Abrechnungen zu tun hat. In Klammern und mit einem Augenzwinkern aus der Praxis füge ich allerdings hinzu: Dem eigentlichen Anliegen der meisten Bürgerinnen und Bürger in solchen Diskussionen, nämlich wenig bis gar nicht als Anlieger zur Finanzierung herangezogen zu werden, können und wollen Sie auch mit Ihrem Gesetzentwurf nicht gerecht werden.
Was mir völlig neu war und was ich aus meiner Praxis nicht bestätigen kann, ist, dass in den Kommunen aufgrund der Abrechnungen über das KAG keine Straßenbaumaßnahmen mehr erfolgen. Da habe ich – das müsste man an anderer Stelle diskutieren – andere Gründe im Hinterkopf, warum die Kommunen Investitionsentscheidungen lange aufschieben müssen.
Wie gesagt, es ist eine Sache, über die man nachdenken muss und nachdenken sollte. Sie wissen, dass der Vorschlag nicht neu ist und in mehreren Bundesländern gesetzlich geregelt ist. Wenn Sie das wissen, dann wissen Sie auch, dass die entsprechende gesetzliche Regelung in RheinlandPfalz zum Beispiel vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Auch hieraus können und sollten wir wichtige Erkenntnisse ziehen.
In diesem Sinne sehe ich mit meiner Fraktion der weiteren Beratung mit ehrlicher positiver Erwartung entgegen. Der Überweisung stimmen wir natürlich dementsprechend zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen, meine Herren! Frau Präsidentin! Wie mein Vorredner schon sagte: ein interessanter Vorschlag. Das sehen wir ähnlich und wollen das auch gern in Ruhe diskutieren und schauen, inwieweit dieser Vorschlag einer Abrechnung von Ausbaumaßnahmen gegenüber Anliegern ein Weg ist, der zu etwas mehr Frieden innerhalb der kommunalen Familie bzw. innerhalb der Bürgerschaft führt.
Wir wissen jedoch auch – als Beispiel ist unter anderem die Situation in Rheinland-Pfalz dargestellt worden –, dass gerichtliche Verfahren anhängig sind. Beispielsweise hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes bezweifelt und in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angerufen. Ich denke, wir sind gut beraten, das in unseren Abwägungsprozess miteinzubeziehen.
Schwierig wird es zum Beispiel werden, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien die Abrechnungsgebiete auszugestalten sind. Es gibt einige Gemeinden in anderen Bundesländern, die in diesem Zusammenhang das gesamte Stadtgebiet als Abrechnungsgebiet sehen. Wir haben unsere Zweifel daran, dass man so großflächig herangehen kann.
Auf der anderen Seite wissen wir, dass bezogen auf die Frage, welche Maßnahmen tatsächlich abgerechnet werden können, das KAG im Grundsatz nur dann eine Einbeziehung von Anliegern vorsieht, wenn damit eine Aufwertung des eigenen Grundstückes einhergeht. Von einigen Akteuren wird möglicherweise gesehen, dass auf diese Art und Weise zusätzliche Investitionsmittel bereitgestellt werden können, um der Investitionsschwäche der kommunalen Haushalte Rechnung zu tragen. Das ist mitnichten so. Es geht nicht darum, inwieweit marode Straßen über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge instand gesetzt werden. Es geht vielmehr darum, Straßen so weit zu modernisieren, dass auch ein Vorteil für Grundstücksanlieger zu erkennen ist.
Es ist zudem noch einmal zu differenzieren, in welchem Umfang Anlieger überhaupt herangezogen werden können. Das ist unter anderem davon abhängig zu machen, welchen Charakter die Straßen haben. Ist es zum Beispiel eine stark befahrene
Straße, haben Sie bei der Bereitstellung von Finanzmitteln durch die öffentliche Hand teilweise Quoten von 80 bis 90 %. Nur 10 bis 20 % der eigentlichen Ausbaukosten können auf die Anlieger umgelegt werden. Diese Problemstellungen werden dadurch nicht ausgeräumt.
