Protocol of the Session on March 22, 2013

Im Koalitionsvertrag sagen wir, dass wir die Betreiber beim Rückbau in die Verantwortung nehmen wollen. Wir sind im Augenblick auch für die Laufzeit der jetzt anstehenden dritten Ergänzungsvereinbarungen bis 2022 nicht in einer Phase, in der der Rückbau anfangen wird. Bei der klaren Erklärung, dass wir bei dieser Art der Kostenexplosion im Bereich der Kernkraft Wert darauf legen, dass die Betreiber ihren Anteil tragen, bleibt es.

Die nächste Frage stellt der Kollege Schmalenbach aus der Piratenfraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dr. Walter-Borjans, zu Ihrer Antwort auf die erste Nachfrage von Herrn Schulz habe ich eine weitere Nachfrage: Sind die von Ihnen genannten Forderungen in Höhe von 2,8 Millionen € die Gesamtsumme der Forderungen der Betreibergesellschaft gegen das Land in der Bilanz der HKG nach dem Stand 2011?

Dieser Wert, den ich gerade genannt habe – ich habe mich noch einmal rückversichert –, betrifft die Endlagervorausleistungen, die sozusagen aufgeholt werden müssen, weil wir zwischen 2009 und 2013 eine vertragliche Lücke hatten. Somit kommen praktisch die

Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 in ein Paket. Auf die bezieht sich dieser Wert.

Die nächste Frage kommt vom Kollegen Bayer. Das ist seine zweite und damit letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte die Frage des rechtlichen Spielraumes bei den Verhandlungen zur dritten Ergänzungsvereinbarung ansprechen, die ja die finanzielle Beteiligung des Landes regeln soll. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen im Bundestag gilt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Die Finanzierungsregelung zum Betrieb des sicheren Einschlusses endet vertragsgemäß am 31. Dezember 2009. Aus den vorhandenen Vereinbarungen lassen sich keine rechtlich eindeutigen Aussagen bezüglich der weitergehenden finanziellen Verpflichtungen treffen.

Die Landesregierung hat insgesamt 36,2 Millionen € in den Haushaltsplan 2013 eingestellt, die dazu dienen sollen, dass das Land seinen erwarteten Verpflichtungen aus den Vereinbarungen mit den Atomkraftwerksbetreibern nachkommen kann.

Wie ordnen Sie die Einstellung von insgesamt 36,2 Millionen € in den Haushaltsplan bzw. das erwartbare Verhandlungsergebnis zur dritten Ergänzungsvereinbarung vor dem Hintergrund ein, dass die Bundesregierung keine rechtlich eindeutigen Aussagen bezüglich weitergehender, also über das Jahr 2009 hinausgehender finanzieller Verpflichtungen sieht?

Noch einmal: Wir hatten eigentlich die Notwendigkeit, für das Jahr 2010 eine Anschlusslösung zu finden. Diese Anschlusslösung ist damals im Großen und Ganzen geklärt gewesen. Es gab noch einige Detailfragen, die allerdings dann zu den Verzögerungen geführt haben. Auf dieser Grundlage haben wir diese Verhandlungen zu Ende geführt.

Es ist so, dass der Betrieb des sicheren Einschlusses in den früheren Ergänzungsvereinbarungen bzw. in der Rahmenvereinbarung so bemessen gewesen ist, dass die zur Verfügung stehenden Mittel sogar bis 2022 ausreichen werden, die Kosten abzudecken. Also dafür muss überhaupt nichts zusätzlich gegeben werden.

Das hat uns im Übrigen auch in die Lage versetzt, die ungeklärte Verhandlungsphase zu überbrücken, weil sie nicht zu einem Engpass in der Gesellschaft geführt hat. Jetzt geht es lediglich darum, dass noch die Endlagervoraussetzungen finanziert werden mussten. Das ist auf dieser Grundlage passiert. Daran sind ja auch die Betreiber mitbeteiligt. Aber das

ist auf der Grundlage geschehen, die schon in früheren Zeiten vorverhandelt worden ist, in welcher Weise die Aufteilung zwischen der öffentlichen Hand und den Betreibern hier erfolgt.

Vielen Dank. – Eine weitere Frage kommt vom Kollegen Sommer. Das ist auch seine zweite und damit letzte Frage.

Herr Minister WalterBorjans, Sie haben eben schon des Öfteren angesprochen, dass es nicht an Ihnen gelegen hätte, diesen Rahmenvertrag zu veröffentlichen. Ich hätte gern gewusst, wie Sie sich dazu stellen würden, wenn ein angestrebtes echtes Transparenzgesetz in NRW genau solche Art von Verträgen als Prüfstein nehmen würde, um sie allgemein zu veröffentlichen?

