Protocol of the Session on November 7, 2012

Es geht mir also um das Verfahren, mit dem wir zu einem Transparenzgesetz kommen. Da gehen wir, finde ich, als regierungstragende Fraktion einfach den besseren Weg bzw. schlagen den besseren Weg vor.

Wir haben gemeinsam ein Ziel definiert: Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit, kurz Open Government. Das ist unser Ziel. Wir haben auch einen Weg definiert und gesagt: Wir entwickeln eine Strategie, und zwar in einem partizipativen Verfahren. Schauen Sie sich den Antrag, den wir letztes Mal vorgelegt haben, noch einmal an. Dann wird das gesetzlich festgeschrieben. Das ist ein solides Verfahren, genauso wie man eigentlich parlamentarische Arbeit machen sollte.

(Beifall von den GRÜNEN)

In diesem Sinne finde ich: Wir sollten dieses Vorhaben, das uns in der Sache eint, gemeinsam solide abarbeiten.

Ich finde, dass Sie mit Ihrem Entschließungsantrag – genauso wie letzten Endes auch mit Ihrem eigentlichen Antrag – mit dem Kopf durch die Wand gehen. Sie versuchen, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Damit versuchen Sie eben gerade nicht ein solides, vernünftiges Verfahren zu finden. Das wird, ehrlich gesagt, dem Thema Transparenz schlicht und ergreifend nicht gerecht.

Wir haben beim letzten Mal festgestellt, dass wir mehr Transparenz in den politischen Prozessen und in den Verwaltungsprozessen brauchen. Als regierungstragende Fraktionen wollen wir mehr Transparenz, und wir werden die entsprechenden gesetzlichen Änderungen in einem vernünftigen Verfahren herbeiführen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Wedel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Transparenzgesetz hat die

Hamburger Bürgerschaft einstimmig einen Paradigmenwechsel in der Informationspolitik hin zu Open Data beschlossen. Damit erreicht die Open-DataIdee erstmals eine Verbindlichkeit, die weit über den Projektcharakter bestehender Portale hinausgeht. Künftig müssen in Hamburg Politik und Verwaltung Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet in einem Informationsregister zur Verfügung stellen.

Während die Bürger bisher auf Antrag und gegen Gebühren ein begrenztes Recht auf Auskunft geltend machen konnten, ist künftig umgekehrt die Verwaltung verpflichtet, von sich aus durch eine generelle Veröffentlichungspflicht die vom Gesetz erfassten 15 wichtigen Dokumentenarten zur kostenlosen Einsicht bereitzustellen. Hamburg hat damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen.

In der digitalen Gesellschaft ist Transparenz eine besonders wichtige Anforderung an Politik und Verwaltung. Ausreichende Transparenz – gerade die Verfügbarkeit von Informationen – ist eine notwendige Voraussetzung, damit sich Bürger beteiligen, einbringen und ihre Anliegen äußern können. Vor allem wollen die Menschen Klarheit darüber, was mit den öffentlichen Mitteln und damit mit dem Geld der Steuerzahler geschieht.

Diesen Informationsbedürfnissen muss eine bürgernahe Verwaltung Rechnung tragen und dabei die Hürden möglichst niedrigschwellig gestalten. Hamburg ist es dabei gelungen, einen fairen Ausgleich zwischen Transparenz in Politik und Verwaltung einerseits und dem notwendigen Schutz persönlicher Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen andererseits zu wahren. Letzteres ist bei allen Bemühungen um mehr Transparenz ein wichtiger Punkt. Insofern sind die rechtlichen Grenzen zu wahren.

Und trotz aller Transparenzbemühungen gilt es, Datenfriedhöfe zu vermeiden.

Nachdem das Informationsfreiheitsgesetz nunmehr seit elf Jahren in Kraft ist, ist es an der Zeit, das Regelwerk zu modernisieren und den aktuellen Anforderungen anzupassen. Waren vor elf Jahren noch rund 37 % der Deutschen im Internet unterwegs, so hat sich die Zahl bis heute beinahe verdoppelt. Hamburg hat die Zeichen der Zeit erkannt, und Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes

Bundesland sollte ebenfalls das Signal senden: Wir stehen für eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung und haben nichts zu verbergen.

Dass nun auch der Haushaltskontrollausschuss öffentlich tagen wird, zeigt, dass der Landtag seine Verpflichtung zu mehr Transparenz ernst nimmt. Die Landesregierung darf da nicht hintanstehen. Daher begrüßt die FDP-Fraktion, dass die Piraten mit ihrem Antrag das Thema hier in den Landtag gebracht haben. Wir möchten darauf hinweisen,

dass wir bereits im Jahr 2009 ein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen beschlossen haben, wenn auch mit anderem Regelungsgegenstand.

Ihr kurzfristiger Entschließungsantrag kann indes vom Verfahren und Inhalt her nur Kopfschütteln ernten, da eine Veröffentlichung einer rechtlichen Grundlage bedarf. Über die reden wir hier und heute ja gerade. Jegliche Schutzrechte fehlen. Zudem muss ich auch kritisieren, dass der Beschlussvorschlag Ihres Antrags einen eindeutigen Adressaten vermissen lässt. Sie sollten sich hier deutlich auf die Landesregierung fokussieren.

Die Landesregierung ist nämlich jetzt am Zuge. Denn mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes hätten Sie, Herr Minister, die Möglichkeit, Ihren eigenen Koalitionsvertrag in diesem Punkt auf einen Schlag umzusetzen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:

„Wir wollen miteinander für mehr Transparenz von Politik sorgen – auf allen Ebenen. Dazu setzen wir auch auf die neuen Möglichkeiten, die die digitale Gesellschaft bietet.“

So heißt es in Kapitel 9 des rot-grünen Papiers. Das können wir Liberale nur unterstützen.

