Einige Rückmeldungen sind in die Änderungsanträge der Koalition, die wir im Hauptausschuss vorgelegt haben, eingeflossen. Zu diesen möchte ich kurz Stellung nehmen.
Erstens. Wir haben Unklarheiten beseitigt, welche die Ausstrahlung des Bürgerfunks und die grundsätzliche Verwendung der deutschen Sprache betrafen. Selbstverständlich kann in Ausnahmefällen die Einflechtung fremdsprachiger Elemente zulässig sein. Es soll natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass in Bürgerfunkbeiträgen fremdsprachige Zitate eingeflochten werden oder beispielsweise in den Grenzgebieten oder von integrationsorientierten Bürgerfunkgruppen zweisprachige Beiträge gesendet werden können.
Allerdings soll dann im engen zeitlichen Zusammenhang die deutsche Übersetzung des wesentlichen Inhalts erfolgen und der deutschsprachige redaktionelle Anteil des Programmbeitrags insgesamt überwiegen. Wir wollen damit sicherstellen, dass Personen, die der verwendeten Fremdsprache unkundig bzw. nur eingeschränkt kundig sind, dem Programmbeitrag in angemessener Art und Weise ohne übermäßige Anstrengung und Infor
mationsverluste folgen können. Um es auf den Punkt zu bringen: Eine fremde Sprache darf kein Abschaltfaktor für das Hören von Bürgerfunk werden.
Zweitens. Selbstverständlich wird es auch Übergangsvorschriften geben, wenn das Gesetz nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Zum einen benötigt die Landesanstalt für Medien einen gewissen Zeitraum, um die erforderliche Satzung zu erlassen. Zum anderen sollen die Auswirkungen des Systemwechsels in der Bürgerfunkförderung abgefedert werden. Die derzeit geltende Fördersystematik, also die Fördersatzung, soll aus diesem Grund bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten. Ohne eine solche Übergangsvorschrift wäre eine Förderung auf dieser Grundlage nicht mehr möglich, da die geltende Satzung nicht im Einklang mit der Fördersystematik des neu zu verabschiedenden Gesetzes stünde.
Auf das Vorliegen der neu eingeführten Qualifizierungserfordernisse – § 72 Abs. 2 – wird bis zum 31.12.2007 verzichtet. Zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 30. Juni 2008 kann die Landesanstalt für Medien in begründeten Ausnahmefällen auf das Vorliegen der Qualifizierung verzichten.
Meine Damen und Herren, ich habe eben erwähnt, dass wir sehr viele Gespräche und Diskussionen geführt haben. Wir haben Kritisches gehört. Wir haben viele Rückmeldungen bekommen, die – das sage ich ganz offen – manchmal in ihrer Art und Weise, in Form und Inhalt schon hart an der Grenze des Erträglichen lagen. Ich will allerdings auch betonen, dass wir sehr viele gute und konstruktive Beiträge bekommen haben, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben.
Wir haben – das möchte ich ausdrücklich sagen, weil hier immer wieder gerne ein falsches Bild vermittelt wird -viele Menschen und Gruppen kennen gelernt, die auf Basis des neuen Gesetzes etwas Neues anfangen wollen; ihnen erschien das alte System zu starr.
Denn das – das muss ich Ihnen von der alten Koalition vorhalten – haben Sie jahrelang unangetastet gelassen. Es war ein starres Fördersystem ohne Entwicklungsmöglichkeiten, in dem es zwar Qualität gab, in dem aber Qualitätsaspekte und Wettbewerb nie Kriterien von finanzieller Förderung und publizistischer Bewertung waren. Das war das Grundübel des alten Gesetzes: Es hat keine Qualitätsorientierung enthalten, und darunter haben viele Gruppen letztendlich gelitten. Ich sage Ihnen, dass die guten Bürgerfunkgruppen, die guten Radiowerkstätten von dem neuen System profitieren werden.
Zum Abschluss möchte ich auf den Entschließungsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eingehen und hier feststellen, dass dieser schlichtweg falsche Aussagen enthält; Herr Kollege Keymis kann versuchen, sich noch einmal zu rechtfertigen.
„Die Regelungen des Gesetzesentwurfes haben zur Folge, dass die Strukturen des Bürgerfunks faktisch zusammenbrechen werden.“
Ich sage Nein. Das wesentliche Argument, das wir auch in der Anhörung gehört haben, war in diesem Zusammenhang die Sendezeit. Ich erinnere an das Zitat von Herrn Volpers, der hier als Experte gesprochen hat. Er sieht das nicht so, und ich teile im Namen meiner Fraktion ausdrücklich diese Meinung.
