Manfred Krick

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Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Haus des Öfteren intensiv über Klimaschutz und die Energiewende diskutiert. Wir haben uns auch gestritten um den richtigen Weg, um die Klimaschutzziele zu erreichen und den notwendigen Dreiklang aus sauber, sicher und bezahlbar für die Energiewende sicherzustellen. Es ist nicht verwunderlich, dass es darüber intensive Diskussionen gibt, denn das waren komplexe Themen.
Wir legen Ihnen heute mit unserem Antrag einen dazu vergleichsweise überschaubaren, nicht zu komplexen Vorschlag vor, den ich vielleicht einfach auf die kurze Form bringen möchte – weil es effektiv ist, weil es wirtschaftlich ist und weil es ökologisch sinnvoll ist, Solarpanels auf die Dächer der landeseigenen Gebäude zu bringen und den produzierten Strom nicht einzuspeisen, sondern direkt vor Ort zu nutzen.
Wir haben in unserem Antrag die Vorteile detailliert dargestellt. Deshalb will ich auch nicht weiter an dieser Stelle angesichts der fortgeschrittenen Zeit darauf eingehen. Wir haben auch die Vorteile für das lokale Handwerk erwähnt, was mir persönlich auch besonders am Herzen liegt.
Ich möchte noch zwei Aspekte in die Diskussion einbringen, die meiner Meinung nach zu verfolgen sind. Zum einen wäre es sicherlich auch wünschenswert, hier in diesem Hohen Hause eine Solaranlage auf dem Dach zu realisieren. Ich glaube, damit könnten wir ein besonderes Vorbild hier auch für NordrheinWestfalen leisten.
Der zweite Punkt ist: Hier in Nordrhein-Westfalen gibt es erhebliche Potenziale für Solaranlagen zur Eigennutzung, die bisher aber leider nicht erschlossen werden können. Das ist insbesondere dort, wo Mietwohnungsbau vorhanden ist. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem EEG 2017 der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben, hierzu eine Verordnung zur Regulierung von Mieter-Solaranlagen zu ermöglichen. Ich fände es sehr wünschenswert, wenn diese Verordnung sehr zeitig realisiert werden könnte und damit eben auch Mieter-Solaranlagen in einem Gleichklang mit Solaranlagen für Eigenheimnutzer genutzt werden können.
Auch in diesem Sinne, denke ich, könnten wir mit unserem heutigen Antrag ein wichtiges Signal setzen. Ich bitte Sie deshalb auch um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gebäude und technische Bauwerke haben in Deutschland hohe Sicherheitsanforderungen. Das gilt nicht nur für den normalen Nutzungsfall, sondern auch für Extremsituationen, wie es zum Beispiel ein Brandfall darstellt.
Auch in dieser Extremsituation verhalten sich Gebäude vorausschaubar. Das ist ganz wichtig für die Brandbekämpfung und auch für die dort tätigen Feuerwehrleute. Zu dieser hohen Sicherheit von Gebäuden und baulichen Anlagen tragen ganz wesentlich unsere Bausachverständigen bei.
Die Arbeit, die Tätigkeit, der Prüfumfang und auch die Zulassung von Bausachverständigen sind in den einzelnen Bundesländern durch Verordnung geregelt, bei uns in Nordrhein-Westfalen durch die Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung, SV-VO.
Insofern lässt sich eigentlich in der Summierung der Argumente sagen: Diese Verordnungen haben sich bisher bewährt.
Ist 30 Jahre alt, hat sich über 30 Jahre bewährt.
In der SV-VO ist auch geregelt, dass für die drei Tätigkeitsbereiche der Standsicherheit, des Brandschutzes und des Erd- und Grundbaus die Zulassung mit der Vollendung des 68. Lebensjahres automatisch erlischt. Gegen dieses Erlöschen wendet sich die FDP in ihrem Antrag und schlägt stattdessen eine flexible Belastbarkeits- und Fähigkeitsgrenze vor, bzw. alternativ zumindest die Altersgrenze anzuheben.
Um es direkt zu sagen: Wir Sozialdemokraten sind gegen eine generelle Aufhebung der Altersgrenze, und wir sind auch gegen ein Prüfszenario mit Belastbarkeits- und Fähigkeitstests, wie es im Antrag angeregt wird. Wir denken, dass dies die bisherige Prüftätigkeit erheblich verkomplizieren wird.
Die Prüftätigkeit von Bausachverständigen in den drei Tätigkeitsbereichen Baustatik, Brandschutz sowie Erd- und Grundbau dient im Besonderen der Gebäudesicherheit und damit auch dem Schutz, dem Leben und der Gesundheit der Gebäudenutzer und deren Bewohner.
Der Verordnungsgeber hat diesen Sicherheitsaspekt besonders im Auge gehabt. Die Sachverständigentätigkeit behandelt ja eben nicht nur die Prüfung von
Berechnungen, sondern explizit auch die Bauausführung vor Ort. Und da, Herr Kollege Dr. Wolf, werden natürlich auch Anforderung an die körperlichen Fähigkeiten gestellt; denn der Prüfstatiker oder der Bausachverständige muss in oft komplexen und großflächigen Gebäuden vom Gerüst aus im Rohbau oder auch auf der Schalung beurteilen, ob die Bauausführung tatsächlich so erfolgt ist, wie er es in seiner Forderung dargestellt hat.
Der Verordnungsgeber ist bisher davon ausgegangen – und ich meine, das ist auch zu Recht so gewesen –, dass im fortgeschrittenen Alter mit zugleich abnehmenden körperlichen Fähigkeiten diese für die Gesundheit vieler Menschen wichtige Prüftätigkeit nicht mehr im vollen Umfang wahrgenommen werden kann.
Deshalb ist bewusst in allen Landesverordnungen eine Altersgrenze für diese Prüftätigkeit eingefügt worden. Bei den Sachverständigen für den Schall- und Wärmeschutz ist das in der Verordnung nicht explizit geregelt; auch deshalb, weil diese Tätigkeiten für den Schall- und Wärmeschutz keine Gefährdungspotenziale haben. Dort werden bei Fehlleistungen keine Menschen in Gefahr gebracht.
