Protocol of the Session on September 28, 2005

schung und Technologie. - Ich höre gerade, dass zur Mitberatung ebenfalls an den Ausschuss für Bauen und Verkehr überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer der Überweisungsempfehlung mit der genannten Ergänzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Diese Überweisungsempfehlung ist mit Zustimmung aller im Hause vertretenen Fraktionen angenommen worden.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu:

4 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/283

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Wittke das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Bundesgesetzgeber hat die Länder mit der Novelle des Baugesetzbuches im letzten Jahr ermächtigt, für die Nutzungsänderung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Außenbereich die Siebenjahresfrist, innerhalb derer die Umnutzung beantragt sein muss, bis zum 31.12.2008 nicht anzuwenden.

Bereits im letzten Jahr haben CDU und FDP hier im Parlament darauf gedrängt, von dieser Ermächtigung für eine abweichende landesrechtliche Regelung über den 31.12.2004 hinaus Gebrauch zu machen. Abfragen bei den Bauaufsichtsbehörden haben eindeutig ergeben, dass in Nordrhein-Westfalen noch ein großer Bedarf für eine solche Regelung besteht. Nicht zuletzt zeigen dies auch viele Briefe, die mein Ministerium in den vergangenen Wochen erreicht haben. Denn auch nach dem 31.12. des letzten Jahres sind noch viele Fälle offen geblieben. Das heißt, vielen Bürgerinnen und Bürgern war es nicht möglich, innerhalb des Jahres 2004 eine solche Umnutzung einzuleiten.

Sie alle wissen, dass der Strukturwandel in der Landwirtschaft weiterhin andauert und daher auch weiterhin jeder nur möglichen Unterstützung be

darf. Wenn Landwirte ihren Hof aufgeben müssen, muss ihnen der Wechsel von der bisher privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung ihrer Gebäude zu einer neuen, nicht privilegierten Nutzung erleichtert werden. Nur so kann verhindert werden, dass die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zu Leerstand beziehungsweise Verfall von Bausubstanz führt. Wir wollen den Eindruck der bäuerlichen Landschaft in NordrheinWestfalen erhalten. Dazu gehören auch landwirtschaftliche Gehöfte, Gebäude, die über viele Jahre - man kann fast sagen: Jahrhunderte - die Landschaft in Nordrhein-Westfalen geprägt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die kommunalen Spitzenverbände haben in der Vergangenheit mehrfach gefordert, die Siebenjahresfrist aufzuheben. Dementsprechend ist der nun vorgelegte Gesetzentwurf von ihnen ausdrücklich begrüßt und unterstützt worden.

Im Übrigen hat die Expertenanhörung, die Ende 2004 eigens zu dieser Länderermächtigung durchgeführt worden ist, fast einstimmig ergeben, dass die Frist weiterhin ausgesetzt werden sollte. Dem kommen wir jetzt nach. Damit setzen wir einen wichtigen Bestandteil der Koalitionsvereinbarung um. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion der Kollege Jung das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Es geht auch kürzer. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Aussetzung der Siebenjahresfrist bis zum 31.12.2008 bei Nutzungsänderung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Außenbereich kommt nicht überraschend. Überraschend ist schon eher, dass die Landesregierung und nicht die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf einbringen. Anscheinend ist es den Regierungsfraktionen mit diesem Anliegen nicht so eilig.

Meine Damen und Herren, in der Sache hat sich der Landtag bereits in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit der Aussetzung der Siebenjahresfrist im Rahmen von Antragsberatungen, Gesetzentwürfen und Anhörungen befasst. Der in diesem Zusammenhang ebenfalls immer erörterte Zustimmungsvorbehalt der oberen Bauaufsichtsbehörde wird, nachdem der Ausschuss für Bauen und Verkehr vergangene Woche auch

auf Mitwirkung meiner Fraktion hin positiv votiert hat, abgeschafft.

