Wir Piraten stehen dabei nicht nur für Transparenz in der Landesverwaltung. Nein, die kommunale Ebene gehört direkt dazu, wie auch die Landschaftsverbände und die Zweckbetriebe, die mehrheitlich einer Kommune oder dem Land gehören.
Hier stellen sich in der Umsetzung einige komplexe rechtliche Probleme, die es aber zu überwinden gilt. Denn es kann nur richtig sein, dass staatliches Handeln auf allen Ebenen für die Bürger transparent und nachvollziehbar zu gestalten ist.
Die Umsetzung beginnen wollen wir mit dem Aufbau eines elektronischen Registers auf Landesebene. Parallel dazu soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden und spezieller Musterkommunen zusammensetzt. Die Landesregierung und das Parlament sollen zusammen mit der kommunalen Arbeitsgruppe zwei Jahre den Einführungsprozess auf kommunaler Ebene erproben und die anfallenden Kosten exakt ermitteln.
Dieser stufenweise Umstieg von einem Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, Synergien zu entwickeln und Kosten zu reduzieren. Die Städte Köln und Moers machen es bereits vor und beweisen, dass die Einführung von Open-DataPortalen weder in großen noch in kleinen Kommunen zu nennenswerten Kostensteigerungen führen muss. Unser Informationsregister des Landes soll als Open-Source-Softwarepaket kostenlos allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können sich kleine Kommunen an der Landesplattform kostenlos beteiligen.
Die Kommunen bestmöglich bei der Umsetzung der Ziele des Transparenzgesetzes zu begleiten, ist uns ein besonderes Anliegen. In NRW haben wir es mit einem sehr hohen Kommunalisierungsgrad zu tun. Hier liegt der größte Datenschatz verborgen. Diesen wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heben und zu einem Gewinn für alle Bürger machen. Dabei müssen sämtliche Daten unter einer freien und offenen Lizenz gestellt werden. Ich sage es ganz deutlich: Auf gar keinen Fall wollen wir mit der Deutschland-Lizenz arbeiten.
Meine Damen und Herren, wer demokratische Beteiligung wünscht, muss Bürger auch in die Lage versetzen, politisch informiert Entscheidungen zu treffen. Elementar in einer Demokratie ist ein informierter Bürger, dem ein transparenter Staat gegenübersteht. Unser Gesetzentwurf ermöglicht ein umfassendes Informationsrecht und unterstützt so die demokratische Meinungs- und Willensbildung. So wird bürgerschaftliche Teilhabe gefördert.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Parlamentarier fraktionsübergreifend in den Ausschüssen an diesem Gesetzentwurf zusammenarbeiten. Jede Idee und jede Expertise der vielen interessierten Bürger und Initiativen außerhalb des Parlaments sind ebenfalls willkommen. Denn das endgültige Gesetz muss auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen, der durch die Beteiligung aller Fraktionen, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kommunen selbst und auch der Initiative „NRW blickt durch“ sichergestellt wird. „NRW blickt durch“ – eine Initiative des Bundes der Steuerzahler in NRW –, „Mehr Demokratie e. V.“ und „Transparency International“ haben das Thema hier in Nordrhein-Westfalen zuletzt gut vorangebracht. Diese wertvolle Arbeit wollen wir integrieren.
In diesem Sinne freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit in den Ausschüssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Paradigmenwechsel wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, mit diesem Gesetzentwurf vollziehen.
So jedenfalls begründen Sie Ihren Gesetzentwurf und beziehen sich hierbei besonders auch auf das im Oktober 2012 im Stadtstaat Hamburg in Kraft getretene Transparenzgesetz. Schon damals, im Oktober 2012, haben Sie einen Antrag im Landtag eingebracht. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist quasi seine Fortschreibung. Auch damals hat die SPD-Fraktion ausgeführt, dass gerade in diesem Bereich Schnellschüsse nicht angebracht sind.
Zwar greift Ihr Gesetzentwurf auch den Grundgedanken des zwischen Rot und Grün geschlossenen Koalitionsvertrages auf, wenn von einem umfassenden Informationsrecht die Rede ist, das hier im Hohen Hause auch keiner bestreitet. Das haben auch wir im Koalitionsvertrag festgelegt. Da heißt es, dass Beteiligung, gerade auch von Bürgerinnen und Bürgern, Transparenz voraussetzt und die Koalitionsfraktionen für mehr Transparenz auf allen Ebenen der Politik sorgen wollen.
Die konkreten Vorschläge zur Umsetzung dieses Ziels bedürfen nach unserer Einschätzung jedoch einer eingehenden und differenzierten Analyse, die im weiteren Verfahren zu geschehen hat. Deshalb, lieber Kollege, freuen wir uns natürlich auch auf die weitere Diskussion, die auch in den Ausschüssen vonstattengehen wird.