Es ist auch so, dass Fehler beim Schall- und Wärmeschutz direkt auffallen, während zum Beispiel Fehler bei der Ausführung des Brandschutzes erst dann auffallen, wenn der Brandfall eintritt. Das heißt, beim 30 Jahre alten Gebäude muss sich der Feuerwehrmann auch darauf verlassen können, dass ein Gebäude, das auf 60 oder 90 Minuten Standfestigkeit im Brandfall ausgerichtet ist, diese Leistungen tatsächlich erfüllt und das Gebäude nicht vorzeitig einstürzt.
Aus diesem Grunde halten wir es für sinnvoll, diese Regelung einer Altersbegrenzung auch weiterhin vorzuhalten. Wir sehen es daher als gerechtfertigt an, dass der Verordnungsgeber hier bewusst Unterscheidungen vorgenommen hat.
Sicher kann man jetzt argumentieren, dass es aber auch noch Personen gibt, die mit 75 Jahren fit sind wie der sprichwörtliche Turnschuh. Aber das können nicht, wie es bisher erfolgt ist, die Prüfkammern der Architekten- oder Ingenieurkammern überprüfen, sondern das müsste durch externe Prüfungen in einem verkomplizierten Verfahren erfolgen. Dagegen sprechen wir uns bisher aus.
Gegen eine moderate Anhebung der Altersgrenze, wie es die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Wolf schon ausgeführt hat, bestehen auch auf unserer Seite keine Bedenken. Aber auch hier ist keine Eile geboten, sondern es ist sinnvoll, dass wir uns die Verordnung gründlich ansehen. Ich denke da zum Beispiel auch an den Bereich der Vergütung; auch dieser bedürfte einer Überarbeitung.
Insofern werden wir der Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zustimmen und freuen uns auf die weitere Diskussion. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Sozialdemokratie hat der Kampf gegen die Luftverschmutzung und für eine saubere und gesunde Umwelt seit Willy Brandts Vision von einem blauen Himmel über der Ruhr eine hohe Bedeutung.
Gerade Schwächere, Jüngere, Ältere und Geringverdiener sind besonders von Problemen in der Umwelt belastet. Deshalb ist für uns Sozialdemokraten Umweltschutzpolitik immer auch gelebte Gesundheits- und Sozialpolitik gewesen.
Das Problem der gesundheitlichen Gefährdung durch Luftverschmutzung ist ein ernstes. Daher ist es richtig, dass die Piraten nochmals auf dieses Thema hinweisen. Ich finde es gut, dass Sie nicht auf einer direkten Abstimmung bestehen, sondern uns damit die Gelegenheit geben, dieses Thema in den Fachausschüssen noch einmal detaillierter zu besprechen.
Es ist aber auch festzuhalten, dass die Landesregierung, die rot-grüne Koalition und insbesondere unsere Städte bereits heute schon sehr vielfältige Anstrengungen unternehmen, um die Probleme der Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen.
An erster Stelle sind hier sicherlich die insgesamt 33 Luftreinhaltepläne zu nennen, die wir in NordrheinWestfalen haben, und auch der regionale Luftreinhalteplan für das gesamte Ruhrgebiet.
Die daraus entwickelten 26 Umweltschutzzonen in Nordrhein-Westfalen haben Erfolge gezeitigt. Auch 2015 wurden die von der Europäischen Kommission vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaubemission in Nordrhein-Westfalen an keiner der Messstellen –
und die Messstellen sind nun wirklich dort angeordnet, wo die größten Emissionen vorkommen – überschritten. Das ist in der Vergangenheit – vor 2014 – übrigens anders gewesen, und das ist auch in anderen Bundesländern noch anders.
Von daher: Im Gegensatz zu Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, finden wir sehr wohl, dass Luftreinhaltepläne und Umweltschutzzonen einen Erfolg gebracht haben und wir dieses Instrument auch weiterhin anwenden sollten.
Die von uns vorgesehenen über 40 Maßnahmen im Klimaschutzplan, die sich verstärkt mit dem Bereich Verkehr beschäftigen, werden sicherlich ebenso zu einer Reduzierung von Feinstaubemissionen beitragen.
Richtig ist aber auch, dass diese vielfältigen Aktionen gegen Luftverschmutzung bei Weitem noch nicht den Erfolg gezeigt haben, den wir uns alle vorstellen. Gesundheitliche Probleme durch Luftverschmutzung sind in der gesamten Europäischen Union, in Deutschland und auch hier in Nordrhein-Westfalen weiterhin ein Problem. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle oder Blutgefäßerkrankungen führen bei vielen Menschen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sicherlich auch zu vorzeitigen Todesfällen.
Die von Ihnen genannten wirtschaftlichen Folgen der Luftverschmutzung – die WHO spricht mit ihrer europäischen Sektion von Kosten in Höhe von sage und schreibe 1.500 Milliarden € pro Jahr, was in etwa einem Zehntel der gesamten volkswirtschaftlichen Produktion in Europa entspräche – sind ebenso ernst zu nehmen und bedeuten für uns die Aufforderung, tätig zu werden.
In dieser Situation ist es daher völlig inakzeptabel, dass von der Europäischen Union vorgegebene Standards in Form der Euro-6-Norm von der Automobilindustrie jetzt in großem Umfang systemisch unterlaufen werden. Nach einem Bericht der Europäischen Kommission vom Oktober letzten Jahres wird der Grenzwert von 60 mg von den Dieselmotoren, die heute auf den Markt kommen, im Durchschnitt – nicht in der Spitze, sondern im Durchschnitt – um über 400 % überschritten. Das ist nicht akzeptabel. Hier ist der europäische Verordnungsgeber aufgefordert, auf die Einhaltung dieser Standards zu bestehen und für deren Umsetzung zu sorgen.
Ich hoffe, dass wir als Deutschland dort nicht als Bremse auftreten, wie das in der Vergangenheit leider auch schon der Fall gewesen ist.