Ich glaube, dass Fragen dieser Art damit nicht pauschal gelöst werden. Das haben wir auch bei Gutachten und anderen Vorgängen. Wenn betriebliche Details oder personenbezogene Details darin stehen, dann kann es sein, dass wir die Zustimmung desjenigen, in dessen Besitz oder Eigentum sich diese Unterlage befindet, nicht bekommen. Ich finde, gerade vor der Diskussion, die wir heute Vormittag geführt hatten, in der Sie großen Wert darauf gelegt haben, dass die richtige Balance zwischen Transparenz und Schutz von Rechten gefunden wird, wird man immer an diesem Punkt sein, wo man mit demjenigen, der die Unterlage hat, verhandeln muss. Wir haben das getan. Sie haben jetzt die Unterlage. Ich glaube nicht, dass an diesen Monaten am Ende die Beantwortung dieser Frage scheitert. Ich hätte Ihnen gern die Unterlage vorher gegeben. Wir haben das jetzt erreicht. Mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen.

Eine weitere Frage gibt es jetzt vom Kollegen Fricke. Das ist ebenfalls seine zweite und damit letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, welche Vorverträge oder Bürgschafts- oder Risikobeteiligungsverträge oder Garantien bzw. weitere Verträge, abgesehen vom Rahmenvertrag und seinen Ergänzungsvereinbarungen, wurden geschlossen, bei denen das Land beteiligt war oder verpflichtet wird?

Das, was es an darüber hinausgehenden Vereinbarungen oder Zugeständnissen gegeben hat, etwa Regressverzichtsverträge und Ähnliches, ist in dem extrem dicken Konvolut, das Ihnen übermittelt worden ist, vorhanden. Ich kann die hier im Detail jetzt

nicht aufzählen. Ich kann Ihnen zusagen, wenn Sie wollen, dass wir sie Ihnen noch einmal auflisten. Sie sind aber in dem, was Ihnen übersandt worden ist, auch enthalten. Ihnen ist da nichts vorenthalten worden.

Eine weitere, seine dritte und damit ebenfalls letzte Frage stellt jetzt der Kollege Schulz.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich muss noch mal auf meine Frage zurückkommen. Der THTR 300 war bereits Thema im Haushalt 2012, er ist es auch wieder im Haushalt 2013. Ich möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie Sie sich den Widerspruch zwischen den Äußerungen, die Sie hier und heute sowie ähnlich Mitte März dieses Jahres im HFA getätigt haben, und der Vorlage 16/460 vom Dezember letzten Jahres erklären.

Demnach hätte sich nämlich – so wurde es vorhin ausgeführt – die HKG praktisch seit November letzten Jahres geweigert, die Unterlagen freizugeben, und Sie hätten sich darum bemüht, dass wir heute darüber verfügen können.

Gleichwohl bleibt die Diskrepanz bestehen, dass die Geschäftsführer der HKG noch in dieser Woche gesagt haben, vor Mitte März dieses Jahres habe überhaupt kein Kontakt seitens der Landesregierung bezüglich der Freigabe des Rahmenvertrags und der Ergänzungsvereinbarung stattgefunden.

Wie können Sie vor diesem Hintergrund Ihre Ausführungen erklären, dass bereits seit November letzten Jahres beharrliche Bemühungen gelaufen sind, an diese Unterlagen heranzukommen und sie uns zu übermitteln?

Das kann ich Ihnen nur damit erklären, dass da Aussage gegen Aussage steht. Ich kann Ihnen versichern: Ich persönlich habe zwar keinen entsprechenden Versuch unternommen, ich habe aber keinen Zweifel daran, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Anfragen getätigt haben, von denen sie mir und auch dem Ausschuss berichtet haben.

Wenn ich nun von einem ausgeschiedenen Geschäftsführer, den Sie befragt haben, und einem nachfolgenden Geschäftsführer unterschiedliche

Sachen höre, dann muss geklärt werden, wie dieser Unterschied in der Sachverhaltsdarstellung zustande kommt. Ich kann Ihnen diese Erklärung jedenfalls nicht bieten.

Es gibt noch eine weitere Frage vom Kollegen Kern; es ist seine zweite und damit letzte Frage.

Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, der Antwort auf meine erste Frage entnehme ich, dass Sie mit weiteren Kosten für den Landeshaushalt NRW rechnen. Darf ich Sie um eine Einschätzung zur Höhe der Gesamtkosten bitten, die bislang noch nicht im Haushalt Niederschlag gefunden haben? Können Sie ausschließen, dass sich diese zusätzlichen Kosten auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen?

