Lassen Sie mich betonen: Es ist eine eindeutige Aufgabe der Ärzteschaft, insbesondere der Kinderärzte, für einen ausreichenden Impfschutz zu sorgen. Unmittelbares Ziel der Impfungen ist es, den Geimpften selbst vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Mittelbares Ziel ist es, durch eine Erhöhung der Durchimpfungsraten eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, wie wir sie gerade bei Masern immer wieder erleben.
Langfristig ist es möglich, durch eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung einzelne Krankheitserreger nicht nur regional, sondern schließlich auch weltweit auszurotten. So ist die Ausrottung der Masern bis 2010 erklärtes Ziel der WHO für die europäische Region. Deutschland, das dieses Ziel nachdrücklich unterstützt, gehört jedoch gegenwärtig zu den Staaten, in denen Masern aufgrund zu niedriger Durchimpfungsraten noch weit verbreitet sind. Für die auch von Nordrhein-Westfalen angestrebte Ausrottung der Masern müssen aber 95 % der Kinder über den Vollschutz durch zwei Impfungen verfügen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Durchimpfungsraten effektiv erhöht werden können. Was können wir tun? – In NordrheinWestfalen leistet mein Haus einen erheblichen Beitrag zur Förderung des Impfgedankens:
In meinem Auftrag bereitet das Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst zurzeit eine landesweite Impfkampagne für verschiedene Zielgruppen vor.
Besonders die Gruppe der 15- bis 18-Jährigen ist nicht leicht zu erreichen. Hier kann die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine weitere Chance bieten, den Impfstatus zu erheben. Mein Haus prüft zurzeit, ob sie als weiterer Zeitpunkt zur Verbesserung des Impfschutzes genutzt werden kann.
Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Durchimpfungsraten werden wir auch in die BundLänder-AG zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes einbringen.
anstaltet wurde und sich an die niedergelassene Ärzteschaft und Vertreter des ÖGD wandte. Einer der drei Schwerpunkte waren natürlich Masern.
Bereits seit Jahren unterstützen wir regelmäßig finanziell gezielte Impfaktionen der unteren Gesundheitsbehörden.
Wir stellen das Impfmobil zur Verfügung. Dieser speziell ausgestattete Bus ist mit Impfstoffen bestückt und kann kostenlos von den Kommunen für Impfaktionen insbesondere in Schulen und Kindergärten angefordert werden.
Noch bei der letzten Sitzung der Landesgesundheitskonferenz Ende 2006 stand Impfen auf der Tagesordnung. Die Beteiligten waren sich einig, dass alles getan werden muss, um die Situation zu verbessern.
Einige Kommunen entwickeln bereits in eigener Initiative vorbildliche Aktivitäten, die sogar landesweit übernommen werden können. Insgesamt müssen wir auf allen Ebenen messbare Verbesserungen erzielen.
Ich sage aber ganz deutlich: Wenn alle diese Aktionen im nächsten Jahr nicht dazu führen, dass wir bei der zweiten Durchimpfungsrate erhebliche Erfolge erzielen, dann wird mein Ministerium dem Parlament vorschlagen, in Nordrhein-Westfalen eine Impfpflicht einzuführen. Das muss dann das Parlament entscheiden. Wenn wir eine Durchimpfungsrate von 95 % hinbekommen, dann wird sich das Thema Masern von selber erledigen.
Es ist nun einmal so, dass wir bei der ersten Impfung diese 95 % erreichen, aber nicht bei der zweiten Impfung. Das hat nichts mit den Eltern zu tun, die aus bestimmten Gründen gegen Impfungen sind, ob man diese Gründe nun akzeptiert oder nicht. Von daher sollte man mit solchen Überlegungen sehr verantwortungsbewusst umgehen und dies nicht ideologisch, sondern ganz praktisch entscheiden.
Ich persönlich glaube, wenn es uns in Europa gelingt, die Masern auszurotten, dann würden wir anschließend nichts vermissen, sondern hätten eine Krankheit, unter die viele Menschen gelitten haben, schlicht und ergreifend weg. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages in der Drucksache 14/4350 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – und an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig so auf den Weg gebracht.
3 Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) – 12. Rundfunkänderungsgesetz
Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Brinkmeier das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie halten die Mediengesetze den Anforderungen der Zukunft stand? In welchem Maße und auf welcher Ebene kann Regulierung auch vorausschauend stattfinden? Welche Spielräume können wir den Medienunternehmen in Nordrhein-Westfalen eröffnen? Wie können wir gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Interessen optimal austarieren? Was soll ein Landesmediengesetz angesichts technischer, wirtschaftlicher, bundes- und europarechtlicher Entwicklungen in Zukunft alles regeln bzw. nicht regeln? – Dies ist eine Fülle von Fragen, die die Politik zu beantworten hat.
Die Koalition aus CDU und FDP hat sich vorgenommen, auf alle diese Fragen in den verschiedenen medienpolitischen Bereichen eine Antwort zu erarbeiten und diese auch politisch umzusetzen. Die Koalition hat im Koalitionsvertrag bereits
eine Aussage für den Bereich des Bürgerfunks im Lokalfunk getroffen, die wir in den vergangenen Monaten in Gesetzesform gegossen haben und heute in zweiter Lesung verabschieden wollen. Für den Bürgerfunk im Lokalfunk gilt die Aussage: Ja, wir sehen dringenden Veränderungsbedarf und wollen auch verändern. Das, was wir verändern wollen, liegt Ihnen mit der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor.