In Nordrhein-Westfalen werden wir weiterhin Anstrengungen – auch durchaus kleinteilige Anstren
gungen – unternehmen, um die gesundheitliche Gefährdung durch Feinstaub und Stickoxidbelastungen zu reduzieren. Die von Ihnen in Ihrem Antrag genannten Punkte sind hier sicher einzelne Bausteine, aber der Katalog geht noch weit darüber hinaus. Wir sind von daher gespannt auf die Diskussionen im Fachausschuss und freuen uns darauf. Der Überweisung werden wir deshalb gerne zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Herren auf der Besuchertribüne! Dass die Landesregierung eine Neufassung des Landschaftsgesetzes in Form eines neuen Landesnaturschutzgesetzes vorlegt, ist konsequent und richtig, auch wenn es meine Fraktion etwas mit Wehmut erfüllt, dass das Landschaftsgesetz dann bald Geschichte sein wird. Denn das Landschaftsgesetz war ein ursozialdemokratisches Gesetz, 1974 unter Heinz Kühn geschaffen als eines der ersten Ländergesetze, das sich mit dieser Thematik beschäftigt hat.
Entschuldigung. Habe ich Damen auf der Tribüne vergessen? Dann tut mir das sehr leid.
Aber die Erfahrungen aus dem Landschaftsgesetz gehen ja nicht verloren. Denn das Erprobte und Bewährte aus dem Landschaftsgesetz wird in das neue Landesnaturschutzgesetz übernommen.
Mit dem Naturschutzgesetz setzen wir zum einen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes jetzt auf Landesebene durch. Aber es gibt noch ein viel wichtigeres zentraleres Thema, nämlich den auch vom Minister schon genannten Erhalt der Artenvielfalt.
Die Artenvielfalt ist nicht nur im tropischen Regenwald bedroht. Der Verlust der Artenvielfalt ist auch ein konkretes Problem in unserer Kulturlandschaft. Unzählig viele Arten haben in der offenen Kulturlandschaft, auch hervorgerufen durch das Wirken des Menschen, ihren Lebensraum und haben sich zum Teil über Jahrtausende hier weiter fortentwickelt.
Aber diese Artenvielfalt ist massiv bedroht. Das gilt sowohl für die Pflanzen als auch für die Tierwelt. Belege finden sich dafür leider reichlich. Wir haben das in der Biodiversitätsstrategie des Landes und nochmals auch durch unsere Große Anfrage von SPD und Grünen zum Thema „Wirkung der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt“ hinterfragt und belegt. Auch die Forschungen und die Erhebungen des Bundesumweltamtes und des Bundesamtes für Naturschutz und auch die Biodiversitätsstrategie des Bundes belegen die große Bedrohung der Artenvielfalt auch in Deutschland und auch bei uns in Nordrhein-Westfalen.
Unsere Überzeugung ist, dass die Artenvielfalt gerade auch in der Fläche geschützt werden muss. Dies versucht das Gesetz zu ermöglichen, im Besonderen über den Biotopverbund, den Grünlandschutz, aber auch durch die Unterschutzstellung von meist kleinteiligen, aber für Nordrhein-Westfalen typischen besonderen Biotoptypen, und natürlich auch durch den Schutz von Landschaftselementen wie Hecken, Feldrainen und Feldgehölzen. Wir nutzen dafür die uns gegebene Ländergesetzgebungskompetenz
konsequent aus.
In Nordrhein-Westfalen haben der Schutz der Natur und der Landschaft Verfassungsrang. Dieser Verpflichtung kommen wir mit diesem Gesetz aktualisiert wieder nach. Dabei gehen wir – das hat auch der Minister dargestellt – mit Augenmaß und Praxisbezug vor. So sind wichtige Hinweise aus der frühzeitigen Verbändeanhörung von der Landesregierung aufgenommen und mittlerweile eingearbeitet worden.
Ich nenne hier nur exemplarisch: Es bleibt bei der freiwilligen Regelung zu Baumschutzsatzungen. Der Katalog der vorgesehenen Vorkaufsrechte wurde erheblich gekürzt. Und – ganz wichtig auch für die Landwirtschaft – bei Ausübung des Vorkaufsrechts wird die Landwirtschaft gleichgestellt. Die Verpflichtung, abgestorbenes Holz – das sogenannte Totholz – im Wald stehen zu lassen, ist in eine Zielformulierung abgestuft worden. Und auch die vorgesehene und bis 2007 auch im Gesetz enthaltene Unterschutzstellung von Streuobstwiesen – gerade Streuobstwiesen haben eine große Bedeutung für die Artenvielfalt – ist konkretisiert und damit handhabbar gemacht worden.
Wichtig sind aber auch die zusätzliche Aufnahme von Naturerfahrungsräumen und die Erweiterung
des Kataloges der zu erhaltenden Landschaftselemente; denn auch diese haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt.
Wir stärken auch wieder die Mitgestaltungsrechte des ehrenamtlichen Naturschutzes, hier insbesondere der Landschaftsbeiräte. Wir schaffen damit wieder den Zustand, der vor der Veränderung durch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung im Jahre 2007 bestanden hat. Wir setzen dabei weiter auf konstruktive Kooperation.
Ein wesentliches Instrument dafür ist der Landschaftsplan. Hier führen wir die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte, Landschaftspläne für ihre jeweiligen Außenbereiche aufzustellen, wieder ein. Die Landschaftspläne sind das zentrale Instrument, um im gesellschaftlichen Konsens und Austausch vor Ort die weitere Entwicklung unserer Kulturlandschaft im Blick zu behalten.
Die weiteren Beratungen werden sicherlich nicht immer diskussionsfrei sein. Die von der IHK in dieser Woche geäußerte Kritik gehört zum Beispiel dazu. Man erkennt anhand dieser Kritik aber auch, dass es offensichtlich doch sehr viele Verständnisdefizite gibt. Ich hoffe, dass wir diese Defizite in den nächsten Wochen und Monaten im Rahmen unserer weiteren Diskussionen ausräumen können.
