Meine Damen und Herren, der von den Kollegen unterbreitete Vorschlag ist international nicht wirksam, ist national nicht durchsetzbar und verstößt gegen die Leitlinie der 1:1-Umsetzung. Wettbewerbsneutralität ist nicht gegeben. Der Weg ist
nicht effizient. Wir lehnen ihn ab, wie wir das auch im Ausschuss dargestellt haben. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat als Nächster der Kollege Remmel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz und knapp. Wir haben darüber im Ausschuss ausführlich diskutiert. Wir unterstützen den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion. Es sind drei Handlungsaufforderungen, die ganz schnell umgesetzt werden können. Wir haben eigentlich schon viel zu viel Zeit damit verbracht, darüber zu diskutieren.
(Holger Ellerbrock [FDP] kehrt zum Redner- pult zurück und lässt sich seine Unterlagen, die morgige Tagesordnung, geben.)
Wir sind damit einverstanden, genau das zu tun. Man muss es nur umsetzen. Allerdings irritieren mich die Argumentationen der Koalitionsfraktionen.
Wenn Sie etwas nicht wollen, lehnen Sie es entweder brüsk ab und schieben es irgendwo vor sich her oder – wie in diesem Fall – es geht nicht weit genug. Dann legen Sie doch mal etwas vor, was Sie wollen!
Hier stehen konkrete Vorschläge, denen man hier und heute einfach zustimmen kann. Das tut nicht weh, und das wäre ein Schritt nach vorne. In diesem Sinne bitte ich um Ihrer aller Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg das Wort.
sen Genugtuung feststellen, dass es in letzter Zeit um das Thema Gammelfleisch sehr ruhig geworden ist. Was haben wir vor zwei Jahren hier für Schlachten geführt. Heute diskutieren wir nur noch über einen ganz kleinen Bereich. Man kann zwar nicht ausschließen, dass wir am morgigen Tag wieder neue Fälle finden, auch weil wir die Lebensmittelkontrolle in Nordrhein-Westfalen verbessert haben, aber insgesamt ist die Diskussion in den vergangenen zwei Jahren doch sehr sachlich und ruhig geworden.
Es gehört natürlich zu den Hauptaufgaben, die widerrechtliche Verwertung von Kategorie-3Fleisch aus Schlachtbetrieben in Lebensmitteln verlässlich zu verhindern. Nach dem Fleischskandal in Gelsenkirchen haben wir mit unserem 15Punkte-Programm Versäumnisse der Vorgängerregierung ausgeräumt. Wir sind einen großen Schritt weitergekommen.
Ich möchte auch in aller Kürze darauf hinweisen, dass wir illegalen Machenschaften mit K-3Material vorbeugen wollen. Nordrhein-Westfalen kontrolliert diese Schlachtabfälle ganz gezielt. Wir haben bereits im Jahre 2006 mit flächendeckenden Überprüfungen sämtlicher Schlachtbetriebe in Bezug auf die Entsorgung der Schlachtabfälle begonnen. Dabei gab es keine Beanstandungen. Auch bei der letzten flächendeckenden Überprüfung im September 2007 konnten keine Hinweise auf illegale Entsorgung von Kategorie-3-Material auf Schlachthöfen festgestellt werden. So viel, um die Größenordnung des Problems deutlich zu machen.
Die Debatte dreht sich wohl um weitere Verbesserungen, wie zum Beispiel den Informantenschutz, der im Antrag der SPD aufgeführt ist, nachdem wir das andere Problem ausgeräumt haben. Weitere Verbesserungen halten wir im Moment nicht für angezeigt. Das haben wir auch im Ausschuss deutlich gemacht.
Es gibt eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in einem Lebensmittelbetrieb Missstände feststellt und diese durch die Verantwortlichen nicht abgestellt werden. Das letzte Mittel ist immer die anonyme Anzeige. In Nordrhein-Westfalen wurden den Überwachungsbehörden zuletzt mehrere Tonnen nicht verkehrsfähigen Fleisches aus den Niederlanden und Belgien von Unternehmen selbst gemeldet, sodass dieses Fleisch nicht in Verkehr gebracht wurde und in den Herkunftsländern die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden konnten.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Überwachung in Nordrhein-Westfalen funktioniert. Eine wirksame Eigenkontrolle in der Branche ist das beste Mittel, sich das Vertrauen der Menschen in NordrheinWestfalen in Fleischerzeugnisse aus unserem Land zu bewahren. Die Lebensmittelunternehmer tragen die vorrangige Verantwortung für sichere Lebensmittel.
Die gesamte Fragestellung haben wir mehrfach intensiv im Ausschuss und im Plenum erörtert. Diese konstruktive Diskussion sollten wir fortführen. Auch wenn in Nordrhein-Westfalen bisher zumeist Überwachungsbehörden die Missstände aufgedeckt haben, gehen wir selbstverständlich Hinweisen aus Betrieben und anonymen Hinweisen nach. Aufmerksame, couragierte und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger sind ein sehr wichtiges und notwendiges Element für einen funktionierenden Verbraucherschutz.
Als Fazit stelle ich fest: Die richtigen Maßnahmen zum verlässlichen und zulässigen Umgang mit K3-Material sind in den letzten zwei Jahren bei uns in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht und umgesetzt worden. Das verbesserte System der risikoorientierten Überwachung funktioniert, und es trägt dazu bei, dass wir im Laufe der letzten Zeit in der Öffentlichkeit wesentlich weniger über das Thema Gammelfleisch diskutiert haben, als das noch vor zweieinhalb Jahren der Fall war.
