Ich habe zu diesen Fragen, die ich gerade skizziert habe, durchaus eine Meinung und weiß aus Diskussionen mit Ihnen gerade auch über unseren Antrag „Modernes Regieren im digitalen Zeitalter“, dass auch Sie eine Meinung dazu haben. Aber was mich und uns als rot-grüne Koalition interessiert, ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen, finde ich, ist der Zeitpunkt der Einbringung Ihres Antrags durchaus schlecht gewählt. Landtag und Landesregierung führen in gut drei Wochen hier im Haus ein Zukunftsforum „Digitale Bürgerbeteiligung“ durch, weil wir glauben, dass wir es nicht besser wissen als die Bürgerinnen und Bürger, was sie interessiert, und weil wir gespannt darauf sind, mit welchen Impulsen sich die Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess einbringen.
In diesem ganzen Prozess, der vor uns liegt, und in diesem Zusammenhang wird sicherlich auch das im Koalitionsvertrag vereinbarte Transparenzgesetz, das Sie an anderen Stellen bereits angemahnt haben, von Bedeutung sein. Nordrhein-Westfalen – darauf ist Kollege Jostmeier eben eingegangen –
hat seit gut zehn Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz. Es bietet durchaus schon heute vielfältige Möglichkeiten, an Informationen heranzukommen. Der LDI-Bericht aus dem Jahr 2011 hat einige Punkte aufgezeigt, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Ich glaube, dass es insgesamt notwendig sein wird, die Chancen der Digitalisierung in dem Bereich Informationszugang und Informationsbereitstellung stärker zu nutzen.
Es gibt weitere Initiativen. Im vergangenen Jahr gab es in Hamburg – das wissen Sie, meine Damen und Herren von der Piratenfraktion – ein breites Bündnis für ein Transparenzgesetz, das so ein Gesetz vorangebracht hat. Und auch hier in NordrheinWestfalen gibt es seit Mitte April ein Bündnis mit dem Titel „NRW blickt durch“ und eine ähnliche Initiative. Ich freue mich über diesen Rückenwind für die Arbeit der Koalition und die daraus resultierenden Impulse.
Meine Damen und Herren, Transparenz heißt, die Hohlschuld der Bürgerinnen und Bürger in eine Bringschuld von Verwaltung und Politik zu verwandeln. So haben wir als Koalition im Koalitionsvertrag unser Ziel definiert. Das bedeutet auch, mehr Informationen und mehr Daten zugänglich zu machen. Das werden wir tun. Das ist unser Ziel. Aber vor diesem Ziel liegt ein Weg. Diesen Weg werden wir gemeinsam mit der Bevölkerung gehen – für mehr Transparenz, für mehr Beteiligung und für mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Wedel das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wahrscheinlich ist es Zufall, dass die Beratung des vorliegenden Antrags mit der Initiative „NRW blickt durch“ für ein neues Transparenzgesetz zusammenfällt. Erst vor Kurzem haben wir über die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes beraten. Es ist bedauerlich, Herr Kollege Bolte, dass sich CDU, SPD und Grüne dafür entschieden haben, auf ein Transparenzgesetz nach hamburgischem Vorbild, an dem sich auch der Entwurf der Initiative orientiert, für unser Land zu verzichten.
In diesem Zusammenhang möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Entschließungsantrag zur Großen Anfrage 29 der 14. Wahlperiode zitieren:
„Echte Transparenz darf aber nicht nur die Reaktion der Landesregierung sein, sondern setzt eine aktive Informationspolitik voraus.“
Die Forderung nach Transparenz gilt wohl nur im Hinblick auf die anderen und erschöpft sich für RotGrün in der Ankündigung einer Open-GovernmentStrategie.
Ein entlarvendes Beispiel für den Umgang der Landesregierung mit dem Thema „Transparenz“ ist das Effizienzteam. Dessen Zuschnitt, namentlich die Mitgliedschaft der Fraktionsvorsitzenden und der haushaltpolitischen Sprecher von SPD und Grünen, verfestigt den Eindruck, dass Politik hier von einigen wenigen im Hinterzimmer gemacht werden soll.
Meine Damen und Herren, eine Veröffentlichung von Gutachten der Landesregierung sollte die Regel sein und nicht die Ausnahme und nicht von politischen Opportunitäten abhängen. Im Hamburger Transparenzgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass Gutachten nicht der unmittelbaren Entscheidungsfindung dienen und daher von der Informationspflicht grundsätzlich nicht ausgenommen sind. Dahin müssen wir kommen.
Die im Antrag in Punkt 4 aufgestellte Forderung an die Landesregierung, bereits bei Ausschreibungen und Vergaben für Gutachten an externe Dienstleister darauf zu achten, dass einer weiteren Veröffentlichung nichts entgegensteht, ist daher richtig und wichtig.
In anderen Punkten, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, ist Ihr Antrag hingegen zu plakativ und undifferenziert, weshalb wir uns in der Gesamtschau enthalten werden.
Dass der Landtag das Vertrauen der Bürger wieder herstellen muss, setzt voraus, dass die Menschen in unserem Land dieses Vertrauen verloren hätten. Das erkenne ich nicht. Wie aus dem auf Ihrer Homepage veröffentlichten Protokoll über Ihre Fraktionssitzung ersichtlich, haben Sie selbst festgestellt, dass sich die in Ihrem Antrag aufgeworfenen Fragen nicht in erster Linie an den Landtag richten, sodass der erste Punkt des Beschlussvorschlags einfach so im Raum steht und richtige Ansätze vernebelt.
