Ich knüpfe an die Frage von Herrn Kollegen Wißen an. Ist es zutreffend, dass fünf Staatsanwälte an der Sollstärke bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf fehlen?
Auch hierauf gebe ich eine etwas ausführlichere Antwort: Der Schwerpunktstaatsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf für die Bekämpfung von Wirtschaftsstrafsachen stehen derzeit 22 Stellen zur Verfügung. Von diesen 22 Stellen sind aktuell 3,6 Stellen nicht besetzt. Die vorübergehende Nichtbesetzung beruht im Wesentlichen auf Gewährung von Mutterschutz, Versetzungen oder Beförderungen. Wir wirken darauf hin, dass die Stellen alsbald wieder besetzt werden.
Frau Ministerin, trifft es zu, dass bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf deshalb Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität haben niedergeschlagen werden müssen, weil die zuständige Staatsanwaltschaft zurzeit mit Btm-Verfahren, die vorrangig zu bearbeiten sind, beschäftigt ist?
Wir haben uns vom Leitenden Oberstaatsanwalt über den Generalstaatsanwalt berichten lassen über Geschäftsprüfungen und Auswertungen von Jahresberichten. Trotz der angespannten Personalsituation werden alle Verfahren durch die Dezernentinnen und Dezernenten sachgerecht gefördert. Nennenswerte Rückstände, sogenannte Altverfahren, gebe es dort nicht mehr. In letzter Zeit seien unter anderem auch in fünf großen Anlagebetrugsverfahren Anklagen zur Wirtschaftsstrafkammer erhoben worden.
Der Generalstaatsanwalt hat in diesem Zusammenhang ergänzend berichtet, nach den hiesigen Feststellungen etwa bei Geschäftsprüfungen und bei der Auswertung von Jahresberichten erfüllten die bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf für die Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen zur Verfügung stehenden Kräfte ihre Aufgaben mit großem Engagement bestmöglich. – Ich habe also keinen Anlass, hier irgendetwas zu beanstanden.
Frau Ministerin, gibt es Erkenntnisse in Ihrem Haus über die Zahl der Anlagebetrugs- und Wirtschaftsvergehen im Bereich der Staatsanwaltschaft Düsseldorf?
Herr Töns, jetzt möchte ich nicht ganz kurz einfach nur Ja sagen, sondern die Erkenntnisse mitteilen. Die im „Düsseldorfer Express“ genannten Fallzahlen dürften richtig sein; die bundesweiten Fallzahlen konnte ich auf die Schnelle nicht überprüfen.
Richtig ist, dass es nach der polizeilichen Kriminalstatistik 2006 – jetzt gibt es wieder ein Beispiel für Zahlen und deren Aussagekraft – landesweit 8.957 Fälle gab. Das ist eine immense Steigerung gegenüber dem Jahr 2005, in dem es nur 2.942 Fälle gab. Aber zur Aussagekraft von Statistiken sage ich Folgendes: Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf ein einziges Umfangsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurückzuführen, in dem 6.468 Einzelfälle abgehandelt wurden. Die Hauptbeschuldigten sind bereits zu mehrjährigen Strafen verurteilt worden.
Aktuell sind – das will ich gern anfügen – bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Bereich Kapitalanlagebetrug in der sogenannten Kleinen Wirtschaftsabteilung derzeit 16 Verfahren wegen Anlagebetrugs umfangreicherer Art anhängig; in der Schwerpunktabteilung, der sogenannten Großen Wirtschaftsabteilung, sind 14 umfangreichere Verfahren und etwa 71 kleinere Wirtschaftsstrafsachen üblichen Umfangs, die im Wesentlichen aus Großverfahren abgetrennt worden sind, anhängig.
Ich sagte vorhin schon: Kapitalanlagebetrug ist kein neues Delikt, sondern beschäftigt die Gerichte seit weit mehr als 20 Jahren. Die Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften sind intensiv mit der Aufklärung beschäftigt. Die Staatsanwaltschaften arbeiten aber nicht allein, sondern die Ermittlungsarbeit, die von den vier sogenannten Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln, die bereits seit 1968 bestehen, und von der Staatsanwaltschaft Bonn im Wesentlichen durchgeführt wird, wird dort von Staatsanwältinnen und von Staatsanwäl
ten mit Spezialkenntnissen bearbeitet. Sie werden von Wirtschaftsreferenten und von Buchhaltern unterstützt.
