Gefahrenabwehr tätig werden muss.
Das lässt sich aber bereits durch das Vorhalten von Polizeikräften auf dem Stadiongelände, aber außerhalb des Innenraums, gewährleisten. Auch bei anderen Bundesligaspielen in Nordrhein-Westfalen ist diese Vorgehensweise bisher übliche Praxis und durchaus bewährt.
Jeder Einsatz muss zudem den verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Es stehen also Deeskalationsstrategien im Vordergrund. Die Polizei muss auf dem Gelände
Aber jetzt einmal grundsätzlich: Angesichts der kaum zu leugnenden Belastungssituation unserer Polizeibeamtinnen und -beamten kann man unserer Meinung nach durchaus darüber diskutieren, welche Aufgaben die Polizei wahrnehmen muss und welche nicht und welche Aufgaben eher in der Verantwortung der Vereine stehen und welche nicht. Aber das Ganze sollte sachlich und konstruktiv passieren und in Ruhe und schon gar nicht in einer solch aufgeladenen Stimmung im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz auf Schalke im Hintergrund. Das hätte man in Ruhe, ganz sachlich und konstruktiv mit dem Verein diskutieren sollen.
Mit seiner trotzigen Reaktion, ob das simples Muskelspiel oder ein leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver war, sei einmal dahingestellt, hat der Minister die Diskussion völlig konterkariert. Das ist geschehen frei nach der Methode: Einfach mal eben Fakten schaffen und dann ein Exempel bei nur einem Verein statuieren. – Herr Jäger, so wird man seiner Verantwortung als Innenminister in dieser Frage leider nicht gerecht.
Auch der Antrag der Piraten verfolgt zwar eine richtige Zielsetzung, bleibt aber in seiner Kritik leider viel zu punktuell. Im Antrag geht es leider mehr oder minder um die Frage, ob Kritik an Polizeieinsätzen öffentlich oder nicht öffentlich geübt wird oder werden darf. Meine Damen und Herren, eine öffentliche Debatte über Polizeieinsätze ist für die FDP selbstverständlich und bedarf eigentlich keines besonderen Antrages.
Auch die von den Piraten vorgeschlagenen runden Tische stellen keine Pauschallösung für sämtliche Probleme dar. Zum einen ist es nichts Neues, und zum anderen ist erst einmal weitere Ursachenforschung gefordert.
Werte Kolleginnen und Kollegen, da müssen wir ansetzen. Für uns steht im Schalke-Fall die Frage im Vordergrund, auf wessen Veranlassung der Polizeieinsatz geschah. Das ist der Kernpunkt. Also der Fan-Beauftragte von Schalke 04 war offenbar involviert, ebenfalls der Sicherheitsbeauftragte. Aber hat der Verein die Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts gebeten oder geschah das auf eigene Initiative der Polizei? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Dazu wissen wir auch nach dem Bericht des Innenministers im Innenausschuss vom
12. September leider noch nichts. Gerade auf diese Punkte kommt es aber ganz entscheidend an, um eine falsche Einschätzung des Vorfalls zu vermeiden. An dieser Stelle – das verspreche ich Ihnen – müssen und werden wir dran bleiben, damit sich solche Vorfälle künftig nicht wiederholen.
Das dazu auch ein Gesamtkonzept Prävention erforderlich ist, steht außer Frage. Das Konzept darf aber auch in diesem Zusammenhang kein Schnellschuss sein. Das ist klar. Andernfalls werden wir im Verhältnis von Fans und Polizei keinerlei Verbesserung erreichen.
Ich möchte zusammenfassend den Innenminister noch einmal dringend auffordern, endlich Klarheit über die Abläufe vom 21. August zu schaffen. Sie haben direkt im Anschluss die Chance dazu. Nachvollziehbar sind diese bis heute für uns nicht.
Das gilt erst recht, wenn man die Fahne berücksichtigt, dieses Banner, um das es geht. Frau Paul, ich will das gar nicht wieder aufwärmen, denn ich glaube, grundsätzlich sind wir uns einig. Ich will nur einen Aspekt hinzufügen. Dieses Banner hing offenbar auch letztes Jahr beim Champions-LeagueSpiel Schalke gegen Piräus im Schalker Fanblock, ohne dass es vonseiten der griechischen Fans zu irgendwelchen Gewaltandrohungen kam. Das ist noch einmal eine ganz spannende Frage. Hier ist uns der Minister noch zahlreiche Antworten schuldig. Wir sind sehr gespannt. – Vielen Dank an dieser Stelle.
Vielen Dank, Herr Lürbke. – Nun spricht der Innenminister und Kommunalminister, Herr Jäger. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, herzlichen Dank. Herr Kruse, dass ich das noch erleben darf, dass Sie aus der „taz“ zitieren!