Wolfgang Röken
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! NordrheinWestfalen ist seit mehr als vier Jahrzehnten das Wohnungsbauland Nummer eins. Ging es zunächst darum, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen, so steht seit einigen Jahren, was die öffentliche Förderung anbelangt, die Versorgung derjenigen im Mittelpunkt, die aus eigenen Kräften nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bekommen. Hinzu kommt eine verstärkte Eigentumsförderung.
Die Wohnpolitik des Landes mit dem Aufbau eines großen Wohnungsbauvermögens in diesen vier
Jahrzehnten ist eine historische Leistung, auf die wir stolz sind. Wir alle sind aufgefordert, das Wohnungsbauvermögen wie unseren Augapfel zu hüten und es vor Auszehrung oder Fehlnutzung zu bewahren.
Meine Damen und Herren, die Entwicklungen, die ich seit einigen Jahren auf den Wohnungsmärkten sehe, machen mir Sorgen. Für mich als Sozialdemokrat ist Wohnpolitik auch immer Bestandteil der Sozialpolitik. Aufgabe der Wohnpolitik muss es sein, sozial negativen Entwicklungen auf den Märkten entgegenzuwirken.
Wohnungsversorgung und Mieterschutz sind höchste Güter, die wir im Auftrag der Menschen, die uns gewählt haben, bewahren müssen. Schließlich ist eine sichere, den Ansprüchen angemessen ausgestattete und bezahlbare Wohnung immer auch eng mit dem Begriff Heimat verbunden.
Diese umfassende Aufgabe gilt es in einer konzertierten Aktion zu bewältigen. Das Land sowie die Städte und Gemeinden müssen gemeinsam handeln – abgestimmt. Es kommt auf wirksame Gesetze und auf entsprechend wirkungsvolle Instrumente für die Kommunen vor Ort an.
Was ich sehe, ist etwas anderes. Die nachteilige Entwicklung auf den Wohnungsmärkten wird nicht nur durch das reine Marktgeschehen bestimmt, sondern auch durch die Wohnpolitik der Landesregierung. Leider muss ich feststellen, dass sie die Probleme in einigen Teilbereichen verstärkt, statt sie zu vermindern.
Ich nenne beispielhaft nur die Abschaffung der Zweckentfremdungsverordnung, der Kündigungssperrfristverordnung, die potenzielle Zweckentfremdung des Landeswohnungsbauvermögens, die mehrfache Abschmelzung dieser Finanzmasse durch teilweise Einverleibung in den Landeshaushalt und nicht zuletzt den Verkauf von 95.000 landeseigenen Wohnungen an ausländische Investoren.
Die Entwicklung auf den Wohnungsmärkten hat seit einigen Jahren durch den Einbrauch marktradikaler Investmentgesellschaften und -fonds eine neue Qualität bekommen. Wir haben heute die Situation, dass diese – in Anführungsstrichen – Heuschrecken des Wohnungsmarktes insbesondere in Großstädten mehr als 10 % der Wohnungsbestände besitzen, in Dortmund zum Beispiel 19 %.
Auch meine Heimatstadt Gladbeck – mit 76.000 Einwohnern keine Großstadt – ist von dieser Entwicklung betroffen. Die Strategie dieser Heuschrecken lautet: Rendite um jeden Preis. Das heißt konkret – an vielen Negativbeispielen nachweisbar –: Mieten rauf, Investitionen in den Bestand runter,
oftmals bis auf null, massiver Personalabbau, oftmals keine Ansprechpartner für Mieter und Städte.
Die Folgen sind erschreckend. Betroffen sind vor allem die Mieterinnen und Mieter; sie sind das schwächste Glied in der Kette. Aber auch die vielen seriösen Anbieter und Akteure unseres Wohnungsmarktes und natürlich die jeweiligen Kommunen bekommen die nachteiligen Folgen bitter zu spüren.
Es gibt für die Mieterinnen und Mieter in solchen Beständen, wie schon gesagt, oft keine Ansprechpartner vor Ort für Reparaturen und Instandhaltungen. Unkontrollierte Ein- und Auszüge, Vandalismus, zunehmende Leerstände und soziale Entmischung der Bewohnerschaft führen in eine Spirale der Verslumung.
Für die meisten betroffenen Mieter bleibt der Mieterschutz ein stumpfes Schwert, weil die Eigentümer der Bestände oftmals unerreichbar im Ausland sitzen. Wohnungsbestände verrotten, in baulicher wie auch in sozialer Hinsicht. Neue soziale Brennpunkte entstehen.
Meine Damen und Herren, diese Tendenzen schädigen unseren Wohnungsmarkt insgesamt. Das ist eine Art von Enteignung zulasten seriöser Wohnungsunternehmen und Vermieter.
Dieser Satz stammt, wenn ich ihn auch uneingeschränkt teile, nicht von mir, sondern die Vertreterin des Deutschen Städtetages hat dies bei der Anhörung so trefflich formuliert. Denn der Wertverlust der Wohnbebauung, die an solche Verfallsareale angrenzt, ist erheblich. Auch die seriöse Wohnungswirtschaft ist davon nachteilig betroffen.
Und was ist mit den Kommunen? – Menschenunwürdige Wohnungen und massiver Wertverlust angrenzender gepflegter Wohnareale sind das eine, die Hilflosigkeit unserer Städte ist das andere.
Wer Abhilfe schaffen will, muss sich mit den schwierigen Rahmenbedingungen vertraut machen. Zwar sichert Art. 14 des Grundgesetzes das Recht auf Eigentum. Aber Art. 14 des Grundgesetzes schreibt auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums fest.
In diesem Spannungsfeld müssen sich angemessene und wirksame Maßnahmen der Abhilfe bewegen. Und diese werden von den Städten vermisst. Gegenwärtig stehen die Städte dem Problem der Verwahrlosung von Wohnungsbeständen weitgehend hilflos gegenüber. Ansprechpartner gibt es, wie ich schon sagte, meist nicht; die Gesellschaften sitzen im Ausland. Die Zweckentfremdungsverordnung gibt es nicht mehr. Leerstand ist deshalb heute keine Zweckentfremdung mehr, gegen die vorgegangen werden könnte.