Meine Damen und Herren, es wäre schön, wenn wir auch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zügig beraten könnten, ohne dass sich die damaligen Ausführungen von Herrn Schemmer oder Herrn Rommelspacher wiederholen müssen. Wir wissen alle, dass das angesprochene Problem einen sehr begrenzten Wirkungskreis von schätzungsweise 100 bis 200 Fällen in NordrheinWestfalen hat.

(Minister Oliver Wittke: Mehr!)

Daher sage ich klar und deutlich, dass sich der Landtag eher mit den weit verbreiteten Problemen der Menschen in unserem Lande befassen sollte, um diese endlich einer Lösung zuzuführen. Die SPD-Fraktion stimmt selbstverständlich einer Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Fachausschuss zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Jung. - Als nächster Redner hat für die CDU-Fraktion der Kollege Schemmer das Wort.

(Minister Oliver Wittke: Mach es ruhig aus- führlich! - Dieter Hilser [SPD]: Das ist zu be- fürchten! - Minister Oliver Wittke: Der Mann hat auch was zu sagen!)

- Der Kollege hat, wie alle anderen auch, fünf Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen bewegt sich. Der Redebeitrag gerade war aber genauso schlapp wie das, was heute Morgen zu den Themen „1.000 neue Lehrer“, „Heraus aus der Steinkohle“ oder „Studiengebühren für bessere Universitäten“ gesagt worden ist. Wir sollten uns mit den Inhalten beschäftigen. Wir sollten uns damit beschäftigen, dass wir etwas bewegen, dass wir auch mit kleinen Maßnahmen vorankommen und dass wir insbesondere die rotgrünen Blockaden beenden.

(Beifall von der CDU - Lachen von Sören Link [SPD])

Beispiele der rot-grünen Blockaden - ich will die einseitig bevorzugte Windkraft nur am Rande ansprechen -: Wohnungsbauförderung. Wie war die Situation?

(Zuruf von der SPD: Gut!)

Aus ideologischen Gründen haben Sie gesagt: 400 m² und keinen Quadratmeter mehr beim öffentlich geförderten Wohnungsbau, und wenn da später drei Generationen wohnen wollten, interessiere Sie das nicht.

Stichwort: Bürokratieabbau bei Baugenehmigungsverfahren. Ich fand es sehr lustig, wie Sie das gerade erwähnt haben. Mit Vehemenz hat die alte Landesregierung hier verteidigt, dass jede Baugenehmigung im Außenbereich - und das ausschließlich in Nordrhein-Westfalen - auch noch von der Bezirksregierung geprüft wird. Das gab es auch nicht in dem damals sozialdemokratisch regierten Niedersachsen. Ich will das gar nicht weiterführen.

Wenn Sie jetzt sagen: „Wir machen das Ganze mit, wir haben sogar zugestimmt“, kann ich dem nur entgegenhalten: Positiv dazu geäußert haben Sie sich eigentlich noch nie.

Ich stelle nur fest: Tiefes Misstrauen gegenüber den örtlichen Genehmigungsbehörden hat es bei Rot-Grün immer gegeben. Das ist mit uns jetzt vorbei.

Der Minister hat vorhin ausgeführt, dass wir bereits im letzten Jahr und damit zum wiederholten Male einen Gesetzentwurf eingebracht haben, in dem vorgesehen war, die sogenannte Siebenjahresfrist bis Ende 2008 auszusetzen.

Kleine Anmerkung von mir dazu: Auf Bundesebene haben die rot-grüne Bundesregierung sowie auch der Bundesrat dem im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzes zugestimmt. „Europarecht in Bundesrecht 1:1 umsetzen“, haben Sie mal in eine Erklärung hineingeschrieben, aber daran gehalten hat sich Rot-Grün nicht. Das ist doch das Problem.

(Beifall von der CDU)

Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Aussetzung bis 2008 ermöglicht wird. Dem hat Rot-Grün zugestimmt. Wie es gleich läuft, werden wir sehen.