Auch dürfen wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es gibt Gutachten, die beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten und deren Gegenstände auch in den Ausschüssen des Landtags mindestens vertraulich behandelt werden.
In diesen Fällen bedarf es einer Abwägung, ob das Informationsinteresse oder das Geheimhaltungsgebot überwiegt. Punkt 2 des Antrages schießt daher über das Ziel hinaus.
fen, nämlich von Herrn Sommer und von Herrn Schmalenbach von der Piratenfraktion. Möchten Sie die zulassen?
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. Sie haben gerade aus dem Protokoll der Fraktionssitzung der Piraten zitiert. Haben Sie dazu auch etwas in den Protokollen der Fraktionssitzungen von FDP, CDU, Grüne und SPD gefunden?
Lieber Herr Kollege Sommer, ich denke, es dürfte für Sie nicht nur von Vorteil sein, dass Sie all diese Informationen ins Netz stellen. Das wird dadurch aufgezeigt, dass Sie an der Stelle überhaupt diese Anfrage stellen. Insofern spricht schon einiges dafür, solche Dinge etwas besser abzuwägen.
Sie ziehen zurück? – Okay, alles klar. Dann hat sich das erledigt. Vielen Dank. – Fahren Sie bitte fort, Herr Kollege.
Vielen Dank. – Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte NRW in der Antwort auf die von Ihnen zitierte Kleine Anfrage sehr klar ausgeführt hat, dass der Begriff der personenbezogenen Daten sehr weit zu fassen ist. Das Hamburger Transparenzgesetz, das Ihnen noch vor kurzem als Blaupause für NRW geeignet schien, enthält Regelungen zu diesen Punkten, weil sich der Gesetzgeber der entsprechenden verfassungsrechtlichen Problematiken bewusst war.
Auch der Entwurf der Initiative „NRW blickt durch“ beinhaltet entsprechende Vorschläge. Johannes Caspar, der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, bringt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – in einem Interview im „Behörden Spiegel“ auf den Punkt:
„Hier treffen sich die Belange einer optimierten Teilhabe an demokratischen Prozessen mit dem Schutzanspruch individueller Grundrechtsgarantien.“
ziehen und mittels eines Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild aus einer Holschuld der Bürger eine Bringschuld der öffentlichen Verwaltung zu machen. Die automatische Veröffentlichung von Gutachten der Landesregierung in den genannten Grenzen könnte dazu ein Anfang sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Jäger das Wort.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Diskussion gab es schon – insbesondere von Herrn van den Berg – wichtige Impulse. Er hat, wie ich finde, das Thema sehr gut beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen: Wer Transparenz fordert, hat noch lange keinen Durchblick. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, Sie ziehen aus dieser Debatte um „Open Government“ die falschen Schlüsse.
Richtig ist: Wir als Landesregierung wollen die Hürden zwischen Staat und Bürgerinnen bzw. Bürgern abbauen. Wir wollen einfach das Aufeinanderzugehen besser organisieren. Zu genau diesem Zwecke erarbeiten wir eine Open-Government-Strategie. Dabei wollen wir – wie Herr van den Berg schon ausgeführt hat – eben nicht nur einfach von mehr Transparenz sprechen. Vor allem wollen wir auch mehr Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger organisieren und andere Formen der Zusammenarbeit erreichen, um politische und staatliche Entscheidungsprozesse letztendlich verstehbarer zu machen. Weiter wollen wir die Möglichkeit geben, dass Bürgerinnen und Bürger daran auch aktiv teilhaben dürfen.
Richtig ist auch, dass die Projektgruppe dazu Eckpunkte veröffentlicht hat. Diese Eckpunkte sind aber nun einmal nicht in Stein gemeißelt, sondern sie sollen Anstoß zu dieser Diskussion geben. Wir wollen zum Auftakt – hier im Hause am 17. Mai – in Ruhe diese Eckpunkte diskutieren. Sie sind als Piratenfraktion herzlich eingeladen, an dem Zukunftsforum „Digitale Bürgerbeteiligung“ teilzunehmen und Impulse für diese Diskussion zu geben.
Ergebnis soll sein, die Frage zu beantworten: Wie können wir den Dialog mit der Öffentlichkeit besser organisieren? Wir haben den richtigen Schluss gezogen. Meine Damen und Herren von der Fraktion der Piraten, es ist falsch zu glauben, dass dieses Eckpunktepapier die Grundlage für die Veröffentlichung darstellt. Ich habe deutlich gemacht, dass wir uns in einem Prozess befinden und einen Startschuss für eine Diskussion geben. Es bleibt dabei, dass wir uns im Rahmen der Open-Government
Strategie viel vorgenommen haben. Mein Vorschlag ist, dass auch Sie das Tempo, das wir dabei vorgelegt haben, halten sollten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es gab einen späten Wunsch nach einer Zwischenfrage; aber das funktioniert jetzt natürlich nicht mehr. Ich bitte den entsprechenden Kollegen, beim nächsten Mal etwas fixer zu drücken. Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/2629. Wer dem vorliegenden Antrag zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Das ist die Piratenfraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Entschuldigung! Ich korrigiere mich ausdrücklich: Die FDP-Fraktion stimmt nicht gegen diesen Antrag, sondern sie enthält sich geschlossen. Damit ist der zur Abstimmung stehende Antrag gleichwohl mit großer Mehrheit abgelehnt.
der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage entschieden ab!