Einige konkrete Anmerkungen zu Ihrem Gesetzentwurf aber schon jetzt: Eine Eins-zu-eins-Übertragung des hamburgischen Transparenzgesetzes auf unser großes Flächenland erscheint nach unserer Ansicht nicht ohne Weiteres möglich.
Wir haben im Gegensatz zu einem Stadtstaat eine weit verzweigte, mehrstufige Landesverwaltung mit 396 Städten und Gemeinden sowie Kreisen und Landschaftsverbänden. Hier zeigt sich, dass wir einen von Ihnen angesprochenen Paradigmenwechsel keinesfalls übers Knie brechen können. Vielmehr sollte das in NRW geltende Informationsfreiheitsgesetz im Sinne des Transparenzgedankens weiterentwickelt werden.
So kann nach unserer Ansicht das Informationsbedürfnis des Einzelnen mit der Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und der freien Zugänglichkeit der Information für alle Nutzer abgewogen werden.
Der Landtag – das haben wir in den letzten Monaten auch gemerkt – hat in den vergangenen Zeiten intensiv die Open-Government-Strategie diskutiert und damit auch gezeigt, dass gerade wir in Nord
rhein-Westfalen das Informationsbedürfnis des Einzelnen nicht nur plakativ sehen, sondern auch intensiv daran arbeiten, dies zu bedienen. Es bietet sich daher nach unserer Ansicht an, in enger Anbindung an die Open-Government-Strategie die technischen Möglichkeiten und auch den entstehenden Aufwand für die öffentlichen Stellen zu prüfen.
Ein weiteres Problem, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, haben Sie, zumindest bis jetzt noch nicht wirklich angesprochen, nämlich die Fragen nach der Konnexität. Da die Regeln der Informationsfreiheit für alle öffentlichen Stellen gelten und sich auch Ihr Gesetzentwurf an alle öffentlichen Stellen richtet, hat die Konnexitätsfrage bei unserer gerade weit verzweigten und mehrstufigen Landes- und Kommunalverwaltung eine hohe Bedeutung, die von Ihnen jedenfalls jetzt noch nicht in den Fokus Ihrer Gesetzesbegründung gestellt wurde.
Herr Kollege Ganzke, würden Sie Zwischenfragen zulassen? – Der Herr Olejak und der Kollege Sommer haben sich eingeklinkt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Ganzke, in welcher Art ausgestaltet Sie es sich vorstellen, dass Journalisten nicht zukünftig daran gehindert werden könnten, Informationen zu beziehen – wie es beim IFG zurzeit noch der Fall ist –, durch unglaublich hohe Kostennoten, die auch von der Regierung gerne einmal ausgestellt werden?
Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt, jedenfalls wenn Sie die Frage auf die Journalisten beziehen, konkret nicht beantworten. Tut mir leid.
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege Ganzke. Ich habe folgende Frage: Kollege Frank Herrmann sagte gerade, für die Kommunen diese Plattform kostenlos anbieten zu wollen. An der Stelle hat er nach meinen Augen und Ohren schon das Konnexitätsprinzip aufgenommen. Meine Frage an Sie: Haben Sie das gerade eventuell überhört?
Überhört habe ich es nicht. Ich habe auch Ihren Gesetzentwurf gelesen als Vorbereitung für meinen Redebeitrag. Sie haben angegeben, dass im ersten Moment möglicherweise Anlaufkosten zu zahlen beziehungsweise einzustellen sind. Hinterher sagen Sie, das werde kostenneutral laufen. Gerade mit Blick auf die Kosten des Gesetzes glauben wir in der SPD-Fraktion das nicht. Wir gehen davon aus, dass die Zurverfügungstellung der Informationen auch Kosten produzieren wird. Deshalb würde ich unter dem Kostengesichtspunkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass das kostenneutral ist, wie es bei Ihnen angesetzt ist.
Es zeigt sich – das sagen wir auch in der SPDFraktion –, dass in einem Flächenland wie dem unseren, welches 17,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner hat, eine vollständige Umsetzung dieses Transparenzgedankens und ein von Ihnen angesprochener Paradigmenwechsel einer wirklich eingehenden und differenzierten Analyse bedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen. Wir stimmen natürlich der Überweisung des Gesetzentwurfes zu. In der Diskussion zur Umsetzung des Informationsbedürfnisses des Einzelnen und der Transparenz öffentlicher Stellen befinden wir uns in der SPD-Fraktion schon längst. Vor dem Hintergrund freuen wir uns auf die Diskussionen mit Ihnen und allen Fraktionen im Hohen Hause. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich den vorliegenden Gesetzentwurf gerne im Kontext der Open-Government-Strategie besprechen, so wie das mein Vorredner auch schon getan hat.
Unter dem Stichwort Open-Government-Strategie für Nordrhein-Westfalen haben wir dieses Thema bereits umfassend von Mitte September 2012 bis März 2013 auf der Grundlage eines Antrags von SPD und Grünen beraten und mittlerweile beschlossen.