Die Möglichkeit der Ersatzvornahme im Rahmen kommunalen Handelns wurde geprüft. Diesem Weg steht aber die unzureichende Finanzkraft vieler Kommunen entgegen. Es stellt sich die Frage, wann und von wem man das eingesetzte Geld zur Wiederherstellung bewohnbarer, menschenwürdiger Wohnungen und Wohnquartiere zurückbekommen würde.
Zudem würde die gegenwärtige Rechtslage die Kommunalaufsicht vielfach dazu zwingen, solche kommunalen Investitionen mit Blick auf den Nothaushalt zu untersagen.
Meine Damen und Herren, dennoch müssen wir Lösungen finden, auch wenn es schwierig ist. Die Ergebnisse unserer Beratungen haben wir in dem vorliegenden Antrag zusammengestellt. Ich lege Ihnen diesen Antrag ganz besonders ans Herz. Er ist meines Erachtens ein Erfordernis der Zeit. Er ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse unserer Expertenanhörungen zum Thema. Selten stehen alle Experten derart übereinstimmend zusammen, was politische Schritte anbelangt. Hier ist das so.
Deswegen ist das eigentlich ein Sachantrag über die Parteigrenzen hinweg. Er kann nicht wie manch andere Dinge, die wir in dieser Woche beraten haben, unter dem Begriff Wahlkampf subsumiert werden. Nein, es ist ein Antrag, dem auch Sie im Interesse der Mieterinnen und Mieter sowie der Städte unseres Landes eigentlich zustimmen können sollten und eigentlich zustimmen müssten,
wenn nicht bestimmte Rituale oder koalitionsinterne Festlegungen wären.
Das Ergebnis wird wahrscheinlich wieder sein: guter Antrag, falscher Antragsteller.
Dennoch müssen wir uns mit diesen negativen Folgen der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt befassen. Wir müssen gemeinsam mit den Städten eine Strategie entwickeln und umsetzen. Wir müssen die Kommunen in den Stand versetzen, wirksam gegen solche Auswüchse vorgehen zu können. Das sind wir den Menschen und unseren Städten aus sozialen, aber auch aus städtebaulichen Gründen schuldig.
Deshalb schlagen wir ein Wiederaufbauprogramm Wohnen vor. Die Bausteine dieses Programms werden von den Kommunen, von den Spitzenverbänden der Kommunen, der Wohnungswirtschaft und der Mieter unterstützt.
Es geht um die finanzielle Förderung bei der Erstellung kommunaler Wohnraumkonzepte, die finanzielle Unterstützung beim Ankauf vernachlässigter Bestände aus den Überschüssen des Landeswohnungsbauvermögens, die Festschreibung der Ersatzvornahmen als öffentliche Last im kommunalen
Raum, die Schaffung neuer Mietbindung und die Wiedereinführung der Kündigungssperrfristverordnung. Das sind nur einige Dinge, die ich hier noch einmal erwähnen will.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort zu den bewährten Instrumenten des Landes selbst. Ob „Stadtumbau West“ als Bund-Länder-KombiProgramm oder „Soziale Stadt“: Sie alle sind Erfolgsmodelle für die städtebauliche Unterstützung unserer Städte, und zwar schon länger, als erst seit dieser Legislaturperiode. Enorme Millionenbeträge werden investiert.
Aber was nützen Millioneninvestitionen auf der einen Straßenseite, wenn auf der anderen Straßenseite der Verfall und die Verslumung durch die Verantwortungslosigkeit und Untätigkeit solcher Heuschrecken fröhliche Urständ feiern?
Deswegen gilt: Wer die öffentliche Geldverbrennung verhindern will, muss die Wirksamkeit eigener Förderprogramme erhalten und schützen. Das heißt, wir müssen gegen diese Tendenzen tätig werden, gegen den Verfall von Wohnraum. Wir brauchen ein Wiederaufbauprogramm Wohnen, das auch unsere Städte in den Stand versetzt, sich aktiv zu schützen und einen gesunden Wohnungsmarkt in NordrheinWestfalen zu sichern. Das ist ein ambitioniertes Programm, meine Damen und Herren. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, ein umfassendes Konzept zu erarbeiten und vorzustellen. Dazu sind wir, wie ich meine, verpflichtet.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss auch noch ein paar persönliche Anmerkungen, wie es schon andere getan haben, weil das meine letzte Rede in diesem Hohen Hause ist. Ich bin glücklich, dass ich während meiner drei Wahlperioden immer in meinen beiden Wunschfachbereichen, nämlich Bauen und Verkehr, tätig sein und somit Infrastrukturpolitik für dieses Land mit gestalten konnte – ungefähr die Hälfte der Zeit als Ausschussvorsitzender.
Danke für die hervorragende Zusammenarbeit. Ich glaube, wir haben bei allen kontroversen Auseinandersetzungen immer noch ein Glas Bier oder ein Glas Wein miteinander trinken können. Danke, dass Sie mir die Arbeit erleichtert haben. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Glück auf für Sie alle! Glück auf für eine weitsichtige Wohnpolitik in der Zukunft! Ich bin sicher: Selbst wenn Sie den Antrag ablehnen, wird er in der nächsten Legislaturperiode weiter auf der Agenda stehen. – Danke.
Herr Minister! Meine Damen und Herren! Heute ist im Laufe der Debatte schon darüber gestritten worden, ob es tatsächlich eine Entschuldigung war. Sie ist es dann, wenn die Aussage in der Sache so nicht stehen bleibt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und eine Frage, die die Kollegin gestellt hat, anders wiederholen.
Sie haben Gelegenheit, das zu einer richtigen Entschuldigung zu machen. Die Gelegenheit möchte ich Ihnen geben. Ist der Ministerpräsident der Auffassung, dass die Arbeiter im Nokia-Werk in Rumänien kommen und gehen, wann sie wollen, und nicht wissen, was sie tun?
Die Frage ist die gleiche; ich stelle sie nur anders: Stimmen Sie mir zu, Herr Minister, dass 950 Millionen weniger sind als 1 Milliarde unter Rot-Grün?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sahnen, wenn Sie doch geschwiegen hätten, dann hätte ich mich nicht mehr melden müssen. Das wäre vielleicht besser gewesen.
Dass dieser Antrag so alt ist – ich habe keinen Anlass, die Grünen in Schutz zu nehmen –, liegt allein daran, dass er mit Rücksicht auf die Koalition, die ihr Gesetz oft angekündigt hat, immer wieder verschoben wurde.