Darüber hinaus wird die Ermittlungsarbeit soweit erforderlich in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Ermittlungsbehörden, die beteiligt sind, wie Polizei, Finanzbehörden, Zoll und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht koordiniert. Die Zusammenarbeit funktioniert auch deshalb besonders gut, weil es regelmäßig Hospitationen bei den Partnerbehörden gibt, die die gegenseitige Arbeits- und Sichtweise vermitteln. All dies trägt dazu bei, dass Ermittlungen ohne vermeidbare Reibungsverluste Hand in Hand gehen. Das geschieht schon seit Jahren so, ohne dass es einer besonderen Taskforce bedurfte.
Sie haben als Justizministerin angeordnet, dass die Eigenbedarfsgrenze bei Drogendelikten verändert wird und dass es eine Sonderregelung bei Verstößen Jugendlicher und ihnen gleichgestellter Heranwachsender gibt. Welche Konsequenzen wird das eventuell für die Verfahrensbelastung bei den Wirtschaftsstrafkammern haben?
Diese Antwort, Frau MüllerPiepenkötter, bitte ich noch etwas zu erläutern. Sie hatten vorhin dargestellt und die Frage mit Ja beantwortet, dass Btm-Verfahren aufgrund von Haftsachen vorrangig von den Wirtschaftsstrafkammern zu bearbeiten sind. Es ist ja zu erwarten – denn es ist Absicht Ihrer Politik –, dass die Zahl der Verfahren erhöht werden soll. Wieso hat das keine Auswirkung auf die Arbeit der Wirtschaftsstrafkammern?
Diesen Dreh hinzukriegen, war jetzt wirklich schwer. Ich habe zu Btm-Sachen überhaupt nichts gesagt. Aber ich will das gerne nachholen, Herr Jäger. Betäubungsmitteldelikte von Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden, bei denen es um Besitz von Betäubungsmitteln im Grammbereich geht, sind ganz gewiss keine Haftsachen und auch keine mehrtägigen oder mehrwöchigen Hauptverhandlungssachen.
Ich danke, Frau Ministerin Müller-Piepenkötter. – Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage.
Die Position der Geschäftsführung der Wohnungsbauförderungsanstalt ist seit mehreren Monaten nicht besetzt. Der zuletzt von Minister Wittke vorgeschlagene Kandidat hat nachdem er den Medien „Stürmer-Methoden“ vorgeworfen hat, seine Kandidatur nicht weiter aufrecht erhalten.
Seitdem ist von dem vorschlagberechtigten Bauminister Wittke kein neuer Vorschlag unterbreitet worden, obwohl die Personalberater mehrere Kandidaten in die engere Auswahl genommen hatten.
Es ist zu befürchten, dass durch die sogenannte „Amigo-Affäre“ das Ansehen der Wfa und der Geschäftsführungsposition des Hauses beschädigt worden ist.
Am 12. November 2007 habe ich die Landesregierung gebeten, zu beantworten, wie sie gewährleistet, dass im weiteren Verfahren zügig und ohne weiteren Schaden für die Wfa zu erzeugen, die Geschäftsführungsposition besetzt wird.
Die Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr lautete, dass die bisher beauftragte renommierte Personalberatung ifp, Köln, gebeten wurde, kurzfristig weitere empfehlenswerte Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen. Seit dieser Antwort sind nunmehr drei Wochen vergangen.
Wie gewährleistet die Landesregierung, dass im weiteren Verfahren zügig und ohne weiteren Schaden für die Wfa zu erzeugen, die Geschäftsführungsposition besetzt wird?
Herr Präsident! Herr Kollege Hilser, gegenüber der schriftlichen Beantwortung vom 14. November dieses Jahres haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Unternehmensberatung hat Anfang dieser Woche erste Personalvorschlä
ge gemacht. Die werden jetzt gesichtet. Entsprechende Gespräche werden stattfinden. Und danach werde ich dem Vorstand der NRW.BANK einen Vorschlag unterbreiten.
Herr Minister, werden Sie in diesem Verfahren im Gegensatz zu dem vorherigen Zurückhaltung üben, indem Sie nicht einen der von der Personalagentur vorgeschlagenen Bewerber vom Tableau streichen? Das ist beim ersten Verfahren geschehen. Da ist von Ihnen vorab der vierte, glaube ich, vom Tableau gestrichen worden.
Herr Minister, ich habe eine zweiteilige Frage. Zum einen: Hat der Personalberater Ihres Wissens nach in seinem bisherigen Kandidatenscanning auch innerhalb der Wfa bzw. der NRW.BANK nach Nachfolgern gesucht? Zum Zweiten: Ist grundsätzlich ausgeschlossen, das nicht zu tun?
Ich kann nicht sagen, ob er innerhalb der Wfa gesucht hat. Ausgeschlossen habe ich es zumindest nicht.
Herr Minister, sind Sie bereit, uns mitzuteilen, wie hoch die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist, die der Personalberater vorschlägt?