Ich danke dem Ministerium für die Ausarbeitung dieses Gesetzes. Wir hoffen als Sozialdemokraten auf weiterhin gute Beratungen, auf weiterhin gute Kontakte mit all denen, denen die Natur, die Landschaft, die Artenvielfalt und das Leben und Arbeiten in unserer schönen Heimat wichtig sind und die dies auch für zukünftige Generationen erhalten wissen möchten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, auch wenn es jetzt schon etwas weniger geworden sind!
Herr Kollege Fehring, erst einmal herzlichen Dank für Ihr Lob auf die Fotovoltaik. Ich glaube, das können wir alle hier im Hause sehr unterstützen. Trotzdem möchte ich etwas Wasser in Ihren Wein gießen. Was Sie gesagt haben, ist zwar alles gut, aber das heißt nicht, dass man nur diesen einen Weg gehen sollte. Deshalb unterstützen wir durchaus auch das Konzept, das vorsieht, Fotovoltaik in kleinerem Umfang auch auf Freianlagen zu realisieren, und zwar unter anderem auf Ackerflächen.
Mit der Freiflächenausschreibungsverordnung, beschlossen durch die Bundesregierung am 6. Februar dieses Jahres und in Kraft getreten am 12. Februar dieses Jahres, ist der Einstieg in eine neue Art der Preisfindung für Strom aus erneuerbarer Energie gemacht worden.
Ich finde es nicht ganz richtig, Herr Fehring – insbesondere nach dem, was wir heute Morgen hier gehört haben –, dass Sie hier, wie auch im Antrag, von einem Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums sprechen. Das kann man noch entschuldigen, wenn man berücksichtigt, wann Sie Ihren Antrag gemacht haben. Zu diesem Zeitpunkt war der Beschluss über die Verordnung gerade erst anderthalb Monate alt. Mittlerweile ist die Verordnung aber fast drei Monate alt. Heute stehen schon die ersten Ergebnisse der ersten Ausschreibung im Netz, und zwar auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass diese Verordnung gemeinsam von der Bundesregierung beschlossen worden ist, auch mit den Stimmen der CDU- und CSU-Minister in der Regierung. Es ist nicht fair, das Bundeswirtschaftsministerium und den Bundeswirtschaftsminister hier als Schuldige skizzieren zu wollen.
Bitte, Herr Deppe.
Herr Deppe, dazu muss ich Ihnen sagen, dass es keinesfalls die SPD war, die diese Sache in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt hat. Da können Sie sich gerne einmal an die eigene Nase fassen.
Genau, die waren es.
Lassen Sie uns weitermachen. Es ist richtig, Sie schreiben in dem Antrag: Bis 2018 sollen in diesem Pilotversuch Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 1.200 MW ausgeschrieben werden. Es ist ebenfalls richtig, dass ab dem Jahr 2016 und für das Jahr 2017 auch Anlagen auf Ackerflächen mit in die Bewertung hineingenommen werden. Dies geschieht jedoch mit sehr strengen Rahmenbedingungen, die gewährleisten, dass erstens keine hochwertigen Ackerflächen genutzt werden, und es zweitens auch nicht zu der von Ihnen befürchteten Verspiegelung der Landschaft kommt.
Erstens können diese Anlagen nur in sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten realisiert werden. Das sind hier bei uns in NordrheinWestfalen die bergigen Gebiete des Sauer- und Siegerlandes sowie die Eifel und größere Teile des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes.
Zweitens – und das ist noch wichtiger – dürfen jedes Jahr nur zehn Anlagen – das heißt, in den beiden Jahren insgesamt nur 20 Anlagen – überhaupt vergeben werden. Dann muss man noch bedenken, dass die Gesamtgröße einer Anlage 10 MW nicht übersteigen darf. 20 mal 10 MW machen zusammen 200 MW, und für 200 MW benötigt man eine Fläche von 300 ha.
Dann, meine Damen und Herren von der CDU, machen wir einmal eine Rechnung auf und setzen die 300 ha ins Verhältnis zu den 12 Millionen ha Ackerfläche, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wenn man das ausrechnet, kommt man auf einen Wert von 0,0025 % oder, im Bruch ausgedrückt,
40.000.
Vor diesem Hintergrund von einem Einstieg in eine Verspiegelung der Landschaft zu sprechen, ist maßlos übertrieben, und schon allein diese Zahlen sollten Sie eigentlich dazu bewegen, Ihren Antrag zurückzuziehen.
Es gibt aber auch noch weitere Argumente, die dagegen sprechen, Ihren Antrag zu unterstützen. Was spricht denn wirklich dagegen, in hängigem Gebiet einzelne Ackerflächen, die ohnehin keinen großen Ertrag bieten, auch für Fotovoltaikanlagen zu nutzen? Das wäre doch eine Chance insbesondere für den ländlichen Raum, den Sie beim vorherigen Punkt noch so vehement verteidigt haben. Es wäre eine Chance für diesen Raum, Wertschöpfung zu generieren und dort vielleicht neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Chance sollten wir uns in Nordrhein-Westfalen doch nicht künstlich nehmen.
Auch deshalb werden wir Ihren Antrag nicht unterstützen. Unsere Bitte wäre: Folgen Sie unseren Argumenten. Wenn es Ihnen aber nicht um Argumente geht, sondern um Emotionen und um Stimmungen – das könnte man schließlich meinen, wenn hier ein neuer Kampfbegriff wie der der „Verspiegelung der Kulturlandschaft“ eingeführt wird –, …
… wenn das Ihre Intention ist, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie in der SPD einen ganz entschiedenen Gegner haben werden.
Wir freuen uns auf die weitere Diskussion im Ausschuss und werden der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Ellerbrock, ich darf an Sie die Frage stellen: Gehen Sie denn nach dem Rechenbeispiel, das Sie gerade angeführt haben, davon aus, dass diese zwar nicht versiegelte, trotzdem aber nicht mehr für Ackerbau nutzbare Fläche irgendwann einmal wieder landwirtschaftliche Produktionsfläche werden könnte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in den Supermarkt oder den Getränkefachmarkt gehen, sehen wir eine Vielzahl von Getränkeflaschen vor uns. So weit, so einfach. Doch im nächsten Schritt wird es dann unübersichtlich: Ist es eine Mehrweg- oder eine Einwegflasche, die wir da in der Hand halten? – Selbst gut informierte Verbraucher verlieren dabei schnell den Überblick.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Untersuchung Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefordert, eine möglichst ökologische Verpackung auszusuchen. Das Ergebnis: Die Mehrzahl glaubte, sie kaufte eine umweltfreundliche Mehrwegfalsche, wenn sie Pfand dafür bezahlen musste. Eine andere Untersuchung aus dem Jahr 2010 belegt dieses Ergebnis: Rund 50 % der Verbraucher gingen davon aus, dass Pfandflaschen zugleich immer Mehrwegflaschen sind.