Das jetzt den Grünen oder irgendjemandem zum Vorwurf zu machen, fällt doch auf Sie zurück. Sie bzw. der Vorgänger des Ministers haben zwei Jahre gebraucht, um ein so miserables Gesetz vorzulegen, das bis auf Herrn Schneider von allen anderen Gutachtern zerrissen worden ist. Das ist Fakt, das muss man doch sehen.
Ich will jetzt nicht mehr viel dazu sagen; wir werden bei der Beratung des Gesetzes noch Gelegenheit haben, darauf einzugehen. Wären Sie doch so ehrlich gewesen und hätten gesagt: Das, was in dem
Antrag der Grünen steht, predigen wir von den Koalitionsfraktionen auch immer bei den Podiumsdiskussionen mit den Vereinen, Verbänden und Organisationen. Nur, wir stimmen jetzt nicht zu – guter Antrag, falscher Antragsteller. – Das wäre ehrlich gewesen. Alles andere geht an der Sache vorbei.
Herr Minister, ich habe sogar Verständnis dafür, wenn Ihnen diese Fragen unangenehm sind. Ich will aber noch einmal auf die Frage des Kollegen Hilser zurückkommen, der Ihre Antwort auf die Anfrage zitiert hat, in der von „dem Eigentümer“ die Rede ist. Sie haben ausweichend geantwortet, indem Sie Ihre Pressemitteilung zitiert haben – wahrscheinlich, weil Ihnen die Formulierung darin im Nachhinein besser erscheint.
Stimmen Sie mir darin zu, dass die Kolleginnen und Kollegen und die gesamte Öffentlichkeit mit Blick auf die von Herrn Hilser zitierte Antwort, in der Sie von „dem Eigentümer“ sprechen, davon ausgehen mussten, dass es sich um einen, nicht um mehrere Eigentümer handelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schulte, war das nicht ein bisschen zu dick aufgetragen? Glauben Sie wirklich, die Leute nehmen Ihnen das ab, wenn Sie hier so tun, als finde die Schieneninfrastrukturpolitik in diesem Lande erst seit letztem Donnerstag oder Freitag statt?
Es ist auch nicht unbedingt ein Zeichen von Souveränität und Stärke, wenn Sie sich in weiten Teilen nur am politischen Gegner abarbeiten. Denn Sie hätten zumindest zugeben müssen – nehmen Sie sich doch die eigene Pressemitteilung vor –, dass am 13. Januar 2005, also als Sie noch gar nicht in der Regierungsverantwortung waren, die Rahmenvereinbarung für den RRX abgeschlossen worden ist. Man könnte umgekehrt fragen: Warum dauert es so lange – vier Jahre –, bis wir endlich die Sicherheit für die Planung haben? Mehr ist es ja nicht.
Meine Damen und Herren, der Satz auf Seite 1 des Masterplans ist richtig, und er besteht schon seit Jahrzehnten: Nordrhein-Westfalen ist das Verkehrsland Nummer eins in Deutschland. Es soll auch Verkehrsland Nummer eins bleiben. Das ist unstrittig.
Die heutige Verkehrsinfrastruktur sucht ihresgleichen in Deutschland. Sie ist das Ergebnis von jahrzehntelanger ambitionierter und verantwortungsbewusster Verkehrspolitik aller Landesregierungen. Fast 40 Jahre hat die SPD an erster Stelle dafür Verantwortung getragen, seit vier Jahren gilt das für CDU und FDP. Aber das Ziel ist das Gleiche. Auch das ist klar: Stillstand ist Rückschritt. Unbestritten ist, dass wir uns mit dem Vorhandenen nicht zufriedengeben dürfen. Die Welt dreht sich weiter und Nordrhein-Westfalen natürlich mit.
Wir sind ein Wirtschaftsstandort von internationaler Bedeutung im globalen Wettbewerb. Insofern ist die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Fortentwicklung unserer Verkehrsinfrastruktur groß. Das ist eine Aufgabe der Zukunftssicherung unseres Landes und seiner Menschen. Mobilität, Arbeit und Wohlstand können ohne ein funktionierendes Verkehrsinfrastruktursystem nicht gesichert werden. Das gilt ganz besonders für die Schieneninfrastruktur. Dabei ist die Entlastung und Ergänzung des teuren und ökologisch nachteiligen Individualverkehrs ein wichtiger Aspekt.
Es handelt sich also um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die vordringliche Landesaufgabe ist damit zugleich auch vordringliche Bundesaufgabe. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land ist unumgänglich, ja, notwendig, und sie ist auch gelebte politische Praxis seit 50 Jahren. Alle Beteiligten müssen hierbei konstruktiv mitwirken. Das gilt
für Bund und Länder, für die Verkehrsverbünde, für die einzelnen Verkehrsunternehmen, für die Kommunen und natürlich auch für die DB AG.
Meine Damen und Herren, gerade die sachlich fachliche Zusammenarbeit aller Ebenen ist der Garant für den Erfolg. Im Umkehrschluss heißt das: Die Verkehrsinfrastrukturpolitik eignet sich nicht für parteipolitische Verteilungskämpfe.
Da ist mir, sehr geehrter Herr Kollege Schulte, die Lobhudelei in Richtung Landesregierung doch etwas stark ausgefallen. Es wird nach der Umsetzung des Masterplans – das dauert noch einige Zeit – nirgends im Land CDU-Züge und CDU-Bahnhöfe geben. Die Verkehrsinfrastrukturpolitik im Land hat auch nicht mit dem Regierungseintritt der FDP begonnen, Herr Kollege Rasche.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen war schon immer bundesweit Verkehrsland Nummer eins, auch als Sie noch in der Opposition waren. Es gibt einen Schienenpersonennahverkehr, der vom Land seit Jahrzehnten mit erheblichem Aufwand zum Wohle der Menschen in diesem Land gefördert wird. Wir sollten uns darauf verständigen, dass eine faire Gesprächs- und Diskussionsbasis der Bedeutung des Themas gerecht würde.
Es steht fest: Die Vereinbarungen zwischen Bundes- und Landesregierung auf der einen Seite und der DB AG auf der anderen Seite sind ein Fortschritt. Damit sind konkrete Ausbaumaßnahmen im Bereich der Schieneninfrastruktur verbunden. Mit diesem Masterplan kann die Fortentwicklung des Schienenverkehrs in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben werden. Es gab viele wichtige Schritte zuvor, und es muss noch viele wichtige Schritte in Zukunft geben. Es ist ein Erfolg, den die große Koalition in Berlin begründet hat. Es ist ein Erfolg, den Bundesverkehrsminister Tiefensee von der SPD als Verhandlungsführer mit erarbeitet hat.