Das kann ich nicht. Wir reden jetzt über die Frage, welche Kosten auf das Land in den Jahren 2023 bis 2080 zukommen. Das hängt davon ab, ob in dieser Zeit ein Rückbau erfolgt, ob es bei einem sicheren Anschluss bleibt und ob es überhaupt Endlager geben wird.

Wir alle kennen die Diskussionen darüber, dass solche Fragen nicht nur für dieses ehemalige Kernkraftwerk bislang nicht geklärt sind. Wir alle wissen, dass das Unternehmen über 600 Millionen € Folgekosten bilanziert hat. Daraus kann man alle möglichen Spekulationen ableiten; aber ich will mich jetzt nicht auf eine Zahl kaprizieren, die am Ende nur gegriffen wäre.

Ich betone noch einmal: Wir reden über einen Zeitraum, der in zehn Jahren beginnt und in 65 Jahren endet – wenn er dann endet.

Vielen Dank, Herr Minister Walter-Borjans. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende dieser Mündlichen Anfrage.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 17

des Herrn Abgeordneten Holger Ellerbrock von der FDP-Fraktion auf:

Wie bewertet die Schulministerin – unter Berücksichtigung der Aussagen des SPDKanzlerkandidaten Peer Steinbrück – im Schulunterricht die Trennung von Kindern und Jugendlichen nach Geschlecht?

Laut Medienberichten hat sich der ehemalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens und SPDKanzlerkandidat Peer Steinbrück bei einer der sogenannten Klartext-Veranstaltungen in Berlin für einen getrennten Sportunterricht von Mädchen und Jungen aus Rücksicht auf die Religion ausgesprochen. Steinbrück erklärte demnach mit Blick auf Forderungen eines muslimischen Vaters nach getrenntem Sportunterricht: „Wenn Schulen es einrichten können, dann sollen sie es machen. Ich würde da Rücksicht nehmen auf religiöse Überzeugungen.“ Die Aussagen des SPD

Kanzlerkandidaten Steinbrück haben in CDU, FDP bis hin zu Vertretern der SPD im Interesse der Integration und der Gleichberechtigung für deutliche Kritik gesorgt. Auch ein Vertreter der Grünen erklärte laut Pressemeldungen, dass die Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle ein Teil des Grundgesetzes bilde, dies dürfe aber nicht auf Kosten universell gültiger Menschenrechte geschehen.

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung äußerte sich deutlich zurückhaltender. So wurde sie in der „WAZ“ vom 06.04.2013 zitiert, wonach sie zwar auf das Interesse einer erfolgreichen Integration verwies; gleichzeitig betonte sie demnach aber die Entscheidungsmöglichkeit der Schulen, Jungen und Mädchen für einen begrenzten Zeitraum in einzelnen Fächern getrennt zu unterrichten. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hatte bereits laut Presseberichterstattung am 5. Juni 2012 erklärt, dass ein zeitweiliges Lernen von Mädchen und Jungen im Sinne der reflexiven Koedukation in getrennten Lerngruppen sinnvoll sein könne. Laut Presseberichten „ermunterte“ die Ministerin die Schulen in Nordrhein-Westfalen demnach, Jungen und

Mädchen vermehrt teilweise getrennt zu unterrichten. Diese „Aufforderung“ entspricht damit letztlich auch bekannten Forderungen der Grünen, „gezielt in geschlechtshomogenen Gruppen zu lernen“.

Wie bewertet die Schulministerin – unter Berücksichtigung der Aussagen des SPD-Kanz

lerkandidaten Peer Steinbrück – im Schulunterricht die Trennung von Kindern und Jugendlichen nach Geschlecht?

Ich bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Ellerbrock, Herr Steinbrück hat Folgendes gesagt – ich zitiere –:

„Wenn die Schulen es einrichten können, sollten sie da Rücksicht auf die religiösen Gefühle nehmen und getrennten Sportunterricht anbieten.“

Das Schulgesetz Nordrhein-Westfalens gibt in § 2 Abs. 4 vor, dass – ich zitiere wiederum – „Schülerinnen und Schüler … in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen“ werden. Entsprechende Formulierungen finden sich auch in den Rahmenvorgaben für den Schulsport, in Richtlinien und Lehrplänen.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen gehen verantwortungsvoll mit den religiösen Gefühlen und Werthaltungen der Schülerinnen und Schüler um. Das gemeinsame Lernen von Jungen und Mädchen ist

der Regelfall. Das ist auch im Interesse einer erfolgreichen Integration.