Protocol of the Session on September 15, 2016

Lange Wartezeiten bei normalen Arztbesuchen könnten auch eine Rolle spielen. Vielleicht bekommt man beim Heilpraktiker schneller einen Termin. Da liegt auch schon eine gewisse Gefahr. Möglicherweise hilft mir der Heilpraktiker bei meinem Schnupfen, weil er mir irgendwelche Kügelchen verschrieben hat, und mein Schnupfen ist nach ein paar Tagen weg. Möglicherweise wäre der Schnupfen auch einfach so weg gewesen. Das mag jeder für sich selber wissen und entscheiden.

Wir sind der Meinung – ich hatte es vorhin ausgeführt –, dass Heilpraktiker gut ausgebildet sein sollten. Dann können wir feststellen, ob sie tatsächlich eine Bereicherung für unser Gesundheitswesen sind, wenn sie es überhaupt sind.

Ich zitiere Sie noch einmal, Frau Ministerin Steffens, aus einer Vorlage aus 2015:

„Die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit ihrer Orientierung auf Naturheilkunde haben ihren festen Platz in unserem Gesundheitssystem. Es gibt in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz für diesen Beruf. Vor allem dort, wo die Schulmedizin an Grenzen stößt, beweist die Naturheilkunde ihre Stärke.“

(Beifall von Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE])

Die Redezeit.

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Das sagen Sie in einer Situation, in der das Heilpraktikergesetz noch zur Gefahrenabwehr dient, und jeder, der einen Multiple-Choice-Test bestehen kann, der keine Gefahr für das Volk darstellt, darf sich dann Heilpraktiker schimpfen. In dieser Zeit praktiziert die Zaubertrankbrauerei in Brüggen-Bracht, und Sie halten ein Plädoyer für Heilpraktiker. Das ist verantwortungslos, das ist skandalös.

Die Redezeit.

Da muss ich Ihnen eine gewisse leichtsinnige Nähe zur alternativen Medizin und Homöopathie unterstellen.

Herr Kollege Düngel.

Das ist riskant. Ich darf Sie bitten, das zu überprüfen, und bin dann ganz gespannt auf den weiteren Verlauf der Diskussion bei uns im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Düngel. – Jetzt für die Landesregierung die Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte den letzten Punkt direkt klarstellen, Herr Kollege. Wir haben einen Unterschied zwischen Naturheilkunde und Heilpraktikern.

(Daniel Düngel [PIRATEN]: Das weiß ich!)

Deswegen wäre es wichtig, sich das wirklich anzusehen. Viele meiner Zitate beziehen sich auf die Komplementärmedizin, auf die Naturheilkunde. Wenn Sie sich einmal anschauen wollen, wie Menschen, denen unser schulmedizinisches System nicht helfen kann, letztendlich Hilfe in einem komplementärmedizinischen System suchen, wo sie mit TCM oder auf anderen vielfältigen Wegen Hilfe und Unterstützung bekommen, können Sie das gerne in Essen machen. Da gibt es eine Klinik für Komplementärmedizin.

Wir dürfen dieses Thema nicht kleinreden. Es gibt Wege und Behandlungspfade. Es gibt Erkrankungen, auf die unsere Schulmedizin keine Antwort mehr hat, bei denen sie hilflos ist. Für Menschen, die im schulmedizinischen System austherapiert sind, ist das oft eine Perspektive. Wenn Sie sehen, wie erfolgreich behandelt Menschen aus dieser Klinik gehen, dann stelle ich fest: Man darf nicht alles in einen Topf werfen, verteufeln und unter Hokuspokus abtun, sondern man muss mit einer gewissen Vorsicht gegenüber der Naturheilkunde agieren.

(Beifall von den GRÜNEN – Daniel Düngel [PIRATEN]: Das ist ein gutes Beispiel gegen- über vielen schlechten!)

Deswegen finde ich es wichtig, dass wir differenziert darüber reden. Aber wir reden heute nicht über diesen Teil, sondern wir reden heute über die Heilpraktiker.

Ich muss sagen: Den Antrag der FDP-Fraktion würde ich ein Stück weit unter den beiden Begriffen „stärkere Überwachung/mehr Bürokratie“ und „Einschränkung der Berufsausübung“ zusammenfassen.

Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das der richtige Weg ist. Ich wage es zu bezweifeln. Ich glaube, dass wir bezogen auf das, was heute im System der gesundheitlichen Versorgung gerade bezüglich der Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen vorhanden ist, andere Antworten brauchen.

Wir brauchen kein Verbot für Heilpraktiker, wir brauchen auch keine Einschränkungen der Therapiefreiheit, sondern wir brauchen eine Reform des Heilpraktikergesetzes.

Frau Schneider, das glaube ich nicht erst seit den Vorfällen in Nordrhein-Westfalen, sondern schon länger. Wir brauchen die Reform eines Gesetzes, das nicht mehr zeitgemäß ist, das seit 1939 besteht, keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung hat, keine bundeseinheitlichen Prüfungen, keine Vorgaben zur Ausbildung. Es erfordert wirklich nur eine Kenntnisüberprüfung, und jemand, der nie in seinem Leben eine Spritze in der Hand gehabt haben muss, darf trotzdem hinterher spritzen.

Dass wir hier eine Reform brauchen, das ist schon lange klar. Und wir diskutieren es ja nicht nur in dem Zusammenhang, sondern ich habe Ihnen im Ausschuss auch schon mehrfach zur Kenntnis gegeben, dass wir die Gefahrenabwehrprüfung beim Beruf der Heilpraktiker auch in einem anderen Zusammenhang diskutieren. Wir haben nämlich mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2009 eine Entscheidung gehabt, wonach es systematische Unstimmigkeiten gibt. Einerseits werden die Gesundheitsberufe weiterentwickelt und Akademisierungen erprobt; bei den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern mit weitreichenden Kompetenzen passiert nichts. Das hat uns das Gericht ins Stammbuch geschrieben.

Und wir haben die großen Problemlagen bezüglich der Osteopathen, der Physiotherapeuten, der Podologen. Im Moment entscheiden Gerichte über das Heilpraktikergesetz. Es kann nicht sein, dass wir es aus der politischen Hand geben und Gerichte entscheiden lassen. Deswegen müssen wir gemeinsam selber eine solche Diskussion führen. Denn die sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis, die durch Gerichte erweitert wird, das kann und darf so nicht sein.

Also, wir brauchen dringend eine Änderung. Aus meiner Sicht – das habe ich jetzt mehrfach gesagt – brauchen wir die ganz von Anfang an, nämlich hinterher mit Kontrollen zu gucken, was diejenigen, die alle zugelassen sind, die eine Erlaubnis haben, denn da machen, das kann und wird uns nicht gelingen. Deswegen brauchen wir zumindest eine Basisqualifizierung, damit die Menschen, die zum Heilpraktiker gehen, auch wissen, was denn an Grundlagen erlernt ist.

Mir geht es nicht darum, dass wir am Ende eine Erweiterung der Tätigkeiten vollziehen wollen. Ich glaube, dass das, was wir heute an Therapiefreiheit

bei den Heilpraktikern haben, nichts ist, was erweitert werden muss. Der Arztvorbehalt ist ein Arztvorbehalt. Die verschreibungspflichtigen Medikamente gehören auch in die Hände der Ärztinnen und Ärzte. Darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht darum, dass die, die das heute machen, was sie tagtäglich auch in diesem Land für die Menschen gut machen, das trotzdem mit einer einheitlichen qualifizierten Grundausbildung machen.

Es wundert mich sehr, wenn ich viele der Stimmen höre, gerade vonseiten der FDP. Ich habe nämlich zwischen 2005 und 2008 oft mit Daniel Bahr, aber auch Herrn Parr aus der FDP gemeinsam auf Podien gesessen. Ich möchte zwei Zitate zum Schluss bringen. Vielleicht mag dann die FDP auch noch einmal über ihre eigene Haltung diskutieren und das Ganze noch einmal reflektieren.