Natürlich ist es auch ein Erfolg des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen gegenwärtige Regierung am anderen Ende des Tisches gesessen hat.
Die Bahn will ich nicht vergessen. Aber ich will auch nicht unsere Fraktionsvorsitzende Hannelore Kraft vergessen, die wie Minister Tiefensee in vielen Gesprächen ebenfalls auf die besondere Bedarfslage hingewiesen hat. Kurzum: Früher nannte man das eine konzertierte Aktion, und um die handelt es sich diesmal.
Meine Damen und Herren, dabei kann es den optimalen Kompromiss, das Handlungsergebnis, das alle Interessen vollständig befriedigt, nicht geben. Aber an den größtmöglichen gemeinsamen Nenner
sind wir mit diesem Plan und zu diesem Zeitpunkt recht gut herangekommen. Das zeigen die Details. Wie gesagt, für den RRX sind erst einmal bis zur Herstellung des Plans ausschließlich Bundesmittel vorhanden. Das andere muss später noch eingelöst werden, auch im Verteilungskampf mit anderen Projekten im südlichen Teil Deutschlands. Aber der zweigleisige Ausbau der Strecke Münster–Lünen beseitigt einen jahrzehntelangen Engpass, schafft neue Spielräume für Kunden,
nahe Fahrplangestaltung und Beförderungskapazität. Die Modernisierung der Bahnhöfe ist auch keine Neuerung, sondern nur eine Fortsetzung der Politik, die schon unter Rot-Grün eingeleitet wurde.
Aber auch da kamen die meisten Mittel vom Bund.
Ich will nur noch die Bahnhöfe Dortmund und Duisburg nennen. Das sind sicherlich sinnvolle Projekte, aber da hätten wir uns schon etwas mehr gewünscht als ein paar Pinselstriche. Das bleibt hinter den Erwartungen zurück.
Meine Damen und Herren, die zügige Umsetzung des Maßnahmenpakets kann unseren SPNV in Nordrhein-Westfalen voranbringen. Wir sollten das nicht durch parteipolitische Scharmützel hemmen, sondern es gemeinsam mittragen.
Uns allen als Mitgliedern dieses Hauses fällt die – wie ich meine, wichtige – Aufgabe zu, die Landesregierung bei dieser Aufgabe ebenso konstruktiv wie kritisch zu begleiten. Ich bin sicher, der Ausschuss für Bauen und Verkehr wird als Kontrollinstanz eine bedeutende Rolle spielen. Er wird darauf zu achten haben, dass der Masterplan keine Hochglanzbroschüre bleibt, sondern dass daraus tatsächlich ein Meisterstück wird. Auf diese Aufgabe freue ich mich. – Glück auf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der desaströsen Woche für den Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen –
Stichwort LEG-Verkauf an eine Heuschrecke durch die CDU/FDP-Landesregierung – machen wir heute erneut einen Vorschlag für die Wohnpolitik in Nordrhein-Westfalen, der zukunftsweisend sein kann.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung selbst hat es festgestellt: Den einen Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen gibt es nicht mehr. Es gibt viele Teilmärkte, die völlig unterschiedlich funktionieren und die auch völlig unterschiedlich bewertet werden müssen. Es gibt boomende Regionen im Rheinland. Es gibt aber auch große Teile des Ruhrgebiets, die mit überalterten Beständen leben müssen. Es gibt Ballungskerne, Ballungsrandzonen, ländlichen Raum und solitäre Verdichtungsräume.
Erster Befund: Es gibt in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Wohnungsmärkte, die unterschiedlichen Regeln folgen.
Schauen wir uns an, wie die Förderung für den sozialen Wohnungsbau derzeit gestaltet ist. Über den Indikator Mietenstufen wird im Wesentlichen festgelegt, wie hoch einerseits die Landesförderung ist und andererseits die Miete, die im sozialen Wohnungsbau verlangt werden kann. Für hochpreisige Standorte wie beispielsweise Köln gibt es noch einmal einen Aufschlag, um die höheren Grundstückskosten auszugleichen. Davon abgesehen sind es die Mietenstufen, die einheitlich für die ganze Stadt die Höhe der Förderung festlegen.
Zweiter Befund also: Es gibt derzeit im Land eine soziale Wohnraumförderung, die auf die speziellen Situationen in den unterschiedlichen Märkten eben nicht eingeht.
Eben dies wird zunehmend problematisch. Dies sehen übrigens auch der Städtetag und die Wohnungswirtschaft so.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal an, wozu dies führt.
Da fließen in großem Umfang Mittel in die Speckgürtel der Ballungsräume, weil hier einerseits das Bauland günstiger ist als in der Großstadt nebenan und andererseits die Mietenstufen höher sind, weswegen man nicht nur eine bessere Förderung bekommt, sondern auch mehr Miete verlangen kann.
Man könnte auch sagen: Hier macht die Landesregierung eine verkappte Politik für den ländlichen Raum. Damit fördert sie massiv Zersiedlung, und das gegen all ihre eigenen Beschlüsse. Hier produziert sie die Wohnungsmarktprobleme der nächsten Jahre. Denn auch das von ihr okkupierte
Pestel-Gutachten stellt fest, dass für Ein- und Zweifamilienhäuser in weniger gut erschlossenen Regionen der Markt bald zusammenbrechen wird.
Da werden Wfa-Mittel am Ende des Jahres noch nach dem Windhundverfahren verteilt, weil für bestimmte Städte die Förderkonditionen so ungünstig sind, dass es sich überhaupt nicht mehr lohnt zu investieren. Wo landet das Geld dann wieder? – Es landet dort, wo die Förderkonditionen am günstigsten sind, und nicht dort, wo das Geld benötigt wird.
Meine Damen und Herren, hinzu kommt: Auf den Kosten, die solche Vorhaben generieren, zum Beispiel für neue Infrastruktur, bleiben dann die Kommunen sitzen. Einen vorhandenen ÖPNV als Förderungsvoraussetzung haben Sie ja abgeschafft, Herr Wittke, wahrscheinlich damit es dann für den ländlichen Raum noch leichter wird, Mittel abzurufen. In den Städten hingegen überaltern Bestände, Quartiere und werden zum Teil sich selbst überlassen.