Die Diskussionen dazu mit Expertinnen und Experten und Bürgerinnen und Bürgern gehen über diesen Antrag hinaus und müssen auch weiter geführt werden. Wir als CDU-Fraktion haben uns bisher bei diesem Thema enthalten. Wir haben aber auf das Pro und Kontra aus unserer Sicht hingewiesen, haben vor allem auch eine Abschätzung der Kosten eingefordert, stellen uns diesem Prozess aber nicht
Die CDU – auch im Bund – ist grundsätzlich für Open Government und natürlich auch für ein größtmögliches, das heißt auch ein sinnvolles, intelligentes Maß an Transparenz öffentlicher Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wie ich bereits bei dem Antrag von Rot-Grün im September letzten Jahres ausgeführt habe, sind offene Verwaltungsdaten Grundlage für Meinungsbildung und können zu einer lebendigen Demokratie beitragen. Darüber hinaus sehen wir – wie auch schon die Europäische Union und der Bund – das wirtschaftliche Potenzial offener Verwaltungsdaten quasi als Ackerland für Innovationen.
Das große gemeinsame Element des OpenGovernment-Antrages von SPD und Grünen sowie des vorliegenden Antrages zum Transparenzgesetzentwurf der Piraten ist die möglichst umfassende öffentliche Bereitstellung von Verwaltungsdaten und -informationen.
Zwischen der Beschlusslage des Landtags zum Open Government und diesem Gesetzentwurf besteht aus meiner Sicht jedoch ein ganz wichtiger Unterschied: Während sich Rot-Grün mit ihrem Antrag zunächst auf die Landesebene bezogen hat – was sicherlich schon eine Herausforderung darstellt –, beziehen die Piraten ausdrücklich die kommunale Ebene mit ein.
Um diese bezifferbar zu machen, schlagen Sie die Durchführung einer Modellphase von zwei Jahren vorab vor, um dann die Praxiserfahrung in Musterkommunen mit verwerten zu können. Das ist auf jeden Fall löblich, denn im Vergleich zu den OpenGovernment-Forderungen der regierungstragenden Fraktionen sind Sie auf die Kostenfrage zumindest einmal eingegangen. Allerdings stellen Sie schlicht noch überhaupt nicht abzuschätzende Kosten der Bereitstellung – mein Vorredner hat es gerade schon ausgeführt – in Relation zu eventuell durch mehr Transparenz einzusparende Gerichtskosten bzw. weniger Kosten in der Bearbeitung von Informationsanträgen, wenn mehr Informationen sowieso schon offen verfügbar wären. Das ist mir ehrlich gesagt zu dünn und in Anbetracht der Lage der öffentlichen Haushalte auch zu riskant. Mit der Inklusion haben wir schon mindestens eine ziemlich planlose Mega-Baustelle. Das haben wir hier ja eben kontrovers diskutiert.
Übrigens sollten wir auch daran denken, dass so viel mehr an Transparenz in den öffentlichen Verwaltungen von gerade denjenigen Beamtinnen und Beamten umgesetzt werden müsste, die dieser
Landesregierung aufgrund der letzten Besoldungsereignisse bis auf Weiteres völlig demotiviert gegenüberstehen. Ich wollte das nicht ins Lächerliche ziehen, aber das ist nicht gerade eine gute Ausgangslage für diese Dimension des Paradigmenwechsels hin zu einer Bringschuld der Verwaltung – so, wie Sie es auch selbst beschrieben haben.
Mein Vorredner hat gerade schon angedeutet, dass viele Verwaltungen schon lange dabei sind, immer mehr in Richtung offene Daten zu unternehmen, weil sie jetzt schon die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger erkennen. Uns allen ist aber bewusst, dass das auch Geld kostet. Deswegen tun wir uns bei der Umsetzung des einen oder anderen Punktes auch schwerer.
Trotzdem lobe ich Sie noch einmal, denn Sie haben sich die Mühe gemacht, Ihren Gesetzentwurf mit Gesetzentwürfen anderer Bundesländer zu vergleichen und dort auch schon bestimmte Punkte herauszunehmen. Sie benennen auch, welche Daten man vielleicht nicht öffentlich machen sollte. Auch das war eine Diskussion bei der Open-GovernmentStrategie. Sie beziehen sich auf den personenbezogenen Datenschutz, den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie den Schutz staatlicher Entscheidungsprozesse. Diese Punkte erwähnen Sie auch in Ihrem Entwurf. Das muss man auch einmal hervorheben, und das haben sicherlich auch die Diskussionen in den letzten Monaten mit sich gebracht.
Die weitergehende Diskussion im Innenausschuss und in den mitberatenden Fachausschüssen wird sicherlich dazu beitragen, diese Ansätze, die Sie richtigerweise schon angesprochen haben, auf eine Praxistauglichkeit hin abzuklopfen. Ob diese schon ausreichend sein wird, das wird die Beratung ergeben.