Das eine Zitat ist:

„Der Beruf des Heilpraktikers ist ein freier Beruf wie der eines Rechtsanwaltes, Architekten oder Arztes, den wir Liberalen allein schon von unserer Grundauffassung her voll unterstützen.“

Das war Daniel Bahr, der es gesagt hat, der auch gesagt hat, dass eine weitere Therapieeinschränkung nicht sinnvoll und nicht notwendig ist. Er sagt, dass für die Liberalen die Berufsausübung bei allen Gesundheitsberufen, von ihm vor allen Dingen bei den Heilpraktikern begrüßt wird, dass sie eine freiwillige Selbstkontrolle haben.

Von daher glaube ich, dass man diese Haltung, das, was jetzt auf dem Tisch liegt, vielleicht mit den Diskussionen, die innerhalb der letzten zehn Jahre gemeinsam geführt worden sind, noch einmal reflektieren sollte. Ich glaube, wir brauchen die Qualifizierung und nicht die Kontrolle an der Stelle. Wir werden das aber gemeinsam im Ausschuss diskutieren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.

Stimmen wir ab, und zwar – das empfiehlt der Ältestenrat so – den Antrag Drucksache 16/12846 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen dazu? – Gibt es nicht. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Das ist einstimmig so überwiesen.

Tagesordnungspunkt

11 Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch auf lan

deseigenen Gebäuden

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/12856

Die Aussprache ist eröffnet. Für die SPD-Fraktion steht schon der Herr Kollege Krick bereit.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Haus des Öfteren intensiv über Klimaschutz und die Energiewende diskutiert. Wir haben uns auch gestritten um den richtigen Weg, um die Klimaschutzziele zu erreichen und den notwendigen Dreiklang aus sauber, sicher und bezahlbar für die Energiewende sicherzustellen. Es ist nicht verwunderlich, dass es darüber intensive Diskussionen gibt, denn das waren komplexe Themen.

Wir legen Ihnen heute mit unserem Antrag einen dazu vergleichsweise überschaubaren, nicht zu komplexen Vorschlag vor, den ich vielleicht einfach auf die kurze Form bringen möchte – weil es effektiv ist, weil es wirtschaftlich ist und weil es ökologisch sinnvoll ist, Solarpanels auf die Dächer der landeseigenen Gebäude zu bringen und den produzierten Strom nicht einzuspeisen, sondern direkt vor Ort zu nutzen.

Wir haben in unserem Antrag die Vorteile detailliert dargestellt. Deshalb will ich auch nicht weiter an dieser Stelle angesichts der fortgeschrittenen Zeit darauf eingehen. Wir haben auch die Vorteile für das lokale Handwerk erwähnt, was mir persönlich auch besonders am Herzen liegt.

Ich möchte noch zwei Aspekte in die Diskussion einbringen, die meiner Meinung nach zu verfolgen sind. Zum einen wäre es sicherlich auch wünschenswert, hier in diesem Hohen Hause eine Solaranlage auf dem Dach zu realisieren. Ich glaube, damit könnten wir ein besonderes Vorbild hier auch für NordrheinWestfalen leisten.

Der zweite Punkt ist: Hier in Nordrhein-Westfalen gibt es erhebliche Potenziale für Solaranlagen zur Eigennutzung, die bisher aber leider nicht erschlossen werden können. Das ist insbesondere dort, wo Mietwohnungsbau vorhanden ist. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem EEG 2017 der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben, hierzu eine Verordnung zur Regulierung von Mieter-Solaranlagen zu ermöglichen. Ich fände es sehr wünschenswert, wenn diese Verordnung sehr zeitig realisiert werden könnte und damit eben auch Mieter-Solaranlagen in einem Gleichklang mit Solaranlagen für Eigenheimnutzer genutzt werden können.

Auch in diesem Sinne, denke ich, könnten wir mit unserem heutigen Antrag ein wichtiges Signal setzen. Ich bitte Sie deshalb auch um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Krick. – Nun spricht für die Grünenfraktion Frau Kollegin Brems.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch wenn um diese Uhrzeit, um 20:00 Uhr, die Sonne gerade schon nicht mehr scheint – ich hoffe, ich habe genug Sonne in meinem Herzen für uns alle, damit wir das hier gemeinsam noch beschließen können.

(Beifall von den GRÜNEN)