Meine Damen und Herren, das kann niemand wollen, auch nicht die Koalition aus Schwarz und Gelb. Deswegen brauchen die Städte dringend Hilfe bei der Sanierung ihrer Wohnungsmärkte. Dabei muss man zur Kenntnis nehmen, dass ein gehöriger Anteil an Wohnungen in den Städten ja schon heute auf dem Markt nicht mehr vermittelbar ist. Deswegen so zu tun, als benötigten diese Städte keinen Neubau an Sozialwohnungen mehr, ist unseres Erachtens unsachgemäß.
Deshalb fordern wir Sie auf: Helfen Sie den Kommunen dabei, ihre Wohnungsmärkte zukunftsfähig zu machen! Es geht darum, sich die Struktur vor Ort, die Nachfrage usw., genau anzusehen, damit dann die größte Effizienz in der Wohnungsbauförderung erzielt wird.
Deswegen fordern wir Sie in unserem Antrag auf: Entwickeln Sie ein neues Indikatorensystem für die soziale Wohnraumförderung!
Ich hoffe sehr, dass dieser in die Zukunft gerichtete Vorschlag breiten Konsens findet und nicht einfach abgelehnt wird, weil er vom falschen Antragsteller kommt, nämlich von der SPD.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke.
Herr Minister, werden Sie in diesem Verfahren im Gegensatz zu dem vorherigen Zurückhaltung üben, indem Sie nicht einen der von der Personalagentur vorgeschlagenen Bewerber vom Tableau streichen? Das ist beim ersten Verfahren geschehen. Da ist von Ihnen vorab der vierte, glaube ich, vom Tableau gestrichen worden.
Herr Minister, gibt es einen Plan B für den Notfall, dass kein geeigneter Kandidat zur Verfügung steht bzw. vorgeschlagen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass diese Debatte heute länger dauert, obwohl wir uns noch im Rahmen einer Anhörung umfangreich mit dem Thema beschäftigen werden und es noch einmal ins Plenum zurückkommt, liegt allein in Ihrer Verantwortung. Deswegen habe ich mich doch noch gemeldet.
Das, was Sie gerade getan haben, Herr Schulte, ist ja Nebelkerzenwerfen hoch drei.
Tatsache ist: Dieses Gesetz wird der Bezeichnung Wohnraumförderungsgesetz wirklich nur in unzureichendem Maße gerecht. Es steht auch nicht in Übereinstimmung mit dem – das hat gerade schon die Kollegin Ruff-Händelkes unterstrichen –, was Ihr Ministerpräsident hier gestern gesagt hat: dass es eine der zentralen Aufgaben sein soll, den demografischen Wandel zu bewältigen und die Vitalität der Innenstädte zu stärken. Mit einem solchen Programm, das innerhalb von drei Jahren um fast 200 Millionen € zurückgegangen ist, werden Sie dieses Problem nicht bewältigen, meine Damen und Herren. Darüber sind sich alle Experten im Lande einig.
Weil Sie in Ihrem Wortbeitrag gerade auf die letzte Legislaturperiode abgehoben haben, Herr Schulte, möchte ich sagen: Das ist eine Meisterleistung, die
allenfalls an das geflügelte Wort von Adenauer erinnert: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.
Genau wie Sie war auch ich Mitglied im letzten Ausschuss für Städtebau und Wohnen. Und was waren das nicht für Kassandrarufe, die Sie in der letzten Legislaturperiode angestimmt haben, dass das Wohnungsbauvermögen auf keinen Fall angetastet werden darf. Und wie haben Sie dagegen gewettert – ganz abgesehen von Ihrer noch 2004 vertretenen Haltung zum Grundstücksfonds, die ganz im Gegensatz zu der Politik steht, die Sie jetzt als Regierungspartei machen.
Meine Damen und Herren, wir werden uns damit noch beschäftigen, und ich bin sicher, dass Ihnen dieses Gesetz genau wie bei der Anhörung zur Vierten Änderung von allen Fachleuten um die Ohren geschlagen wird.
Wenn Sie schon nicht uns, der Opposition, folgen wollen, dann folgen Sie doch wenigstens den Fachleuten, die einen öffentlich-rechtlichen Auftrag haben und denen Sie sonst in öffentlichen Reden immer Sach- und Fachwissen bescheinigen! Sie brauchen bis zur Anhörung nur die Thesen der Architektenkammer zu lesen, dass eine aktive Wohnpolitik notwendig ist und mit welchen Mitteln der demografische Wandel bewältigt und die Vitalität der Innenstädte gestärkt werden kann. Das kann auf keinen Fall mit einem Wohnungsgesetz geschehen, das eigentlich schon in dritter Folge ein Wohnungsbauförderungsabbaugesetz ist.
Meine Damen und Herren, wir sind gespannt auf die Anhörung und auch auf die Diskussion. Wir hoffen, dass Sie dort nicht nur anhören, sondern auch zuhören und sich von den Fachleuten endlich mal überzeugen lassen. – Danke schön.
Herr Kollege Ellerbrock, kann es sein, dass Sie meine Zwischenbemerkung überhaupt nicht gehört oder verstanden haben? Ich sagte nur: Wollen wir einmal sehen, ob diese Effizienzsteigerung, die Sie angeblich initiiert haben, auch zu entsprechenden Ergebnissen führt!
Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass der Kandidat bei der Sparkasse Gelsenkirchen unter anderem für das Immobiliengeschäft zuständig gewesen sei. Können Sie sagen, in welchem Umfang er im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans für das originäre Kreditgeschäft zuständig war, nicht im Rahmen der Gesamtverantwortung des Vorstandes?
Herr Minister, auf die Frage, die ich vorhin zu den Zuständigkeiten im Kreditgeschäft gestellt habe, konnten Sie keine Antwort geben. Auf eine andere Frage hin haben Sie ausgeführt, dass Herr Klein die Aufgaben, die er bei der Sparkasse Gelsenkirchen hatte, erfolgreich erfüllt habe.