Dem ist aber nicht so. Mineralwasser wird heute mit über 70 % in Einwegflaschen aus PET verkauft, während jeweils nur rund 15 % in Glasflaschen oder in Mehrwegflaschen aus PET über die Ladentheken gehen. Im Alltag hat es also die ökologisch sinnvollere Mehrwegverpackung schwer. Einwegflaschen dominieren ganz eindeutig den Markt und verdrängen immer mehr die umweltfreundlichen Mehrwegflaschen.
Diese eindeutige Tendenz zur Einwegflasche liegt auch daran, dass sich die großen Discounter dem Mehrwegsystem mittlerweile nahezu völlig verweigern und die Verbraucher oft über Billigpreise, zum Beispiel beim Mineralwasser, ködern. Das baut Druck auf die Hersteller und Abfüller auf und führt zu einer Gefährdung des Mehrwegsystems. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Denn eine hohe Mehrwegquote bei Getränken ist aus ökologischen und aus ökonomischen Gründen sinnvoll.
Der Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung guter Umweltstandards schaffen und sichern auch hier Arbeitsplätze. Deshalb ist das Mehrwegsystem ein nahezu idealtypisches Beispiel für den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und sozialer Gerechtigkeit.
Die ökologischen Vorteile sind dabei eindeutig: Mehrweg ist ressourcenschonend. Denn durch das Wiederbefüllen der Mehrwegflaschen wird die Neu
produktion von Flaschen vermieden und dadurch der Rohstoffverbrauch gesenkt. Mehrweg ist aber auch klimaschonend. Denn Einwegflaschen verursachen weit höhere Emissionen als Mehrwegflaschen.
Diese positive Bilanz des Mehrwegsystems resultiert aus der häufigen Wiederverwendung von Mehrwegflaschen. Bei PET-Mehrwegflaschen sind es im Durchschnitt rund 25 Wiederbefüllungen, bei Glasflaschen sogar bis zu 50 Wiederbefüllungen. Das hat natürlich Vorteile gegenüber einer nur einmal verwendeten Flasche. Hinzu kommt, dass gerade bei Mehrwegsystemen fast immer kürzere Transportwege vom Produzenten zum Verbraucher vorliegen.
Zu diesen ökologischen Vorteilen kommen auch die ökonomischen Vorteile. Mehrweg ist aktive Mittelstandsförderung. Denn Mehrweg ist das System der regionalen Brauereien, der regionalen Mineralbrunnen und der Saftkeltereien. Mehrweg schafft dadurch regionale Wertschöpfung und Produktvielfalt.
Umgekehrt würde der weitere Rückgang des Mehrwegsystems zweifellos auch zu einem Rückgang kleinerer Getränkehersteller und somit zu einem Verlust regionaler Wertschöpfung führen. Das wollen wir so nicht akzeptieren. Mehrweg schafft zusätzliche Wertschöpfung, denn Getränke in Mehrwegverpackungen erzielen einen höheren Verkaufspreis als Getränke in Einwegverpackungen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für mich als Sozialdemokrat sind darüber hinaus auch die sozialen Belange ein wichtiger Gesichtspunkt. Mehrweg schafft mehr Beschäftigung. Denn Mehrwegsysteme wirken sich positiv auf die Beschäftigungssituation aus. Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels belegt, dass in der regionalen Getränkewirtschaft bundesweit rund 170.000 Arbeitsplätze vorhanden sind. Ein Großteil dieser 170.000 Arbeitsplätze beruht auf Mehrwegsystemen …
… und der Wiederbefüllung von Pfandflaschen. Mehrweg enthält auch Beschäftigungschancen insbesondere in Arbeitsbereichen wie Abfüllung, Sortierung und Logistik. Das sind alles Bereiche mit gewerblichen Arbeitsplätzen, die auch mit einer geringeren Qualifikation sehr gut ausgefüllt werden können.
Aus all diesen Gründen halten wir es für notwendig, dass das Mehrwegsystem auch in Zukunft funktioniert und wieder gestärkt
wird. Die NRW-SPD und die NRW-Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag erklärt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums – …
Die ist schon überschritten.
Dann darf ich nur darauf verweisen, dass es so war, und darf noch einmal kurz auf unsere Forderungen eingehen, die wir jetzt stellen. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, mit diesem Antrag zu kommen. Denn der Bundesgesetzgeber überlegt …
… eine Änderung der Verpackungsverordnung. Wir fordern dazu auf Bundesebene eine eindeutige Kennzeichnung von Mehrweg- und Einwegflaschen, eine gezielte Öffentlichkeitskampagne zur Unterstützung der Mehrwegquote und wir fordern, bei der Novelle der Verpackungsverordnung das bestehende 80-%-Ziel für ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen
nochmals zu stärken.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich darf aber noch einen Schluck nehmen?
Herr Ellerbrock, Sie haben diese Rechnungsmethodik mit der Versiegelung ja schon wiederholt gebracht. Also: Bei 1.000 m² bleiben bei Ihnen immer nur 150 versiegelt übrig, und 850 sind noch weiter nutzbar.
Wie beurteilen Sie es denn, wenn eine landwirtschaftlich genutzte Fläche – ich bleibe bei Ihren 1.000 m² – in Siedlungsfläche umgewandelt wird?