Einen zusätzlichen Regelungsbedarf für Informantenschutz brauchen wir derzeit nicht. Die Landesregierung wird aber die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Minister Uhlenberg. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5962, den Antrag Drucksache 14/5011 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir beginnen mit der Debatte. Ich erteile Herrn Horst Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Herr Becker.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen ist noch einmal ganz deutlich geworden, dass mit der Großen Anfrage drängende Fragen aufgeworfen worden sind. Auf die Antworten warten die Kommunen seit längerer Zeit.
Das ist zuletzt bei der gemeinsamen Sitzung des Kommunalausschusses mit dem Arbeitskreis Nothaushaltsrecht des Städte- und Gemeindebundes deutlich geworden. Dem gingen verschiedene Resolutionen von Städten und Gemeinden im Ruhrgebiet und im Bergischen Land sowie Memoranden in den Jahren 2006 und 2007 voraus, die, zusammen betrachtet, verdeutlicht haben, dass sich ein Teil der Kommunen in NordrheinWestfalen in einer dramatischen Finanzsituation befindet.
können diese Kommunen – und das ist, glaube ich, eine wesentliche Feststellung, die man aus all diesen Unterlagen ableiten kann – nicht aus eigener Kraft beseitigen. Sie sind auch nicht in der Lage, sich langfristig aus dieser Notlage zu befreien.
Es hat nicht nur die 60 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die an der besagten Veranstaltung hier im Landtag teilgenommen haben, befremdet, dass zum einen der Innenminister an dieser doch hoch bedeutsamen Veranstaltung nicht teilgenommen hat und zum anderen über den zuständigen Abteilungsleiter mitteilen ließ, man gedenke, nichts anderes zu tun als nichts. So jedenfalls muss man die Zusammenfassung der schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums werten. Es gebe keine eindeutig erkennbare Ursache für die Lage der Nothaushaltskommunen. Das Land, selbst hoch verschuldet, sei zu einer Entlastungshilfe nicht in der Lage, und es gebe keine Alternative zu einer Entschuldung aus eigener Kraft.
Um dem Ganzen noch ein i-Tüpfelchen aufzusetzen, wurde ein Benchmarking von jeweils drei Kommunen gleicher Größe aufgemacht, das zeigen sollte: Die einen können sparen, die anderen nicht. Unseriöser als durch ein solches Vorgehen geht es nicht. Das Positionspapier der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen sowie des Landrates des Kreises Recklinghausen liegt auch Ihnen vor. Es hat sich noch einmal unter anderem mit dieser Ausgangslage auseinandergesetzt und Ihnen ganz klar ins Stammbuch geschrieben: Es ist eben nicht so, wie Sie versuchen, den Eindruck zu vermitteln. Sie sind gefordert, sich zu bewegen.
Meine Damen und Herren, die Anfrage der Landesregierung folgt der gleichen Philosophie wie die Vorlage für den Kommunalausschuss und der gemeinsamen Sitzung mit dem AK Nothaushaltskommunen, nämlich der Philosophie – ungeachtet dessen, dass die umfangreichen Daten des Materials des Landesamtes für Statistik eine ganz andere Sprache sprechen –: Wir tun nichts, die Kommunen müssen es selber regeln.
Anhand einiger Parameter lässt sich aber die schwierige Lage dieser Kommunen gut aufzeigen. Ich will versuchen, dies mit einigen Zahlen noch einmal zu unterlegen. Auf der Einnahmeseite: Die NRW-Kommunen ohne Ruhrgebiet in 2006 hatten netto durchschnittlich 1.123 € an Einnahmen pro Kopf. Die kreisfreien Städte dort hatten 1.369 €, die kreisangehörigen Gemeinden 830 €. Im Ruhrgebiet waren es 828 €, in den kreisfreien Städten 886 € und bei den kreisangehörigen Gemeinden 725 €, also deutlich weniger. Die Gemeinden im Kreis Recklinghausen lagen mit 650 € noch einmal deutlich darunter.
Das alles, obwohl genau diese Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten dazu gezwungen werden und gezwungen sind, besonders hohe Gewerbesteuerhebesätze zu berechnen, und auch an anderen Stellen gezwungen sind – ich erinnere an die Debatten um die Kindergartenbeiträge –, erheblich mehr zu verlangen, als das andere teilweise tun.
Die Kassenkredite in Nordrhein-Westfalen verzeichneten einen Rekordstand zum Ende des Jahres 2006 in Höhe von 12,5 Milliarden €. Im Sommer letzten Jahres – also nur ein halbes Jahr später – sind es schon 13,7 Milliarden € gewesen.
Ich erinnere noch einmal daran, weil sich früher einige hier immer wieder auch als Kommunalpartei aufgestellt haben und das nicht mehr verwirklichen: Als diese Regierung die Regierungsge
schäfte übernommen hat, waren es 10,5 Milliarden €. Von 10,5 auf 13,7 Milliarden € ist eine dramatische Steigerung. Die Folgen habe ich oft genug beschrieben. Dabei belasten im Übrigen die Altfehlbeträge die kommunalen Haushalte in erheblichem Maße, im Falle der Nothaushaltskommunen zumeist in einem solch dramatischen Umfang, dass sie diese durch Kassenkredite finanzieren müssen.
Meine Damen und Herren, mit dem Stand Ende 2006 sind die kreisfreien Städte des Ruhrgebietes und des Bergischen Landes deshalb bei den höchsten Kassenkrediten, nämlich mit neun von zehn, unter den Top 10 zu finden. Und bei den originären Fehlbeträgen 2006 – also ohne die Altfehlbeträge – sind sie mit acht von zehn vertreten.