Ist daraus zu schließen, dass das Kreditgeschäft nicht dazugehörte? Wenn er nämlich in … (akus- tisch unverständlich) Bereichen nicht erfolgreich gewesen ist, hätten Sie auf meine erste Frage mit Ja antworten müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, der ja im Wesentlichen unter Mitwirkung der Architektenkammer, der Ingenieurkammer und der kommunalen Spitzenverbände zustande gekommen ist. Er soll Rechtsklarheit in Fragen der Abstandsflächen für Entwurfsverfasser, für Planer, für Genehmigungsbehörden und für Gerichte schaffen. Wir hoffen, dass es bei den Gerichten auch so ankommt.
Die über die Gesetzesinitiative hinausgehenden Anregungen aus der Anhörung haben CDU und FDP zum Gegenstand eines Änderungsantrages gemacht. Auch diese Inhalte begrüßen wir, da sich in ihnen der Bausachverstand von Baukammern und Verbänden widerspiegelt und sich die Regierungsfraktionen bei ihrem Mitwirken auf die Erstellung von Kopf- und Unterschriften beschränkt haben.
Meine Damen und Herren, offen geblieben ist allerdings, warum die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände zu Art. 2 des Gesetzes, also zu Fragen der Übergangsregelung, nicht von den Regierungsfraktionen übernommen wurden; der Kollege Becker hat auch darauf hingewiesen. Leider konnte uns das in der Ausschusssitzung kein Vertreter der Regierungsfraktionen erklären.
Der Herr Minister klärte diese peinliche Situation für die Antragsteller, indem er Aufklärung aus seinem Hause zusagte. Das ist schon ein bezeichnendes Beispiel dafür, was CDU und FDP unter Gewaltenteilung verstehen. Der Minister, bekanntlich der Exekutive angehörend, musste die Aus
gestaltung eines Antrags der Regierungskoalitionen, bekanntlich Legislative, erklären. Ich sage nur: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Meine Damen und Herren, die Erklärung des Ministers zum FDP/CDU-Antrag ist uns gestern Abend per E-Mail zugegangen, und diese Erklärung erscheint uns ausnahmsweise einmal schlüssig, sodass die SPD-Fraktion nunmehr sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag zustimmen wird.
Abschließend möchte ich ausdrücklich den Kammern und den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Zusammenhang unseren Dank für die Verbesserung der Landesbauordnung und dafür, dass sie so tüchtig Regierungsarbeit übernommen haben, aussprechen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise zeigen uns die Landesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen an viel zu vielen Beispielen, wie ihr Reden und ihr Handeln auseinanderfallen.
Welche Versprechungen haben die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes allein in den Bereichen Bauen und Verkehr
von Minister Wittke, der mit seinen Ankündigungen nicht gerade sparsam umgeht, oder gar vom Ministerpräsidenten vernommen und auf ihre wahrhaftige Umsetzung vergeblich gehofft!
Da verkündet Ministerpräsident Rüttgers das „Jahr des Kindes“, und zur Bestätigung dieser Aussage streicht Herr Minister Wittke die Finanzierung der Schülerbeförderungskosten in Höhe von 49 Millionen €.
Da verspricht die CDU in ihrem Wahlprogramm ihren Wählerinnen und Wählern ein „Sonderprogramm Verkehrsinfrastruktur 2010“. Aber – Sie wissen es selber, die Vorlagen liegen ja vor –
selbst im dritten von Ihnen zu verantwortenden Haushalt ist davon weit und breit nichts zu lesen.
Da verkündet Minister Wittke ein Stau- und Baustellenmanagement. Aber die immer wieder – OTon Minister Wittke in dieser Woche – unglücklichen Verkettungen von Ereignissen machen Nordrhein-Westfalen zum Stauland Nummer eins.
Da verkündet der Ministerpräsident euphorisch am letzten Sonntag den Ausbau des Flughafens Düsseldorf für den A 380. Und was ist das Ende vom Lied? Tags darauf landet er kläglich im Abfertigungsgebäude.
Meine Damen und Herren, diese Aufzählung lässt sich allein in den Bereichen Bauen und Verkehr um ein Vielfaches fortsetzen. Ich nenne nur einige Beispiele: Straßensperrungen bei Mautausweichverkehren, Kooperation der Flughäfen Düsseldorf und Köln, Gebäude-TÜV.
An allen Ecken und Kanten zeigt die Landesregierung, wie Wunsch und Wirklichkeit auseinanderdriften. Hierbei ist der Mieterschutz – das will ich ausdrücklich betonen – ein ganz besonders tragisches Beispiel.
Zum einen gilt der Mieterschutz bei der Landesregierung als wohnpolitischer Ballast – so Ihre Äußerungen – und als veraltetes wohnpolitisches Instrument und soll daher abgeschafft werden. Zum anderen werden entgegen diesem Tun in Sachen LEG-Verkauf den Mieterinnen und Mietern weitreichende Sozialstandards, die in Deutschland – auch wieder O-Ton – ihresgleichen suchen, versprochen. Ich stimme da vollkommen dem zu, was der Kollege Becker gesagt hat. Es wird sich in der Zukunft erweisen, dass dies ein Muster ohne Wert ist.
Meine Damen und Herren, auch beim Mieterschutz werden der Landtag und die Öffentlichkeit in absehbarer Zeit feststellen, wie sehr die Versprechungen der Landesregierung und ihr anschließendes Tun auseinandergehen. Mit Zuverlässigkeit, mit Glaubwürdigkeit hat diese Politik wirklich wenig zu tun.
Die SPD-Fraktion begrüßt den vorliegenden Antrag, denn er weist noch einmal auf die Be
schlusslage in der letzten Legislaturperiode hin, die sich nicht im heutigen Handeln widerspiegelt. Wir sind daher sehr gespannt, mit welchen semantischen Übungen das Rhetorikdreigestirn Wittke, Schulte, Sahnen – einen Vorgeschmack haben wir ja gerade schon bekommen – diese Lebenslügen erklären will.
Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Ausschuss natürlich zu. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Wittke, ich finde es schon ein wenig entlarvend, wie Sie in Polemik machen und auf persönliche Dinge statt auf die Sache eingehen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Haus den Umbau der Gladbecker Bahnhöfe – da sind wir zusammen mit der Bahn und anderen auf einem guten Weg – weiterhin unterstützt. Was dies allerdings mit der Kündigungssperrfristverordnung zu tun hat, weiß ich nicht. Insofern sollten Sie hier nicht oberlehrerhaft oder arrogant auf solche Dinge eingehen.