Wie viel landwirtschaftliche Fläche bleibt da nach Ihrer Berechnung übrig?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Herr Kollege Busen, herzlichen Dank dafür, dass Sie das Thema „Wildtiertod durch Mähmaschinen“ in den Landtag getragen haben. Ihr Antrag geht in die richtige Richtung. Auch im Bereich des Tierschutzes wild lebender Tiere sollten wir zur Bewahrung der Natur alles möglich machen, was realisierbar ist.
Wir beraten das Thema heute mit dem Ziel einer Überweisung an den Fachausschuss. Ich finde das gut. Das wird uns sicherlich noch die Möglichkeit geben, Ihre Lösungsansätze etwas zu erweitern, auch in Ihrem Sinne.
Uns geht es um drei mögliche Erweiterungsbereiche. Erstens um die technischen Hilfsmittel: In dem Antrag hat die FDP auf sogenannte akustische Wildretter abgehoben. Das sind – ich nenne es mal so – „Brandmelder“ im Dauerbetrieb, wie wir sie auch in Gebäuden haben. Die helfen sicherlich Hasen, Fasanen oder Rebhühnern, aber dem genannten Rehkitz helfen sie nicht. Das Problem bei Rehkitzen ist, dass sie in den ersten drei Wochen ihres Lebens von ihrem Instinkt her leider nicht fliehen, obwohl sie dazu vom Laufen her durchaus in der Lage wären, sondern sie ducken sich und bleiben liegen. Damit sind sie den Mähmaschinen, wie Sie es auch geschildert haben, Herr Busen, hilflos ausgeliefert. Den Rehkitzen wiederum würden Wildretter mit Wärmesensoren helfen. Die arbeiten mit Infrarottechnik. Auch diese Technik ist heute bereits erprobt und verfügbar. Wir sollten darüber sprechen, ob das nicht sinnvoll ist.
Der zweite Bereich der Erweiterung, den ich ansprechen möchte, betrifft die große Vielfalt der Tiere, die in den Wiesen vorkommt. Da sollten wir gerade die kleinsten nicht vergessen, die Insekten, die Bienen und die Hummeln. Es gibt eine Mähtechnik, die bewirkt, dass das Gras nach dem Schneiden noch einmal geknickt und gequetscht wird. Das macht man, damit das Gras schneller trocknet. Dann kommen aber die Insekten, die Hummeln und Bienen, nicht mehr raus. Auch über ein solches Thema sollten wir sprechen. Denn mit besseren Lebensverhältnissen für die Insekten stärken wir insgesamt das Ökosystem Wiese.
Ich komme zu einem dritten Erweiterungsbereich: Letztlich gehen die Probleme und die große Zahl von Wildtiertötungen auf veränderte landwirtschaftliche Produktionsweisen zurück. Früher wurde Gras zu Heu verarbeitet. Heute verarbeitet man Gras zu
Silage. Für die Silage aber brauchen Sie junges Gras, das ist proteinreicher. Das heißt, das Gras wird früher gemäht. Heute wird mit dem Mähen schon Mitte Mai begonnen, je nachdem wie lange der Winter angehalten hat, früher hat man für Heu Mitte Juni gemäht. Diese Zeit fehlt den Rehen. Sie sind eben noch nicht so weit, dass sie von selbst flüchten können. Die veränderten Produktionsweisen und die Verschlechterung der Lebensbedingungen im Ökosystem Wiese können wir aber durch andere Maßnahmen ausgleichen. Darum unser dritter Erweiterungsbereich, in dem es um die Mähtechnik geht.
Wir denken erstens daran, dass man beim Mähen von innen nach außen arbeitet. Das heißt, die Tiere haben die Möglichkeit, nach außen zu flüchten und werden nicht in der Mitte zusammengetrieben.
Die zweite Möglichkeit ist, mit Balkenmähern zu arbeiten anstatt mit Rotationsmähern, weil die Tiere davor besser fliehen können.
Eine dritte Möglichkeit ist, die Schnitthöhe nur geringfügig zu erhöhen. Dadurch können gerade die Kleinlebewesen, die Insekten, aber auch Jungvögel, überleben.
Das Vierte und Wichtigste ist sicherlich ein Programm zu Randstreifen. Es genügen schon 3 m Randstreifen an einer gemähten Wiese, um allen Tieren, die in der Wiese sind, einen geeigneten Fluchtort und einen Rückzugsraum zu bieten.
Das Ökosystem Wiese ist ein ganz wichtiger Lebensraum für unsere Wildtiere und hat damit eine ganz hohe Bedeutung für die Biodiversität. Umso wichtiger ist es, in dem Bereich auch bei einer weitgehend industrialisierten landwirtschaftlichen Produktion nicht gegen die Natur zu wirtschaften, sondern mit der Natur. Es wird darauf ankommen, solche Punkte, wie Sie sie angeführt haben und wie ich sie jetzt genannt habe, in die modernen Produktionsweisen der Landwirtschaft zu integrieren und vor allen Dingen hinterher flächendeckend einzusetzen.
Wenn wir mit diesen Zielen im Fachausschuss diskutieren, werden wir gute Gespräche haben. Ich darf ankündigen, dass meine Fraktion der Überweisung an den Fachausschuss zustimmen wird. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Wirtz, wenn so viel getan worden ist, wie Sie schildern, wie erklären Sie sich dann, dass die Zahlen der Wildtötungen tatsächlich steigen, auch wenn man das in der Vergangenheit statistisch nicht so erfasst hat?
Aktuell hatten wir zum Beispiel bei uns im Kreis Mettmann in einem sehr kleinen Hegebereich sechs tote Rehkitze.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf 2013 legt die Landesregierung einen Haushalt vor, der die Gewähr dafür bietet, dass es weiterhin ein wirtschaftlich prosperierendes Land Nordrhein-Westfalen gibt. Gleichzeitig schafft dieser Haushalt aber auch die Voraussetzung für eine an der Nachhaltigkeit orientierte Politik im ländlichen Raum, aber auch in den Städten und in unseren Ballungsräumen.
Der Haushalt schafft damit den Rahmen für ein erfolgreiches Zusammengehen von Ökologie und Ökonomie.