„Bürgerschaftliches Engagement und die Förderung von Medienkompetenz auch nach dem 20. Lebensjahr erfahren zukünftig keine finanzielle Förderung mehr.“
Wir stellen den Bürgerfunk im Lokalfunk jetzt vom Kopf auf die Füße. Er wird besser werden, und die guten Gruppen werden davon profitieren. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brinkmeier. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Witzel zu diesem Gesetz.
hat sich nach dem Politikwechsel zum Ziel gesetzt, die medienrelevanten Landesgesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesellschaftlichen Anforderungen heute noch hinreichend Rechnung tragen. Wir vertreten die Ansicht, dass der Rundfunk in Nordrhein-Westfalen eine breite Vielfalt gewährleisten sollte – jedoch nicht losgelöst von den Interessen der Radiohörer und Lokalsender.
Die Evaluation hat ergeben, dass der Bürgerfunk verbesserungsfähig ist. Neben einigen ambitionierten Hörfunkangeboten ist festzustellen, dass das Programm des Bürgerfunks in zahlreichen Bereichen auch erhebliche Qualitätsdefizite sowie strukturelle Probleme im Gesamtsystem aufweist. Die zugrundeliegende LfM-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Bürgerfunk Themen und Ereignisse im Verbreitungsgebiet teilweise nur eingeschränkt wiedergibt und einige Medienmacher zu wenig auf Qualität achten.
Nicht selten beschränken sich Bürgerfunker bei den journalistischen Darstellungsformen zu stark auf Interviews, die dann monoton und langatmig wirken, oder auf das Abspielen extravaganter Musikvorlieben. Ferner wird kaum die Chance genutzt, journalistisch anspruchsvoll und experimentierfreudig mit dem Medium Hörfunk umzugehen und dessen radiophonen Möglichkeiten und Darstellungsformen wie Reportage, Feature oder gar Hörspiel auszuschöpfen.
Die Studie stellt auch heraus, dass rechnerisch knapp 70 % der jährlichen LfM-Fördermittel in Höhe von 1,9 Millionen € – diese Summe bleibt übrigens weiterhin unverändert – für die Ausstrahlung von oft vom Musikformat der Sender abweichenden Musiktiteln verwendet wird.
Medienrelevante Landesgesetze müssen den gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung tragen. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit im Vergleich zu den übrigen Bundesländern über einzigartige Regelungen hinsichtlich des Bürgerfunks.
Im Interesse der Radiohörer, für die letztendlich das Radioprogramm gemacht wird, und der NRWLokalradios als private Unternehmer, die das notwendige Geld investieren, muss das System verändert und insbesondere flexibler gestaltet werden.
Die hier zur Beratung und Abstimmung stehende erste Novelle zur Änderung des Landesmediengesetzes hat deshalb folgende Schwerpunkte: Verbesserung der Qualität im Bereich des Bürgerfunks, Einführung eines Funktionsauftrages für den Bürgerfunk, Stärkung der Medienkompetenz von Schülern – Radio in der Schule –, Umstellung der Fördersystematik für den Bürgerfunk, Festlegung fester Sendezeiten für den Bürgerfunk sowie Entschlackung des Gesetzes durch die Abschaffung von Medienrat und Medienversammlung.
Die vorgelegte Novelle bringt die unterschiedlichen Interessen der am Lokalfunk beteiligten Gruppen unter Berücksichtigung unserer politischen Leitlinie zu einem gerechten Ausgleich. Wir teilen deshalb auch in den letzten Wochen vorge
Ich möchte aus einer Stellungnahme zitieren, allerdings nicht aus einer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesvorhaben von FDP und CDU zum selben Thema, nein, aus einer Stellungnahme von April 2002 bei der letzten Änderung des Landesmediengesetzes, damals noch unter rot-grüner Verantwortung. Sie stammt vom Interessensverein gemeinnütziger Rundfunk NRW und von Radiowerkstätten bzw. Bürgerfunkern.
Dort heißt es unter anderem: Die Regelung erlaubt es den Lokalradios, generell nur noch 50 Minuten für den Bürgerfunk zur Verfügung stellen zu müssen. Sollte der Entwurf des neuen Landesmediengesetzes – also damals des rotgrünen Mediengesetzes – in seiner jetzigen Form zum Tragen kommen, ist davon auszugehen, dass unzählige Radiowerkstätten in ganz NRW bedroht sein werden und schließen müssen. Das Land will Bewährtes aufgeben und dem Bürgerfunk die Existenzgrundlage entziehen. Durch das neue Landesmediengesetz wird die Vielfalt im Lokalfunk zur Disposition gestellt – so damals Expertenzuschriften zu dem rot-grünen Vorhaben. Und heute?
Genau, Frau Löhrmann. Sie greifen meiner Rede vor, sind da ja Partner im Geiste. Fünf Jahre später haben wir in NRW immer noch 160 Radiowerkstätten und mehr als 16.000 Bürgerfunker, die sich in ihrer Freizeit im musikalischen Bereich betätigen und medial im Rahmen des Bürgerfunks engagieren. Dies werden sie auch weiterhin tun können, wenn sie entsprechende qualitative Voraussetzungen erfüllen.