Ich weiß, Herr Kuper, dass die kommunalen Spitzenverbände gegenüber diesen Überlegungen etwas distanziert sind. Ich bin aber schon der Auffassung, dass es Sinn macht, das Thema mal im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens mit einer entsprechenden Anhörung aufzugreifen und zu schauen, ob es ein praktikabler Weg ist oder nicht.
Wenn wir diesen Weg zu Ende gehen, werden wir allerdings erst in fünf oder zehn Jahren wissen, ob es wirklich ein guter Weg gewesen ist bzw. ob er von der Bürgerschaft angenommen wird. Denn wir wissen auch: Nichts wird häufiger beklagt als Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz.
Letzter Punkt. Sie haben in diesem Zusammenhang noch mal die Möglichkeit aufgeführt, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Das kann man sicherlich machen. Nur, Herr Kuper, die Realität sieht so aus, dass nach der Straßenerneuerung in der Regel sechs bis zehn Jahre vergehen, bis der Gebührenbescheid kommt. Der Anlieger X oder Y kann sich also eigentlich darauf einstellen, dass er in diesem Zusammenhang möglicherweise in fünf oder sieben Jahren 5.000, 7.000, 8.000 oder 9.000 € zu zahlen hat.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. Der vorliegende Entwurf entstammt der Feder eines kommunalen Praktikers, verehrter Herr Kollege Kuper. Es ist immer gut, wenn wir solche pragmatischen Fragestellungen abseits der Rituale beraten, die hier so gerne gepflegt werden.
Einerseits ist es gut und richtig, wenn über die Instrumente Stundung, Niederschlagung und Erlass hinaus in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit für Ratenzahlungen gesetzlich verankert wird. Das trägt zur Rechtssicherheit bei. Das ist gut.
Auf der anderen Seite müssen wir aufpassen, kein Einfallstor für neue kommunale Einnahmemöglichkeiten zu schaffen, die von den Bürgerinnen und Bürgern am Ende nicht akzeptiert werden.
Es ist sehr wichtig, dass wir diesen Vorstoß der Unionsfraktion sehr sorgfältig beraten. Das tun wir im Ausschuss und mit Expertenanhörungen am besten. Deswegen will ich es für heute dabei belassen. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Abruszat. – Für die Piratenfraktion hat nun der Kollege Fricke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem hier vorliegenden Gesetzentwurf fällt mir aus dem Stehgreif und quasi als Titel nur eines ein: Löcher in den Straßen sollen durch löchrige Gesetze geflickt werden. Denn das, was die werten Kollegen der CDU hier vorgelegt haben, ist nichts anderes als legislative Flickschusterei. Es ist Flickschusterei mit dem Zweck, die Anzahl der möglichen Prozesse nach vielleicht fragwürdigen Entscheidungen kommunaler Baubehörden zulasten von Grundstückseigentümern zu verringern. Und es ist auch wieder einmal Augenwischerei, Verpackungspolitik mit dem
Sehen wir uns doch mal genauer an, was dem Bürger hier zugemutet wird: eine Vorababgabe auf Gebühren, die vielleicht erhoben werden, um Straßen instand zu halten, die an einem Grundstück liegen. Abgesehen davon, dass das Verursacherprinzip – wer Schäden verursacht, wird auch für diese haftbar gemacht – wieder einmal außen vor bleibt – genau wie dies bei der gesamten Bankendiskussion der Fall war, wenn ich daran erinnern darf –, wird das extrem ungerechte kommunale System mit diesem Gesetzentwurf um kein Komma geändert, sondern nur anders etikettiert.
Als plakatives Beispiel möchte ich die Kölner Severinstraße erwähnen. Das ist die Straße, in der die UBahn gebaut wird und in der unglücklicherweise das Kölner Stadtarchiv wie ein Kartenhaus zusammengefallen ist. Als ob der U-Bahn-Bau nicht schon gereicht hätte, muss auf dieser Straße natürlich auch der entsprechende Baustellenverkehr fließen, was zwangsläufig schon zu enormen Sanierungskosten führte. Nun zeigte die Stadt Köln für eine kommunale Verwaltung ungewohnte Einsicht und wollte die Anlieger von den Sanierungskosten entlasten. Fehlanzeige! Die Regierungspräsidentin pfiff das Ganze aufgrund der Gesetzeslage zurück. Die Anrainer dürfen nun für etwas blechen, was sie nicht verursacht haben und worunter sie auch noch seit Jahren leiden.