Im Einzelplan 10 werden dieses Jahr insgesamt 916 Millionen € bereitgestellt. Das ist mit einem Anteil von 1,5 % des Gesamtetats nur eine relativ kleine Position. Zu unserem großen Ziel, den Haushaltsausgleich bis spätestens 2020 zu erreichen, muss auch der Haushaltsplan des Umweltministeriums einen Beitrag leisten. Von daher sind durchaus schmerzhafte Veränderungen und auch Kürzungen nicht vermeidbar. Für das Jahr 2013 reduziert sich der Haushalt um 4,2 Millionen € auf – wie gesagt – 916 Millionen €.
Trotz dieser Reduzierung des Gesamthaushalts wurden die Ansätze für einige Positionen erhöht. Herr Deppe, Sie haben gerade schon die Erhöhungen im Personaletat angeführt. Es ist richtig, dass in diesem Jahr weitere 87 Stellen für das Umweltministerium bereitgestellt werden. Hiermit wird dann der seit 2010 beschrittene Weg, die Umweltverwaltung auch personell leistungsfähig aufzustellen, abgeschlossen. Wir haben jetzt insgesamt 387 zusätzliche Stellen.
Dass dies notwendig ist, Herr Deppe und Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zeigt letztlich auch und gerade die von Ihnen angesprochene Situation rund um den Kerosinsee und das defekte unterirdische Pipeline-Rohr in der Raffinerie in Wesseling. Nach dem frenetischen Beifall, den Ihr Kollege Herr Hovenjürgen gestern bekam, als er von diesem Schadensfall sprach, müsste eigentlich bei der CDU die Bereitschaft vorhanden sein, diese Mittel wirklich bereitzustellen, damit wir eine effektive Umweltüberwachung tatsächlich etablieren und erhalten können.
Es wird jetzt darauf ankommen, diese zusätzliche Personalkapazität effektiv in die Arbeitsprozesse einzubinden. Wir als SPD werden das Ministerium bei diesen Maßnahmen konstruktiv begleiten.
Bei den von den schmerzhaften Kürzungen erfassten Bereichen ist insbesondere der Hochwasserschutz auf großen medialen Widerhall getroffen. Oft wird dabei aber übersehen, dass neben den Kürzungen von 10 Millionen € gleichzeitig eine neu ge
schaffene Darlehenszusage von 20 Millionen € bereitgestellt worden ist. Das heißt, im Endeffekt stehen 2013 für den Hochwasserschutz im Land Nordrhein-Westfalen 10 Millionen € mehr zur Verfügung;
von 40 auf 50 Millionen € wird der Betrag erhöht. Sie sehen daran: Auch in diesem Bereich, beim Hochwasserschutz, lässt das Land die Kommunen nicht im Stich.
Ich muss leider auch auf die von der CDU im Haushalts- und Finanzausschuss eingebrachten Kürzungsvorschläge eingehen. Wir hatten nicht die Gelegenheit, diese im Umweltausschuss detailliert zu diskutierten.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben offensichtlich gerade den Bereich des Umweltministeriums besonders ins Auge gefasst, was Kürzungen angeht; denn von den insgesamt 67 Kürzungsvorschlägen befassen sich 13 mit dem Umweltbereich. Dabei geht es, was konkrete Maßnahmen anbelangt, eigentlich um den Umweltschutz und den Naturschutz.
Das verdeutlicht, meine Damen und Herren von der CDU, dass bei Ihnen die Signale eines erfolgreichen Zusammengehens von Ökonomie und Ökologie immer noch nicht angekommen sind.
Mit dieser fast mittelalterlichen Ansicht stehen Sie aber allein, und das ist auch gut so.
Konkret möchte ich noch auf zwei Kürzungsvorschläge eingehen, die Sie für den Bereich des Landesbetriebs Wald und Holz gemacht haben. Ihr Vorschlag war, den Etat dafür um über 10 Millionen € zu kürzen. De facto würde das letztlich auf die Einstellung des Landesbetriebes hinauslaufen.
Das ist mit uns nicht zu machen. Es entspricht auch in keiner Weise den Bedürfnissen der Bevölkerung, was die Erholungs- und Freizeitfunktion des Waldes angeht. Auch entspricht es in keiner Weise den Bedürfnissen der Holzwirtschaft. Wenn man böse wäre, könnte man fast schon sagen: Sie stehen da in guter Tradition Ihrer Regierung von 2005 bis 2010. Der damalige Staatssekretär unter Minister Uhlenberg, Herr Schink, hatte damals einen Vertrag mit dem österreichischen Unternehmen Klausner geschlossen, mit dem schon damals Ihre forstpolitische Inkompetenz unter Beweis gestellt wurde.
Mit dieser Erblast muss sich jetzt das Ministerium herumschlagen und in schwierigen prozessualen Auseinandersetzungen versuchen, diesen Fehler wieder auszumerzen.
Noch ein Wort, Herr Deppe, zum Nationalpark. Sie sprechen immer wieder vom Nationalpark Sen
ne/Teutoburger Wald. Wahrscheinlich können Sie auch behaupten, dass es den Nationalpark Senne/Teutoburger Wald voraussichtlich nicht geben wird. Sie müssten dann aber ehrlich sein und feststellen: Den Nationalpark Senne – vielleicht den Nationalpark Senne plus Egge – könnte es sehr wohl geben. Darüber haben wir im Umweltausschuss sehr detailliert diskutiert. Sie negieren hier aber die faktischen Möglichkeiten, die dort gegeben sind, einen zweiten Nationalpark für Nordrhein-Westfalen zu errichten.
Zum Abschluss möchte ich – das habe ich beim letzten Mal auch gemacht – allen danken, die sich in der Natur und für die Natur engagieren. Da schließe ich die Ehrenamtler, in gleicher Weise aber auch die verantwortlich arbeitenden Landwirte, Waldbauern und Fischer mit ein. Sie helfen und tragen dazu bei, dass unser Land lebenswert bleibt und die Zukunft für uns und unsere Kinder gesichert wird. Herzlichen Dank.