Ich sage nur: Kündigungssperrfristverordnung, LEG-Verkauf – Herr Sahnen, das sind einfache Zahlen. Herr Minister Wittke hat in der Debatte im Landtag gesagt: In den ersten zehn Jahren können maximal 2,5 % der Wohnungen pro Jahr verkauft werden. – Zehn mal 2,5 sind 25 %. Das heißt auf Deutsch: 25.000 Wohnungen der LEG unterliegen einem verringerten Kündigungsschutz, wenn weiterverkauft wird.
Insofern verunsichern Sie die Mieter durch die Änderung der Kündigungssperrfristverordnung.
Ich bin gerne bereit, dass wir uns weiter unterhalten – in der Sache ja, aber nicht auf dieser Schautanzebene. – Danke.
Herr Kollege Sahnen, Sie haben gerade gesagt, es sei ein Satz von 12,50 € vereinbart worden.
Haben Sie schon Verkaufsverhandlungen mit einem potenziellen Erwerber beziehungsweise mit dem Erwerber geführt?
Herr Rasche, ich hatte mich schon vor etwas längerer Zeit gemeldet und beziehe mich auf den Anfang Ihrer Ausführungen: Können Sie mir beziehungsweise dem Hohen Haus einmal deutlich machen, inwiefern der Herr Minister reagiert haben soll? Bisher liegt von ihm ausschließlich sein Gesetzentwurf vor. Weitere Aktivitäten – ich hätte sie ansonsten nicht mitbekommen – sind nicht erfolgt.
Die Frage ist die gleiche. Ich hatte gefragt, ob Sie erklären können, inwiefern der Minister in der Frage der Fehlbelegerabgabe reagiert hat, wie Sie eingangs behaupteten. Denn es liegt bisher nur der unveränderte Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der allenfalls durch Anträge der Fraktionen geändert wird. Insofern erklären Sie mir, wie der Herr Minister reagiert haben soll, wenn außer dem Gesetzentwurf keine weitere Reaktion vorliegt.
Ich hatte meine Zwischenfrage zurückgezogen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich bin froh, dass Sie diesmal nicht die Formulierung „Bedürfnis nach einer Zwischenfrage“ gewählt haben; das hätte ich nämlich abstreiten müssen.
Herr Ellerbrock, sind Sie bereit, selbst dann zu entscheiden, wenn die Kriterien einer integrierten
Gesamtverkehrsplanung – wie soll ich mich ausdrücken – längst nicht erfüllt sind?
Jetzt kann man darüber streiten, was gesamtgesellschaftlicher Nutzen ist. Aber offensichtlich werden Kriterien – zum Beispiel Netzzusammenhänge im Schienenpersonennahverkehr – in der augenblicklichen Bewertung überhaupt nicht berücksichtigt.
Herr Kollege Sahnen, Sie sprechen von Rot-Grün. Ist Ihnen noch nicht aufgegangen, dass dies ein Antrag der SPDFraktion ist und dass die Positionen von Rot und Grün auf diesem Feld durchaus differenziert sind? Ist Ihnen das nicht aufgefallen, oder nehmen Sie Ihren Wortbeitrag von vor einem Jahr?
Das würde ich auch nicht so auffassen. Es ist schon ein Ding, zweimal am Ende zu sein und dann doch noch einmal dranzukommen.
Herr Minister, ist Ihnen vielleicht entgangen, dass der Vorschlag der SPD beinhaltet, die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe auch – das ist ein neuer Tatbestand – für Wohnumfeldverbesserungen verwenden zu können, insbesondere in Stadtteilen wie beispielsweise Gelsenkirchen-Bismarck oder Gladbeck-Brauck, um nur einige zu nennen? Halten Sie das nicht für eine gute Lösung?
Herr Kollege Ellerbrock, natürlich geht es auch um Zuschüsse aus dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Aber ist Ihnen
bekannt, dass der größte Teil der Förderung des Landes aus dem Bereich Städtebau und Wohnen, also dem Bereich Stadtentwicklung, kam, was entsprechende Wirkungen auch auf die Standortgemeinden der Landesgartenschauen beinhaltete? Halten Sie es von daher nicht für richtig, dass man insbesondere auch mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr darüber spricht? Denn das sind ja die eigentlichen Wirkungen, die von den Landesgartenschauen langfristig auf die Städte ausgehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die beiden Gegenpole gesprochen haben, muss ich feststellen: Wie öfter im Leben liegt die Wahrheit in der Mitte. Und in der Mitte sind wir.
Meine Damen und Herren, es ist gerade schon angedeutet worden: Der von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag entspricht in weiten Teilen - sogar wörtlich - der LEGInternetpräsentation.
Der Hinweis auf den Link „www.leg-nrw.de“ hätte als Einleitung genügt. Damit hätten Sie sich fünf Seiten Text sparen können.
Außerdem, meine Damen und Herren, bleibt - bei allen Vorbehalten auch gegenüber diesem Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung - weiter festzustellen, dass von einem allgemeinen Verkauf - Herr Becker, Sie sind in einem Nebensatz darauf eingegangen - der LEG durch das Land zumindest meiner Erinnerung nach nicht die Rede ist. Oder sollte ich besser sagen: „… nicht die Rede war“?
Jedenfalls hat der Minister in der zweiten Ausschusssitzung ausdrücklich nicht von einem vollkommenen Verkauf gesprochen, sondern vom Verkauf der Wohnungen.
Einen aktuellen Bezug hat der vorliegende Antrag also nur insofern, als die Landesregierung den Verkauf der LEG-Wohnungen beabsichtigt. Die SPD-Fraktion sieht hierbei - ich sagte es schon - erheblichen Diskussions- und Erörterungsbedarf.
Zuerst aber, meine Damen und Herren, muss die Landesregierung ihre Hausaufgaben machen. Sie muss hinreichend konkretisieren, wie, wann, an wen und insbesondere unter welchen mieterschutzrechtlichen Aspekten sie den Wohnungsverkauf organisieren will.
Außer den Ankündigungen im Koalitionsvertrag, in der Regierungserklärung und außer einigen Presseerklärungen aus CDU-Reihen ist seitens der Landesregierung und/oder der regierungstragenden Fraktionen zum beabsichtigten Verkauf von LEG-Wohnungen nicht viel Konkretes zu vernehmen.
