Protocol of the Session on April 25, 2013

der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage entschieden ab!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2627

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Schwerd das Wort.

(Große Unruhe – Daniel Schwerd [PIRATEN] wendet sich dem Vizepräsidenten zu und schaut ihn fragend an.)

Herr Kollege Schwerd weist zu Recht auf die leider große Unruhe im Plenum hin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf herzlich bitten, die zahlreichen Gespräche, die zum Teil hier auch noch stehend geführt werden, nach draußen zu verlagern. Ich glaube, dass wir die Aufmerksamkeit, die jedem Redner gebührt, sicherstellen sollten. Vielen

Dank. – Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Leistungsschützer und Leistungsbeschützte! CDU und FDP haben am 1. März 2013 mit ihrer Mehrheit im Bundestag ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Dieses Leistungsschutzrecht ist handwerklich schlecht gemacht und schädlich für die Meinungsfreiheit.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir Piraten haben daher schon vor Wochen einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung auffordern, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Sie, Frau Dr. Schwall-Düren, sagten in unserer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 14. März wörtlich – ich zitiere –:

„Die Landesregierung lehnt das Leistungsschutzrecht so, wie es der Bundestag am 1. März beschlossen hat, ab. Mit dieser Ablehnung stehen wir an der Seite der uns tragenden Koalitionsfraktionen, aber auch an der Seite der Piraten.“

Und weiter:

„Das Gesetz, wie es im Bundesrat vorliegt, ist handwerklich mangelhaft. Es vernachlässigt die legitimen Interessen zu vieler Beteiligter und leistet keinen erkennbaren Beitrag zur publizistischen Vielfalt im Netz.“

Und dann sagten Sie noch:

„Die Landesregierung wird im Bundesrat mit den anderen Ländern alle Möglichkeiten ausloten, um ein besseres Ergebnis zu erzielen.“

Ich glaube, Piraten, die Fraktion der SPD, die Fraktion der Grünen und die Landesregierung sind sich im Ausschuss für Kultur und Medien selten so einig gewesen wie bei der Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

(Beifall von den PIRATEN)

Sowohl der Kollege Alexander Vogt von der SPD als auch der Kollege Matthi Bolte von den Grünen werden sich erinnern, wie froh wir alle über die Haltung der Landesregierung waren. Herr Vogt begrüßte die eindeutige Positionierung der Landesregierung. Auch Herr Bolte war dankbar dafür, dass sich die Landesregierung im Bundesrat gegen dieses Gesetz stellen wollte. Hören Sie sich noch einmal den Audiomitschnitt der Ausschusssitzung an!

Wir Piraten haben offenbar einen Fehler gemacht. Wir glaubten, dass bei der Regierungspolitik hier im Land Sachorientierung und Vernunft Vorrang hätten. Doch offensichtlich gibt es hier im Landtag stattdessen nur eine Prämisse, die lautet: Wahlkampftaktik!

(Beifall von den PIRATEN)

Wenn die Landesregierung ankündigt, alle Möglichkeiten zu ergreifen, das sinnlose Leistungsschutz

recht zu stoppen, dann erwarten wir, dass die Landesregierung tatsächlich alle Möglichkeiten ergreift, dieses sinnlose Leistungsschutzrecht zu stoppen.

(Beifall von den PIRATEN)

Nur aus diesem Grund waren wir damit einverstanden, vor der entscheidenden Bundesratssitzung auf ein Votum zu verzichten und stattdessen einer Sachverständigenanhörung zuzustimmen. Entsprechend perplex waren wir, als wir kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung die ersten Berichte hörten, dass die Landesregierung im Bundesrat nun doch nicht für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses stimmt. Genau diese Einberufung wäre aber das Mittel der Wahl gewesen, um tatsächlich alle Möglichkeiten für ein besseres Ergebnis im Bundesrat auszuloten.

(Beifall von den PIRATEN)

Stattdessen hat der Bundesrat, in dem Rot-Grün die Mehrheit hat, eine windelweiche Entschließung gefasst, in der die neue Bundesregierung dazu aufgefordert wird, ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu erarbeiten. Da kann ich mir nur an den Kopf fassen: Welche neue Bundesregierung denn?

Frau Dr. Schwall-Düren, glauben Sie etwa, ein schlechtes Gesetz ist besser als gar kein Gesetz? Oder haben Sie kurzfristig von Ihrem Kanzlerkandidaten, dem Herrn Steinbrück, eine neue Marschrichtung vorgegeben bekommen? Könnte es sein, dass Sie sich gerade hier in NRW so kurz vor der Bundestagswahl nicht mit den großen Presseverlagen anlegen wollten?

Frau Ministerin, ich muss feststellen: Sie haben uns veräppelt! Sie haben den Ausschuss und uns Parlamentarier auf eine falsche Fährte geführt. Aber zu welchem Preis? – Sie haben im Bundesrat ein handwerklich mangelhaftes und schädliches Gesetz abgenickt, obwohl Sie wenige Tage vorher signalisierten, das Leistungsschutzrecht aufhalten zu wollen. Sie sind dafür verantwortlich, dass wir in Deutschland ein schlechtes und ungerechtes Gesetz mehr haben.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich fasse zusammen: Wir Piraten kritisieren das Verhalten der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrates scharf. Sie haben mit Ihrem Verhalten die Position dieses Parlamentes geschwächt und unser aller politische Glaubwürdigkeit beschädigt.