Vielen Dank, Herr Fricke. Ist Ihnen bekannt, dass der Kölner CDU-Abgeordnete Möbius ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das gegen das Gesetz verstößt? In verschiedenen Beiträgen wurde darauf hingewiesen: Wo kein Kläger, da kein Richter. – Vonseiten der CDU wurde aber ausdrücklich gefordert, dass diese Beiträge erhoben werden müssen. Deshalb musste die Regierung handeln. Ist Ihnen bewusst, dass die Überprüfung durch die Landesregierung dadurch veranlasst wurde?
Vor allem die kleinen Eigenheimbesitzer werden es Ihnen danken, immer wieder und für sie oftmals überraschend von der kommunalen Verwaltung vielfach Jahre später in keinem Zusammenhang mehr mit den durchgeführten Arbeiten satte Rechnungen im fünfstelligen Bereich präsentiert zu bekommen. Die werden dann häufig nicht wissen, wo sie so schnell das Geld zum Bezahlen herzaubern sollen.
Sie, werte Kollegen, wollen diese Menschen entlasten, indem Sie ihnen das Geld für die Sanierung von Schäden, die sie selbst gar nicht mitverursacht haben, schon vorab aus der Tasche ziehen. Eine wahrhaft geniale Idee!
Denken wir aber mal an einen durchschnittlichen Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort ist die Bildung von Rücklagen durch die Eigentümergemeinschaften bereits gesetzlich vorgeschrieben. Das ist in Ordnung. Aber: Diese Rücklagen werden verzinst. Jetzt kommen Sie an und wollen diese Rücklagen abgreifen. Nur: Diese Darlehen an die Kommunen werden natürlich nicht verzinst. Das mutet an wie des Geniestreiches zweiter Teil.
Und bei derartigen Eingebungen – die fast anmuten wie jene, auf die die Bayerische Staatsregierung aufgrund des anderweitig beschäftigten Dienstmannes Alois Hingerl bis heute vergeblich wartet – besitzen Sie auch noch die Chuzpe, von größerer Abgabengerechtigkeit zu sprechen. Bleibt zu wünschen, dass die betroffenen Bürger Ihnen direkt per
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Das kommunale Abgabengesetz ist vor gar nicht so langer Zeit Gegenstand der Beratung in diesem Plenum gewesen. Das war im Jahre 2011. Damals haben die wiederkehrenden Straßenbaubeiträge in der Erörterung – sowohl bei der Anhörung als auch im Plenum – keine Rolle gespielt.
Gleichwohl glaube ich, dass die Landesregierung gut beraten ist, Ihnen Hinweise für die Beratungen im Ausschuss zu geben.
Ein Hinweis sei mir gestattet. Das Bundesland, das die längste Erfahrung mit diesem Instrumentarium hat – das ist Rheinland Pfalz –, musste feststellen, dass es eine ganze Reihe von Klagen gab. Es bedurfte immer wieder Gesetzesänderungen, um den entsprechenden Urteilen Rechnung zu tragen. Ein weiteres Verfahren ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Man sollte bei der Meinungsbildung daher einbeziehen, ob es in der Tat Sinn macht, den Kommunen jetzt diese Möglichkeit zu geben, oder ob es besser ist, dass Verfahren abzuwarten. Beides ist sicherlich möglich.
Wie Herr Becker bin auch ich der Auffassung, dass man dies ernsthaft beraten muss. Wir sollten dazu die entsprechende Anhörung abwarten. Insbesondere sollten wir abwarten, wie sich die kommunalen Spitzenverbände und die Vertreter von Städten und Gemeinden dazu positionieren. Das sind nämlich diejenigen, die später in Rechtssicherheit ein solches Gesetz anwenden würden. Daher bin ich sehr gespannt auf die entsprechende Anhörung und die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank.
Das ging schnell. Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, sind wir am Schluss der Beratung.
Wir stimmen ab über die Empfehlung des Ältestenrates. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/2124 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Nein. Es enthält sich auch niemand. Dann ist die Überweisungsempfehlung so angenommen.