Ich möchte noch ein paar Gründe für dieses Anliegen nennen. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe nimmt jährlich um 4 % ab. Aufgrund des Strukturwandels haben wir die Umnutzung insgesamt ermöglicht. Wir wollen den Landwirten auch dabei helfen, von dieser Option Gebrauch zu machen.

Im Übrigen sind bis zur Entscheidung darüber, wann tatsächlich umgenutzt wird - bis die Entscheidung in der Familie gefallen ist, bis das Investitionsvolumen zusammengetragen ist, bis das

Konzept fertig ist -, häufig mehr als sieben Jahre vergangen.

Wir haben nämlich nicht den Landwirt, wie es immer so schön heißt. Wenn Sie sich umschauen, erkennen Sie, dass wir dreierlei Arten von Landwirten haben: Wir haben zum einen den steuerrechtlichen Landwirt, zum anderen den sozialversicherungsrechtlichen Landwirt und auch noch den baurechtlichen Landwirt. Und die Landwirte wissen nun mal gar nicht, dass das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat.

Wir wollen dafür sorgen, dass hier keine Landschaften voll von Bauruinen wie in Schottland oder Frankreich entstehen. Wir wollen dafür sorgen, dass weniger Freiraum genutzt wird. Denn immer dann, wenn wir umnutzen, muss keine zusätzliche Fläche für Wohnungsbau und für Gewerbe in Anspruch genommen werden. Das heißt, wir begrenzen damit ausdrücklich unseren Freiflächenverbrauch.

Manchmal habe ich so lustige Zahlen wie „unter 100“ gehört. Da gab es den klugen Kollegen aus den Reihen der Grünen, Herrn Dr. Thomas Rommelspacher - ich hoffe, dass er jetzt als Planungsdezernent im Ruhrgebiet nicht so viel Unheil anrichtet, wie er es hier getan hat; aber lassen wir das einmal außen vor -, der plenar immer behauptet hatte, es gebe keine 100 Fälle von Umnutzung.

Das Ministerium hat unter Ihrem Vorgänger - ein bisschen unter künstlicher Beeinflussung der Daten; wir können uns am Rande noch einmal darüber unterhalten - die Zahlen bis Ende 2004 zusammengetragen, und siehe da: Das waren allein im Jahre 2004 über 1.000 Beispiele, und viele sind in dem Zeitraum bis 2004 mit ihren Planungen eben nicht fertig geworden.

Eine Anmerkung dazu am Rande: Sie hatten damals, um unserem Gesetzentwurf in 2003 nicht zustimmen zu müssen, hinten drangesetzt: Sofern die Änderung der bisherigen Nutzung den Darstellungen des Landschaftsplanes nicht widersprechen. - Das war glatter Rechtsbruch. Das haben Sie billigend in Kauf genommen.

Mir geht es darum, dass wir in der Sache vorankommen. Herr Minister, ich bitte Sie und die neue Landesregierung auch im Namen unserer Fraktion, den Außenbereichserlass zu verbessern, damit den Bauherren und den Baugenehmigungsbehörden tatsächlich ein einfacheres Arbeiten möglich wird.

Ansonsten noch eine letzte Anmerkung von mir: In jeder Plenarwoche mindestens eine der rot

grünen Bestimmungen abändern - dann ist Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg, damit es in diesem Land vorangeht. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Becker das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich lerne in den wenigen Wochen, in denen ich diesem Landtag angehöre, immer wieder dazu und bin erstaunt, welch großartige Projekte zum Tempomachen auf den Weg gebracht werden. Ich habe mir insoweit erlaubt, ein Stück weit Recherche zu betreiben, was in den letzten Jahren dazu gelaufen ist.

Zunächst einmal muss ich den Begriff, den Sie, Herr Kollege Schemmer, eben im Zusammenhang mit der qualifizierten Arbeit meines Vorgängers Dr. Rommelspacher gewählt haben - ich glaube, Sie haben von Unheil gesprochen - strikt zurückweisen. Das gehört sich nicht. Sie werden ihm damit in seiner fachlichen Kompetenz nicht gerecht.