„Die stete und steigende Nettoneuverschuldung der öffentlichen Hand muss beendet werden. … Der Investitionsbegriff wird modernisiert, jedoch darf dies mittelfristig nicht zu einer Ausweitung des zulässigen Kreditrahmens führen.“
Das sind spannende Sätze. Sie finden sich wieder in der Drucksache 14/4338, einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Föderalismuskommission II. Darin sind die Grundsätze niedergelegt. „Eine Ausweitung der Verschuldung wollen wir nicht“, meine Damen und Herren, das ist die klare Botschaft.
Dabei geht es nicht darum, irgendjemanden vorsätzlich zu benachteiligen, wie immer insinuiert wird. Wir wollen sorgsam mit dem umgehen, was möglich ist. Wir müssen nämlich Erblasten abtragen, die Sie hinterlassen haben. Das mag Ihnen noch so unangenehm sein: Die Probleme sind in den Jahren bis 2005 aufgehäufelt worden. Wir versuchen jetzt, dagegenzusteuern. Das ist mühsam, das ist schwierig. Aber das werden wir mit der Zeit schaffen – mit den Kommunen, die diesbezüglich an unserer Seite sein werden. Wir beraten, wir helfen, wir tun, wir machen. Aber wir können nicht wie Sie mal eben so sagen – als ob man in der Vergangenheit für nichts zuständig gewesen sei –: Wir lösen das mit links.
Meine Damen und Herren, § 82 GO ist Ihnen möglicherweise bekannt. Wenn man ihn ernst nimmt, lässt er überhaupt keine Bewegungsmöglichkeiten mehr zu. Wir lassen Ausnahmen aber zu. Wir geben einen Kreditdeckel, damit sich die Kommunen bewegen können – in einem gerade noch so vertretbaren Rahmen, damit die interge
Wenn ich das mit Blick auf die Diskussion von gestern, die sich heute widerspiegelt, noch mal sagen darf: Die Abteilung 3 ist an dieser Stelle objektiv, neutral und fair. Wir arbeiten mit Zahlen, die Sie gerne in den kommunalen Finanzberichten nachlesen können. Daraus ergibt sich beispielsweise bei einem Quervergleich von Oberhausen, Hamm und Hagen, dass in Oberhausen je Einwohner Personalausgaben in Höhe von 507 € anfallen, in Hagen sogar 657 €, in Hamm aber nur 363 €. Meine Damen und Herren, das sind Zahlen, die wir von den Kommunen geliefert bekommen haben und die wir an Sie weitergeben. Die Zahlen zeigen, es ist Potential zur Konsolidierung da. Es muss aber auch genutzt werden.
Der Abteilungsleiter ist absolut objektiv und neutral. Wir sind da sehr fair. Wir müssen aber auch erwarten, dass die Kommunen die Prioritätensetzung im Rahmen dieses Kreditdeckels vornehmen. Jeder im Rat hat die Verantwortung, so zu beschließen, dass das, was zuvorderst wichtig ist, auch zuerst kommt: First things first.
Rentierliche Investitionen wurden wieder angesprochen. Der Begriff wurde von den Rednern der Opposition falsch benutzt. Es ist ein Begriff aus den kostenrechnenden Einheiten. Ich nehme an, Sie meinen wirtschaftlich im Sinne einer zukünftigen Haushaltsentlastung. Dagegen sind wir nicht, meine Damen und Herren. Eine energetische Sanierung ist möglich. Eigenanteile können aus der Schul- und Bildungspauschale oder der allgemeinen Investitionspauschale genommen werden. Sie müssen dann nur die Prioritäten entsprechend setzen.
Was den Verzicht auf Eigenanteile angeht, meine Damen und Herren: 20 % Eigenanteile sind nötig. Das ist richtig. Bei Drittmitteln lassen wir es sogar zu, dass nur 10 % Eigenanteile erbracht werden. In manchen Fällen – kein Kind ohne Mahlzeit – ist auch darauf noch verzichtet worden. Das zeigt, es gibt einen sehr flexiblen Umgang mit diesen Dingen, meine Damen und Herren.
Eines ist klar: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sehen Haushaltswirtschaft vernünftig. Wir wollen ausgewogen und vernünftig agieren. Grüne sind unaufrichtig und wider die Generationengerechtigkeit. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal der Kollege Becker zu Wort gemeldet.
Wenn man die gestrige und die heutige Debatte verfolgt hat, kann man der CDU nur raten: mehr Hovenjürgen und weniger Löttgen.
Das Niveau Ihres Beitrags sprach wohl für sich. Deswegen werde ich mir in diesem Fall erneut erlauben, die Protokolle dieser Debatte an die betroffenen Gemeinden zu verschicken. Dann überlassen wir denen doch einfach die Schiedsrichterrolle. Da bin ich sehr gelassen. Ich glaube, das wird für Sie wenig attraktiv werden.
Zunächst einmal halte ich die Aussage, dass Sie einen Raubzug durch die kommunalen Kassen gemacht haben, weiterhin für richtig und kann sie auch belegen. Sie haben ja inzwischen viel mehr an Steuereinnahmen als früher, haben aber nur den geringsten Teil davon an die Kommunen weitergegeben.
Das müssen die Kommunen mit Kassenkrediten finanzieren. Wer gestern den Kollegen Hovenjürgen gehört hat, der weiß, dass der das dem Grunde nach mit anderen Worten bestätigt hat.
Zweitens. Heute geht es nicht um die Frage, wie wir den Nothaushaltskommunen die Schulden wegschaffen, sondern es geht um die Frage: Wann und unter welchen Bedingungen dürfen sie wenigstens mit daran teilnehmen, den Wert ihrer Kommunen oder den Wert von Liegenschaften im ökologischen Bereich so zu verbessern, dass sich das kurzfristig amortisiert? Um diese Gelegenheit bringen Sie die Kommunen mit Ihrer restriktiven Auslegung.
Und, meine Damen und Herren, damit Sie auch das noch einmal hören: Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet Oberbürgermeister Erwin – bekanntermaßen kein Grüner und auch kein besonderer Freund unserer Partei oder unserer „Farbenspie
Das, meine Damen und Herren, ist die Wirklichkeit. Da nützt auch das Gefasel von Herrn Engel nichts,
der da behauptet, es gebe weniger Nothaushaltskommunen. Sie wissen ganz genau, dass die Statistik, die acht oder neun Nothaushaltskommunen weniger ausweist, nur darauf zurückzuführen ist, dass diese Kommunen im letzten Jahr das NKF eingeführt haben – genau, als Sie diese Abfrage gemacht haben. Allein darauf ist das zurückzuführen. Das Spiel hört dann auf, wenn sie die Rücklagen aufgebraucht haben. Das wissen Sie ganz genau. Deswegen erklären Sie die Leute nicht länger für dumm.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6156 an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für die Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.