Auch der heute offensichtlich mit heißer Nadel gestrickte Entschließungsantrag enthält nichts Konkretes über das Wie und das Wann und darüber, unter welchen mieterschutzrechtlichen Aspekten der Verkauf durchgeführt werden soll. Er enthält nur hinreichend unbestimmte Absichtserklärungen.
Anscheinend muss die neue Landesregierung erst wieder einige hoch bezahlte Leute einstellen, damit dann eventuell ihren Ankündigungen Taten folgen können.
Das bezeichnet sie dann in ihrer Semantik als Personal- und Bürokratieabbau.
Meine Damen und Herren, die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ hat Anfang September den Minister für Bauen und Verkehr als „SchlagzeilenMaschine“ und als „Ankündigungsminister“ bezeichnet, bei dem die Gefahr bestehe, dass er später daran gemessen werde.
Tatsächlich hat die neue Landesregierung bisher viel angekündigt. Jedoch hapert es immer dann, wenn es konkret werden soll. Die Schuld dafür liegt bei anderen, bei der seit Jahren offenkundigen Finanz- und Wirtschaftslage oder bei fehlendem Personal und so weiter.
Daher gehen wir ganz gelassen an den beabsichtigten LEG-Wohnungsverkauf heran und werden uns gemeinsam mit den LEG-Mieterinnen und Mietern sowie mit den Beschäftigten für ihre Interessen stark machen.
Wir wollen keine Angst schüren. Wir werden aber ganz wachsam sein; das verspreche ich Ihnen. Natürlich besteht Anlass zur Sorge, vor allem wegen der anderen Pläne, die Sie noch in der Wohnpolitik schmieden.
Meine Damen und Herren, ich komme zurück auf den Antrag der Grünen und betone, dass der An- und Verkauf von Wohnungen zur üblichen und langjährigen Geschäftstätigkeit der LEG im Rahmen ihres Portfolio-Managements gehört.
Der vorliegende Antrag spricht in dem Zusammenhang nur von „Mieterprivatisierungen“. Dabei hat sich der Landtag in der vergangenen Legisla
turperiode - auch das ist gerade schon angesprochen worden - immer wieder mit Wohnungsveräußerungen an fremde Dritte befasst, die manchmal ganz und gar nicht glücklich waren. Auch hier - das hat der Kollege Schulte bereits erwähnt - erinnere ich nur an die Diskussion über Wohnungsveräußerungen in Hamm-Schottschleife.
Jeder weiß - Kollege Becker als damals schon politisch Aktiver und Interessierter, vielleicht können Sie ja den gleich amtierenden Präsidenten danach fragen -, dass die Veräußerungen stattfanden, als ein grüner Bauminister die Aufsichtsfunktion und sein damaliger Staatssekretär als Aufsichtsratsvorsitzender die zunehmende Renditeerwartung an die LEG maßgeblich mit zu verantworten hatte,
die letztlich durch solche riskanten Wohnungsverkäufe realisiert werden konnten. Diese Zusammenhänge werden im vorliegenden Antrag nicht betrachtet.
Meine Damen und Herren, Sie erwähnen auch nicht, dass die rot-grüne Landesregierung seit 2002 beabsichtigt hat, die LEG-Anteile zuerst an die Landesbank NRW und dann auf dem freien Markt zu veräußern. Auch in diesem Zusammenhang bin ich, auch wenn Wahlkampfzeiten sind, für Klarheit und Wahrheit. Dazu steht man.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin weit davon entfernt, einem Verkauf der LEG-Wohnungen das Wort zu reden. Dennoch sage ich für die SPD-Fraktion, dass sich für uns nicht in erster Linie die Frage nach Eigentümerstrukturen, sondern nach der besonderen Berücksichtigung der sozialen Belange von Mieterinnen und Mietern der LEG stellt. Wir konzentrieren uns - das war, ist und bleibt unsere Maxime - auf die Menschen. Wir stimmen darin überein, dass der Staat Möglichkeiten hat, Mieterinnen und Mieter zu schützen, ohne dass er dabei Eigentum an den Wohnungen besitzen muss. Aber wenn dies mit dem weiteren Abbau von Mieterschutzrechten einhergeht, dann sind wir nicht an Ihrer Seite.
Deswegen sagen wir: Der Staat muss diese Schutzrechte ausüben und sie wollen und darf nicht, wie Sie es vorhaben, die Mieterschutzrechte aushöhlen.
In diesem Zusammenhang will ich auf den vom Landtag verabschiedeten und auf Initiative meiner Fraktion zurückgehenden Kriterienkatalog für sozialverträgliche Veräußerungen hinweisen. Diesen halte ich für eine verbindliche Grundlage für alle LEG-Aktivitäten. Ich hoffe, dass dies auch für die jetzige Regierungskoalition gilt.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag trägt nichts zum konstruktiven Umgehen mit der LEG-Zukunft bei. Er ist rückwärts gewandt und verkennt die vergangene auch grüne Verantwortung für die LEG.
Er orientiert sich am Marktgeschehen und nicht an den Ängsten und Nöten der LEG-Mieterinnen und -Mieter. Ferner ist er in einigen Feststellungen schlicht und einfach falsch. Die alleinige Aussage, das Land solle die LEG behalten, versteht Oppositionspolitik als Fundamentalopposition. Die SPD versteht sich als konstruktive und gestaltende Kraft, die in der Verpflichtung für die Menschen auch offen ist für Neues.
Auch wenn wir die Inhalte des Antrages mehr als kritisch betrachten, stimmen wir der Überweisung des Antrages an die entsprechenden Ausschüsse zu. Dort werden wir Gelegenheit haben, differenzierter und ausführlicher zu diskutieren. Die CDU wäre gut beraten, wenn sie ihren Entschließungsantrag zurücknähme, damit ohne eine solche Festlegung eine offene Diskussion im Ausschuss möglich ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Sahnen. Sie halten sich an Ihr Redekonzept, aber Sie gehen mit keiner Silbe auf die Frage ein, die auch der Kollege Hilser gestellt hat, was den Widerspruch in den Aussagen Verkauf von Wohnungen bzw. Verkauf der LEG anbelangt.
Hielten Sie es unter diesen Gesichtspunkten nicht für sinnvoll, Ihren Entschließungsantrag zurückzuziehen, damit man ohne Vorprägung und in aller Offenheit über das geplante Vorhaben der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen diskutieren kann? Denn mit diesem Entschließungsantrag wären ja bestimmte Weichen gestellt.