Also, Herr Minister, schmücken Sie sich nicht nur mit Projektgruppen zur Erarbeitung einer OpenGovernment-Strategie, sondern machen Sie Nägel mit Köpfen! – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ein wenig überrascht, dass die Fraktion der Piraten zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Forderung nach einem Transparenzgesetz stellt. Sie müssten eigentlich noch die Debatte hier in diesem Haus im September dieses Jahres in Erinnerung haben. Sie wissen eigentlich daraus, dass sich die Landesregierung das Projekt Open Government zum Thema gemacht hat. Dazu gehört aus meiner Sicht selbstverständlich auch der Aspekt Open Data, das heißt auch die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Daten im Netz.

Ich glaube, in Bezug auf den Grundsatz – was die Zielrichtung angeht, nämlich Transparenz auszuweiten – haben wir eine Gemeinsamkeit. Allerdings haben wir in der Umsetzung dieses Ziels noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns. Indem man Gesetzestexte aus anderen Bundesländern nur abschreibt, ist dieses Thema nicht zu bearbeiten.

Wir haben eine ganze Reihe von rechtlichen und technischen Fragestellungen zu behandeln. Eine Projektgruppe der Landesregierung arbeitet, wie Sie wissen, gerade an dieser Open-GovernmentStrategie. Wenn wir uns heute über Gesetzesänderungen Gedanken machen würden, ohne zu wissen, wie das Projekt Open Data im Ergebnis einmal aussehen wird, hieße das, das Pferd von hinten aufzuzäumen.

Ich schließe nicht aus, meine Damen und Herren, dass auf dem Weg zu mehr Transparenz auch Landesrecht zu ändern oder anzupassen wäre, aber ein unkritisches und unverzügliches Übernehmen der Vorschriften eines anderen Bundeslandes ist aus meiner Sicht keinesfalls der richtige Weg.

Im Rahmen dieses Prozesses dürfen wir nicht vergessen, dass es eine Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden gibt, die bisher in besonderem Maße Adressaten eines Auskunftsanspruches nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier in NordrheinWestfalen gewesen sind.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Ziel, ein hohes Maß an Transparenz zu erreichen, sind wir uns einig. Wir dürfen auf dem Weg dahin aber nicht nur die Interessen des Auskunftbegehrenden vor Augen haben; wir müssen gerade in Zeiten knapper Ressourcen auch eine Regelung finden, die die Belange der öffentlichen Stellen berücksichtigt, insbesondere vor dem Hintergrund des Aufwandes der Auskunftserteilung, aber auch der technischen Möglichkeiten, diese Daten überhaupt bereitzustellen.

Auch hier, meine Damen und Herren, gilt der Grundsatz dieser Landesregierung: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Für die Piraten spricht noch einmal Herr Kollege Herrmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur noch einmal kurz zum Ausdruck bringen: Ich bin überrascht, aber gleichzeitig auch erfreut, dass ausgerechnet die FDP, Herr Wedel, den Unterschied zwischen dem Hamburger Transparenzgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz hier in NordrheinWestfalen verstanden und auch erklärt hat.

(Beifall von den PIRATEN)

Das lässt auf eine große Übereinstimmung in dem weiteren Beratungsprozess schließen.

Herr Bolte, wir denken, wir haben den fehlenden Teil zur Open-Government-Strategie hier eingebracht. Wir werden uns darüber im Hauptausschuss

unterhalten. Es ist keineswegs eine Kopie des Hamburger Gesetzes, sondern es ist die Basis für das, worauf wir in Nordrhein-Westfalen aufbauen wollen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kann ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 8 schließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/1254 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 16/1337 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Sich enthalten? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so einstimmig getätigt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

9 Tourismus in Nordrhein-Westfalen vernetzen

und unterstützen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1260

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellenden Fraktionen Herrn Kollegen Fortmeier von der SPD das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist an der Zeit, dass wir uns hier und heute wieder einmal im Landtag grundsätzlich mit der Tourismuspolitik in unserem Lande auseinandersetzen. Nun ist es keinesfalls so, als wären in den letzten Monaten oder Jahren einzelne Themen hier nicht debattiert worden. Das war so beim Medizintourismus, das war so bei den Fragen der Entwicklungschancen von Nationalparken oder bei den touristischen Chancen der ländlichen Räume.

Aber: Mit Tourismuspolitik als Beitrag für nachhaltiges Wachstum und innovative Standortchancen – damit hat sich das Parlament in den letzten zweieinhalb Jahren nicht befasst. Die letzten ausführlichen Debatten zu den Zielen und Strategien haben im Zeitraum von September 2009 bis Februar 2010, also in der vorletzten Legislaturperiode, im Plenum und im Wirtschaftsausschuss stattgefunden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Verabschiedung des Masterplans Tourismus NRW durch die Mitglie

derversammlung des Verbandes Tourismus NRW hat der Landtag dem dann auch zugestimmt. Diese Strategie wurde für das gesamte Land ausgerichtet und auf bestimmte Zielgruppenbereiche konzentriert wie etwa die Gesundheit, die Kultur oder das Segment Stadt und Event. Danach hat es dazu keine Debatten mehr hier gegeben. Wir haben diesen Verband Tourismus NRW lediglich personell im Beirat mit von jeder Fraktion einem Vertreter bzw. einer Vertreterin begleitet.