Zur Situation. Der Lokalfunk steht in NordrheinWestfalen in direktem Wettbewerb mit den sechs WDR-Radioprogrammen, nämlich Eins Live, WDR 2 bis 5 und Funkhaus Europa, die alle gebührenfinanziert sind und über zahlreiche Regionalstudios, sogar mit lokalen Dependancen, verfügen. Trotz des Erfolges des NRW-Lokalradios und seines Mantelprogramms radio NRW wird es für den Lokalfunk schwerer, ein ausreichend bemessenes Marktsegment zu finden und gleichzeitig die Anforderungen des Landesmediengesetzes an die Lokalität und Qualität des Programms zu erfüllen. Der wirtschaftliche Erfolg ist in hohem Maße davon abhängig, dass das Angebot nachfrageorientiert und professionell erstellt und vermarktet wird. Die privaten Rundfunksender finanzieren sich eigenständig – im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk; das ist das Zweisäulensystem. Sie können aber in Zeiten, in denen sie verpflichtend Bürgerfunkbeiträge ausstrahlen, allenfalls mit wirklich gut gemachten Bürgerfunkbeiträgen ihre üblichen Marktanteile an Hörern halten, sodass ihnen dadurch wirtschaftliche Einbußen zugemutet werden.
Ich darf eine Analogie herstellen: Man stelle sich vor, wir würden für den Bereich Zeitungsmarkt ein Gesetz beschließen, durch das den Zeitungen auferlegt wird, jeden Tag die Seite 3 oder die Seite 4 einer Zeitung weiß zu lassen, damit sie beliebige Gruppen, Institutionen oder einzelne Bürgerinnen und Bürger betexten können.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, was die Redakteure dazu sagen würden, wenn ein Politiker von uns auf diese Idee käme. Ferner kann ich mir vorstellen, was, wenn dies umgesetzt würde, die geneigten Leserinnen und Leser dazu sagen würden, die jeden Tag die Zeitung im Abo oder einzeln bezahlen und lesen. Das erlauben wir im Lokalradio – das legen wir gesetzlich fest –, weshalb es wichtig ist, an dieser Stelle zu sagen, dass wir im Lokalradio ganz bewusst einen Raum für den Bürgerfunk eingeräumt haben, der das machen kann. Das gibt es im Printbereich nicht, sodass im Radiobereich auf jeden Fall mehr zu bieten ist,
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Koalition ist es, die Förderung der Medienkompetenz zu verstärken. Wir sagen ganz deutlich, die Förderung der Medienkompetenz gilt für alle Bürgerfunkgruppen und damit auch für alle gesellschaftlichen Schichten. Wir legen aber ausdrücklich Wert auf die besondere Förderung bei Kindern und Jugendlichen. Deswegen wollen wir diese Förderung so verankern, dass ein Teil der bisherigen Bürgerfunkmittel der Landesanstalt für Medien für den Zweck Radio in der Schule verwendet wird. Dies soll so geschehen: Solche Anträge, die bei der Landesanstalt für Medien eingehen und die die Kriterien erfüllen, werden vorrangig bedient, damit man in der Lage ist, mithilfe von Schulen Bürgerfunkprojekte durchzuführen. Dafür gibt es einen Vorrang, den wir im Gesetzentwurf festgeschrieben haben. Dadurch soll erreicht werden, dass lokale Radiostationen, beispielsweise mithilfe einer Radiowerkstatt, Produktionen vermehrt in ihr Lokalprogramm aufnehmen, die aus Schulprojekten hervorgehen.
Herr Kollege Dr. Brinkmeier, gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihres Kollegen Eumann von der SPD-Fraktion?
Herr Brinkmeier, zu welcher Zeit sollen die so entstandenen Beiträge von Radio in der Schule gesendet werden?
Entgegen vielfach geäußerter Meinungen ist es nicht so, dass das verpflichtend von 21 bis 22 Uhr – das ist eine klassische Sendezeit – geschieht. Das kann man natürlich tun. Aber wenn man sich vor Ort vereinbart, kann man es auch zu einer anderen Sendezeit machen. Dann ist das zusätzliche Sendezeit. Es ist schade, dass das in manchen Publikationen irreführend dargestellt worden ist.
Wichtig dabei – das betone ich noch einmal – ist ein positiver Nebeneffekt, nämlich die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Lokalstation und Radiowerkstätten vor Ort, da in diesem Fall nicht mehr die Landesanstalt für Medien, sondern der Projektnehmer vor Ort zusammen mit der Lokal
Meine Damen und Herren, seit dem Fachgespräch der CDU-Landtagsfraktion zum Thema Lokalfunk im letzten Jahr sind nun zwölf Monate vergangen. Seit der Einbringung dieses Gesetzes sind vier Monate vergangen. In der Zeit haben wir und alle, die sich mit dem Thema beschäftigen, sehr viele Gespräche und Diskussionen geführt. Natürlich gab es auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch den einen oder anderen Meinungsaustausch.
Einige Rückmeldungen sind in die Änderungsanträge der Koalition, die wir im Hauptausschuss vorgelegt haben, eingeflossen. Zu diesen möchte ich kurz Stellung nehmen.