Die Debatte ist nicht neu. Das kennen Sie noch aus Zeiten Ihrer Verantwortung vor Ihrer Abwahl. Insofern muss man das alles realistisch in Bezug setzen.
Insbesondere wurde die neue einheitliche Sendezeit thematisiert. Dabei setzt die Regelung nur das um, was schon im Jahre 2002 von Rot-Grün als ausreichend empfunden wurde.
In der früheren Gesetzesbegründung – ich verweise auf Landtagsdrucksache 13/2368, Seite 77 – heißt es zur Sendezeit:
„In § 72 Abs. 3 erfolgt eine Anpassung an die Entwicklung im Bürgerfunk: Hier sollen wie bisher die Bürger in mindestens einer Radiostunde zu Wort kommen können. Dies bedeutet, dass
Nichts anderes machen wir, meine Damen und Herren. Hinzu kommt, dass von den 46 Lokalsendern in NRW heute bereits 15 Sender unter der Woche nur eine Stunde Bürgerfunk pro Tag anbieten. Und das sind ausgerechnet die, die mit fünf Stunden täglich am wenigsten eigenes lokales Programm ausstrahlen. Die derzeitige 15-%Regelung führt nämlich dazu, dass die lokalen Sender in NRW, die viel lokales eigenes Programm senden, was ausdrücklich für uns alle wünschenswert sein sollte, umso mehr Bürgerfunksendezeiten ausweisen müssen.
Warum soll von der Logik her gerade derjenige Lokalfunksender, der durch mehr lokales eigenes Programm berichtet, deshalb länger Bürgerfunk senden als der Sender, der stattdessen nur das Standardrahmenprogramm bei radio NRW bezieht? Diese Ungleichbehandlung macht sachlogisch keinen Sinn.
Deshalb haben wir die Zeit für alle 46 Lokalsender einheitlich auf eine Stunde um 21 Uhr festgelegt. Ausnahmen gelten allerdings für Schulprojekte. Hier können weitere, auch frühere Sendezeiten vereinbart werden. Bereits heute strahlen 18 Sender Bürgerfunksendungen unter der Woche ausschließlich in der Zeit bis 22 Uhr aus. Durch die neue einheitliche Zeit wird vermieden, dass die privaten Lokalsender weiterhin erheblich höhere Potenziale und damit Einnahmemöglichkeiten verschenken.
Hinzu kommt, dass bereits heute die meisten Lokalradios in Nordrhein-Westfalen über Internet empfangen werden können. 46 Stunden unterschiedlicher Bürgerfunk in NRW pro Tag wird von uns als ausreichend angesehen. Der gewährte Zeitpunkt sichert eine längere sogenannte Durchhörbarkeit des Programms und verhindert ein früheres Abschalten durch eine Vielzahl von Radiohörern, die das Radio zu dieser Zeit als Begleitmedium nutzen und an einem gewissen Standardformat interessiert sind.
Zudem hat sich das Freizeitverhalten der Menschen durch die Zeit verändert, auch durch die richtige Gesetzgebung der Koalition der Erneuerung, was Öffnungszeiten angeht.
In Zukunft soll zudem die Vermittlung von Medienkompetenz insbesondere für Schüler stärker im Mittelpunkt stehen. Konkret wird deshalb die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen im neuen LMG so verankert,
dass ein Teil der bisherigen Bürgerfunkmittel der LfM ausdrücklich dem Zweck „Radio in der Schule“ vorrangig dienen soll.
Es wird ein Anreiz für die lokalen Radiostationen geschaffen, zum Beispiel mithilfe einer Radiowerkstatt in ihr Lokalprogramm Radioproduktionen aufzunehmen, die aus Schulprojekten hervorgehen.
Gelungener Bürgerfunk setzt neben guten strukturellen Rahmenbedingungen auch voraus, dass die Handelnden die notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten für die Produktion und Gestaltung der Hörfunkbeiträge erwerben können. Einzelne Radiowerkstätten haben bereits eigenständig eine Qualitätsoffensive gestartet, um die bestehenden Missstände anzugehen. Künftig sollen bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote gefördert werden, die die Produzenten im Bürgerfunk erfolgreich absolviert haben müssen.
Ich konnte in der kurzen Redezeit naturgemäß nur einige Aspekte andeuten, möchte aber schließen mit meinem ausdrücklichen Hinweis und meiner Einschätzung, dass sich vieles in Kürze – da bin ich sicher – bewähren wird, dass sich Kritikpunkte, die heute noch gesehen werden, genauso wie das bei Ihrer letzten Reform, der von Rot-Grün im Jahre 2002, war, schon nach kurzer Zeit als obsolet erweisen werden.