Ich bitte Sie um Zustimmung für den Etat des Umweltministeriums. – Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Haushalt für den Bereich des Umwelt- und Naturschutzes mit einem Volumen von 920 Millionen € relativ klein aussehen mag, so betrifft er doch einen ganz zentralen Bereich. Hier wird nämlich mit entschieden, wie wir unsere Umwelt unseren Kindern und Kindeskindern überlassen. Eines sollten wir auch nicht aus dem Auge verlieren: Umweltpolitik ist nicht nur für die Natur da, Umweltpolitik ist auch für den Menschen da. Umweltpolitik ist aktive Gesundheitspolitik für unsere Generation und für die nachfolgenden Generationen.
Ich finde, dass der Haushalt 2012 diesem Anspruch gerecht wird. Ich danke im Namen der SPDFraktion der Landesregierung für diesen Haushalt.
Frau Kollegin Schulze Föcking, ich will nicht im Detail auf Ihre Ausführungen eingehen. Sie waren ja fast schon persönlich beleidigend.
Ich glaube, Sie sehen alles durch eine sehr rosarot gefärbte Brille der Landwirtschaft. Eines müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen: Diese rosarote Färbung, die auch den ehemaligen Landwirtschaftsminister geprägt hat, ist gescheitert. Deshalb ist Ihre Regierung auch abgewählt worden.
Ich möchte an dieser Stelle nicht nur der Landesregierung danken. Ich möchte – ich glaube, das gehört auch zu dieser Debatte – denjenigen danken, die sich für die Natur einsetzen, die im bürgerschaftlichen Ehrenamt für und in der Natur arbeiten, und auch den verantwortungsvollen Landwirten, Fischern und Waldbauern, die sich für diesen Bereich in ihrer täglichen Arbeit engagieren und damit dazu beitragen, dass unser Land nachhaltig gesichert
wird, und die Sorge und Verantwortung für diese Aufgabe tragen.
Auch der Einzelplan 10 ist wie der gesamte Haushalt darauf ausgerichtet, dass die Koalition ihre gemachten Zusagen auch tatsächlich einhält. Ich möchte das exemplarisch an drei Bereichen kennzeichnen.
Der Ansatz für Naturschutz und Landschaftspflege ist auf 30 Millionen € erhöht worden. Darin sind die erhöhten Mittel von 8 Millionen € für die Biologischen Stationen enthalten. Wir haben als Koalition immer zugesagt, dass wir die Arbeit der Biologischen Stationen auf ein dauerhaftes und gesichertes finanzielles Fundament stellen werden. Das ist nunmehr erreicht. Die Biologischen Stationen leisten ganz wichtige Unterstützungsarbeit für Landesbehörden. Sie entlasten damit auch die Städte und Kreise, und – was vielleicht noch viel wichtiger ist – sie bündeln das naturschutzliche Ehrenamt und setzen auch gemeinsam mit der Landwirtschaft vor Ort Naturschutzprogramme und den Vertragsnaturschutz um.
Verlässlich ist der Haushalt aber auch für unsere Städte. Die Städte haben Umweltaufgaben übernommen. Auch im Jahr 2012 wird das Land diese Umweltaufgaben mit 25 Millionen € finanzieren. Damit ist auch auf der Ortsebene eine effektive Umweltschutzverwaltung gesichert.
Zentrales Thema im Umweltschutz ist nach wie vor das Problem des zu großen Flächenverbrauchs. Unser Ziel ist ja, bis 2020 auf einen Flächenverbrauch von 5 ha herunterzukommen. Das sind dann immer noch 1.800 ha im Jahr. Um dieses Ziel bis 2020 tatsächlich zu erreichen, bedarf es großer Anstrengungen und Überzeugungsarbeit. Hauptsächlich sind sicherlich zunächst erst einmal die Kreise und Städte als Träger der Planungshoheit gefordert. Aber auch hier lässt das Land die Kommunen nicht im Stich: Wir haben entschieden, dass der sogenannte Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband fortgeführt wird und die Mittel, die diesem für die Sanierung von Altflächen und damit das Flächenrecycling zur Verfügung gestellt werden, in diesem Haushalt von 2 Millionen € auf 7 Millionen € erhöht werden.
Ich komme zum Bereich der Landwirtschaft, die unter diesem Flächenverbrauch besonders leidet. Unsere Kulturlandschaft ist durch eine jahrhundertelange landwirtschaftliche Produktion geprägt.
Gleichzeitig ist aber auch unstrittig, dass Intensivlandwirtschaft unser Wasser – bis hin zum Grundwasser – und ebenfalls die Artenvielfalt gefährden kann. Entschuldigen Sie meine vielleicht etwas flapsige Ausdrucksweise: Die Landwirtschaft ist in diesem Falle quasi Opfer und Täter zugleich.
Deshalb begrüßen wir als SPD ausdrücklich die Bemühungen der EU-Kommission, zukünftige Förderungen verstärkt nach ökologischen Aspekten auszurichten.
Der ländliche Raum – Frau Schulze Föcking, den hatten Sie ja auch erwähnt – ist wirtschaftsstark und lebenswert. Gleichzeitig bietet er viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Naherholung. Er ist gerade in Verbindung mit unseren Ballungsräumen ein ganz wichtiger Standortfaktor. Gerade das macht unser Land NRW so interessant.
Unser Ziel ist es, die Beschäftigung und Wertschöpfung auch im ländlichen Raum zu erhalten. Wir müssen deshalb die Förderungen konzentrieren, zusammenführen und integrieren. So können wir auch zukünftig Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum sichern, den Naturschutz stärken und regionale Wertschöpfungsketten zusammenführen.
Ich denke, dass gerade dafür auch die Aufgabe der Energiewende ganz erhebliche Potenziale bildet. Noch ein kurzes Stichwort zur „Energiewende“: Alles, was wir mit diesem und zukünftigen Haushalten in die Umwelt investieren, was Ehrenamtler leisten, was Landwirtschaft Forstwirtschaft machen, wird nicht fruchten, wenn es uns nicht gleichzeitig gelingt, den Klimawandel zu verhindern. Deshalb muss es uns auch gelingen, die Energiewende zu erreichen. Hier muss, so denke ich, auch der Naturschutz gewisse Zugeständnisse und Kompromisse eingehen.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.