Nordrhein-Westfalen lehnt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. Nur sind Sie als Landesregierung offenbar zu ängstlich, auch im Bundesrat so zu handeln. Sie sind politisch unglaubwürdig.

(Beifall von den PIRATEN)

Sie sollten sich überlegen, wieso draußen auf der Straße niemand mehr Politikern traut. Wegen sol

cher politischer Winkelspielchen, weil Sie heute A sagen und morgen B tun! Jedenfalls kann ich dieser Landesregierung nicht mehr glauben. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Vogt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist nun der zweite Antrag der Piraten zum Thema „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“. Schon im letzten Plenum wurde Ihre Ablehnung des Gesetzes dokumentiert.

Herr Schwerd, führe ich mir Ihre gerade gehaltene Rede vor Augen, habe ich den Eindruck: Manchmal haben Sie den Kompass verloren! – Wenn Sie die Landesregierung angehen, sollten Sie sich die Frage stellen, wo denn diejenigen sitzen, die das neue Gesetz ausgearbeitet haben. Ihre Kritik muss auf die Bundesregierung sowie die Bundestagsfraktionen von CDU und FDP zielen. Die haben das Gesetz am 1. März dieses Jahres beschlossen.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns das Gesetz ansehen, teilen wir inhaltlich durchaus die Kritik an diesem Gesetz. Das Gesetz ist nicht gut gemacht. Es enthält unter anderem unbestimmte Rechtsbegriffe: Was sind zum Beispiel kleine Textteile, die erlaubt werden? Auch positive Effekte für Journalistinnen und Journalisten sind kaum zu erwarten.

Wir müssen uns natürlich überlegen, wie journalistische Leistungen besser geschützt werden. Im Bundesrat gab es aber keine einheitliche Meinung der Bundesländer, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch Verbesserungen des Gesetzes durch eine Verhandlung mit der Bundesregierung waren nicht zu erwarten.

Dennoch wurde eine Entschließung verabschiedet. In dieser Entschließung wird der Bundestag aufgefordert, alle betroffenen Akteure einzubeziehen. Neben den Interessen der Verleger sollen auch die Interessen der Urheber berücksichtigt werden. Unser Ziel ist es, an diesem Thema weiterzuarbeiten. Die SPD hat ihre Kritik klar zum Ausdruck gebracht.

Wenn Sie in unser Bundestagswahlprogramm blicken, das wir vor knapp zehn Tagen beschlossen haben, dann finden Sie, ich erlaube mir zu zitieren:

„Das von Schwarz-Gelb beschlossene Leistungsschutzrecht lehnen wir ab. Wir werden nach der Regierungsübernahme ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Wir wollen unter Einbeziehung aller Akteure einen Vorschlag entwickeln, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf ihre be

reits bestehenden Urheberrechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber (hier insbesondere Journalistinnen und Journalisten) vollständig wahrt, den Grundsatz der Informationsfreiheit und die Auffindbarkeit von Informationen gewährleistet.“

Meine Damen und Herren, Sie sehen, die SPD will an diesem Thema weiter arbeiten. Darum haben wir eine getrennte Abstimmung Ihrer Punkte beantragt. Wir werden dem ersten Punkt zustimmen. Die beiden weiteren Punkte lehnen wir ab. Ich empfehle Ihnen, die Forderungen, die Sie in den beiden weiteren Punkten aufstellen, einmal auf sich selbst anzuwenden. Ich denke da beispielsweise an das Gutachten, das Ihnen ein katastrophales Aufstellungsverhalten Ihrer Bundestagsliste bescheinigt. Dieses wurde über Wochen von Ihrem Landesvorstand unter Verschluss gehalten. Gerade Sie von den Piraten sollten sich mit Anspruch und Handeln nicht an anderen Parteien abarbeiten. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, was Forderungen nach Transparenz angeht, und handeln Sie danach.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das haben wir bereits aufgearbeitet!)

Meine Damen und Herren, wie schon angesprochen, das Leistungsschutzrecht wird derzeit auch im Kultur- und Medienausschuss bearbeitet. Lassen Sie uns eine zukunftsgerichtete Diskussion führen, bei der die Interessen von Verlegern, Urhebern und Plattformbetreibern mit einbezogen werden. Wir wollen bessere Rahmenbedingungen schaffen. Dafür werben wir. Das wollen wir mit einer neuen Mehrheit im Bundestag umsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von Matthi Bolte [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Schick das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Debatte um das Leistungsschutzrecht kann man eines über diese Landesregierung mit Fug und Recht behaupten: Sie besitzt eine unerwartete Wendefähigkeit, wenn man es sehr, sehr positiv ausdrücken will.

(Beifall von Oliver Bayer [PIRATEN])

Am 14. März hatte Frau Ministerin Schwall-Düren im Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags noch erbitterten Widerstand gegen dieses Gesetz angekündigt. Ich zitiere Sie wörtlich, Frau Ministerin, wir haben es gerade schon einmal gehört, aber ich denke, es lohnt sich, dieses Zitat hier noch einmal zu bringen: Die Landesregierung lehnt das Leistungsschutzrecht, wie es der Bundestag am 1. März beschlossen hat, ab.